Gutsangestelltengesetz, das Entgeltfortzahlungsgesetz, das Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetz, das Berufsausbildungsgesetz, das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch und das Landarbeitsgesetz 1984 geändert werden.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zum Antrag:
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Oktober mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Danke.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Zwazl. – Bitte, Frau Kollegin.
10.49
Bundesrätin Sonja Zwazl (ÖVP, Niederösterreich): Frau Präsident! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Das Thema der Angleichung der Rechte von Arbeitern und Angestellten wird bei uns ziemlich heiß diskutiert. Es ist richtig, dass im Wahlprogramm der Volkspartei das Ziel eines einheitlichen Arbeitnehmerbegriffs festgelegt war. Dieses Ziel wird auch von uns in der Wirtschaft auf breiter Basis unterstützt. Ich habe Verständnis dafür, denn der Begriff Arbeiter hat in unserer Gesellschaft nicht den Stellenwert und bekommt nicht die Wertschätzung, die ihm eigentlich zusteht, denn: Die Arbeiter haben eine hoch qualifizierte Ausbildung, aber wenn wir an Arbeiter und Angestellte denken, dann ist es immer so, dass bei uns an und für sich ein Angestellter höher und mehr wertgeschätzt wird als ein Arbeiter.
Es war aber im Wahlprogramm auch festgehalten, dass dies unter Einbindung der Sozialpartner verhandelt werden soll. Für mich ist daraus keine Rechtfertigung dafür abzuleiten, dass wir so eine Hauruckpartie gemacht haben. Wir von der Wirtschaft reden von einer schrittweisen Heranführung der Arbeiter und Angestellten, sodass wir nach einer entsprechenden Übergangszeit einen einheitlichen Arbeitnehmerbegriff haben. Ich weiß, dass das manche nicht so haben wollen, und es gibt ja noch genug Themen, die gelöst gehören, wie zum Beispiel die getrennten Betriebsräte. Mir geht es aber auch um die Frage: Wie wird das in der Praxis umgesetzt? Wie schaut das für uns in der Wirtschaft aus?
Das Gesetz ist in dieser Form sehr unbestimmt.
Aus unserer Sicht steht hier ernsthaft eine Verfassungswidrigkeit im Raum. Zum
einen wird mit diesem Gesetz kurzfristig in Tausende Dienstverträge
eingegriffen, denn geringfügig beschäftigte Angestellte sind derzeit
von langen Kündigungsfristen ausgenommen, und diese Ausnahme soll mit 1.1.
2018 wegfallen.
Ich habe mir das angeschaut: Es sind sehr viele Akademiker und Nebenerwerbslandwirte, die eine geringfügige Beschäftigung haben. Da geht es ja nicht um eine soziale Absicherung, sondern schlicht um einen Zuverdienst. Oft geht es aber auch um die Mitarbeit bei Projekten, und keiner erwartet sich hier einen großartigen Beendigungsprozess.
Dieser Eingriff in die bestehenden Verträge ist unsachgemäß. Im Grunde genommen müsste ich allen unseren Unternehmen raten, eine Auflösung der Verträge vor Jahresende zu prüfen. Das, glaube ich, war aber nicht der Sinn.
Ein zweites Thema ist die Ausnahme von den Kündigungsfristen für Saisonbetriebe. Dahinter könnte man ja eine Wirtschaftsfreundlichkeit vermuten, aber es wird damit nur Unklarheit provoziert. Was ist denn eigentlich ein Saisonbetrieb? – Jeder denkt dabei selbstverständlich an den Bau, an den Tourismus und auch an die Landwirtschaft, aber bei genauerem Hinsehen ergeben sich da massive Fragen. Im Gesetz wird einfach auf
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