Parlament Österreich

 

 

 

Stenographisches Protokoll

 

 

 

 

 

875. Sitzung des Bundesrates der Republik Österreich

 

 

 

Donnerstag, 8. Februar 2018

 

 


Stenographisches Protokoll

875. Sitzung des Bundesrates der Republik Österreich

Donnerstag, 8. Februar 2018

Dauer der Sitzung

Donnerstag, 8. Februar 2018: 9.03 – 14.48 Uhr

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Tagesordnung

1. Punkt: 40. Bericht der Volksanwaltschaft

2. Punkt: Sonderbericht der Volksanwaltschaft über Kinder und ihre Rechte in öffent­lichen Einrichtungen

3. Punkt: Vorhaben im Rahmen der Europäischen Union gemäß Art. 23e B-VG be­treffend NON 1471/17 Jahresbericht des Europäischen Rechnungshofes über die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Union zum Haushaltsjahr 2016/Jah­resbericht über die Tätigkeiten im Rahmen des achten, neunten, zehnten und elften Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) zum Haushaltsjahr 2016

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Ergänzung der Tagesordnung ........................................................................................ 39

4. Punkt: Antrag der BundesrätInnen Edgar Mayer, Monika Mühlwerth, Reinhard Todt, Mag. Nicole Schreyer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abhaltung einer parlamentarischen Enquete gemäß § 66 GO-BR zum Hearing betreffend Nachbesetzung eines Mitglieds des Verfassungsgerichtshofes (246/A-BR/2018)

5. Punkt: Antrag der BundesrätInnen Reinhard Todt, Edgar Mayer, Monika Mühlwerth, Mag. Nicole Schreyer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abhal­tung einer parlamentarischen Enquete gemäß § 66 GO-BR zum Thema „Älter, Jünger, Ärmer? Zukunftsstrategien gegen Armut in Kindheit und Alter“ (247/A-BR/2018)

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Inhalt

Bundesrat

Antrittsansprache des Präsidenten Reinhard Todt .................................................. 10

Wortmeldung des Bundesrates Edgar Mayer zur Geschäftsbehandlung ................... 24


BundesratStenographisches Protokoll875. Sitzung, 875. Sitzung des Bundesrates am 8. Februar 2018 / Seite 2

Antrag der BundesrätInnen Edgar Mayer, Monika Mühlwerth, Reinhard Todt, Mag. Nicole Schreyer, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 49 Abs. 1 in Ver­bindung mit § 16 Abs. 3 GO-BR, den Antrag der BundesrätInnen Edgar Mayer, Monika Mühlwerth, Reinhard Todt, Mag. Nicole Schreyer, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend Abhaltung einer parlamentarischen Enquete gemäß § 66 GO-BR zum Hearing betreffend Nachbesetzung eines Mitglieds des Verfassungs­ge­richtshofes (246/A-BR/2018) ohne Vorberatung durch einen Ausschuss unmit­telbar in Verhandlung zu nehmen – Annahme ...................  39, 39

Antrag der BundesrätInnen Reinhard Todt, Edgar Mayer, Monika Mühlwerth, Mag. Nicole Schreyer, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 49 Abs. 1 in Verbindung mit § 16 Abs. 3 GO-BR, den Antrag der BundesrätInnen Reinhard Todt, Edgar Mayer, Monika Mühlwerth, Mag. Nicole Schreyer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abhaltung einer parlamentarischen Enquete gemäß § 66 GO-BR zum Thema „Älter, Jünger, Ärmer? Zukunftsstrategien gegen Armut in Kindheit und Alter“ (247/A-BR/2018) ohne Vorberatung durch einen Ausschuss unmittelbar in Verhandlung zu nehmen – Annahme ........  39, 40

Wortmeldungen zur Geschäftsbehandlung:

Monika Mühlwerth .................................................................................................. ..... 40

Mag. Nicole Schreyer ............................................................................................. ..... 40

Wortmeldung der Bundesrätin Sonja Zwazl zur Geschäftsbehandlung ..................... 60

Personalien

Verhinderungen .............................................................................................................. 10

Aktuelle Stunde (57.)

Thema: „Null Toleranz bei Gewalt gegen Frauen“ .................................................. 12

RednerInnen:

Dr. Andrea Eder-Gitschthaler ............................................................................... ..... 13

Inge Posch-Gruska ................................................................................................. ..... 15

Monika Mühlwerth .................................................................................................. ..... 18

Mag. Dr. Ewa Dziedzic ........................................................................................... ..... 20

Bundeskanzler Sebastian Kurz ............................................................................ ..... 24

Mag. Doris Schulz ................................................................................................... ..... 26

Ana Blatnik .............................................................................................................. ..... 27

Ing. Bernhard Rösch .............................................................................................. ..... 29

Mag. Nicole Schreyer ............................................................................................. ..... 30

Mag. Gerald Zelina .................................................................................................. ..... 31

Bundesregierung

Schreiben des Bundeskanzlers Sebastian Kurz betreffend Amtsenthebung be­ziehungsweise Ernennung von Mitgliedern der Bundesregierung aufgrund der am 8. Jänner 2018 in Kraft getretenen Bundesministeriengesetz-Novelle 2017 durch den Bundespräsidenten ........................ 36

Schreiben des Bundeskanzleramtes betreffend Aufenthalt eines Mitgliedes der Bundesregierung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ............................................................. 38

Vertretungsschreiben ..................................................................................................... 38

Ausschüsse

Zuweisungen .........................................................................................................  34, 100


BundesratStenographisches Protokoll875. Sitzung, 875. Sitzung des Bundesrates am 8. Februar 2018 / Seite 3

Dringliche Anfrage

der BundesrätInnen Inge Posch-Gruska, Kolleginnen und Kollegen an die Bun­desministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betref­fend „Abschaffung der Beschäftigungsaktion 20.000“ (3447/J-BR/2018) ........................................................................................................... 83

Begründung: Inge Posch-Gruska ................................................................................. 83

Bundesministerin Mag. Beate Hartinger-Klein ......................................................... 84

Debatte:

Renate Anderl ......................................................................................................... ..... 86

Edgar Mayer ............................................................................................................ ..... 88

Ing. Bernhard Rösch .............................................................................................. ..... 91

David Stögmüller .................................................................................................... ..... 92

René Pfister ............................................................................................................. ..... 94

Sandra Kern ............................................................................................................ ..... 97

Peter Samt ............................................................................................................... ..... 98

Stefan Schennach ................................................................................................... ..... 99

Verhandlungen

1. Punkt: 40. Bericht der Volksanwaltschaft (1. Jänner bis 31. Dezember 2016) (III-622-BR/2017 d.B. sowie 9921/BR d.B.) ................................................................................................................. 41

Berichterstatterin: Rosa Ecker ...................................................................................... 41

RednerInnen:

Sonja Ledl-Rossmann ................................................................................................. 41

René Pfister ............................................................................................................. ..... 43

Ing. Bernhard Rösch .............................................................................................. ..... 45

Dr. Heidelinde Reiter .............................................................................................. ..... 46

Ferdinand Tiefnig .................................................................................................... ..... 49

Martin Weber ........................................................................................................... ..... 50

Mag. Dr. Michael Raml ............................................................................................ ..... 52

Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek ...................................................................... ..... 54

Volksanwalt Dr. Peter Fichtenbauer ..................................................................... ..... 57

Annahme des Antrages der Berichterstatterin, den Bericht III-622-BR/2017 d.B. zur Kenntnis zu nehmen         ............................................................................................................................... 60

2. Punkt: Sonderbericht der Volksanwaltschaft über Kinder und ihre Rechte in öffentlichen Einrichtungen (III-635-BR/2017 d.B. sowie 9922/BR d.B.) ......................................................................... 60

Berichterstatter: Thomas Schererbauer ...................................................................... 60

RednerInnen:

Marianne Hackl ........................................................................................................ ..... 61

Mag. Daniela Gruber-Pruner ................................................................................. ..... 62

Rosa Ecker .............................................................................................................. ..... 65

David Stögmüller .................................................................................................... ..... 67

Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek .....................................................................  70, 74

Volksanwalt Dr. Peter Fichtenbauer .......................................................................... 72

Entschließungsantrag der BundesrätInnen David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Weiterführung der Jugendhilfe nach Erreichung der Volljäh­­rigkeit“ – Ablehnung .  70, 74


BundesratStenographisches Protokoll875. Sitzung, 875. Sitzung des Bundesrates am 8. Februar 2018 / Seite 4

Annahme des Antrages des Berichterstatters, den Bericht III-635-BR/2017 d.B. zur Kenntnis zu nehmen         ............................................................................................................................... 74

3. Punkt: Vorhaben im Rahmen der Europäischen Union gemäß Art. 23e B-VG betreffend NON 1471/17 Jahresbericht des Europäischen Rechnungshofes über die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Union zum Haushalts­jahr 2016/Jahresbericht über die Tätigkeiten im Rahmen des achten, neunten, zehnten und elften Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) zum Haushalts­jahr 2016 (155967/EU XXV.GP)      ............................................................................................................................... 74

RednerInnen:

