BundesratStenographisches Protokoll874. Sitzung, 874. Sitzung des Bundesrates am 22. Dezember 2017 / Seite 113

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Schwangeren an, wohl wissend, dass es vor allem Letzteres in Österreich bereits flächen­deckend gibt.

Und auch der 12-Stunden-Tag, der heute schon ein paar Mal angesprochen worden ist, hat gerade auf Frauen und Familien gravierende Auswirkungen, von denen auf AlleinerzieherInnen ganz zu schweigen. Auch für moderne Männer, die gerne Teile der Familienarbeit übernehmen würden, etwa indem sie in Karenz gehen, ihre Arbeitszeit verkürzen oder einen echten Papa-Monat nehmen würden, findet sich in dem Pro­gramm kein Angebot. Alles in allem: Ein Frauenministerium wird in den nächsten Jahren sehr fehlen.

Sie werden wissen, dass nächstes Jahr nach 20 Jahren wieder ein Frauenvolks­begeh­ren stattfinden wird. Die derzeitige Regierung geht überhaupt nicht auf dessen Forde­rungen ein. Deshalb haben auch über 70 Organisationen und viele prominente und weniger prominente Einzelpersonen den offenen Brief des Frauenvolksbegehrens unterzeichnet. Einige von Ihnen werden ihn vielleicht kennen. Da heißt es: „,Heimat großer Töchter und Söhne ...‘,“ – hoffentlich bleibt das so nach dem, was ich heute von Herrn Strache gehört habe – „so steht es in der Bundeshymne. Wir Frauen wenden uns an all jene, die in den nächsten Jahren über unsere Zukunft entscheiden. Knapp 100 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts gehört den Frauen wieder nur jeder dritte Sitzplatz im Nationalrat. Das ist nicht genug. Wir Frauen sind mehr als die Hälfte der Bevölkerung. Wir fordern dementsprechend Mitsprache. Der Hälfte der Bevöl­kerung steht die Hälfte der Macht und die Hälfte des Geldes zu.“ Das ist leider in Österreich noch immer keine Selbstverständlichkeit, und deshalb werden wir weiterhin auch ohne ein Frauenministerium auf genau diese Forderungen pochen.

Auch wenn sich einige von Ihnen wünschen mögen, dass es auch im Bundesrat keine Grünen gäbe, so sage ich Ihnen: Ich bin die letzte Rednerin hier und wünsche uns allen trotz aller Differenzen friedvolle Feiertage und einen guten Rutsch und nächstes Jahr eine gute Zusammenarbeit. – Vielen Dank. (Allgemeiner Beifall.)

16.05


16.05.55Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall. Die Debatte ist geschlos­sen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

16.06.286. Punkt

Wahl von Mitgliedern und eines Ersatzmitgliedes des Ständigen gemeinsamen Ausschusses des Nationalrates und des Bundesrates im Sinne des § 9 des Finanz­Verfassungsgesetzes 1948

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Wir kommen nun zum 6. Tagesordnungspunkt.

Im Ausschuss gemäß § 9 Finanz-Verfassungsgesetz 1948 stehen von den auf den Bundesrat entfallenden 13 Mitgliedern und 13 Ersatzmitgliedern jeweils 6 Mitglieder und 6 Ersatzmitglieder der ÖVP, 5 Mitglieder und 5 Ersatzmitglieder der SPÖ und 2 Mitglieder und 2 Ersatzmitglieder der FPÖ zu.

Aufgrund des Ausscheidens von Mitgliedern und Ersatzmitgliedern des Bundesrates sind 4 Mitglieder und 1 Ersatzmitglied neu zu wählen, wobei 1 Mitglied und 1 Ersatz-


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