BundesratStenographisches Protokoll873. Sitzung / Seite 82

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Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor; ich komme daher zur Antragstellung.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Oktober 2017 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Ich danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Schererbauer. – Bitte.

 


13.25.55

Bundesrat Thomas Schererbauer (FPÖ, Oberösterreich): Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister! Wir diskutieren heute den Beschluss des Na­tionalrates vom 4. Oktober 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Tierschutz­gesetz geändert wird. Leider wurden an diesem Gesetz wieder nur kleine Reparaturen vorgenommen, die dringend notwendige Generalsanierung im Sinne des Tierschutzes wurde bedauerlicherweise nicht durchgeführt, weshalb wir diesem Antrag auch keine Zu­stimmung erteilen können.

Warum? – Im Mittelpunkt der Initiative soll die Anfang Juli 2017 in Kraft getretene und völlig verunglückte Gesetzesänderung des Verbotes zur Vermittlung von Tieren im In­ternet stehen. Das öffentliche Feilbieten von Tieren soll auch künftig an bestimmte Be­dingungen geknüpft sein. So muss das abzugebende Tier etwa ein Mindestalter von sechs Monaten oder Eckzähne haben. Dies ist laut Auskunft des Tierschutzvereins Ried im Innkreis äußerst kompliziert nachzuweisen. Amtsärzte sind bereits jetzt stark überfordert; weit und breit sind keine Eckzahnkontrolleure in Sicht. Eine Verbesserung der Vermittlungsmöglichkeiten von Vereinen ohne eigenes Tierheim in Österreich, die etwa Welpen aus den EU-Oststaaten retten und vermitteln, wurde ebenfalls nicht er­zielt.

Der illegale Hunde- und Welpenhandel muss dringend eingestellt werden; aber wie? – Ohne ausreichende Grenzkontrollen wird das ein ausgesprochen schwieriges Unter­fangen werden. Nach wie vor werden die Tiere zuhauf ohne gültige Pässe oder tierärzt­liche Untersuchung ins Land gebracht, und die sogenannten Kofferraumverkäufe boo­men mehr denn je. Alles, was nicht verkauft wird, sammeln die zumeist ehrenamtlich tätigen Vereine unter anderem von der Autobahn wieder ein.

Das taugliche Modell, das über das Anzeigeportal www.willhaben.at gemeinsam mit der Tierärztekammer gestaltet wurde, wurde in diesem Fall auch ignoriert. Onlineinse­rate, versehen mit einem tierärztlichen Gutachten, sind jedoch erlaubt. Tierschutzbewe­gungen wurden leider wieder nicht in die Gesetzesformulierung eingebunden.

Das Kastrationsrecht des Landes Oberösterreich, welches wie folgt lautet: Katzen, die keine Besitzer haben, werden vom Land Oberösterreich unter der Voraussetzung, dass die Tiere wieder an Ort und Stelle ausgesetzt werden können, kastriert, gechipt und tä­towiert, sollte in den Gemeinden meiner Meinung nach viel mehr publik gemacht wer­den. Die Kastrationspflicht muss kontrolliert werden und wenn nötig bei Nichteinhaltung Konsequenzen nach sich ziehen. Es herrschen oft katastrophale Zustände wie Inzucht, Krankheiten und so weiter.

Das gesetzliche Schlupfloch, eine Züchtung anzumelden und die Tiere nicht kastrieren zu müssen, wird zur Folge haben, dass sogenannte Züchter und Händler wie die Schwam­merl aus dem Boden schießen, denn auch da fehlt es an den nötigen Kontrollen.

Weiters fordern wir ein absolutes Schächtungsverbot in Österreich. (Beifall bei der FPÖ.) Zur Information: Beim Schächten wird die Arteria carotis durchtrennt, sodass die Tiere ausbluten. (Ruf bei der FPÖ: Die armen Tiere!) Es wird damit argumentiert, dass die


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