BundesratStenographisches Protokoll875. Sitzung, 875. Sitzung des Bundesrates am 8. Februar 2018 / Seite 14

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Wir kennen ja leider auch die Zahlen für Österreich. Im Sicherheitsbericht 2016 finden wir, dass 48 166 Frauen Opfer von Delikten gegen Leib und Leben geworden sind, das sind immerhin fast 40 Prozent der Opfer solcher Delikte. Noch dramatischer ist diese Problematik bei den Opfern von Sexualdelikten; da finden wir 4 627 weibliche und 1 358 männliche Opfer, das heißt, es sind zu 77,3 Prozent Frauen davon betroffen. Das ist zwar ein leichter Rückgang im Vergleich zu 78,1 Prozent im Jahr 2015, aber das ist kein wirklicher Trost.

Da gilt es gegenzusteuern, daher stehen wir für null Toleranz bei Gewalt- und Sexualdelikten. Da braucht es die volle Härte des Rechtsstaats. Das ist mir persönlich wirklich ein Anliegen. Daher werde ich die Initiative der Bundesregierung unter Führung unserer Staatssekretärin aktiv unterstützen. An dieser Stelle vielen Dank auch an unsere Staatssekretärin, dass sie das so engagiert angeht und umsetzen wird!

Die geplanten Änderungen sollen höhere Mindeststrafen bei Sexualdelikten und bei Gewalt gegen Frauen und Kinder bringen. Wie ich schon angeführt habe, sind wir der Meinung, dass ein Ungleichgewicht beim Strafausmaß, insbesondere die Mindest­stra­fen betreffend, zwischen Vermögens- und Gewalt- beziehungsweise Sexualdelikten herrscht. Damit das Strafrecht auch Wirkung zeigen kann, müssen eben Taten und Strafen im richtigen Verhältnis zueinander stehen. Meine Damen und Herren, da haben wir wirklich Handlungsbedarf. So gibt es bei der pornografischen Darstellung Minder­jähriger gar keine Mindeststrafen (Bundesrat Stögmüller: Das soll helfen?!), beim sexuellen Missbrauch von Unmündigen oder bei geschlechtlicher Nötigung liegt sie nur bei sechs Monaten.

Voraussetzung für eine wirklich wirksame Justiz ist eine möglichst breite Akzeptanz der Urteile in der Bevölkerung. Es gibt eben immer wieder Urteile, über die die Menschen nur noch den Kopf schütteln. (Zwischenruf der Bundesrätin Posch-Gruska.) Daher wollen wir in Zukunft härter gegen diese abscheulichen Verbrechen und Vergehen vor­ge­hen, wie etwa sexuelle und körperliche Gewalt gegen Frauen und Kinder. Je­mand, der sich an Frauen und Kindern vergeht, muss die volle Härte des Gesetzes zu spüren bekommen, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Bundesrat Stögmüller: Eh, aber - -!) Gerade in Social-Media-Postings, das wissen Sie alle, kommt es ja immer wieder zu harscher Kritik an als zu niedrig empfundenen Strafen. (Zwischenruf des Bundesrates Stögmüller.)

Weiters hat der Opferschutz einen hohen Stellenwert bei diesem Vorhaben der Bun­desregierung. Opfer wollen, dass reagiert wird und dass die Täter adäquat bestraft werden. Daher müssen wir zum Schutz der Opfer eine bessere Vernetzung unter den Behörden sicherstellen.

Es geht also auf der einen Seite um Abschreckung der Täter und auf der anderen Seite um mehr Prävention und um Schutz für die Opfer. Dazu braucht es aus meiner Sicht mehr Aufklärungsarbeit bereits in den Kindergärten und Schulen, um sowohl die Kinder und Jugendlichen als auch die Pädagoginnen und Pädagogen zu sensibilisieren und das Thema Gewalt, vor allem sexuelle Gewalt, aus der Tabuzone herauszuholen. (Bundesrat Stögmüller: Dann schauen Sie sich den Sonderbericht an, was da nicht gemacht worden ist von der Jugendministerin!) – Lieber Herr Kollege, Sie können danach Ihre Ausführungen gerne fortsetzen. (Bundesrat Stögmüller: Schauen Sie sich’s an!)

Zum anderen müssen wir natürlich mehr in Präventionsmaßnahmen investieren, das heißt, mehr Maßnahmen zur Gewaltvermeidung auf Täterseite setzen, um mögliche Gefahren rechtzeitig zu erkennen und bestenfalls zu verhindern.

Abschließend halte ich fest: Die von der Bundesregierung geplante Verschärfung der Strafen für Gewalt- und Sexualdelikte ist ein wichtiger Schritt in Richtung mehr Sicher-


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