Ing. Eduard Köck .................................................................................................... ..... 75

Stefan Schennach ................................................................................................... ..... 76

Christoph Längle .................................................................................................... ..... 78

Dr. Heidelinde Reiter .............................................................................................. ..... 79

4. Punkt: Antrag der BundesrätInnen Edgar Mayer, Monika Mühlwerth, Reinhard Todt, Mag. Nicole Schreyer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abhaltung einer parlamentarischen Enquete gemäß § 66 GO-BR zum Hearing betreffend Nachbesetzung eines Mitglieds des Verfassungsgerichtshofes (246/A-BR/2018) ............................................................................................................................... 82

Annahme des Antrages 246/A-BR/2018 ........................................................................ 82

5. Punkt: Antrag der BundesrätInnen Reinhard Todt, Edgar Mayer, Monika Mühlwerth, Mag. Nicole Schreyer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abhal­tung einer parlamentarischen Enquete gemäß § 66 GO-BR zum Thema „Älter, Jünger, Ärmer? Zukunftsstrategien gegen Armut in Kindheit und Alter“ (247/A-BR/2018) ........................................................................................................................ 82

Annahme des Antrages 247/A-BR/2018 ........................................................................ 82

Eingebracht wurden

Anträge der BundesrätInnen

Edgar Mayer, Monika Mühlwerth, Reinhard Todt, Mag. Nicole Schreyer, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend Abhaltung einer parlamentarischen Enquete gemäß § 66 GO-BR zum Hearing betreffend Nachbesetzung eines Mitglieds des Verfas­sungsgerichtshofes (246/A-BR/2018)

Reinhard Todt, Edgar Mayer, Monika Mühlwerth, Mag. Nicole Schreyer, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend Abhaltung einer parlamentarischen Enquete gemäß § 66 GO-BR zum Thema „Älter, Jünger, Ärmer? Zukunftsstrategien gegen Armut in Kindheit und Alter“ (247/A-BR/2018)

Reinhard Todt, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Klarerer Föderalismus“ (248/A(E)-BR/2018)

David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend Weiterführung der Jugendhilfe nach Erreichung der Volljährigkeit (249/A(E)-BR/2018)

Anfragen der BundesrätInnen

David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend ÖBB Mattigtalbahn 2016/17 (3409/J-BR/2018)

David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Dieselloks und die Zukunft einer „grünen“ ÖBB in Oberösterreich (3410/J-BR/2018)


BundesratStenographisches Protokoll875. Sitzung, 875. Sitzung des Bundesrates am 8. Februar 2018 / Seite 5

David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend ExpertInnengruppe zum Thema Cannabis auf Rezept (3411/J-BR/2018)

David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres betreffend Österreich Institut GmbH (3412/J-BR/2018)

David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend Erfüllung der Behinder­teneinstellungspflicht in verschiedenen Institutionen 2017 (3413/J-BR/2018)

David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend Erfüllung der Behinder­ten­einstellungspflicht in den Bundesländern 2017 (3414/J-BR/2018)

David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend schriftliche standardisierte Reife- und Diplom­prüfung 2017 (3415/J-BR/2018)

David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport betreffend Erfüllung der Behinderteneinstellungspflicht in den Minis­terien 2017 (3416/J-BR/2018)

Mag. Dr. Ewa Dziedzic, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Gedenkjahr 2018 (3417/J-BR/2018)

David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend leistbares Wohnen und Schutz des gemeinnützigen Vermögens (3418/J-BR/2018)

Mag. Dr. Ewa Dziedzic, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Parteiwerbung auf Staatskosten (3419/J-BR/2018)

Mag. Dr. Ewa Dziedzic, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Clearingstelle gegen sexuelle Belästigung (3420/J-BR/2018)

David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Öffentlichkeitsarbeit im BKA 2017 (3422/J-BR/2018)

David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Öffentlichkeitsarbeit im BMI 2017 (3423/J-BR/2018)

David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Öffentlichkeitsarbeit im BMF 2017 (3424/J-BR/2018)

David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres betreffend Öffentlichkeitsarbeit im BMEIÄ 2017 (3425/J-BR/2018)

David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digita­lisierung und Wirtschaftsstandort betreffend Öffentlichkeitsarbeit im BMDW 2017 (3426/J-BR/2018)

David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Öffentlichkeitsarbeit im BMBWF 2017 (3427/J-BR/2018)

David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Öffentlichkeitsarbeit im BMVIT 2017 (3428/J-BR/2018)


BundesratStenographisches Protokoll875. Sitzung, 875. Sitzung des Bundesrates am 8. Februar 2018 / Seite 6

David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Nachhaltig­keit und Tourismus betreffend Öffentlichkeitsarbeit im BMNT 2017 (3429/J-BR/2018)

David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung betreffend Öffentlichkeitsarbeit im BMLV 2017 (3430/J-BR/2018)

David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend Öffentlichkeitsarbeit im BMASGK 2017 (3431/J-BR/2018)

David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport betreffend Öffentlichkeitsarbeit im BMÖDS 2017 (3432/J-BR/2018)

David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Öffentlichkeitsarbeit im BMVRDJ 2017 (3433/J-BR/2018)

David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien betreffend Öffentlichkeitsarbeit im Ministerium für EU, Kunst und Kultur 2017 (3434/J-BR/2018)

David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend betreffend Öffentlichkeitsarbeit im Ministerium für Frauen, Fa­milien und Jugend 2017 (3435/J-BR/2018)

Mag. Dr. Ewa Dziedzic, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfas­sung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Wanzen beim Vizekanzler (3436/J-BR/2018)

Mag. Dr. Ewa Dziedzic, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung betreffend Wanzen beim Vizekanzler (3437/J-BR/2018)

Mag. Dr. Ewa Dziedzic, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Wanzenfund beim Vizekanzler (3438/J-BR/2018)

Mag. Dr. Ewa Dziedzic, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfas­sung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend unausgegorene Reformpläne und ziellose Deregulierungswut (3439/J-BR/2018)

David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend betreffend Förderungen an den Österreichischen Pennäler Ring (ÖPR) (3440/J-BR/2018)

David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien betreffend Österreichische Baukultur (3441/J-BR/2018)

Mag. Nicole Schreyer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für öffent­lichen Dienst und Sport betreffend Freizeitgewährung für Bedienstete bei Landtags­wahlen (3442/J-BR/2018)

Mag. Nicole Schreyer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Freizeitgewährung für öffentlich Bedienstete bei Landtagswahlen (3443/J-BR/2018)

David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl 2017 (3444/J-BR/2018)

David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Entzug von Wunschkennzeichen (3445/J-BR/2018)


BundesratStenographisches Protokoll875. Sitzung, 875. Sitzung des Bundesrates am 8. Februar 2018 / Seite 7

David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Asylbeschwerden beim BvWG im Jahr 2017 (3446/J-BR/2018)

Inge Posch-Gruska, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für betreffend Abschaffung der Beschäftigungsaktion 20.000 (3447/J-BR/2018)

David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Drittstaatsangehörige in privaten Konservatorien (3448/J-BR/2018)

David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Ermittlungen rund um die privat geführten Musikkonservatorien BMVRDJ (3449/J-BR/2018)

David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Öffentlichkeitsrecht der privaten Musikkonservatorien (3450/J-BR/2018)

David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Ermittlungen rund um die privat geführten Musikkonservatorien im BMI (3451/J-BR/2018)

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Mag. Dr. Ewa Dziedzic, Kolleginnen und Kollegen an den Präsidenten des Bundesrates betreffend Clearingstelle gegen sexuelle Belästigung (3421/J-BR/2018)

Anfragebeantwortungen

der Bundesministerin für Bildung auf die Anfrage der BundesrätInnen David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wechsel von KabinettsmitarbeiterInnen in staats­nahe Betriebe und in die Verwaltung (BMB) (3022/AB-BR/2017 zu 3274/J-BR/2017) (Zu 3022/AB-BR/2017 zu 3274/J-BR/2017)

der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der BundesrätInnen David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen „Postenschacherei im Familienminis­terium“ (3023/AB-BR/2017 zu 3262/J-BR/2017)

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der BundesrätInnen David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend zweifelhafte Unterrichtsmethoden und Weltanschauung an der Weinbergschule in Salzburg (3024/AB-BR/2018 zu 3263/J-BR/2017)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der BundesrätInnen David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wechsel von Kabinettsmitarbei­terInnen in staats­nahe Betriebe und in die Verwaltung (BMI) (3025/AB-BR/2018 zu 3269/J-BR/2017)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der BundesrätInnen David Stögmüller, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend Wechsel von KabinettsmitarbeiterInnen in staatliche Betriebe und in die Verwaltung (BKA) (3026/AB-BR/2018 zu 3264/J-BR/2017)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der BundesrätInnen David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wechsel von Kabinettsmitarbei­terInnen in staats­nahe Betriebe und in die Verwaltung (BMF) (3027/AB-BR/2018 zu 3268/J-BR/2017)

der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus auf die Anfrage der Bundes­rätInnen David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wechsel von


