BundesratStenographisches Protokoll873. Sitzung / Seite 84

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Wir erinnern uns, dass es in der Vergangenheit oft genug vorgekommen ist, dass Hun­dewelpen aus verschiedensten Ländern unter schlechtesten Haltungsbedingungen und unter schlechter Behandlung importiert worden sind. Dieses Problem hat sich in der Ver­gangenheit, in den letzten Jahren, durch die Möglichkeit des Internethandels zuneh­mend wesentlich verschlimmert. Das Gesetz in der jetzigen, novellierten Fassung gibt uns eigentlich endlich die Handhabe, dieser schlimmen Praktiken Herr zu werden.

Dass es bei so einem Tierschutzgesetz immer wieder Novellierungen geben muss, ist schon klar und zeigt ja auch – das hast du selbst gesagt –, dass man viele dieser Din­ge wahrscheinlich auch nicht mit einem Gesetz wird ändern können, aber es wird in weiterer Folge sukzessive die Möglichkeit geben, das zu tun.

Diesbezüglich haben auch in den Ausschüssen zahlreiche Gespräche stattgefunden. Diese haben gezeigt, dass es einen Nachbesserungsbedarf bei diesem novellierten Tier­schutzgesetz gibt. Daher liegt heute dieser vor allem hinsichtlich der Weitergabe von Tieren durch Privatpersonen unter bestimmten Voraussetzungen, wie ich schon am An­fang erwähnt habe, verbesserte Gesetzesvorschlag vor.

Jetzt zum Antrag als solchem: Wir von der SPÖ werden diesen Antrag ablehnen, weil der Großteil des Geforderten in diesem Tierschutzgesetz geändert wird. Wir wissen aber auch, dass dieses evidente Problem, das angesprochen worden ist, zu lösen ist, und wir wissen auch, dass es im Gesetz eine Übergangsfrist gibt, die bis zum 13. Juli die Möglichkeit bietet, da Ausgleiche zu schaffen. Wir wissen auch, dass die Frau Bundes­ministerin diesbezüglich eine Tierschutzsonderverordnung machen will. Es ist auch so, dass das schon mehr oder weniger abgehandelt und die Tierschutzsonderverordnung auf den Weg gebracht worden ist, um zu einer Begutachtung zu kommen.

Wir sehen im Grunde genommen also, dass nicht alles auf einmal zu schaffen ist. Wenn dieser Verordnung in weiterer Folge schlussendlich auch zum Durchbruch verholfen wird, dann sollte dieses Tierschutzgesetz auch so sein, wie wir uns das vorstellen.

Klar ist aber, und das wurde diskutiert, dass die Hürden für alle Tierschützerinnen und Tierschützer so klein wie möglich und so gering wie möglich gehalten werden. Sie müs­sen aber genau so hoch wie nötig gehalten werden, um illegale Machenschaften oder Tierleid gleichermaßen zu verhindern. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesrä­ten der ÖVP.)

13.35


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Ich darf Frau Bundesministerin Dr. Sophie Karmasin herzlich begrüßen. (Allgemeiner Beifall.)

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag. Schreyer. – Bitte.

 


13.35.49

Bundesrätin Mag. Nicole Schreyer (Grüne, Tirol): Hohes Haus! Sehr geehrter Herr Mi­nister! Wir von den Grünen stimmen der Gesetzesvorlage nicht zu. Die heute vorlie­gende Novelle ist, das hat der erste Redner dieser Debatte auch gesagt, ein Repara­turgesetz zur letzten Novelle des Tierschutzgesetzes vom April.

In dieser letzten Novelle ist privaten Vereinen die öffentliche Vermittlung von Tieren verboten worden – vor allem auch im Internet –, wenn sie keine eigene Betriebsstätte beziehungsweise Haltung haben. Es hat dann von vielen Tierschutzvereinen einen ziem­lichen Aufschrei gegeben. Daraus resultiert eben diese heutige Gesetzesreparatur.

Die Reparaturnovelle stellt aber aus unserer Sicht keine Verbesserung dar. Sie berück­sichtigt die Vereine nicht, sondern will nur eine Vermittlung durch Privatpersonen zu­lassen. Sie ermöglicht einige Ausnahmen und sorgt dafür, dass wieder einzelne Perso­nen unter bestimmten Voraussetzungen bestimmte Tiere online vermitteln dürfen – in der


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