BundesratStenographisches Protokoll872. Sitzung / Seite 90

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eine österreichische Menschenrechtskonvention ersetzt werden soll, die auch das Hei­matrecht der Österreicher schützt. (Bundesrat Schennach: Hört! Hört! – Bundesrat Her­bert: Evaluierung und Ersatz! – Bundesrat Schennach: Was heißt „Ersatz“?)

Ich finde so etwas sehr bedenklich, denn wenn man das durchdenkt, würde das bedeu­ten, dass in einer Gemeinschaft Menschen unterschiedlicher Klasse existieren: Men­schen mit mehr Rechten, Menschen mit mehr Freiheit, Menschen mit mehr Schutz als andere. Eine solche Gemeinschaft kann nicht funktionieren, das versteht jedes Kind! (Beifall bei SPÖ und Grünen.)

Dass solche Überlegungen tatsächlich gefährlich sind, mahnt mich, da wachsam zu bleiben. Meine Fraktion hat da größte Bedenken, und wir sind uns einig, dass die Euro­päische Menschenrechtskonvention und ihre Mechanismen nicht aufgeweicht werden dürfen. Daher sind wir froh, dass dieses Zusatzprotokoll heute hier in der Form vorliegt, wie es ist. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und Grünen.)

12.51


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Bevor wir in der Debatte fortschreiten, möchte ich in unserer Mitte Herrn Bundesminister Mag. Drozda recht herzlich begrüßen. (Allgemei­ner Beifall.)

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Lindner. – Bitte, Herr Kollege.

 


12.51.34

Bundesrat Mario Lindner (SPÖ, Steiermark): Hochgeschätzte Frau Präsidentin! Mei­ne Herren Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe in meinen Reden hier im Bundesrat schon öfter gesagt: Die europäischen Menschenrechte sind unan­tastbar!, und ich werde nicht müde werden, es immer und immer wieder zu sagen.

Ich möchte mich der Meinung meiner Kollegin Ewa Dziedzic anschließen und dem noch Folgendes hinzufügen: Gerade dann, wenn es um Rechte von homosexuellen Men­schen in Österreich geht, haben in den vergangenen 20 Jahren großteils Gerichte ent­schieden, unter anderem auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Wir sind daher sehr froh, dass es diesen Gerichtshof gibt, und ihm sehr dankbar, weil wirk­lich vieles mit seiner Hilfe besser geworden ist.

Menschenrechte und Grundfreiheiten sind immer auch Rechte von homosexuellen Men­schen. Kollegin Dziedzic hat schon ausgeführt, dass es immer noch 29 Ungleichbe­handlungen bei der eingetragenen Partnerschaft im Vergleich zur Ehe im klassischen Sinn gibt. Sie hat auch schon einige Beispiele dafür aufgezählt, aber ich möchte noch ein ganz konkretes Beispiel bringen, bei dem es wirklich um Diskriminierung bei der ein­getragenen Partnerschaft im Vergleich zur Ehe für alle geht.

Und zwar: Jeder, der auf die Gemeinde geht und sich melden möchte, sprich, der ei­nen Meldezettel will – egal, ob für einen Hauptwohnsitz oder für einen Nebenwohn­sitz –, muss seinen Familienstand angeben. Man kann Ehe angeben, man kann ledig angeben oder man kann eingetragene Partnerschaft angeben, aber sobald man Letz­teres angibt, ist man als homosexueller Mensch in Österreich zwangsgeoutet, ob er es will oder nicht, denn es können nur gleichgeschlechtliche Paare in einer eingetragenen Partnerschaft leben.

Auch ich habe mir aussuchen können, ob ich ein Outing mache oder nicht. Ich habe es gemacht, und ich stehe auch heute noch dazu, aber diesen Weg können und wollen nicht alle gehen. Daher ist es ganz wichtig, dass wir auch in Österreich im Jahr 2017 endlich die Ehe für alle einführen. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der Grü­nen.)

56 Prozent der ÖVP-Wählerinnen und Wähler sind dafür, 34 dagegen; 46 Prozent der FPÖ-Wählerinnen und Wähler sind dafür, 37 dagegen.

 


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