BundesratStenographisches Protokoll875. Sitzung, 875. Sitzung des Bundesrates am 8. Februar 2018 / Seite 8

KabinettsmitarbeiterInnen in staatsnahe Betriebe und in die Verwaltung (BMLFUW) (3028/AB-BR/2018 zu 3271/J-BR/2017)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der BundesrätInnen David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wechsel von Kabinettsmitar­beiterInnen in staatsnahe Betriebe und in die Verwaltung (BMLVS) (3029/AB-BR/2018 zu 3270/J-BR/2017)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der BundesrätInnen David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wechsel von KabinettsmitarbeiterInnen in staatsnahe Betriebe und in die Verwaltung (BMASK) (3030/AB-BR/2018 zu 3267/J-BR/2017)

des Bundesministers für öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der BundesrätIn­nen Jürgen Schabhüttl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Auswirkungen des Regie­rungsprogramms auf die Bundesländer (3031/AB-BR/2018 zu 3294/J-BR/2017)

des Bundesministers für öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Bundes­rätInnen Jürgen Schabhüttl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Auswirkungen des Regierungsprogramms auf die Bundesländer (3032/AB-BR/2018 zu 3296/J-BR/2017)

des Bundesministers für öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Bundes­rätInnen Jürgen Schabhüttl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Auswirkungen des Regierungsprogramms auf die Bundesländer (3033/AB-BR/2018 zu 3293/J-BR/2017)

des Bundesministers für öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Bundes­rätInnen Jürgen Schabhüttl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Auswirkungen des Regierungsprogramms auf die Bundesländer (3034/AB-BR/2018 zu 3292/J-BR/2017)

des Bundesministers für öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Bundes­rätInnen Jürgen Schabhüttl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Auswirkungen des Regierungsprogramms auf die Bundesländer (3035/AB-BR/2018 zu 3290/J-BR/2017)

des Bundesministers für öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Bundes­rätInnen Jürgen Schabhüttl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Auswirkungen des Regierungsprogramms auf die Bundesländer (3036/AB-BR/2018 zu 3291/J-BR/2017)

des Bundesministers für öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Bundes­rätInnen Jürgen Schabhüttl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Auswirkungen des Regierungsprogramms auf die Bundesländer (3037/AB-BR/2018 zu 3295/J-BR/2017)

des Bundesministers für öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Bundes­rätInnen Jürgen Schabhüttl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Auswirkungen des Regierungsprogramms auf die Bundesländer (3038/AB-BR/2018 zu 3289/J-BR/2017)

des Bundesministers für öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Bundes­rätInnen Jürgen Schabhüttl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Auswirkungen des Regierungsprogramms auf die Bundesländer (3039/AB-BR/2018 zu 3288/J-BR/2017)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der BundesrätInnen David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wechsel von KabinettsmitarbeiterInnen in staatsnahe Betriebe und in die Verwaltung (BMJ) (3040/AB-BR/2018 zu 3265/J-BR/2017)

der Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Bun­desrätInnen David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wechsel von KabinettsmitarbeiterInnen in staatsnahe Betriebe und in die Verwaltung (BMEIA) (3041/AB-BR/2018 zu 3266/J-BR/2017)


BundesratStenographisches Protokoll875. Sitzung, 875. Sitzung des Bundesrates am 8. Februar 2018 / Seite 9

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der BundesrätInnen David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wechsel von KabinettsmitarbeiterInnen in staatsnahe Betriebe und in die Verwaltung (BMWFW) (3042/AB-BR/2018 zu 3273/J-BR/2017)


 


BundesratStenographisches Protokoll875. Sitzung, 875. Sitzung des Bundesrates am 8. Februar 2018 / Seite 10

09.03.38Beginn der Sitzung: 9.03 Uhr

Vorsitzende: Präsident Reinhard Todt, Vizepräsidentin Sonja Ledl-Rossmann, Vize­präsident Ewald Lindinger.

*****

 


Präsident Reinhard Todt: Meine Damen und Herren! Ich eröffne die 875. Sitzung des Bundesrates.

Die nicht verlesenen Teile des Amtlichen Protokolls der 874. Sitzung des Bundesrates vom 22. Dezember 2017 sind aufgelegen, unbeanstandet geblieben und gelten daher als genehmigt.

Als verhindert gemeldet sind die Mitglieder des Bundesrates Jutta Arztmann, Wolfang Beer, Adelheid Ebner, Dr. Dietmar Schmittner, Mag. Christian Buchmann und Dr. Mag­nus Brunner.

09.04.26Antrittsansprache des Präsidenten

 


9.04.27

Präsident Reinhard Todt: Sehr geehrte Damen und Herren! Ich darf Sie alle noch einmal recht herzlich begrüßen. Zum zweiten Mal darf ich das Amt des Bundesrats­präsidenten ausüben – das ehrt mich ungemein. Es ehrt mich, weil der Bundesrat als Teil der österreichischen Gesetzgebung und als Länderkammer die Rechte der Länder wahrnimmt. Damit gewährleisten wir die Grundwerte und Grundrechte für alle Bewoh­nerinnen und Bewohner in unserem Land. Das ist die Basis für ein gutes Miteinander, für den sozialen Zusammenhalt in unserer Gesellschaft.

Bevor ich auf die inhaltlichen Schwerpunkte meiner Präsidentschaft eingehe, möchte ich mich bei dir, Edgar, sehr herzlich für deine Amtszeit als Präsident des Bundesrates bedanken. Ganz besonders möchte ich dein Engagement in Angelegenheiten der Euro­­päischen Union herausstreichen. Du hast den Fokus der 8. Subsidiaritäts­kon­fe­renz des Ausschusses der Regionen darauf gelegt, wie man Regionen, wie man Bürgerinnen und Bürger besser in die Entscheidungen der Europäischen Union einbin­den kann. (Allgemeiner Beifall.)

Das ist ein wichtiger Beitrag zum besseren Verständnis der Europäischen Union. – Vielen Dank, Edgar, für deinen Einsatz und für die gute Zusammenarbeit!

Ja, die Subsidiarität ist ein Grundprinzip der Europäischen Union. Es wird festgelegt, wer wo was macht. Das heißt auch, dass wir selbst Verantwortung übernehmen – auf Bundesebene, in den Ländern und in den Gemeinden. Evelyn Regner hat es aber im Nationalrat bereits richtig gesagt: Was nicht passieren darf, ist, dass die Subsidiarität als Nationalismuskeule missbraucht und wichtige Herausforderungen gar nicht mehr angepackt werden. – Das ist mir wichtig; es muss ein klares Bekenntnis gegen Lohn- und Sozialdumping geben. Es ist nicht akzeptabel, dass eine ungarische Erntehelferin hier in Österreich einen Stundenlohn von gerade einmal 3 Euro erhält. Gerade der Bundesrat als Länderkammer im österreichischen Parlament muss da klar Position zum sozialen Zusammenhalt beziehen – nicht nur in Österreich, sondern in der Euro­päischen Union und darüber hinaus.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit Anfang dieses Jahres hat Wien den Vorsitz in der Landeshauptleutekonferenz und im Bundesrat übernommen. Insofern habe ich mir erlaubt, ein kleines Präsent mitzubringen: eine Aufnahme des Neujahrs­konzerts, mit dem wir hier das Jahr 2018 feierlich eingeläutet haben. Dieser Gruß aus


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Wien an die Welt ist natürlich auch ein Hinweis darauf, dass wir uns hier in einer wunderschönen Weltstadt befinden.

Wien wurde 2017 zum achten Mal in Folge zur lebenswertesten Stadt der Welt gekürt. Was bedeutet lebenswert eigentlich? – Es gibt in Wien eine top Strom- und Was­serversorgung, ein sehr gutes öffentliches Verkehrsnetz, tolle Freizeitangebote, von der Gastronomie über die Kunst bis hin zur Kultur und so weiter und so fort. Lebens­wert bedeutet mehr als das. Lebenswert ist eine Stadt, eine Region, wenn sie das Leben der Menschen, die in ihr leben, wertschätzt. Das, meine Damen und Herren, ist eine soziale Frage. (Beifall bei SPÖ und Grünen sowie bei BundesrätInnen von ÖVP und FPÖ.)

Es ist eine Frage, die wir nicht nur anerkennen müssen, sondern auch beantworten müssen. Da geht Wien – und darauf bin ich stolz – mit wunderbarem Beispiel voran. Wien beantwortet die soziale Frage mit einem sozialen Sicherheitsnetz, einem Netz, das wir nicht durchlöchern, sondern Tag für Tag dichter weben. Das verdanken wir nicht zuletzt der Wiener Stadtregierung. Lassen Sie mich bei dieser Gelegenheit unse­rem Bürgermeister und Landeshauptmann Michael Häupl für das, was er hier in den vergangenen Jahrzehnten geleistet hat, herzlich danken. (Beifall bei SPÖ und Grünen sowie bei BundesrätInnen der ÖVP. – Bundesrat Stögmüller: Und den Grünen!)

