BundesratStenographisches Protokoll872. Sitzung / Seite 120

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Bei einer Verländerung ist das eine Entscheidung, die dann auf der Ebene der Länder getroffen wird. Da können Sie alle, auch als Vertreter der Länder, Einfluss darauf neh­men, wie das in Zukunft gehandhabt wird. Das ist ja der Sinn und Zweck dieser Kom­petenzverschiebung vom Bund zu den Ländern. Ich glaube, dass das ein guter und richtiger Schritt ist, und bedanke mich bei allen, die den Anträgen zustimmen.

Sie haben natürlich vollkommen recht, die Stipendienfrage wird hier behandelt, obwohl sie nicht mein Ressort betrifft. Wir haben das gestern auch im Finanzausschuss des Nationalrates gehabt, wo ein Antrag, der heute schon erwähnt wurde, hereingekommen ist, nämlich in der Frage der Vergebührung von Mietverträgen, die eigentlich dem Bau­tenausschuss zugewiesen ist. Da aber der Bautenausschuss nicht mehr tagt, darf sich der Finanzausschuss damit befassen.

Ich mache darauf aufmerksam, dass wir außer im Finanzausschuss dazu noch keine Beschlüsse haben, weil noch die Rechtsfrage zu klären ist, ob das verfassungsrecht­lich überhaupt geht, dass man zwischen privaten und gewerblichen Mietverträgen split­tet. Ich darf nur darauf hinweisen, dass wir von ungefähr 140 Millionen € Entfall an Ge­bühren reden, sollte die gesamte Gebühr fallen. Würde man es nur auf den privaten Wohn­bereich beschränken, ist das natürlich weniger.

Wir werden also sehen, was der 12. Oktober noch an Beschlüssen bringt, und dann wer­den wir weitersehen, wie die Umsetzung erfolgt. Im Gegensatz zu Ihnen bin ich zuver­sichtlich, dass wir nach dem 15. Oktober die richtigen Entscheidungen treffen werden. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

14.54


14.54.20

Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Die Abstimmung erfolgt getrennt.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 20. September 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuerge­setz 1988 und weitere Gesetze geändert werden.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist die Einstimmigkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Nun kommen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 20. Sep­tember 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wohnbauförderungsbeitrags­gesetz 2018 erlassen wird und das Bundesgesetz über die Einhebung eines Wohnbau­förderungsbeitrages sowie das Finanzausgleichsgesetz 2017 geändert werden.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist die einstimmige ... (Bundesrat Stögmüller: Nein, nein, nein!) – die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

14.55.317. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 4. Oktober 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Asylgesetz 2005, das BFA-Verfahrensgesetz, das Grundversorgungsgesetz – Bund 2005 und das Grenzkontrollgesetz geändert werden (Fremdenrechtsände­rungsgesetz 2017 – FrÄG 2017) (2285/A)

 


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