BundesratStenographisches Protokoll872. Sitzung / Seite 91

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Herr Bundesminister Kurz, am 1. Oktober 2017 ist in Deutschland die Ehe für alle eingeführt worden. Ich habe nur eine Bitte an Sie: Geben Sie auch in Österreich die Abstimmung darüber frei! Ich bin überzeugt, dass das österreichische Parlament, der Nationalrat und der Bundesrat, mit großer Mehrheit dafür stimmen werden. Seien Sie wie Angela Merkel, seien Sie mutig und beweisen Sie Zivilcourage! – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

12.55

12.55.08

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall. Die Debatte ist geschlos­sen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates bedarf gemäß § 1 des Bundesverfas­sungsgesetzes über die Genehmigung des Protokolls Nr. 15 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten und dessen Erklärung zum Bundes­verfassungsgesetz der in der Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen zu erteilenden Zu­stimmung des Bundesrates.

Ich stelle zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der Mitglieder des Bundesrates fest.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung, gegen den vorliegenden Beschluss des Natio­nalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag, gegen den vorliegen­den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenom­men.

Nunmehr lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des Na­tionalrates gemäß § 1 des Bundesverfassungsgesetzes über die Genehmigung des Pro­tokolls Nr. 15 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten und dessen Erklärung zum Bundesverfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustim­mung zu erteilen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit unter Berücksichti­gung der besonderen Erfordernisse angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

12.57.102. Punkt

ORF-Jahresbericht 2016 gemäß § 7 ORF-Gesetz (III-621-BR/2017 d.B. sowie 9891/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Wir gelangen nun zu Punkt 2 der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Dr. Köll. Ich bitte um den Bericht.

 


12.57.32

Berichterstatter Dr. Andreas Köll: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Bun­desminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich erstatte den Bericht des Ausschus­ses für Verfassung und Föderalismus über den ORF-Jahresbericht 2016 gemäß § 7 ORF-Gesetz.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, weshalb auf eine Verlesung verzichtet werden darf.

 


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