Ich möchte mich in meiner Präsidentschaft mit dieser sozialen Frage beschäftigen. Dabei liegt auf der Hand: Um die soziale Frage für die Zukunft zu beantworten, müssen wir die digitale Dimension mitdenken. Wir tragen die Verantwortung, die digitale Zu­kunft sozial zu gestalten. Ich beobachte, dass es eine große Verunsicherung in der Gesellschaft gibt. So praktisch zum Beispiel die Vorteile eines Smartphones sind, schürt auf der anderen Seite die Digitalisierung die Angst um den Arbeitsplatz. Ich denke dabei an die Kassiererin im Supermarkt, die nach und nach durch Maschinen ersetzt wird.

Die Angst kann ich verstehen, denn Armut ist ein reales Problem in Österreich, insbe­sondere die Alters- und Kinderarmut. 200 000 Pensionistinnen und Pensionisten sind armutsgefährdet, über 300 000 Kinder sind armutsgefährdet. Das sind eine halbe Million schutzbedürftiger Menschen – und das in einem der reichsten Länder der Welt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Bruno Kreisky sagte schon: Man kann Umstände zur Kenntnis nehmen, darf aber nicht bereit sein, sie hinzunehmen. – Armut in Österreich können und dürfen wir nicht hinnehmen! (Beifall bei SPÖ und Grünen sowie bei BundesrätInnen der FPÖ.)

Es ist die Aufgabe der Politik, Rahmenbedingungen zu schaffen, unter denen jeder Mensch in Würde altern kann, Rahmenbedingungen für eine gute Kindheit mit guter Bildung für jedes Kind in unserem Land. Das bedeutet auch, vom Fortschritt der Tech­nik und der Digitalisierung sollen alle Menschen etwas haben und nicht nur wenige Profiteure. Das möchte ich im Rahmen meiner Präsidentschaft aufzeigen; und dazu gehört auch eine Enquete mit dem Titel „Älter, Jünger, Ärmer? Zukunftsstrategien gegen Armut in Kindheit und Alter“. Es liegt mir sehr am Herzen, in dieser Diskussion weiterzukommen und Lösungsansätze zu finden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist an der Zeit, das gesellschaftliche Zu­sam­menleben neu zu denken. Dabei ist es unsere Aufgabe, auf den sozialen Zusam­menhalt zu achten. Politik muss sich darum kümmern, dass die Gesellschaft nicht auseinanderdriftet. Die digitale Zukunft muss eine soziale Zukunft sein, sonst verdient sie den Namen Zukunft nicht. (Beifall bei der SPÖ.)

Sehr verehrte Damen und Herren, wer die Zukunft gestalten will, muss sich auch seiner Vergangenheit bewusst sein. Darum lassen Sie mich noch ein paar Worte zum Gedenkjahr 2018 an Sie richten. Dieses Gedenken ist ungemein wichtig, denn wir dür-


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fen niemals vergessen, wozu wir Österreicherinnen und Österreicher fähig waren, dass wir einst zu Hunderttausenden eine rassistische Politik des Hasses bejubelt haben, dass wir damit für den Tod von über sechs Millionen Jüdinnen und Juden mitverant­wortlich sind. Es ist unsere Pflicht als Politikerinnen und Politiker, das niemals zu ver­gessen.

Diese Pflicht ist mit einem Gedenkjahr und mit den Worten Niemals vergessen! aber noch nicht erfüllt, denn erinnern heißt kämpfen, kämpfen gegen Menschenverachtung, gegen jede Form der Diskriminierung, gegen Faschismus. Das, meine Damen und Herren, ist heute wichtiger denn je! (Beifall bei SPÖ und Grünen, bei BundesrätInnen der ÖVP sowie des Bundesrates Schererbauer.)

Ich richte diese Worte nicht an einzelne Parteien, sondern an uns alle, denn ich appelliere damit an unsere Pflicht als Bundesrätinnen und Bundesräte. Wenn wir unser Treuebekenntnis zu unserer demokratischen Republik ernst nehmen, dann müssen wir diesen Kampf für die Menschenrechte aktiv führen.

Wir tragen die Verantwortung dafür, dass Abgrenzung und Ausgrenzung nicht noch einmal die Oberhand in unserer Gesellschaft gewinnen. Wir tragen die Verantwortung dafür, den sozialen Zusammenhalt aller Menschen in Österreich zu stärken. Wir tragen die Verantwortung dafür, ein gutes und würdevolles Leben für alle einzufordern, denn die wichtigste Lehre unserer Geschichte ist, dass ein Mensch ein Mensch ist und dass jedem Menschen Respekt und Würde zustehen, egal, woher er kommt, welche Fähigkeiten er hat oder wie er aussieht. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen sowie der Bundesräte Schererbauer und Zelina.)

Das ist die Grundlage eines friedlichen Zusammenlebens; und jeder von uns ist gut beraten, sich immer wieder zu fragen, welchen Beitrag er selbst dazu leistet. „Nicht die sind die Gerechten, die nie Unrecht tun, sondern die sind es, die von Zeit zu Zeit innehalten und sich ihres Unrechttuns bewusst werden.“ – Diese Worte Bruno Kreiskys sollen uns zum Nachdenken anregen und in diesem Jahr begleiten. In diesem Sinne freue ich mich auf eine gute Zusammenarbeit. (Allgemeiner Beifall.)

9.16

09.16.55Aktuelle Stunde

 


Präsident Reinhard Todt: Wir gelangen nun zur Aktuellen Stunde mit dem Thema:

„Null Toleranz bei Gewalt gegen Frauen“

Ich darf dazu Herrn Bundeskanzler Sebastian Kurz sehr herzlich willkommen heißen. (Allgemeiner Beifall.)

Ich darf in unserer Mitte auch Frau Familienminister Bogner-Strauß herzlich begrüßen. (Allgemeiner Beifall.)

In der Präsidialkonferenz wurde Einvernehmen über folgenden Ablauf erzielt: Zunächst kommt je ein Redner/eine Rednerin pro Fraktion zu Wort, dessen beziehungsweise deren Redezeit jeweils 10 Minuten beträgt. Sodann folgt die Stellungnahme des Herrn Bundeskanzlers, die ebenfalls 10 Minuten nicht überschreiten soll. Danach folgt wie­derum je ein Redner/eine Rednerin der Fraktionen sowie anschließend je eine Wort­meldung der Bundesräte ohne Fraktion mit jeweils einer 5-minütigen Redezeit. Zuletzt kann noch eine abschließende Stellungnahme des Herrn Bundeskanzlers erfolgen, die nach Möglichkeit 5 Minuten nicht überschreiten soll.


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Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler. Ich erteile es ihr und mache darauf aufmerksam, dass entsprechend der Vereinbarung in der Präsidialkonferenz die Redezeit 10 Minuten beträgt.

 


9.18.26

Bundesrätin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP, Salzburg): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Sehr geehrte Frau Minister! Hohes Haus! Null Toleranz bei Gewalt gegen Frauen – ich denke, dem können wir alle zustimmen.

Es freut mich sehr, dass sich die neue Regierung mit Bundeskanzler Sebastian Kurz gleich zu Beginn ihrer Regierungsarbeit um Frauenthemen annimmt und da einen Schwerpunkt setzt. Welche Regierung hat das vorher schon getan, liebe Kolleginnen und Kollegen? (Heiterkeit bei SPÖ und Grünen. – Bundesrat Stögmüller: Geh bitte!)

Bundeskanzler Kurz bricht mit einer Konvention. Es war ja zumeist üblich, dass man sich zuerst wirtschaftspolitischer Themen annimmt. – Nein, das tut unser Bundes­kanzler mit seiner neuen Regierung nicht. Es ist auch hervorzuheben, dass die Be­reiche Frauen, Familie und Jugend direkt bei ihm im Bundeskanzleramt angesiedelt sind, quasi sind wir, sind sie nun Chefsache. Das zeigt, wie wichtig ihm und der neuen Regierung diese Personengruppen sind. – Vielen Dank, Herr Bundeskanzler! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Tun und Umsetzen, das zeichnet die neue Bundesregierung unter Bundeskanzler Sebastian Kurz aus. Wie im Regierungsprogramm (ein Exemplar in die Höhe haltend) angekündigt – ich glaube, das hat jeder und so kann es jeder auf Seite 43 nachlesen –, geht nun die Regierung gleich die angekündigte Reform des Strafrechts bei Gewalt- und Sexualdelikten an.

Die Regierungsparteien haben festgelegt, bei Sexual- beziehungsweise Gewaltdelikten höhere Strafen vorzusehen, in erster Linie höhere Mindeststrafen und zusätzliche Erschwernisgründe. Man hat gesehen, dass bisherige Anstrengungen, eine Ausgewo­genheit zwischen der Strafdrohung für Vermögensdelikte einerseits und jener für Delikte gegen die körperliche Unversehrtheit andererseits herzustellen, leider nicht erfolgreich beziehungsweise nicht ausreichend waren. Daher bedarf es jetzt einer Nachschärfung.

