Antrag der Bundesräte Edgar Mayer, Reinhard Todt, Mag. Nicole Schreyer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abhaltung einer parlamentarischen Enquete gemäß § 66 GO-BR zum Thema: „Die Zukunft der EU – aus Sicht der Bundesländer und Regionen“ (240/A-BR/2017)
Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Wir kommen nun aufgrund der ergänzten Tagesordnung zum neuen 10. Punkt der Tagesordnung.
Zu Wort ist dazu niemand gemeldet.
Damit kommen wir zur Abstimmung über den Antrag der Bundesräte Edgar Mayer, Reinhard Todt, Mag. Nicole Schreyer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abhaltung einer parlamentarischen Enquete gemäß § 66 der Geschäftsordnung des Bundesrates.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag Ihre Zustimmung geben, um ein Handzeichen. – Dies ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag auf Abhaltung der gegenständlichen Enquete ist somit angenommen.
Hinsichtlich des Termins, der Tagesordnung und des Teilnehmerkreises für die soeben beschlossene Enquete darf ich auf den bereits allen Mitgliedern des Bundesrates zugegangenen Selbständigen Antrag 240/A-BR/2017 verweisen.
Die Tagesordnung ist erschöpft.
Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls
Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Es liegt mir das schriftliche Verlangen von fünf Mitgliedern des Bundesrates vor, das Amtliche Protokoll hinsichtlich des Tagesordnungspunktes 7 zu verlesen, damit dieser Teil des Amtlichen Protokolls mit Schluss der Sitzung als genehmigt gilt. Dadurch soll die umgehende Beschlussfassung ermöglicht werden.
Ich werde daher so vorgehen und verlese nunmehr den entsprechenden Teil des Amtlichen Protokolls:
„TO-Punkt 7: Beschluss des Nationalrates vom 4. Oktober 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Asylgesetz 2005, das BFA-Verfahrensgesetz, das Grundversorgungsgesetz – Bund 2005 und das Grenzkontrollgesetz geändert werden (Fremdenrechtsänderungsgesetz 2017 – FrÄG 2017) (2285/A)
Die Bundesräte Gerhard Schödinger, Martin Weber, Kolleginnen und Kollegen bringen den Antrag gemäß § 43 Abs. 1 GO-BR (Beilage VII/1), gegen den vorliegenden Beschluss keinen Einspruch zu erheben, ein.
Abstimmung: Antrag der Bundesräte Gerhard Schödinger, Martin Weber, Kolleginnen und Kollegen, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen (mit Stimmenmehrheit).“
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Erheben sich Einwendungen gegen die Fassung oder den Inhalt dieses Teiles des Amtlichen Protokolls? – Das ist nicht der Fall.
Dieser Teil des Amtlichen Protokolls gilt daher gemäß § 64 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.
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