9.18.26

Bundesrätin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP, Salzburg): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Sehr geehrte Frau Minister! Hohes Haus! Null Toleranz bei Gewalt gegen Frauen – ich denke, dem können wir alle zustimmen.

Es freut mich sehr, dass sich die neue Regierung mit Bundeskanzler Sebastian Kurz gleich zu Beginn ihrer Regierungsarbeit um Frauenthemen annimmt und da einen Schwerpunkt setzt. Welche Regierung hat das vorher schon getan, liebe Kolleginnen und Kollegen? (Heiterkeit bei SPÖ und Grünen. – Bundesrat Stögmüller: Geh bitte!)

Bundeskanzler Kurz bricht mit einer Konvention. Es war ja zumeist üblich, dass man sich zuerst wirtschaftspolitischer Themen annimmt. – Nein, das tut unser Bundes­kanzler mit seiner neuen Regierung nicht. Es ist auch hervorzuheben, dass die Be­reiche Frauen, Familie und Jugend direkt bei ihm im Bundeskanzleramt angesiedelt sind, quasi sind wir, sind sie nun Chefsache. Das zeigt, wie wichtig ihm und der neuen Regierung diese Personengruppen sind. – Vielen Dank, Herr Bundeskanzler! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Tun und Umsetzen, das zeichnet die neue Bundesregierung unter Bundeskanzler Sebastian Kurz aus. Wie im Regierungsprogramm (ein Exemplar in die Höhe haltend) angekündigt – ich glaube, das hat jeder und so kann es jeder auf Seite 43 nachlesen –, geht nun die Regierung gleich die angekündigte Reform des Strafrechts bei Gewalt- und Sexualdelikten an.

Die Regierungsparteien haben festgelegt, bei Sexual- beziehungsweise Gewaltdelikten höhere Strafen vorzusehen, in erster Linie höhere Mindeststrafen und zusätzliche Erschwernisgründe. Man hat gesehen, dass bisherige Anstrengungen, eine Ausgewo­genheit zwischen der Strafdrohung für Vermögensdelikte einerseits und jener für Delikte gegen die körperliche Unversehrtheit andererseits herzustellen, leider nicht erfolgreich beziehungsweise nicht ausreichend waren. Daher bedarf es jetzt einer Nachschärfung.

Dafür verantwortlich ist unsere Salzburger Staatssekretärin Karoline Edtstadler, die im Auftrag der Regierung gerade dabei ist, eine Taskforce einzusetzen. (Ruf bei der SPÖ: Aha! – Bundesrätin Grimling: Aber leider im falschen Ressort! – Bundesrätin Posch-Gruska: Aber nicht da, wo sie hingehört!) Unsere Staatssekretärin ist eine anerkannte Expertin für Strafrecht. Sie war Richterin und Expertin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Sie kann und wird ihre Expertise im Strafrecht und insbesondere ihre Erfahrungen aus ihrer Zeit als Richterin sehr gut einbringen. Ich kenne die Staatssekretärin auch persönlich und weiß, dass sie das sicher sehr, sehr gut machen wird. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Bundesrat Mayer: Jawohl!)

Ziel dieser Taskforce ist null Toleranz bei Gewalt gegen Frauen und Kinder. Wir geben Frauen damit Stabilität, Sicherheit und Vertrauen. Das ist uns sehr, sehr wichtig. Ich weiß als Vorsitzende des Vereins Frauenhilfe Salzburg aus der Praxis um diese ganze Problematik. Wir bieten in Salzburg niederschwellige Sozialarbeit für Frauen in Lebens­krisen in Stadt und Land Salzburg an. Unsere Sozialarbeiterin hat leider täglich mit Frau­en zu tun, die mit Gewalt und Unterdrückung konfrontiert sind, die schutzlos ausgelie­fert sind. Natürlich sind auch die Kinder davon betroffen. Daher rufe ich auch hier an dieser Stelle dazu auf, nicht wegzuschauen, gemeinsam gegenzusteuern und zu han­deln.

Wir kennen ja leider auch die Zahlen für Österreich. Im Sicherheitsbericht 2016 finden wir, dass 48 166 Frauen Opfer von Delikten gegen Leib und Leben geworden sind, das sind immerhin fast 40 Prozent der Opfer solcher Delikte. Noch dramatischer ist diese Problematik bei den Opfern von Sexualdelikten; da finden wir 4 627 weibliche und 1 358 männliche Opfer, das heißt, es sind zu 77,3 Prozent Frauen davon betroffen. Das ist zwar ein leichter Rückgang im Vergleich zu 78,1 Prozent im Jahr 2015, aber das ist kein wirklicher Trost.

Da gilt es gegenzusteuern, daher stehen wir für null Toleranz bei Gewalt- und Sexualdelikten. Da braucht es die volle Härte des Rechtsstaats. Das ist mir persönlich wirklich ein Anliegen. Daher werde ich die Initiative der Bundesregierung unter Führung unserer Staatssekretärin aktiv unterstützen. An dieser Stelle vielen Dank auch an unsere Staatssekretärin, dass sie das so engagiert angeht und umsetzen wird!