Dafür verantwortlich ist unsere Salzburger Staatssekretärin Karoline Edtstadler, die im Auftrag der Regierung gerade dabei ist, eine Taskforce einzusetzen. (Ruf bei der SPÖ: Aha! – Bundesrätin Grimling: Aber leider im falschen Ressort! – Bundesrätin Posch-Gruska: Aber nicht da, wo sie hingehört!) Unsere Staatssekretärin ist eine anerkannte Expertin für Strafrecht. Sie war Richterin und Expertin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Sie kann und wird ihre Expertise im Strafrecht und insbesondere ihre Erfahrungen aus ihrer Zeit als Richterin sehr gut einbringen. Ich kenne die Staatssekretärin auch persönlich und weiß, dass sie das sicher sehr, sehr gut machen wird. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Bundesrat Mayer: Jawohl!)

Ziel dieser Taskforce ist null Toleranz bei Gewalt gegen Frauen und Kinder. Wir geben Frauen damit Stabilität, Sicherheit und Vertrauen. Das ist uns sehr, sehr wichtig. Ich weiß als Vorsitzende des Vereins Frauenhilfe Salzburg aus der Praxis um diese ganze Problematik. Wir bieten in Salzburg niederschwellige Sozialarbeit für Frauen in Lebens­krisen in Stadt und Land Salzburg an. Unsere Sozialarbeiterin hat leider täglich mit Frau­en zu tun, die mit Gewalt und Unterdrückung konfrontiert sind, die schutzlos ausgelie­fert sind. Natürlich sind auch die Kinder davon betroffen. Daher rufe ich auch hier an dieser Stelle dazu auf, nicht wegzuschauen, gemeinsam gegenzusteuern und zu han­deln.


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Wir kennen ja leider auch die Zahlen für Österreich. Im Sicherheitsbericht 2016 finden wir, dass 48 166 Frauen Opfer von Delikten gegen Leib und Leben geworden sind, das sind immerhin fast 40 Prozent der Opfer solcher Delikte. Noch dramatischer ist diese Problematik bei den Opfern von Sexualdelikten; da finden wir 4 627 weibliche und 1 358 männliche Opfer, das heißt, es sind zu 77,3 Prozent Frauen davon betroffen. Das ist zwar ein leichter Rückgang im Vergleich zu 78,1 Prozent im Jahr 2015, aber das ist kein wirklicher Trost.

Da gilt es gegenzusteuern, daher stehen wir für null Toleranz bei Gewalt- und Sexualdelikten. Da braucht es die volle Härte des Rechtsstaats. Das ist mir persönlich wirklich ein Anliegen. Daher werde ich die Initiative der Bundesregierung unter Führung unserer Staatssekretärin aktiv unterstützen. An dieser Stelle vielen Dank auch an unsere Staatssekretärin, dass sie das so engagiert angeht und umsetzen wird!

Die geplanten Änderungen sollen höhere Mindeststrafen bei Sexualdelikten und bei Gewalt gegen Frauen und Kinder bringen. Wie ich schon angeführt habe, sind wir der Meinung, dass ein Ungleichgewicht beim Strafausmaß, insbesondere die Mindest­stra­fen betreffend, zwischen Vermögens- und Gewalt- beziehungsweise Sexualdelikten herrscht. Damit das Strafrecht auch Wirkung zeigen kann, müssen eben Taten und Strafen im richtigen Verhältnis zueinander stehen. Meine Damen und Herren, da haben wir wirklich Handlungsbedarf. So gibt es bei der pornografischen Darstellung Minder­jähriger gar keine Mindeststrafen (Bundesrat Stögmüller: Das soll helfen?!), beim sexuellen Missbrauch von Unmündigen oder bei geschlechtlicher Nötigung liegt sie nur bei sechs Monaten.

Voraussetzung für eine wirklich wirksame Justiz ist eine möglichst breite Akzeptanz der Urteile in der Bevölkerung. Es gibt eben immer wieder Urteile, über die die Menschen nur noch den Kopf schütteln. (Zwischenruf der Bundesrätin Posch-Gruska.) Daher wollen wir in Zukunft härter gegen diese abscheulichen Verbrechen und Vergehen vor­ge­hen, wie etwa sexuelle und körperliche Gewalt gegen Frauen und Kinder. Je­mand, der sich an Frauen und Kindern vergeht, muss die volle Härte des Gesetzes zu spüren bekommen, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Bundesrat Stögmüller: Eh, aber - -!) Gerade in Social-Media-Postings, das wissen Sie alle, kommt es ja immer wieder zu harscher Kritik an als zu niedrig empfundenen Strafen. (Zwischenruf des Bundesrates Stögmüller.)

Weiters hat der Opferschutz einen hohen Stellenwert bei diesem Vorhaben der Bun­desregierung. Opfer wollen, dass reagiert wird und dass die Täter adäquat bestraft werden. Daher müssen wir zum Schutz der Opfer eine bessere Vernetzung unter den Behörden sicherstellen.

Es geht also auf der einen Seite um Abschreckung der Täter und auf der anderen Seite um mehr Prävention und um Schutz für die Opfer. Dazu braucht es aus meiner Sicht mehr Aufklärungsarbeit bereits in den Kindergärten und Schulen, um sowohl die Kinder und Jugendlichen als auch die Pädagoginnen und Pädagogen zu sensibilisieren und das Thema Gewalt, vor allem sexuelle Gewalt, aus der Tabuzone herauszuholen. (Bundesrat Stögmüller: Dann schauen Sie sich den Sonderbericht an, was da nicht gemacht worden ist von der Jugendministerin!) – Lieber Herr Kollege, Sie können danach Ihre Ausführungen gerne fortsetzen. (Bundesrat Stögmüller: Schauen Sie sich’s an!)

Zum anderen müssen wir natürlich mehr in Präventionsmaßnahmen investieren, das heißt, mehr Maßnahmen zur Gewaltvermeidung auf Täterseite setzen, um mögliche Gefahren rechtzeitig zu erkennen und bestenfalls zu verhindern.

Abschließend halte ich fest: Die von der Bundesregierung geplante Verschärfung der Strafen für Gewalt- und Sexualdelikte ist ein wichtiger Schritt in Richtung mehr Sicher-


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heit und mehr Schutz vor Gewalt gegen Frauen und Kinder. (Bundesrat Stögmüller: Wo soll denn das wirklich helfen? Den Frauenhäusern ...!) Die dazu eingesetzte Task­force wird in den kommenden drei Wochen Gestalt annehmen. Neben den Experten der federführenden Regierungsressorts Justiz, Inneres und Frauen – danke (in Rich­tung Bundesministerin Bogner-Strauß), Frau Ministerin, dass Sie sich auch dafür enga­gieren – werden daher auch Opferschutzvereine, Staatsanwälte, Wissenschaftler und Richter aktiv in dieser Taskforce mitarbeiten (Bundesrat Stögmüller: Die sind ja richtige Fans davon!), um die angepeilten Veränderungen und Verschärfungen des Straf­rechts auszuarbeiten.

Es ist vorgesehen, im Sommer ein Ergebnis zu präsentieren, der Endbericht soll dann im ersten Halbjahr 2019 vorliegen. Zuerst soll eruiert werden, welche Möglichkeiten im geltenden Strafrecht jetzt schon bestehen, etwa beim Strafrahmen, und an welchen Rädchen man noch schrauben kann.

Damit das Strafrecht Wirkung zeigt, müssen Taten und Strafen im richtigen Verhältnis zueinander stehen, und da haben wir sicher Handlungsbedarf, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Ich halte also den eingeschlagenen Weg für richtig und wichtig, gerade für die von Gewalt betroffenen Frauen und Kinder. Es ist wichtig, dass sich die Opfer ernst genommen fühlen. Es ist wichtig, dass die potenziellen Täter spüren, dass es null Toleranz bei Gewalt gegen Frauen und Kinder geben darf. Es geht um Prävention und Abschreckung, daher wird man nachschärfen, wo es notwendig ist.

Für die Umsetzung steht unsere Staatssekretärin Karoline Edtstadler mit ihrem Fach­wissen und ihrer Expertise. Damit ist diese Umsetzung in sehr guten Händen, und ich bin mir sicher, dass ein sehr, sehr gutes Ergebnis für die von Gewalt betroffenen Frauen herauskommen wird.

Vielen Dank, Herr Bundeskanzler, vielen Dank, Frau Ministerin, für Ihr Eintreten für von Gewalt betroffene Frauen und Kinder und dafür, dass Sie sich gleich zu Beginn der Regierungsarbeit dieses Themas annehmen. – Danke. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Bundesrat Stögmüller: Das ist ihr Job!)

9.28


Präsident Reinhard Todt: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Inge Posch-Gruska. Ich erteile es ihr.

 


9.28.32

Bundesrätin Inge Posch-Gruska (SPÖ, Burgenland): Herr Präsident! Herr Bundes­kanzler! Frau Ministerin! „Null Toleranz bei Gewalt gegen Frauen“: Ja, und zwar ein großes und deutliches Ja zu dieser Überschrift! Leider wurde aber mehrfach dazu­gesagt, dass es jedenfalls zu einer Verschärfung des Sexualstrafrechts kommen soll. (Bundesrat Längle: Ja, hoffentlich!)

