BundesratStenographisches Protokoll872. Sitzung / Seite 99

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mer des Parlaments vom ORF ein bisschen unter den Teppich gekehrt wird, ist ohne­hin gerade zur Genüge angesprochen worden; und das passiert, obwohl ORF III ei­gentlich gerade für die politische Vermittlung gegründet wurde – Kollege Forstner hat das aber, wie gesagt, eben vor mir angesprochen und ausgeführt.

Worauf ich ganz am Schluss noch einmal hinaus möchte, genau diesen Bildungs­auftrag betreffend: Es gibt ja in letzter Zeit immer wieder Privatisierungsgerüchte be­züglich des ORF, also dass ORF eins oder Ö3 privatisiert werden könnten. Dagegen möchten wir uns ganz dezidiert aussprechen. Es braucht auch weiterhin einen starken ORF mit einem Programmauftrag, der zu einer ausgewogenen Berichterstattung ver­pflichtet. Es braucht im ORF, also im öffentlich-rechtlichen Fernsehen in Österreich, Un­terhaltung und Sport genauso, wie es Qualitätsjournalismus braucht, der Fake News entgegenwirkt. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesräten der SPÖ.)

13.26

13.27.01

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall. Die Debatte ist geschlos­sen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den ge­genständlichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stim­menmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Es liegt ein Antrag der Bundesräte Jenewein, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend Offenlegung der Einkünfte von ORF-Mitarbeitern, die Nachrichten-/Informations-/Wirtschafts-Formate mediengattungsunabhängig gestalten und/oder moderieren, vor.

Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenminderheit. Der Antrag auf Fassung einer Ent­schließung ist daher abgelehnt.

13.27.583. Punkt

Tätigkeitsbericht des Verfassungsgerichtshofes für das Jahr 2016 (III-624-BR/2017 d.B. sowie 9892/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Nun gelangen wir zu Punkt 3 der Tagesordnung.

Berichterstatter ist wieder Herr Bundesrat Dr. Köll. – Ich bitte um den Bericht.

 


13.28.18

Berichterstatter Dr. Andreas Köll: Geschätzte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Bun­desminister! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Tätigkeitsbericht des Verfassungsgerichtshofes für das Jahr 2016. Der Be­richt liegt Ihnen allen in schriftlicher Form vor, weshalb wieder auf eine Verlesung ver­zichtet werden darf.

Der Ausschuss hat mit Stimmeneinhelligkeit beschlossen, dem Bundesrat die Kennt­nisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 3. Oktober 2017 den Antrag, den Tätigkeitsbericht des Verfassungsgerichtshofes für das Jahr 2016 zur Kenntnis zu nehmen.

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Todt. – Bitte, Herr Kollege.

 


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