Tiere durch diesen Vorgang schnell das Bewusstsein verlieren und somit keine Schmerzen erleiden. Durch den Veterinärmediziner meines Heimatbezirks wurden wir informiert, dass alle Wiederkäuer, wie zum Beispiel Rinder, Schafe, Rehe, Hirsche und so weiter, über eine zweite Arterie, die Arteria vertebralis, die entlang der Wirbelsäule verläuft, verfügen, welche das Gehirn im Notfall mit Sauerstoff versorgt. Dies kann man sich wie so eine Art Notstromaggregat für das Gehirn vorstellen, das heißt, das Gehirn ist beim Schächten bei vollem Bewusstsein.
Reden sollte man auch über die Zustände in den Schlachthäusern, das Verbot des betäubungslosen Schlachtens oder über Tierversuche in der chemisch-agrarischen Industrie. Man sieht, es gäbe jede Menge zu tun.
In diesem Zusammenhang, geschätzte Damen und Herren, möchte ich folgenden Antrag einbringen:
Entschließungsantrag
der Bundesräte Thomas Schererbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Schutz der kleinen Tierschutzvereine“
Der Bundesrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen wird aufgefordert, entsprechende legistische Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Tierschutzgesetz, insbesondere der Tierschutzgesetznovelle 2017 einzuleiten, damit seriöse Tierschutzvereinen und Tierschutzinitiativen weiterhin via Internet das Angebot und die Vermittlung von Tieren vornehmen können. Diesbezüglich sollen insbesondere die einschlägigen §§ 8a, 31 Abs 1 und 4 sowie 44 Tierschutzgesetz einer Neufassung im Sinne einer praxistaugliche Umsetzung im Sinne des Tierwohls abgeändert bzw. gänzlich neu formuliert werden.“
*****
Herzlichen Dank. (Beifall bei der FPÖ und bei Bundesräten der SPÖ.)
13.30
Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Der von den Bundesräten Schererbauer, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „Schutz der kleinen Tierschutzvereine“ ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.
Als Nächstem darf ich das Wort Herrn Bundesrat Novak erteilen. – Bitte, Herr Bundesrat.
13.30
Bundesrat Günther Novak (SPÖ, Kärnten) : Sehr geehrter Herr Bundesminister! Frau Bundesministerin Karmasin, die inzwischen gekommen ist! Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Schererbauer hat gesagt, dass im Grunde genommen mit den Tierschutzorganisationen nicht gesprochen wurde. Dem kann ich nur widersprechen, weil ich mich einmal mit Herrn Keck darüber unterhalten habe; er hat gesagt, es gibt in Österreich halt auch nicht nur den WTV, den Tierschutzverein in Wien, sondern es gibt viele andere auch.
Tatsache ist, dass dieses Gesetz im Nationalrat am Welttierschutztag beschlossen worden ist. Wir wissen, wie schon erwähnt, dass dieses Tierschutzgesetz, das im April dieses Jahres kundgemacht wurde, das Ziel zu erreichen versuchte – da widerspreche ich Ihnen nicht –, den Internethandel von Tieren genauer und endlich klar zu regeln. Es ist auch novelliert worden. Im Vordergrund dabei stand aber wie immer das Wohl der Tiere; das darf man dabei im Grunde genommen nicht vergessen.
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