BundesratStenographisches Protokoll873. Sitzung / Seite 90

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platz für jedes Kind in Österreich ab dem vollendeten ersten Lebensjahr oder für das zweite verpflichtende kostenlose Kindergartenjahr zu realisieren. Geschätzte Damen und Herren, Sie müssen mir erklären, wie die Gemeinden das finanzieren sollen! (Zwi­schenruf bei der ÖVP.) Die werden nämlich übrigbleiben; die bleiben ja tatsächlich zu einem hohen Maß über.

Wir arbeiten in den Gemeinden – ich glaube, das kann ich schon sagen  im überwie­genden Maße sehr effizient, aber das wird praktisch irgendwann nicht mehr finanzier­bar sein. Deswegen werden wir – das sage ich hier auch ganz deutlich – diesen weite­ren Bestrebungen, diesen Ideen doch zumindest einmal vordergründig unsere Zustim­mung nicht geben können, da wir noch nicht klar sehen, wie das Ganze finanziert wer­den soll.

Ich möchte auch darauf hinweisen, dass wir darüber noch nachdenken sollten, ob das sozialdemokratische Weltbild, von der Wiege bis zur Bahre – dass man ein Kind sozu­sagen ab dem ersten Lebensjahr weggibt und das Lebensende in einem Pflegeheim stattfindet –, tatsächlich der Weisheit letzter Schluss ist. Das ist ein ganz entscheiden­der Punkt. Wir dürfen nicht vergessen, dass wir damit ja auch die Kindererziehung aus dem Elternhaus geben. Die Kindererziehung wird in Zukunft offensichtlich nicht mehr zu Hause stattfinden (Bundesrat Stögmüller: Ich habe gedacht, ihr stimmt zu?!), son­dern in irgendeiner Institution. Das können wir zumindest noch gerne mit euch disku­tieren.

Das Problem ist ganz eindeutig: Immer mehr Kinder werden offensichtlich in Zukunft in der Situation sein, dass beide Eltern arbeiten müssen, um sich das Leben leisten zu kön­nen. Unter diesen Bedingungen, glaube ich, sollten wir darüber doch sehr genau nach­denken.

Wir glauben also, dass das nicht der richtige Weg ist, er ist auch gesellschaftspolitisch sehr bedenklich. Wir sind der Meinung, dass wir – das ist auch ein Thema, das die Ge­meinden betreffen wird – neben der Tagesmutter und neben der Kinderkrippe eine wei­tere Wahlmöglichkeit, eine echte Wahlmöglichkeit anbieten sollten, die Eltern die Mög­lichkeit bietet, selbst zu entscheiden, ob der eine oder der andere Elternteil zu Hause bleiben und das Kind in den ersten Jahren betreuen will. Sie kennen vielleicht dieses – für viele ein Gespenst – sogenannte Berndorfer Modell. (Bundesrätin Kurz: Na geh, bitte!)

Dabei ist es ganz eindeutig so, dass die Gemeinde einen gewissen Anteil an der Kin­derbetreuung, den sie ja sowieso über die Kinderbetreuungseinrichtung leisten muss, direkt an die Eltern auszahlt. Die Pilotprojekte dazu laufen, auch in der Steiermark wird es das demnächst geben. Ich glaube, dass jeder Bürgermeister, der rechnen kann, dem ganz sicher in Zukunft nötigenfalls auch etwas wird abgewinnen können. (Bundesrätin Kurz: Es geht aber nicht um die Bürgermeister, sondern um die Kinder!)

Der Schlusspunkt dazu ist, dass es dafür natürlich auf Bundes- und Landesebene Kofi­nanzierungen braucht. Da gibt es Ideen, die in Richtung Drittellösungen gehen. Ich glau­be, dass es auch eine Aufgabe für die kommende Regierung sein wird, entsprechende Maßnahmen und Möglichkeiten umzusetzen.

Von unserer Seite gibt es somit eine Zustimmung für diesen heutigen Gesetzesbe­schluss zur Weiterführung der Artikel-15a-Vereinbarung. Heute müssen wir aber nach­denken für morgen. Danke schön. (Beifall bei der FPÖ, bei Bundesräten der SPÖ so­wie des Bundesrates Hammerl.)

13.58


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Mag. Schreyer. – Bitte, Frau Bundesrätin.

 


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