BundesratStenographisches Protokoll873. Sitzung / Seite 80

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Es steht sehr wohl im Antrag und ist auch vorgesehen, dass bei einer All-inclusive-Va­riante jedenfalls auch Abhebungen bei unabhängigen Anbietern, also bei Euronet und so weiter, gratis wären. Dann müsste also die Bank selbst die Gebühr gegenüber dem Drittanbieter, Euronet zum Beispiel, leisten. Also wir müssen jetzt schon aufpassen, dass die Banken die Gesetzesänderungen nicht dazu benutzen, um weitere Preiser­höhungen gegenüber den Konsumentinnen und Konsumenten (Zwischenruf des Bundes­rates Preineder) zu rechtfertigen, dass sozusagen das, was immer gratis war, nämlich das Abheben beim Bankomaten, nur mehr mit der teuren All-inclusive-Karte möglich ist.

Beachten müssen wir auch, dass am Schluss nicht die Banken die Nutznießer dieser Regelung sind und ganz besonders auch nicht die unabhängigen Anbieter von Banko­maten, denn diesen wird ja versprochen, dass sie ihre Gebühr jedenfalls vom Kredit­institut des Konsumenten bezahlt bekommen, wenn dieser eine All-inclusive-Karte be­sitzt – sonst bezahlt ohnehin der Konsument beziehungsweise die Konsumentin. (Bun­desrat Preineder: Das wird immer der Kunde zahlen!) – Genau!

Wir müssen also auch aufpassen, dass das Gesetz nicht dazu führt, dass unabhängige Anbieter Österreich und so weiter jetzt mit Bankomaten überfüllen, ja überschwemmen und dann der Konsument draufzahlt, egal, ob mit der All-inclusive-Variante oder erst mit der Abhebung. – Ja, genau so ist es.

Die KonsumentInnen würden dieses Service zwar dankbar annehmen, da es dann über­all diese Bankomaten geben würde, aber indirekt über immer höhere Pauschalgebüh­ren dafür wieder zur Kasse gebeten werden. – Ja, so ist es.

Trotz aller Kritik am Antrag werden wir zustimmen; aber ich muss auch sagen: mit Bauchweh. Ich habe ganz ehrlich wirklich Bauchweh bei der Sache. Wir müssen uns wirklich ganz intensiv anschauen, ob das Ganze nicht zum Gegenteil führen wird. Wir müssen auch ein Zeichen in Richtung der Banken schicken, ihnen die Rute ins Fenster stellen und sagen: Liebe Banken, jetzt müssen wir Klartext über diese Bankomatge­bühr reden.

Ich hätte dennoch wirklich auf eine Verschärfung des Gesetzes gehofft, damit am Ende nicht die Kunden irgendwie draufzahlen und die Banken ... (Bundesrat Schödinger: Er kriegts mit!) – Bitte? Bitte was? Na, wurscht! Wir werden dem Gesetz zustimmen, aber trotzdem ist bitte Vorsicht geboten. Wie gesagt wäre es ein komplett schöner, sauberer Schnitt gewesen, wenn wir wirklich ein Verbot von Bankomatgebühren und nicht so et­was gemacht hätten. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesräten der SPÖ.)

13.21


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Nun darf ich Herrn Bundesminister Stöger das Wort erteilen. – Bitte.

 


13.21.26

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Alois Stöger, diplômé|: Herr Präsident! Hohes Haus! Gerade bei den Bankomatgebühren geht es darum: Wo findet Markt statt und wo findet Markt nicht statt?, und zwischen dem Kunden, der eine Bankomatabhebung tätigt, und dem Drittanbieter findet kein Markt statt; da gibt es kei­ne Marktposition. Wenn man will, dass Markt stattfindet, dann muss man Folgendes tun: Man muss den österreichischen Banken die Möglichkeit geben, mit Drittanbietern ins Ge­schäft zu kommen; und die müssen verpflichtet sein, da die Regeln zu machen. Genau das ermöglichen wir, indem die Bankomatgebühr nicht weiterverrechnet werden darf. Deshalb muss es zu einer Regelung zwischen Banken und Drittanbietern kommen – und mir ist es völlig egal, in welcher Höhe sich die Kosten dafür bewegen. Es geht mir darum, dass die Konsumentinnen und Konsumenten nicht benachteiligt sind.

 


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