BundesratStenographisches Protokoll872. Sitzung / Seite 101

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höfe bekennen sich zur aktiven Gleichbehandlungspolitik und zur Chancengleichheit der Geschlechter, es wäre daher wünschenswert, die Maßnahmen zur aktiven Frauenförde­rung ebenso wie die Entwicklung der Frauenquote im richterlichen, juristischen und nicht-juristischen Personal in die Tätigkeitsberichte mit aufzunehmen.

In diesem Lichte auch eine kleine Anmerkung zu den anstehenden Neubesetzungen am VfGH: Auch wenn drei verschiedene Institutionen mit der Nominierung für die Be­stellungen beauftragt sind, so wäre es dennoch mehr als erstrebenswert, wenn diese auch da die Herstellung der Geschlechterparität anstreben würden.

Abschließend möchte ich mich bei beiden Gerichtshöfen und allen Beteiligten, den Rich­terinnen und Richtern ebenso wie den wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitar­beitern sowie beim administrativen Personal für die ausgezeichnete Arbeit und den Dienst an unserer Demokratie bedanken. (Beifall bei der SPÖ, bei Bundesräten der ÖVP so­wie der Bundesrätin Reiter.)

13.35


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat See­ber. – Bitte, Herr Kollege.

 


13.35.27

Bundesrat Robert Seeber (ÖVP, Oberösterreich): Hohes Präsidium! Liebe Kollegin­nen und Kollegen! Ich spreche heute zu einem Thema, welches vordergründig betrach­tet eine eher trockene Materie darstellt, aber im Hinblick auf einen funktionierenden Rechtsstaat meiner Meinung nach von besonderer Wichtigkeit ist: Der Tätigkeitsbericht des Verfassungsgerichtshofes für das Jahr 2016 liegt vor.

Wenn man internationale Beziehungen betrachtet, dann weiß man, dass das Funktio­nieren eines Rechtsstaates und einer Verfassung von enormer Bedeutung ist. Ich ver­weise auf das Beispiel Polen. Dort wurde ja versucht, die Verfassungsrichter auszuhe­beln. Ich verweise – international betrachtet – auf das Beispiel Amerika und Präsident Trump, den das alles nicht sehr berührt. Das sind Entwicklungen, die bedenklich sind und an denen man sieht, dass Demokratie nicht selbstverständlich ist.

Wenn ich über den Tätigkeitsbericht spreche, ist es angebracht zu sagen, dass Demo­kratie gelebt und erlebt werden muss, auch von uns allen hier in diesem Hause. Was den Verfassungsgerichtshof und die Arbeit des vergangenen Jahres betrifft, ist festzu­halten, dass trotz eines steigenden Arbeitsaufwandes die Zahl der Fälle gestiegen ist und die Verfahrensdauer der zu behandelnden Sachen insgesamt verkürzt werden konn­te, und zwar auf fünf Monate, und das ist im internationalen Vergleich sehr beachtlich. Es wurden fast 4 000 Verfahren abgeschlossen.

Eine große Herausforderung war, das möchte ich hier auch erwähnen, die Anfechtung der Bundespräsidentenstichwahl. Erstmals wurde eine auf Bundesebene durchgeführte Wahl bundesweit aufgehoben.

Einige allgemeine Zahlen haben wir heute schon gehört. Ich möchte jetzt nicht zu sehr ins Detail gehen, aber man kann sagen, dass 548 Gesetzesprüfungen erledigt wurden und die Zahl der Gesetzesbeschwerden insgesamt gestiegen ist. Was den Arbeitsbe­reich des Verfassungsgerichtshofes anbelangt, möchte ich dazu sagen, dass das in der Strafprozessordnung verankerte Aussageverweigerungsrecht für geschiedene Ehepart­ner behandelt wird. Es werden die Registrierkassenpflicht oder die Zurücknahme der Konzessionen für Glücksspielapparate oder auch das Werbeverbot für ästhetische Be­handlungen, Betriebspensionen der Nationalbank oder dieses leidige Thema der Waldbe­sitzer mit den Jägern behandelt. Das ist nur eine plakative Aufstellung und soll nur das weite und große Spektrum, welches der Verfassungsgerichtshof in seiner täglichen Ar­beit hat, symbolisieren.

 


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