Die geplanten Änderungen sollen höhere Mindeststrafen bei Sexualdelikten und bei Gewalt gegen Frauen und Kinder bringen. Wie ich schon angeführt habe, sind wir der Meinung, dass ein Ungleichgewicht beim Strafausmaß, insbesondere die Mindest­stra­fen betreffend, zwischen Vermögens- und Gewalt- beziehungsweise Sexualdelikten herrscht. Damit das Strafrecht auch Wirkung zeigen kann, müssen eben Taten und Strafen im richtigen Verhältnis zueinander stehen. Meine Damen und Herren, da haben wir wirklich Handlungsbedarf. So gibt es bei der pornografischen Darstellung Minder­jähriger gar keine Mindeststrafen (Bundesrat Stögmüller: Das soll helfen?!), beim sexuellen Missbrauch von Unmündigen oder bei geschlechtlicher Nötigung liegt sie nur bei sechs Monaten.

Voraussetzung für eine wirklich wirksame Justiz ist eine möglichst breite Akzeptanz der Urteile in der Bevölkerung. Es gibt eben immer wieder Urteile, über die die Menschen nur noch den Kopf schütteln. (Zwischenruf der Bundesrätin Posch-Gruska.) Daher wollen wir in Zukunft härter gegen diese abscheulichen Verbrechen und Vergehen vor­ge­hen, wie etwa sexuelle und körperliche Gewalt gegen Frauen und Kinder. Je­mand, der sich an Frauen und Kindern vergeht, muss die volle Härte des Gesetzes zu spüren bekommen, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Bundesrat Stögmüller: Eh, aber - -!) Gerade in Social-Media-Postings, das wissen Sie alle, kommt es ja immer wieder zu harscher Kritik an als zu niedrig empfundenen Strafen. (Zwischenruf des Bundesrates Stögmüller.)

Weiters hat der Opferschutz einen hohen Stellenwert bei diesem Vorhaben der Bun­desregierung. Opfer wollen, dass reagiert wird und dass die Täter adäquat bestraft werden. Daher müssen wir zum Schutz der Opfer eine bessere Vernetzung unter den Behörden sicherstellen.

Es geht also auf der einen Seite um Abschreckung der Täter und auf der anderen Seite um mehr Prävention und um Schutz für die Opfer. Dazu braucht es aus meiner Sicht mehr Aufklärungsarbeit bereits in den Kindergärten und Schulen, um sowohl die Kinder und Jugendlichen als auch die Pädagoginnen und Pädagogen zu sensibilisieren und das Thema Gewalt, vor allem sexuelle Gewalt, aus der Tabuzone herauszuholen. (Bundesrat Stögmüller: Dann schauen Sie sich den Sonderbericht an, was da nicht gemacht worden ist von der Jugendministerin!) – Lieber Herr Kollege, Sie können danach Ihre Ausführungen gerne fortsetzen. (Bundesrat Stögmüller: Schauen Sie sich’s an!)

Zum anderen müssen wir natürlich mehr in Präventionsmaßnahmen investieren, das heißt, mehr Maßnahmen zur Gewaltvermeidung auf Täterseite setzen, um mögliche Gefahren rechtzeitig zu erkennen und bestenfalls zu verhindern.

Abschließend halte ich fest: Die von der Bundesregierung geplante Verschärfung der Strafen für Gewalt- und Sexualdelikte ist ein wichtiger Schritt in Richtung mehr Sicher­heit und mehr Schutz vor Gewalt gegen Frauen und Kinder. (Bundesrat Stögmüller: Wo soll denn das wirklich helfen? Den Frauenhäusern ...!) Die dazu eingesetzte Task­force wird in den kommenden drei Wochen Gestalt annehmen. Neben den Experten der federführenden Regierungsressorts Justiz, Inneres und Frauen – danke (in Rich­tung Bundesministerin Bogner-Strauß), Frau Ministerin, dass Sie sich auch dafür enga­gieren – werden daher auch Opferschutzvereine, Staatsanwälte, Wissenschaftler und Richter aktiv in dieser Taskforce mitarbeiten (Bundesrat Stögmüller: Die sind ja richtige Fans davon!), um die angepeilten Veränderungen und Verschärfungen des Straf­rechts auszuarbeiten.

Es ist vorgesehen, im Sommer ein Ergebnis zu präsentieren, der Endbericht soll dann im ersten Halbjahr 2019 vorliegen. Zuerst soll eruiert werden, welche Möglichkeiten im geltenden Strafrecht jetzt schon bestehen, etwa beim Strafrahmen, und an welchen Rädchen man noch schrauben kann.

Damit das Strafrecht Wirkung zeigt, müssen Taten und Strafen im richtigen Verhältnis zueinander stehen, und da haben wir sicher Handlungsbedarf, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Ich halte also den eingeschlagenen Weg für richtig und wichtig, gerade für die von Gewalt betroffenen Frauen und Kinder. Es ist wichtig, dass sich die Opfer ernst genommen fühlen. Es ist wichtig, dass die potenziellen Täter spüren, dass es null Toleranz bei Gewalt gegen Frauen und Kinder geben darf. Es geht um Prävention und Abschreckung, daher wird man nachschärfen, wo es notwendig ist.

Für die Umsetzung steht unsere Staatssekretärin Karoline Edtstadler mit ihrem Fach­wissen und ihrer Expertise. Damit ist diese Umsetzung in sehr guten Händen, und ich bin mir sicher, dass ein sehr, sehr gutes Ergebnis für die von Gewalt betroffenen Frauen herauskommen wird.

Vielen Dank, Herr Bundeskanzler, vielen Dank, Frau Ministerin, für Ihr Eintreten für von Gewalt betroffene Frauen und Kinder und dafür, dass Sie sich gleich zu Beginn der Regierungsarbeit dieses Themas annehmen. – Danke. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Bundesrat Stögmüller: Das ist ihr Job!)

9.28

Präsident Reinhard Todt: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Inge Posch-Gruska. Ich erteile es ihr.