BundesratStenographisches Protokoll872. Sitzung / Seite 127

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Zum Zukunftsfonds der Republik Österreich: Dr. Kurt Scholz hat ja Gott sei Dank heute verlautbart, dass der Fonds der ein verzehrender Fonds ist; diesen Ausdruck habe ich heute gelernt – vor dem Aus stünde. Ich möchte schon mit einigem Stolz vermer­ken, dass es vor allem wir waren, die tatsächlich versucht haben, auf allen Ebenen Druck zu machen – auch mit Aussendungen und so weiter –, um die Aufmerksamkeit dafür sicherzustellen. Gott sei Dank, und vielen Dank dafür, ist es dann zu einer ganz breiten Unterstützung dieser Arbeit gekommen, denn das Ende hätte auch das Ende zahlreicher erinnerungspolitischer Projekte bedeutet. Vielen Dank also für die einhelli­ge Zustimmung zur Weiterführung dieser wichtigen Arbeit.

Es wurden bisher ungefähr 2 000 Projekte gefördert. Liest man sich den Ausschussbe­richt durch und stellt sich die Frage: Was ist die Zukunftsorientierung?, so ist diese dort klar als „Förderung von Toleranz und Nicht-Diskriminierung vor allem in Österreich“, aber auch in „den Partnerländern“ definiert. Ich denke, das geht weit über Erinnerungs­kultur und so weiter hinaus. Ebenso soll die Achtung der Menschenrechte gefördert und in verschiedenen Projekten weitergetragen werden. – Das ist eine immens wichtige und bedeutsame Arbeit.

Ob jedes Projekt zum Erfolg führt, das kann so nicht gesagt werden, aber ich glaube, es ist wichtig, dafür Gelder und einen Rahmen, in dem eine solche Arbeit gemacht wer­den kann, zur Verfügung zu stellen. Die Arbeit wird sich natürlich über die Jahre auch dynamisch entwickeln, die Ansprüche daran oder die Umgangsweise damit werden si­cher in fünf bis zehn Jahren wieder ganz andere sein, auch weil sich die Dinge, die ei­nem zur Verfügung stehen – neue Medien, eine andere und neue Art der Vermittlung und so weiter – entsprechend dynamisch verändern.

Ich danke für die breite Unterstützung für diese Projekte und danke insbesondere auch Herrn Dr. Kurt Scholz, dass er die Initiative ergriffen, auf eine Weiterführung dieses Pro­jektes gedrängt und sich dafür sehr massiv eingesetzt hat. Wünschen wir diesen Pro­jekten viel Erfolg in unser aller Sinn!

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. Ich glaube, der Beschluss dieser beiden Projekte, dieser beiden Fonds und ihrer Dotierung ist ein schöner Schluss. – Danke. (Allgemei­ner Beifall.)

15.24

15.24.47

 


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung; diese erfolgt getrennt.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 20. September 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus geändert wird.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Nun kommen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 20. Sep­tember 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Zukunftsfonds-Gesetz geän­dert wird.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

 


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