BundesratStenographisches Protokoll873. Sitzung / Seite 68

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nanzielle Unterstützung der Eltern, damit man sich das Freiwillige Soziale Jahr auch leis­ten kann.

Der Großteil sind junge Frauen, die ja bekanntlich keinen Zivildienst machen müssen und sich für ein Freiwilliges Soziales Jahr entscheiden. Um die 80 Prozent der Absol­venten eines Freiwilligen Sozialen Jahres sind Frauen, aber nur ein Viertel der Frei­willigen im Auslandsfriedensdienst, weil speziell Männer diesen anstelle des Zivildiens­tes als Vorbildung machen, da er ihnen dann für den Zivildienst angerechnet wird. Das hat ja auch seinen Sinn, gerade wenn man Auslandszivildienst machen möchte.

Wirklich Hut ab vor euch! Wie gesagt, man muss auch mit dem bisschen Taschen­geld – das ist meistens zwischen 200 und 280 €; manche Organisationen geben auch ein bisschen mehr her – auskommen. Daher ist es auch wichtig, zusätzlich noch etwas Geld von zu Hause zu bekommen, um über die Runden zu kommen. Also: Danke wirk­lich allen Menschen, die sich draußen im Rahmen des Freiwilligen Sozialen Jahres engagieren!

Ich bin auch wirklich froh darüber, dass wir als Gesetzgeber jetzt erkannt haben, dass es auch eine Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes braucht, um endlich die Lücke im Anspruch auf Familienbeihilfe zu schließen. Somit besteht in Zukunft ab Be­endigung der Schule bis zum Beginn des Freiwilligen Sozialen Jahres und zwischen dem Ende des Freiwilligen Sozialen Jahres bis zum Studium beziehungsweise bis zur Berufsausbildung ein Anspruch auf Familienbeihilfe. Das ist meiner Meinung nach sehr sinnvoll, und ich bin sehr froh darüber, dass wir da ein paar Verbesserungen für die jun­gen engagierten Menschen anbringen konnten.

Ich kenne wirklich einige, die sich aufgrund ihrer Erfahrungen im FSJ dann gezielt für ein Studium in diesen Bereichen entschieden haben und jetzt motivierte Ärztinnen und Ärzte, motivierte Gesundheits- und Krankenpfleger sind und sich im Sozialbereich en­gagieren, um nur ein paar aufzuzählen, die mir in meinem persönlichen Umfeld be­kannt sind. Abschließend nochmals danke dafür!

Wir Grüne werden natürlich diese Novellierung gerne mittragen und ihr zustimmen. Vie­len Dank auch allen Parteien für diese Zustimmung. (Beifall bei den Grünen sowie bei Bundesräten von ÖVP und SPÖ.)

12.34


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Nun darf ich Herrn Bundesminister Stöger das Wort erteilen.

 


12.34.36

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Alois Stöger, diplômé|: Herr Präsident! Hohes Haus! Mit diesem Paket sichern wir mit wenig Mitteln den Ein­satz des Freiwilligenengagements in Österreich. Wir sind in diesem Bereich Weltmeis­ter! Es sind 3,5 Millionen Menschen, die irgendwo freiwillig arbeiten, sei es in Vereinen, sei es aber auch in sozialen Einrichtungen.

Wir schaffen mit diesem Gesetz die Basisfinanzierung für die Gedenkdienste. Ich glau­be, dass die Träger, die diese Gedenkdienste leisten, ein hohes Ausbildungs- und ein hohes Betreuungsniveau sicherstellen können. Sie sind nämlich Botschafter eines mo­dernen Österreich in der Welt.

Dass wir den Anspruch auf Familienbeihilfe auf den Kreis dieser jungen Menschen er­weitern, ist, denke ich, ein wichtiger Punkt, ebenso die Regelung, dass Menschen auch weiterhin beim Roten Kreuz, bei den Krankenanstalten das Freiwillige Soziale Jahr ab­solvieren können.

Ich wollte nur auf Folgendes hinweisen: Es sind nicht 35 Stunden, sondern 34 Stun­den. Es ist ja nicht eine Art Ausbildungsverhältnis, kein Arbeitsverhältnis, daher auch


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