BundesratStenographisches Protokoll873. Sitzung / Seite 40

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tekommt, die es in ihrem Leben nie leicht gehabt hat. In diesem Sinne danke ich für Ihre Zustimmung. (Beifall bei SPÖ und Grünen sowie bei Bundesräten der FPÖ.)

10.45

10.45.20

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Die Abstimmung erfolgt getrennt.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Oktober 2017 betreffend ein Pensionsanpassungsgesetz 2018.

Der gegenständliche Beschluss ist ein Fall des Art. 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungs­gesetz und bedarf daher der Zustimmung des Bundesrates bei Anwesenheit von min­destens der Hälfte der Mitglieder des Bundesrates und einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.

Ich stelle zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der Mitglieder des Bundesrates fest.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Hand­zeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Nunmehr lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des Na­tionalrates gemäß Art. 44 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes die verfassungs­mäßige Zustimmung zu erteilen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Auch das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit unter Berück­sichtigung der besonderen Beschlusserfordernisse angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Nunmehr kommen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Oktober 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kriegsopferversorgungs­gesetz, das Opferfürsorgegesetz, das Impfschadengesetz, das Verbrechensopfergesetz und das Heimopferrentengesetz geändert wird.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

10.48.083. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 12. Oktober 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Angestelltengesetz, das Gutsangestelltengesetz, das Entgeltfortzah­lungsgesetz, das Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetz, das Berufsausbildungs­gesetz, das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch und das Landarbeitsgesetz 1984 geändert werden (2306/A sowie 9897/BR d.B. und 9905/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Wir gelangen nunmehr zu Punkt 3 der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Posch-Gruska. Ich bitte um den Bericht.

 


10.48.43

Berichterstatterin Inge Posch-Gruska: Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Oktober 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Angestelltengesetz, das


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