Die SPÖ war nicht nur in den letzten Jahren, sondern in den letzten Jahrzehnten eine Vorreiterin im Kampf gegen Gewalt an Frauen, etwa durch die Errichtung von sehr vielen Frauenhäusern in Wien und auch in meinem Heimatbundesland Burgenland. Ich bin sehr, sehr froh darüber, dass wir in jedem Bezirk eine Frauenberatungsstelle haben, den Frauennotruf und Gewaltschutzzentren.

Leider war die ÖVP in der vorigen Legislaturperiode nicht sehr aktiv. (Bundesrat Stögmüller: Richtig! – Bundesrat Mayer: Na geh!) Nein, sie war nicht sehr aktiv. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Stögmüller.) Die FPÖ hat sich offen da­ge­­gen ausgesprochen, dass Frauenhäuser errichtet werden sollen. (Bundesrat Stögmüller: Geschlossen haben sie’s!) Die FPÖ Amstetten hat öffentlich in einer Presseaussen­dung gesagt, Frauenhäuser seien nämlich an der Zerstörung von Ehen beteiligt.


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Es gab im Jahr 2013 eine Strafrechtsänderung, mit der zahlreiche Bestimmungen be­treffend sexuelle Ausbeutung und das Sexualstrafrecht verschärft wurden beziehungs­weise auch neue Tatbestände eingeführt wurden. Der Schutz der Frauen wurde damit stark verbessert.

Ich möchte nur einige Themen auflisten: Ausdehnung der Tatbestände im Bereich des Menschenhandels, der verbotenen Adoptionsvermittlung, des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen, der sittlichen Gefährdung von Personen unter 16 Jahren, der Anbah­nung von Sexualkontakten zu Unmündigen; Anpassungen im Bereich des sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person; Anhebung der Strafdrohung bei der Förderung der Prostitution und pornografischer Darbietungen Minderjähriger; Anhebung der Strafdrohung bei Zuhälterei; obligatorische Gewährung von psychosozialer Prozessbegleitung, was anno dazumal eine wichtige Forderung war.

Im Jahr 2015 wurde das Strafrechtsänderungsgesetz mit Expertinnen und Experten sehr intensiv diskutiert. Mit diesem Gesetz wurden 193 Einzelpunkte verabschiedet, Sexual- und Gewaltdelikte wurden damit deutlich strenger geahndet. Es war dies die größte Strafrechtsreform seit dem Jahr 1975 und trat mit 1. Jänner 2016 in Kraft. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich möchte auch dazu einige Punkte aufzählen. Mit dem Strafrechtsände­rungs­ge­setz 2015 wurden insbesondere dem Schutz der Frauen dienende Tatbestände neu eingeführt beziehungsweise angepasst, was auch jetzt verlangt wird: Zwangsheirat; fortgesetzte Belästigung im Wege einer Telekommunikation oder eines Computersys­tems; Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung – nach Absatz 1 dieser neuen Be­stimmung ist strafbar, wer „den Beischlaf oder eine dem Beischlaf gleichzusetzende geschlechtliche Handlung“ gegen den Willen einer Person „unter Ausnützung einer Zwangslage oder nach vorangegangener Einschüchterung“ der Person vornimmt –; die Bestimmungen zur sexuellen Belästigung wurden erweitert, von § 218 werden durch Absatz 1a nicht mehr nur geschlechtliche Handlungen erfasst, sondern auch die Würde einer Person verletzende, intensive Berührungen von Körperstellen, die der Ge­schlechts­sphäre zuzuordnen sind.

Ja, es war eine intensive Diskussion, die wir damals geführt haben, hat sich doch die ÖVP fast ein Jahr lang auch dagegen gewehrt, allein den Punkt betreffend die Ver­letzung der sexuellen Selbstbestimmung der Frau zu akzeptieren. Die ÖVP hat sich auch ganz lange gegen strengere Bestrafungen ausgesprochen, ja im Gegenteil, das Strafrechtsänderungsgesetz wurde von der ÖVP harmloser gemacht.

Was können wir daher jetzt von diesem neuen Vorstoß erwarten? – Wir, die SPÖ, sind durchaus dafür und auch bereit dazu, gegebenenfalls auch strengere Strafen zu beschließen, aber nur dann, wenn das jetzige Gesetz evaluiert wurde, nur dann, wenn wir wissen, welche Auswirkungen das jetzige Gesetz hat. Wir kennen jetzt noch keine Urteile, wir wissen noch nicht um die Auswirkungen, aber wir haben mit unserer neuen Schlagzeilenregierung schon wieder ein neues Thema auf dem Tisch. Ich würde mir wirklich wünschen, dass wir die Schlagzeilen hintanstellen und dass wir, wenn wir Gesetze ändern wollen, wenn wir Gesetze anpassen wollen, diese vorher mit Exper­tinnen und Experten intensiv diskutieren, dass wir die Gesetze, die wir schon haben, evaluieren und dann die Änderungen, die notwendig sind, vornehmen. (Bundesrat Stögmüller: Die Hoffnung habe ich nicht! – Bundesrat Mayer: Wenn wir das mit euch machen, dauert das fünf Jahre!) – Mit euch hat es drei Jahre gedauert, aber wir sind auch rechtzeitig für 2016 fertig geworden. (Beifall bei der SPÖ.)

Wir sind nicht allein, wenn wir von einer wirklich sinnvollen Evaluierung reden, das sagen alle Experten. Es gibt diese Expertenmeinung, es gibt Zeitungsartikel (einige


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Ausdrucke in die Höhe haltend), von der „Presse“ über den „Kurier“, sogar bis zur „Krone“, die das Gleiche sagen: Bitte evaluieren, bitte anschauen! Nach drei Jahren ist die Möglichkeit da, dass man wirklich sachlich, inhaltlich etwas ändern kann. (Beifall bei SPÖ und Grünen. – Bundesrat Novak: Da werden nur Probleme zugedeckt, das ist das Problem! Deswegen produzieren sie Schlagzeilen!) – Das ist richtig, ja.

Die Präsidentin der Richtervereinigung sieht es als „‚sehr befremdlich‘ an, dass die Task Force zu dem Thema im Innenministerium und nicht im Justizministerium ange­siedelt sein soll. Wenn als Begründung dafür angegeben werde, dass sich Justiz­minister [...] Moser [...] ‚anderen, dringenderen‘ Themen widmen soll, ‚wundert mich das sehr‘.“

Wir haben als Nächsten den Präsidenten des Wiener Straflandesgerichts: „‚Es gibt bereits sehr hohe Strafen‘ [...] Sexualdelikte können seit 2016 mit bis zu 15 Jahren Haft bestraft werden, wenn das Opfer bleibende Schäden an Psyche oder Körper erleidet. Bei“ Todesstrafe „droht lebenslang“.

Zusammengefasst können wir sagen, wir haben hier schon sehr, sehr viel. (Bundesrat Längle: Was für eine Todesstrafe?!) – Es kann bis zur Todesstrafe gehen, wenn es lange dauert für die - - (Bundesrat Längle: Lebenslang! – Zwischenrufe bei der SPÖ. – Bundesrat Stögmüller: Todesstrafe gibt’s in Österreich nicht! – Bundesrat Krusche: Habt ihr die wieder eingeführt?!) Habe ich Todesstrafe gesagt? (Zwischenrufe der Bundesräte Krusche, Längle und Stögmüller.) Entschuldigung, jessas na, lebens­lang! Das war jetzt ein ordentlicher Fauxpas! Entschuldigung! Jetzt muss ich mich ganz stark entschuldigen! Das war ein echter Fauxpas! (Die Rednerin schlägt sich mit der flachen Hand mehrmals auf die Brust.) Entschuldigung, das nehme ich sofort zurück, denn das will ich wirklich nicht. Davon distanziere ich mich jetzt sofort! Entschuldigung! (Zwischenrufe bei FPÖ und Grünen.)

Die Tatsache, dass die Taskforce im Innenministerium eingerichtet ist, ist außeror­dent­lich fragwürdig, auch wenn meine Vorrednerin Staatssekretärin Edtstadler als sehr geeignet für diese Aufgabe empfindet. Ich möchte ihr ihre Qualifikation nicht ab­sprechen, aber diese Kombination ist eine mehr als gefährliche. Sie ist weisungs­gebunden. Es ist keine gute Kombination, das wirft kein gutes Licht auf dieses Thema, und das ergibt kein gutes Gefühl für die Frauen, dass sie wirklich gut aufgehoben sind. Der Vorrang des Innenministeriums bei der Ausarbeitung einer klassischen Justiz­materie ist in Wahrheit eine weitere unerträgliche Demütigung der ausgezeichneten Beamtinnen und Beamten und Expertinnen und Experten, die wir im Justizministerium haben. Ich würde wirklich darum bitten, dass man da den Rechtsstaat dort belässt, wo er hingehört.

