13.29
Bundesrat Reinhard Todt (SPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren vor den Fernsehgeräten! Ich habe mich auch zum Bericht des Verwaltungsgerichtshofes zu Wort gemeldet, mache das aber jetzt in einem Redebeitrag – ich bitte, mich beim nächsten Punkt aus der Rednerliste zu streichen –, denn einige Punkte, die ich anspreche, betreffen beide Gerichtshöfe.
Wir besprechen heute die Tätigkeit des VfGH und des VwGH im Jahr 2016. Die Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts und ihre Tätigkeit sind ebenso wie die ordentliche Gerichtsbarkeit Säule und Ausdruck der Rechtsstaatlichkeit unserer Demokratie. Sie gewinnen umso mehr Bedeutung in Zeiten, in denen der politische Konsens immer kleiner und die Verfassung als flexibles, wandelbares Gut wahrgenommen wird.
In Zeiten, in denen Rufe nach der Abkehr von der Europäischen Menschenrechtskonvention, und damit von einem Grundrechtskatalog in Verfassungsrang, zu hören sind, sind wir als demokratische Gesellschaft umso mehr aufgerufen, verfassungsrechtliche Grundlagen zu schützen.
Der Verfassungsgerichtshof als oberster Hüter ebendieser Grundlagen steht vor einem interessanten Jahr. Immerhin treten drei seiner 14 Mitglieder den Ruhestand an und werden nachnominiert. Auch wir als Bundesrat stehen vor der Aufgabe, eine Richterin oder einen Richter vorzuschlagen. Das ist eine Aufgabe, der wir uns mit Freude und Bedacht annehmen werden.
Dem Verwaltungsgerichtshof möchte ich an dieser Stelle, zwar mit einiger Verspätung, aber doch ganz herzlich, zu seinem 140. Geburtstag gratulieren, den er im Berichtsjahr mit einem internationalen Symposium begangen hat. Wie bereits im Jahr zuvor hatte der Verwaltungsgerichtshof auch 2016 und im ersten Halbjahr dieses Jahres eine Steigerung der Geschäftsfälle zu bewältigen, die seit der Umsetzung der Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit im Allgemeinen und im Lichte der globalpolitischen Entwicklungen der letzten Jahre insbesondere in Asylsachen zu beobachten ist.
Es ist daher äußerst erfreulich, dass der Verwaltungsgerichtshof mit dem Einsatz besonderer Teams an wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen Weg gefunden hat, um die zuständigen Richterinnen und Richter entsprechend zu unterstützen und den Anhängigkeitsstand im Vergleich zum Vorjahr ebenso zu senken wie die durchschnittliche Verfahrensdauer.
Zum Tätigkeitsbericht des VfGH ist eines insbesondere festzuhalten, und zwar, dass sich die mit 1.1.2015 in Kraft getretene Gesetzesbeschwerde auch im zweiten Jahr ihres Bestehens bewährt hat und dass es gelingt, Detailfragen im Wege der Judikatur zu klären. Ein starkes Zeichen für diese erfreuliche Entwicklung ist insbesondere die Tatsache, dass mehr als 40 Prozent aller Normenprüfungsverfahren auf Gesetzesbeschwerden fußen.
Die rege Tätigkeit des Verfassungsgerichtshofes lässt sich nicht nur an den 3 989 behandelten Verfahren feststellen, sondern auch an den zahlreichen Veranstaltungen und internationalen Kontakten. Das zeugt nicht nur von einer äußerst selbstbewussten Jurisprudenz in Verfassungssachen, sondern auch davon, dass der Verfassungsgerichtshof seine Tätigkeit aktiv im Kontext der Europäischen Union und der internationalen Gemeinschaft ansiedelt und einbettet, und dafür möchte ich mich ausdrücklich bedanken.
Hervorheben möchte ich zudem den Tag der offenen Tür des VfGH. Das mag einem nicht von großer Relevanz erscheinen, beweist aber die niederschwellige Zugänglichkeit eines Höchstgerichtes, das im Herzen der Demokratie arbeitet.
Eine kritische Anmerkung sei mir zu beiden Berichten gleichermaßen gestattet: Den Maßnahmen zur Frauenförderung räumen sie nur einige wenige Zeilen ein. Beide Gerichts-
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