BundesratStenographisches Protokoll874. Sitzung, 874. Sitzung des Bundesrates am 22. Dezember 2017 / Seite 50

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Beamten da auch nicht im Stich lassen darf. Genau das sind ganz, ganz wesentliche Bereiche, die wir im Programm festgehalten haben.

Wir trennen klar zwischen Zuwanderung und Asyl – ja! –, und wir bekennen uns auch klar zu einem Staat, der für Ordnung und Sicherheit eintritt. Zum Thema Asyl: Jeder Mensch, der unsere Hilfe braucht, soll vor Verfolgung geschützt werden, aber das bedeutet, den Schutz auf Zeit im Sinne des Asylrechts sicherzustellen. Das bieten wir jenen Menschen, die wirklich vor Verfolgung flüchten, aber sobald diese Verfolgung ein Ende gefunden hat, sollte man auch wieder in sein Heimatland gehen und am Aufbau und Wiederaufbau mithelfen und dort mitgestalten.

Daher werden wir auch die Schritte hin zu einem effizienteren Asylwesen setzen, wenn es um eine konsequente Rückführung abgelehnter Asylwerber geht, wenn es darum geht, dass wir im Bereich der Migrationspolitik ganz klar definieren, dass es hier selbst­verständlich legale Migration gibt, wobei wir diesbezüglich klare Anforderungen festlegen. Das soll natürlich keine Zuwanderung in das Sozialsystem, sondern in den Arbeitsprozess sein. In diesem Sinne erwarten wir natürlich auch eine positive Inte­gration.

Das sind natürlich die Herausforderungen, um die es geht. Es geht in diesem Bereich auch um die Schwerpunkte Effizienzsteigerung bei Asylverfahren, bei Außerlandes­brin­gungen und bei fremdenpolizeilichen Verfahren sowie eine Anpassung der Leistungen für Asylwerber in der Grundversorgung.

So gesehen haben wir natürlich bei der Mindestsicherung zu Recht angesetzt, sodass diese in Zukunft verändert wird, Geldleistungen für Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte in der Mindestsicherung Neu auf 365 Euro Grundleistung reduziert werden und darüber hinaus ein Integrationsbonus von 155 Euro möglich wird. Wir wollen da ganz klar auch das Anreizsystem, das wir bis heute haben, anders gestalten, denn natürlich hat das dazu geführt, dass sich solche Anreize in der Welt herum­sprechen und viele Menschen auch deshalb aufbrechen, um zu uns zu kommen. Genau diese Anreize werden verändert; und die Leistungen – auch für eine Bedarfs­gemeinschaft – werden in Zukunft mit 1 500 Euro gedeckelt, damit es eben nicht zu diesen Situationen kommt, wie wir sie heute vor allen Dingen in Wien vorfinden. (Zwi­schenruf des Bundesrates Stögmüller.)

Es kann nicht sein, dass Familien, von denen noch niemand bei uns gearbeitet hat, die noch nie eine Stunde einen Beitrag für unsere Gesellschaft geleistet haben, die noch nie ins Sozialversicherungssystem eingezahlt haben, 3 500 Euro netto oder mehr bekommen. Jeder Mensch, der hart arbeitet und dessen Gehalt teilweise nur knapp über der Summe der Mindestsicherung liegt, sagt dann zu Recht: Das kann doch nicht fair und nicht gerecht sein! – Solche Systeme gehören einfach fair und gerecht ge­staltet, und Missbrauch gehört abgestellt! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Natürlich werden wir auch eine europarechtskonforme Indexierung der Familienbeihilfe veranlassen, nämlich die Anpassung an die Lebenshaltungskosten im jeweiligen Staat, denn bei uns hat das Prinzip zu gelten, dass Eltern von Kindern, die hier in Österreich leben, die Familienbeihilfe und das Kindergeld zu erhalten haben, aber nicht jene, deren Kinder gar nicht hier im Land sind. Da ist das Herkunftslandprinzip durchaus ein vernünftiger Ansatz.

Die Effizienzsteigerung ist ein Reformanspruch, den wir haben. Wir wollen die Doppel­gleisigkeiten des Systems mit einer Transparenzdatenbank endlich abstellen. Diese soll von den Ländern endlich befüllt werden, und wenn das nicht der Fall ist, dann soll es entsprechende Konsequenzen geben. Wir wollen Doppelgleisigkeiten abstellen! Es kann nicht sein, dass Förderungen zu Unrecht kassiert werden und dass man nicht


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