Da die Frauenministerin heute hier ist, möchte ich ganz kurz sagen: Ich habe heute im „Morgenjournal“ gehört, dass Sie bis 2020 die Kapazität der Frauenhäuser um 10 Prozent ausbauen wollen. (Bundesrat Stögmüller: Ist eh schön!) Ich finde, das ist eine sehr, sehr tolle Sache, das ist notwendig, wir brauchen das in Österreich. Ich gratuliere Ihnen dazu sehr herzlich! (Bundesrätin Mühlwerth: Geht doch!) Ich würde Ihnen für diese Arbeit gerne auch den Antrag, den Kollegin Heinisch-Hosek und Kol­lege Jan Krainer im Nationalrat zum Thema Erhöhung des Frauenbudgets eingebracht haben, ans Herz legen. Ich glaube, dass das eine sehr, sehr wichtige Aufgabe ist. Herzliche Gratulation zu dieser Entscheidung!

Ich würde mich auch sehr freuen, wenn Sie das Frauenvolksbegehren doch noch unterschreiben. Das gehört alles dazu, und ich glaube, dass das ein wichtiges und deutliches Zeichen einer Frauenministerin wäre. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und Grünen.)

9.37



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Präsident Reinhard Todt: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Monika Mühlwerth. Ich erteile ihr dieses. (Bundesrat Stögmüller: Jetzt kommt eine Liebes­rede! Jetzt wird’s spannend!)

 


9.37.19

Bundesrätin Monika Mühlwerth (FPÖ, Wien): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Sehr geehrte Frau Minister! Frau Kollegin Posch-Gruska, es geht doch! (Heiterkeit bei BundesrätInnen der FPÖ.) War ja gar nicht so schwer, oder? (Heiterkeit der Rednerin. – Beifall bei der FPÖ und bei BundesrätInnen der ÖVP. – Bundesrätin Posch-Gruska: Was war nicht schwer?)  Zu sagen, dass die Bundes­regierung durchaus gute Sachen macht. (Bundesrätin Posch-Gruska: Das kann ich ja!) – Ja, eben! (Bundesrätin Posch-Gruska: Du hast es nie gekonnt!)

Dass eine Bundesregierung Vorhaben ankündigt, sollte Ihnen nicht neu sein. Ein Meister der Selbstinszenierung war ja wohl Ihr ehemaliger Bundeskanzler Kern, der sogar Pizza ausgefahren hat, um sich selbst zu inszenieren. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Zwischenrufe der BundesrätInnen Posch-Gruska und Stögmüller.)

Es freut mich, dass wir uns einig darin sind, dass es, wenn es um Gewalt gegen Frauen geht, keinerlei Toleranz geben kann. Das hatten auch – und auch das ver­schweige ich nicht – vorhergegangene Regierungen durchaus im Fokus. Ich freue mich, dass das heute die erste Aktuelle Stunde im neuen Jahr ist, dass dieses Thema der Gewalt an Frauen ein wichtiges ist und dass damit dokumentiert wird, dass es dieser Regierung auch besonders wichtig ist.

Ohne jetzt die bisherige Arbeit gegen Gewalt an Frauen kleinmachen zu wollen: Wir wissen schon alle, dass das natürlich ausgebaut gehört. Wir können uns nicht mit dem jetzigen Stand zufriedengeben, zumal sich ja die Lage noch etwas verändert hat. Ich weiß, sehr geehrte Damen und Herren vor allem von der SPÖ und von den Grünen, das hören Sie nicht gerne, aber wir müssen uns auch mit der Gewalt, die aus den Reihen der Zuwanderer kommt, beschäftigen. (Bundesrätin Dziedzic: Das war klar! – Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Das ist nämlich kein Kavaliersdelikt, nur weil diese Menschen aus einem Kulturkreis kommen, wo Gewalt an Frauen üblich ist. (Bundesrätin Schreyer: Das Strafrecht gilt ja da auch schon! – Ruf bei der SPÖ: Burschenschaften!) Das ist dort gang und gäbe, und das wissen Sie, sehr geehrte Frau Kollegin Schreyer, genauso gut wie ich. (Bun­desrätin Dziedzic: Gewalt ist Gewalt, egal von wem! – Bundesrätin Schreyer: Das ist ja miteingeschlossen im Strafrecht!) Wir wissen, dass viele – natürlich nicht alle, aber sehr viele – mit den Füßen hier ankommen, aber nicht mit den Köpfen. (Zwischenruf des Bundesrates Stögmüller.)

Wir müssen jenen Männern sagen: Es geht nicht, Gewalt an Frauen auszuüben! Es geht nicht nur darum, dass eine Frau geschlagen wird, es geht ja bei Gewalt nicht nur um körperliche Gewalt, dass jemand geschlagen oder getreten wird, sondern es geht ja auch um psychische Gewalt.

Lesen Sie sich einmal die Studie des Integrationsfonds durch, in der Menschen, vor allem Frauen aus diesen Kulturkreisen zu Wort kommen! Die bestätigen das natürlich und sagen, das ist ein Problem. Für sie gehört auch das Tragen eines Kopftuchs, das zwangsverordnet ist, dazu, auch das Tragen einer Burka oder einer sonstigen Ganz­körperverschleierung. Es gibt gerade aus diesen Kulturkreisen Frauen, die sich sehr dagegen aussprechen und auch ihren eigenen Landsleuten und ihren muslimischen Vereinen sagen, sie müssen da auch tätig werden, sie müssen da an einem Strang ziehen – denn wer zu uns kommt, dem muss klar sein: Hier gelten unsere Regeln und unsere Bedingungen. (Bundesrat Stögmüller: Spricht eh niemand dagegen!)


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Wir und unsere Vorfahren haben nicht jahrelang und jahrzehntelang für eine Gleich­berechtigung von Mann und Frau gekämpft, um diese Gleichberechtigungen und diese Möglichkeiten, die wir Frauen heute haben, dann wieder zunichte zu machen.

Es ist schlimm genug, wenn es in der angestammten Bevölkerung immer noch Männer gibt – und es gibt übrigens auch Frauen, die gewalttätig sind, das wollen wir nicht ganz vergessen; es ist der kleinere Teil, der überwiegende Teil der Gewaltausübung ist von Männern gegenüber Frauen –, die Gewalt ausüben, es ist schlimm genug, dass das in unseren eigenen Landen bei der angestammten Bevölkerung immer noch vorkommt. Wir können es aber keinesfalls akzeptieren und tolerieren, dass Leute, die zu uns kommen, diese Unarten und diese Gewalttätigkeiten in unser Land bringen. (Bundesrat Stögmüller: Nicht nur!)

Es wurden ja die Strafen angesprochen: Ja, selbstverständlich muss man auch darü­ber nachdenken, ob man in gewissen Bereichen das Strafmaß erhöht. Aber ich erinnere nur an einen Fall aus dem Jahre 2010, bei dem ein Türke seine Frau mit einem Dutzend Messerstichen niedergemetzelt hat: Urteilsspruch sechs Jahre, aber nicht wegen versuchten Mordes, sondern wegen versuchten Totschlags. Weiter stand in der Begründung: Die Ausländer haben es schwer, wenn sie in ein neues Land kommen, und da kann es schon einmal passieren, dass man dann so ausrastet. (Zwischenruf bei der SPÖ. – Bundesrat Stögmüller: Das ist ein Zitat aus dem Urteil!) Ja da, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von dieser Seite, frage ich Sie: Wo leben wir denn, dass das eine Urteilsbegründung ist? (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Bundesrat Stögmüller: Wollen Sie sich ins richterliche Urteil einmischen?)

Das darf es nicht sein, und da gibt es - - (Bundesrat Stögmüller: Wollen Sie sich ins richterliche Urteil einmischen? – Zwischenruf des Bundesrates Novak.) – Nein, Herr Kollege Stögmüller, da gibt es weder Toleranz noch Pardon, noch irgendeine Band­breite der Toleranz, wo man sagen kann: Na ja, das ist kulturell bedingt. In Deutsch­land gibt es ja mehrere solcher Urteile, ich habe ja hier nur eines heraus­gegriffen. (Bundesrat Stögmüller: ... Sie zitieren daraus!) Das geht überhaupt nicht!

Ich ginge ja noch weiter und würde sagen: Für die Männer, die sich daran überhaupt nicht halten wollen, muss man sich dann noch andere Maßnahmen überlegen, denn es geht ja jetzt nicht nur um die Ohrfeige oder die psychische Gewalt, es gibt ja immer noch die Zwangsheirat. Die gibt es ja auch nach wie vor in Österreich. Es gibt die Genitalverstümmelung – dagegen gibt es zwar auch Gesetze, aber die Dunkelziffer ist sehr hoch und es gibt sie nach wie vor. Die Unicef hat gesagt, weltweit sind 200 Millionen Frauen in 30 Ländern davon betroffen.

In Deutschland gibt es eine Studie des Bundesministeriums für Familie – denn für Österreich gibt es ja keine wirklichen Daten – aus dem Jahr 2017, die sagt, in Deutschland alleine gibt es 50 000 Opfer und 6 000 Frauen, die gefährdet sind. Jetzt stellen Sie als Frauen sich einmal vor, was Genitalverstümmelung heißt! Also das sind ja Dinge, die wir noch immer nicht im Griff haben, woran wir noch schwer arbeiten müssen – und ich hoffe, dass es uns gelingt, dass wir alle hier daran arbeiten und es da keine Unterschiede gibt und man nicht sagt: Na ja, das macht die Regierung, damit wollen wir nichts zu tun haben! Davon gehe ich ja nicht aus; aber alleine, dass das in Europa noch immer stattfindet, ist ja der Wahnsinn. Es findet ja auch in Ländern statt, die schon entsprechende Gesetze dagegen erlassen haben, wie Finnland, Dänemark und eben Deutschland und auch Österreich.

