BundesratStenographisches Protokoll872. Sitzung / Seite 121

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Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Wir gelangen nun aufgrund der ergänzten Tagesord­nung zum neuen Punkt 7.

14.55.51

Es gibt zu diesem Punkt keine Wortmeldungen.

Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Damit kommen wir zur Abstimmung.

Es liegt mir der Antrag der Bundesräte Schödinger, Weber, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates vor, gegen den vorliegen­den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, ge­gen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenom­men.

*****

Bevor wir zu den nächsten beiden Tagesordnungspunkten kommen, darf ich zwei Be­grüßungen vornehmen. Zum einen begrüßen wir auf der Galerie sehr herzlich Herrn Professor Herwig Hösele, Präsident des Bundesrates außer Dienst und Generalsekre­tär des Zukunftsfonds der Republik Österreich. Grüß Gott! (Allgemeiner Beifall.)

Ebenso begrüßen wir sehr herzlich Herrn Dr. Kurt Scholz, den Vorsitzenden des Zu­kunftsfonds der Republik Österreich. Herzlich willkommen im Bundesrat! (Allgemeiner Beifall.)

14.56.568. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 20. September 2017 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Bundesgesetz über den Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus geändert wird (2270/A und 1772 d.B. sowie 9894/BR d.B.)

9. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 20. September 2017 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Zukunftsfonds-Gesetz geändert wird (1766 d.B. und 1773 d.B. sowie 9895/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Nunmehr gelangen wir zu den neuen Punkten 8 und 9 der Tagesordnung.

Berichterstatter zu beiden Punkten ist Herr Bundesrat Seeber. Ich bitte um die beiden Berichte.

 


14.57.30

Berichterstatter Robert Seeber: Hohes Präsidium! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Be­schluss des Nationalrates vom 20. September 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus geändert wird, zur Kenntnis bringen.

Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor, ich komme daher sogleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 3. Oktober 2017 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


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