BundesratStenographisches Protokoll872. Sitzung / Seite 122

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Weiters darf ich den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 20. September 2017 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Zukunftsfonds-Gesetz geändert wird, zur Kenntnis bringen.

Der Bericht liegt ebenfalls in schriftlicher Form vor, ich komme daher sogleich zur An­tragstellung:

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 3. Oktober 2017 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Danke für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Beer. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


14.58.56

Bundesrat Wolfgang Beer (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolle­ginnen und Kollegen! Wir behandeln heute zwei Gesetze, die eigentlich von der Mate­rie her sehr ähnlich sind. In beiden Gesetzen geht es auch darum, mehr Geld zur Ver­fügung zu stellen. Beginnen wir mit dem Nationalfonds der Republik Österreich für die Opfer des Nationalsozialismus. Wir haben es da auch mit der Erhaltung eines wirklich ganz furchtbaren und schrecklichen Konzentrationslagers zu tun. Auschwitz-Birkenau war ein sehr berüchtigtes Lager.

Dieses Lager ist aufgrund des Alters und der doch eher geringen Mittel, die zur Ver­fügung standen, immer schlechter geworden und, ich will nicht sagen, dem Verfall preis­gegeben worden, aber doch in einen sehr, sehr schlechten Zustand gekommen.

Wir haben 6 Millionen € zur Instandhaltung dieser Gedenkstätte zur Verfügung gestellt und hoffen – oder wir wissen, weil mit diesen Geldern sehr sorgsam umgegangen wird –, dass es in Zusammenarbeit mit dem Staatlichen Museum Auschwitz-Birkenau wieder zu einer Restaurierung kommen wird, sodass wir in diesem Bereich dann auch wieder die Möglichkeit haben, dieser schrecklichen Dinge, die dort vor Jahrzehnten stattgefun­den haben, zu gedenken.

Zum Bundesgesetz, mit dem das Zukunftsfonds-Gesetz geändert wird: Den Fonds haben wir im Jahr 2005 eingerichtet. Der Fonds wurde mit 20 Millionen € dotiert und ist ein sogenannter verzehrender Fonds. Das bedeutet, dass dieser Verein, sobald die Fondsmittel aufgebraucht sind, seine Aufgaben nicht mehr wahrnehmen kann und dass der Zukunftsfonds hätte aufgelöst werden müssen. Jetzt haben wir aber beschlos­sen, dass wir ab 1. Jänner 2018 über einen Zeitraum von fünf Jahren einen Betrag in Höhe von 2 Millionen € pro Kalenderjahr zur Verfügung stellen.

Der Zukunftsfonds hat sehr, sehr viele Aufgaben. Er ist dem Gedenken der Opfer ge­schuldet und soll auch in weiterer Folge für die Zukunft an die Bedrohung durch tota­litäre Systeme und Gewaltherrschaften erinnern, mahnen und ganz einfach auch sol­che, ich will nicht sagen, aufdecken, aber doch erkennen. Im Jahr 2016 hat der Zukunfts­fonds 335 Projekte bearbeitet, davon wurden 242 genehmigt.

Ich will mich nicht zu sehr in diese beiden Gesetze vertiefen, da es auch noch ein paar andere Redner gibt, und die sollen auch noch etwas zu sagen haben. Ich bin mir si­cher, dass sie auch noch in diesem Bereich näher darauf eingehen werden. Ich möchte nur noch sagen, dass es eine Internetadresse des Zukunftsfonds gibt. Diese lautet – für alle, die sehr interessiert sind –: www.zukunftsfonds-austria.at. Für diejenigen, die da­ran Interesse haben, sind auf dieser Seite die Projekte aufgelistet, können also auf der Homepage abgerufen werden.

Ich möchte trotzdem noch ansprechen, warum es so wichtig ist, dass wir in diesen Be­reichen ganz einfach nicht vergessen, immer wieder daran erinnern und mahnen, was


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