der Begriff des Taschengeldes; darüber kann man streiten. Wichtig ist auch, dass wir das FSJ schon ab dem 17. Lebensjahr ermöglichen.
Alles andere ist bereits gesagt worden, also in diesem Sinne, meine sehr verehrten Damen und Herren: Ich danke Ihnen für die Zustimmung zu diesem Gesetz. (Beifall bei der SPÖ.)
12.36
Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Dem ist nicht so. Die Debatte ist geschlossen.
Wir gelangen zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 12. Oktober 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert wird (1366/A sowie 9901/BR d.B. und 9909/BR d.B.)
Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Wir gelangen zu Punkt 7 der Tagesordnung.
Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Anderl. Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatterin Renate Anderl: Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Oktober 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert wird.
Der Bericht liegt Ihnen sin schriftlicher Form vor, daher komme ich sogleich zur Antragstellung.
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Oktober 2017 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Ich danke für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte ein.
Als Erster darf ich Frau Bundesrätin Kern das Wort erteilen.
12.37
Bundesrätin Sandra Kern (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir diskutieren jetzt wieder über ein Gesetz, das drei Tage vor der Nationalratswahl beschlossen wurde. (Bundesrat Stögmüller: Der Antrag ist ewig lang im Ausschuss gewesen!)
Mit der Änderung bei der Notstandshilfe, durch die nun das Partnereinkommen nicht mehr angerechnet werden soll, entstehen zusätzliche Kosten von 85 Millionen €!
Mein Wunsch für die Zukunft wäre, dass vor der Wahl keine budgetrelevanten Beschlüsse mehr gefasst werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Verstehen Sie mich nicht falsch: Menschen, die unsere Hilfe brauchen, sollen auch jederzeit unsere Hilfe bekommen, aber diese Maßnahme entspricht nicht unserer Idee von einer neuen Gerechtigkeit. Wir können
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