BundesratStenographisches Protokoll872. Sitzung / Seite 85

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In diesem Sinne erfolgt leider eine Ablehnung der Anerkennung dieses Zusatzproto­kolls durch meine Fraktion. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrat Hammerl: Eine Zustimmung ist nicht erforderlich! – Bundesrat Herbert – auf dem Weg zu seinem Sitzplatz –: Ich habe ja nicht gesagt, dass eine Zustimmung erforderlich ist, ich habe ge­sagt, dass wir es ablehnen!)

12.29


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ing. Köck. – Bitte, Herr Kollege.

 


12.30.01

Bundesrat Ing. Eduard Köck (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Da­men und Herren! Lieber Kollege Werner Herbert, wenn man internationale Verträge schließt, muss man sie eben auch halten.

Nirgendwo anders auf der Welt werden Menschenrechte so umfassend geschützt wie bei uns hier in Europa, und darauf sollten wir stolz sein. Die Europäische Menschen­rechtskonvention ist das entscheidende Instrument, das wir zum Schutz der Menschen­rechte und Grundfreiheiten haben. Wir haben hier in Europa eine Rechtssicherheit, die es woanders so nicht gibt. Das sollten wir schon auch klar festhalten.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wurde 1959 in Straßburg von den Mit­gliedstaaten des Europarates errichtet, um eben die Einhaltung dieser Europäischen Menschenrechtskonvention sicherzustellen. Der Europäische Gerichtshof für Menschen­rechte urteilt über Beschwerden einzelner Personen sowie Personengruppen und Staa­ten, die sich auf eine Verletzung der in der Menschenrechtskonvention anerkannten Rechte beziehen. Seit 1998 ist er ein ständig tagender Gerichtshof, Bürger können sich, nachdem die innerstaatlichen Rechtsbehelfe erschöpft sind, mit Beschwerden direkt an ihn wenden.

Die vom Gerichtshof gefällten Urteile sind für die betroffenen Staaten bindend. Die Recht­sprechung des Gerichtshofs macht die Konvention so zu einem lebendigen Instrument, um neuen Herausforderungen zu begegnen sowie Rechtsstaatlichkeit und Demokratie in Eu­ropa zu festigen. Dazu bedarf es manchmal aber auch Anpassungen an die aktuelle Si­tuation. Diese Möglichkeiten führten nämlich auch dazu, dass immer mehr Europäerinnen und Europäer dieses Recht in Anspruch nehmen, und das hat zu einem enormen Rück­stau in der Bearbeitung der Verfahren geführt. Ende 2016 waren 65 000 Rechtssachen anhängig. Es braucht daher eine Anpassung; dies geschieht mit diesem Protokoll.

Die geänderten Punkte in aller Kürze: Ein Einspruch einer Partei gegen die Zuweisung einer Rechtssache durch eine Kammer an die Große Kammer ist in Zukunft nicht mehr möglich; die Beschwerdefristen, die nationalstaatliche Entscheidungen betreffen, wer­den von sechs auf vier Monate verkürzt; es gibt auch einen neuen Unzulässigkeitstat­bestand, damit eben Bagatellbeschwerden die Arbeit des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nicht zusätzlich belasten. Eine Beschwerde kann für unzulässig erklärt werden, wenn für den Beschwerdeführer kein erheblicher Nachteil gegeben ist. Ein wei­terer Punkt: Richter müssten jetzt mit Vollendung des 70. Lebensjahres austreten. Das würde zu einem unnötigen Wahlprozedere führen, deshalb wird das jetzt dergestalt geän­dert, dass sie bei Amtsantritt nicht älter als 65 Jahre sein dürfen.

Bei der letzten Tagung des Europarates, bei der ich anwesend war, habe ich darüber auch mit der derzeitigen Richterin aus Österreich, Frau Dr. Gabriele Kucsko-Stadlmay­er, gesprochen: Auch sie erachtet diese Maßnahmen als notwendig. Wir stimmen da­her diesen Änderungen zu.

Ich möchte doch auch noch auf die Worte meiner Kollegin Kurz bezüglich Finanzen in Niederösterreich, Sobotka und dergleichen eingehen. Das ist ein Gerücht, dieser Ver-


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