BundesratStenographisches Protokoll873. Sitzung / Seite 81

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Wenn man über Arbeitsplätze redet, dann frage ich Sie: Wann waren Sie das letzte Mal in einer Bank? – Überall dort, wo die Bankomaten stehen, waren früher Arbeitsplätze. (Bundesrätin Posch-Gruska: Genau!) Es ist also genau das Gegenteil eingetreten. Ich sage es noch einmal sehr deutlich: Dass die Menschen zu ihrem Geld, das sie selbst sauer verdient haben, kommen, muss gebührenfrei sein. Ansonsten – und das ist mei­ne Auffassung – müssten die Betriebe das Geld wieder bar ausbezahlen; das will, glau­be ich, hier herinnen auch niemand.

Ich denke, es geht schon auch darum, wer die Regeln macht. Macht sie der Markt, müs­sen immer die Kunden zahlen oder schaffen wir Regelungen, wodurch die Banken eine Chance haben? Ich habe mich im Vorfeld dieser Regelung mit Spitzenkräften der ös­terreichischen Banken auseinandergesetzt. Die haben derzeit ein Modell entwickelt, das ich sehr vernünftig finde. Sie zahlen intern einen Ausgleich für die Kosten der Banko­matbetreuung – ich glaube, 48, 49 Cent –, den sie intern aufteilen. Wenn da die Drittan­bieter mitmachen wollen und müssen, dann ist das Problem geregelt. Der Herr Finanz­minister könnte das jederzeit in einem entsprechenden Gesetz regeln; das wollte er nicht. Mir ist es wichtig, dass die Konsumentinnen und Konsumenten geschützt werden, und das werden wir mit diesem Gesetz schaffen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei SPÖ und Grü­nen sowie bei Bundesräten der FPÖ.)

13.24

13.24.19

 


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

13.24.549. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 4. Oktober 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Schutz der Tiere (Tierschutzgesetz – TSchG) geändert wird (2286/A sowie 9912/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Wir gelangen nunmehr zu Punkt 9 der Tagesord­nung.

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Ich gebe bekannt, dass Frau Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Dr. Pamela Rendi-Wagner aufgrund einer kurzfristigen Verhinderung Herrn Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Alois Stöger mit ihrer Vertretung beauftragt hat.

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Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Mag. Gruber-Pruner. Ich bitte um den Bericht.

 


13.25.11

Berichterstatterin Mag. Daniela Gruber-Pruner: Hohes Präsidium! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Gesund­heitsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Oktober 2017 betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Schutz der Tiere, kurz Tier­schutzgesetz, geändert wird.

 


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