BundesratStenographisches Protokoll873. Sitzung / Seite 89

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da, dass wir den Menschen das Gefühl geben, dass sie sich auf uns verlassen können und dass wir die entsprechenden Handlungen setzen.

Ich freue mich sehr, wenn wir dieses Gesetz jetzt gemeinsam beschließen. Ich freue mich noch mehr, wenn der Ausbau weitergeht, Sie alle haben ja schon Ihr Herzblut da hineingelegt.

Ich danke Ihnen auch, da Sie sich ja eigentlich heute von uns verabschieden. Ich dan­ke Ihnen für die Initiativen, die Sie für die Familien schon gesetzt haben. Ich denke, dass in Ihrer Amtszeit sehr viel im Bereich der Familien weitergebracht wurde, sehr viel weitergegangen ist, auch wenn wir oft anderer Meinung waren. Die Väterbeteiligung hätte ich natürlich noch viel mehr gefördert, aber es geht eben nicht immer so, man muss sich nach der Decke strecken. Ich möchte mich aber sehr für Ihren Einsatz be­danken, denn ich glaube, dass die österreichischen Familien schon sehr davon profi­tiert haben. Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

13.51


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Samt. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


13.51.29

Bundesrat Peter Samt (FPÖ, Steiermark): Herr Präsident! Geschätzte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer auf der Galerie und zu Hause vor dem Livestream! Wir diskutieren heute die Verlängerung der Artikel-15a-Vereinbarung, der wir – das hat ja die Vorrednerin schon vorweggenommen – zustimmen werden.

Wir stimmen auch dem zu, dass es eine Kofinanzierung der Länder über 35 Prozent geben wird. Wir erkennen daran, dass auch im kommenden Jahr die Förderung der bis zu Dreijährigen im Vordergrund steht, da – das weiß ich auch aus meiner Arbeit als Gemeindevorstandsmitglied in meiner Heimatgemeinde – in diesem Bereich akuter Hand­lungsbedarf besteht.

Wir wissen, dass in den Gemeinden vor allem der Bedarf an Kinderkrippenplätzen da ist. Wir wissen auch, dass es einen hohen Druck in Richtung Tagesmütter gibt. Wenn mit diesen Mitteln der qualitative Ausbau dieser Kinderbetreuungsangebote gegeben ist, dann ist das für uns auch eine klare Sache, dass wir dem zustimmen.

Dennoch möchte ich hier etwas deponieren: Wir müssen aber zur Kenntnis nehmen, dass mit diesen auf uns zukommenden Aufgaben, nämlich Ausbau und Erweiterung der Kinderbetreuungsplätze, auch große finanzielle Herausforderungen in den Gemein­den entstehen. Ich glaube, jeder, der in einer Gemeinde tätig ist und den Rechnungs­abschluss sinnerfassend lesen kann, wird erkennen, dass wir in den Gemeinden neben den Sozialhilfeausgaben die größten Abgänge bei der Kinderbetreuung haben.

Ich kann Ihnen mitteilen, dass zum Beispiel in meiner Heimatgemeinde im Jahre 2012 eine Kinderkrippe gebaut wurde, damals auch schon mit den Mitteln, die vom Bund ge­kommen sind, und praktisch hat 50 Prozent der Gesamtkosten die Gemeinde mitfinan­ziert. – Na ja! Schaut man sich das jetzt an und bricht das bei uns auf die Kinderkrippe herunter, dann stellt man fest: Mit 26 Kindern haben wir eine ausgelastete Kinderkrip­pe, die nicht mehr ausbaufähig ist, das heißt, wir müssen eine neue bauen, finanzie­ren; aber das sind bereits – heruntergebrochen auf den Abgang rein im Kinderkrippen­bereich – fast 1 000 € pro Kind über die Gemeinde. Ich glaube, Sie verstehen, wenn ich sage, dass da Herausforderungen auf uns zukommen. Selbst wenn wir es hoch för­dern und dankenswerterweise wieder vom Bund diese Zuschüsse kommen, werden wir schön langsam an die Grenzen der Möglichkeiten der Gemeinden stoßen.

Ich möchte relativieren, wenn Kollegin Posch-Gruska sagt, wir müssen weiterarbeiten, um einen Rechtsanspruch für einen, so vermute ich, kostenlosen Ganztageskinder-


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