BundesratStenographisches Protokoll872. Sitzung / Seite 92

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Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Bundesrat die Kennt­nisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 3. Oktober 2017 den Antrag, den ORF-Jahresbericht 2016 gemäß § 7 ORF-Gesetz (III-621-BR/2017 d.B.) zur Kenntnis zu nehmen.

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Jenewein. – Bitte, Herr Kollege.

 


12.58.14

Bundesrat Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ, Wien): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Präsidentin! Herr Bundesminister Drozda! Ich bin seit dem Jahr 2010 Mit­glied des österreichischen Bundesrates und habe noch jedes Jahr zum ORF-Bericht gesprochen. (Bundesrat Schennach: Leider ja!) – Ja, genau, da sind wir schon mitten im Thema, Herr Kollege Schennach, obwohl ich heute ein bisschen die negative Ener­gie aus der Debatte herausnehmen wollte. Ich wollte nämlich wieder weg vom Wahl­kampf kommen, aber wenn mir Herr Kollege Schennach das Hölzl wirft, dann nehme ich es dankbar auf. (Bundesrat Schennach: Wieso? Ich habe ja nur „leider“ gesagt!) Ja, „leider“ haben Sie gesagt. Das war nicht wertschätzend, aber ich nehme es nicht persön­lich, ich weiß eh, wie Sie es meinen.

Unabhängig davon: Ich möchte es eigentlich dem Hohen Haus hier ersparen (Bundes­rat Schennach: Was ist das Problem?) – lassen Sie mich einmal fertigreden! –, dass ich meine Reden der letzten Jahre einfach nur wiederhole, aber im Prinzip kann ich nicht viele neue Aspekte einbringen. Alle, die meine Redebeiträge in den letzten Jah­ren hier in diesem Haus verfolgt haben, wissen, dass ich zumindest versuche, immer einen neuen Aspekt hineinzubringen. Diesen muss man nicht teilen, aber es ist zumin­dest ein Anspruch von mir. Ich halte ganz selten Redebeiträge nur für die Statistik.

Ganz kurz zum Bericht: Er umfasst 190 Seiten. Wer ihn liest, ist durchaus über das, was im ORF abgeht, informiert. Der Vorgänger von Herrn Bundesminister Drozda, der in den Jahren seiner Amtszeit öfter im Bundesrat gewesen ist – Minister Drozda ist es jetzt auch schon das zweite Jahr –, hat mir immer erklärt, ich könne den Bericht wohl­wollend zur Kenntnis nehmen, denn er stimme ja inhaltlich.

Ich habe mir gedacht, ich suche mir etwas heraus, was nicht stimmt, und wenn man 190 Seiten durchsucht, findet man natürlich immer etwas. Ich möchte jetzt gar nicht beckmessern, aber es gibt wirklich einen Punkt, der mir aufgefallen ist und der es durchaus wert ist, dass man ihn beleuchtet. Ich weiß nicht, wer den Bericht vorliegen hat, aber wenn, dann lesen Sie auf Seite 171 nach. Dort wird über die Reichweiten der ORF-Fernsehprogramme berichtet. Auf den Seiten davor wird über die Reichweiten der Radioprogramme berichtet, und dort ist das unheimlich schön aufgeschlüsselt: nach Bundesland, nach Sendern, nach Prozentzahlen, nach Realzahlen, nach Tagesreich­weite, nach Höchstreichweite. Wenn man aber zu Seite 171 kommt, findet man nur ei­ne Gesamttagesreichweite der Programme ORF eins, ORF 2, ORF III, ORF Sport+, eine Gesamttagesreichweite für das Jahr 2016 von 3,6 Millionen oder umgerechnet 46,1 Prozent. Es gibt aber keine Aufschlüsselung – was durchaus interessant wäre –, welche Reichweite eigentlich ORF III im Detail hat, welche Reichweite ORF Sport+ im Detail hat.

Ich werde jetzt nicht meine Bedenken, die ich in Bezug auf die Spartensender durch­aus habe, wiederholen, das habe ich in den letzten Jahren schon gemacht, nämlich dass ich es nicht wirklich als notwendig erachte, dass man sich einen ORF-Sport+-Sender leistet, um dort irgendwelche Tennismatches aus den 1980er-Jahren zu wie­derholen. Das mag zwar schön sein, nur in Zeiten wie diesen ist das nicht notwendig, weil das alles auf diversen Streaming-Plattformen ohnehin jederzeit abrufbar ist. Dafür


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