Die Zwangsheirat ist ja auch nach wie vor ein Thema. (Bundesrätin Posch-Gruska: Die steht schon drin!) Diese war erst unlängst wieder ein Thema im Europarat, dort haben die Frauen gesagt, wir müssen etwas dagegen tun. Das heißt, das ist ja nach wie vor da. Wir müssen aber auch schon präventiv in den Schulen arbeiten, denn die


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Eltern werden wir nicht dazu verpflichten können, die Männer vor allem, die eine patriarchalische Vorstellung vom Leben haben. Die Frauen sind ja dann auch oft so, dass sie sich dem unterordnen und sich gar nicht trauen, da irgendetwas zu sagen.

Ein Kriminologe hat in Deutschland eine Studie gemacht – in Deutschland gibt es einfach besseres Zahlenmaterial als in Österreich –, bei der 45 000 zugewanderte Jugendliche zum Thema häusliche Gewalt befragt worden sind. Bei dieser Befragung hat sich herausgestellt, dass die meisten Gewalttaten bei den Türken und bei den Arabern stattfinden, am wenigsten bei den Iranern, wegen des höheren Bildungs­grades. Bei der Befragung hat aber immer noch jeder vierte türkische Jugendliche gesagt, dass er es völlig in Ordnung findet, dass Gewalt an Frauen ausgeübt wird.

Ein Vertreter der Bundespolizeidirektion Wien hat selbst gesagt, wenn eine türkische oder arabische Frau in einem Frauenhaus um Hilfe bittet (Bundesrat Schennach: Alles sind die Ausländer...!), dann muss schon sehr viel passiert sein, bis sie kommt. Das bedeutet, dass die Frauen oft auch nicht Bescheid wissen, sie fürchten sich aber auch vor den Konsequenzen zu Hause. Das sind schon Dinge, die wir jetzt vermehrt ange­hen wollen. Das ist ja jetzt nichts Neues, wir setzen ja auch das fort, was schon vorher geschehen ist. Man kann aber nicht nur mit Prävention alleine arbeiten.

Dass Richter bei einem Strafmaß, das von fünf bis fünfzehn Jahren geht, bei Sexual­delikten, bei Gewaltdelikten, vor allem, wenn es um Kinder geht, fünf Jahre nehmen, ist mir immer schon unverständlich gewesen. (Bundesrat Schennach: Gott sei Dank haben wir die Gewaltenteilung! – Bundesrätin Posch-Gruska: Das ist wahr!) Aber dort, wo es nötig ist, und es wird ja auch angeschaut werden, muss eben auch das Straf­maß erhöht werden. Dazu bekennen wir uns, denn – zum Schluss – das Motto, das uns ja hoffentlich alle eint, ist: Es gibt keine Toleranz bei Gewalt gegen Frauen! (Beifall bei der FPÖ und bei BundesrätInnen der ÖVP.)

9.47


Präsident Reinhard Todt: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag. Dr. Ewa Dziedzic. Ich erteile es ihr.

 


9.47.23

Bundesrätin Mag. Dr. Ewa Dziedzic (Grüne, Wien): Sehr geehrter Herr Bundes­kanzler! Frau Ministerin! Werter Herr Präsident! Werte Kollegen und Kolleginnen! Ab­gesehen davon, dass ihr Koalitionspartner permanente Themenverfehlung betreibt, habe ich bei einem so ernsthaften Thema selten so viel Zynismus und Populismus erlebt. (Beifall bei Grünen und SPÖ.)

Das Perfide bei genau diesem Thema ist noch zusätzlich, dass mit den Emotionen der Opfer gespielt wird. Es wird ihnen vermittelt, dass die Täter in Zukunft härter bestraft werden – und das ist eine Lüge, und das wissen Sie. Das Strafausmaß bestimmen nämlich nicht Sie! (Beifall bei der SPÖ. – Bundesrätin Mühlwerth: Seit wann darf man „Lüge“ sagen? – Bundesrat Mayer: Das ist ein Ordnungsruf!)

Das zweite Perfide ist - - (Bundesrätin Mühlwerth: Seit wann darf man „Lüge“ sagen, Herr Präsident? – Ruf: Der Präsident ist überfordert!) – Ich bin jetzt am Wort! – Das zweite Perfide ist, dass hier permanent die Unterstellung im Raum steht, irgendjemand von uns würde Gewalt tolerieren. Da sind wir uns doch bitte alle einig. Die Frage ist, mit welchen Maßnahmen wir Gewalt bekämpfen. (Beifall bei der SPÖ. – Rufe und Gegenrufe zwischen FPÖ und Grünen.)

Erstens: Sicherheit ist mehr als eine Frage des Strafrechts. Härtere Strafen alleine mögen – das haben wir schon gehört – gute Schlagzeilen bringen, nur: Das Recht von Frauen auf Sicherheit braucht ein Maßnahmenpaket und einen nationalen Aktionsplan in Zusammenarbeit mit den Experten und Expertinnen im Gewaltschutzbereich statt


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dieser populistischen Schnellschüsse. Die Situation in Österreich ist nämlich tat­sächlich tragisch. Jede fünfte Frau über fünfzehn Jahren ist von körperlicher Gewalt betroffen, jede dritte Frau von sexueller Gewalt und sogar fast drei Viertel – das muss man sich einmal vor Augen führen! – der Frauen von sexueller Belästigung. Um diese untragbaren Zustände zu beenden, braucht es tatsächlich rasch eine Offensive für Gewaltschutz und -prävention. Da sind wir uns einig.

In Österreichs Familien, weil Sie das mit den Ausländern so gerne betonen, werden monatlich mindestens zwei Frauen ermordet. (Bundesrätin Mühlwerth: Ist schlimm genug! Die Frage bei österreichischen Familien ist auch: Welcher Hintergrund?) Oft ist dieser Mord nur ein wirklich trauriger, tragischer Höhepunkt einer langen Gewalt­geschichte, und da sind wir genau bei dem Punkt: Diese Gewaltgeschichte wird sehr oft nicht ernst genommen (Bundesrätin Mühlwerth: Von Politikern wie Ihnen!), von Justiz und Polizei nicht als diese eingestuft, sodass es zu diesen tragischen Fällen kommen kann.

Wir wissen, eine Gruppe von Experten hat im September einen Bericht veröffentlicht, dass die Verurteilungsraten in Österreich bei allen Formen von Gewalt gegen Frauen sehr niedrig sind und die Täter bei häuslicher Gewalt, aber auch anderen Formen von Gewalt gegen Frauen nur selten die strafrechtliche Verantwortung übernehmen müs­sen. Gründe dafür sehen Experten und Expertinnen in der polizeilichen Ermittlung sowie in der Beweiserhebung im Ermittlungsverfahren. Das Problem bei Sexualstraf­taten ist also erstens die hohe Dunkelziffer und zweitens die Einstellungsquote nach erfolgten Anzeigen. Das bedeutet, wir werden die Täter nicht abschrecken, indem wir sagen, da gibt es einen höheren Strafrahmen, wenn die Wahrscheinlichkeit, dass sie erwischt und verurteilt werden, in Österreich unter 5 Prozent liegt. Das sind die Fakten. (Beifall bei Grünen und SPÖ.)

Was es schon dringend braucht, ist aber Opferschutz statt eben diesen Täterschutz. Opfer sexueller Gewalt in Österreich sind im Strafverfahren oft mit sogenanntem Victim Blaming konfrontiert. Gerichte und Behörden müssen Sexualdelikte ernst nehmen, den Betroffenen glauben und sie nicht neuerlich traumatisieren, was leider immer wieder vorkommt. Es kommt auch vor, dass Richter und Strafanwälte Frauen sehr oft subtil die Schuld an dem geben, was passiert ist, und dass Frauen sehr oft mit Verleum­dungsverfahren konfrontiert sind, wenn der Täter der Meinung ist, dass sie die Unwahr­heit sagt. Ich finde, das sollten wir uns genauer anschauen und auch die Verurteilungs­raten genauer analysieren, anstatt hier populistisch etwas anderes zu fordern. (Beifall bei Grünen und SPÖ.)

Drittens – auch das haben wir heute schon gehört – wurde erst 2016 das Strafrecht reformiert. Ich wiederhole nicht alles, aber wir wissen, die Strafen für Gewalttaten wurden deutlich erhöht. Das Strafmaß für absichtliche schwere Körperverletzung wurde mit jetzt zehn Jahren verdoppelt. Der Straftatbestand der sexuellen Belästigung in § 218, dem sogenannten Po-Grapsch-Paragrafen – wogegen Sie sich immer aus­gesprochen haben, im Übrigen auch die ÖVP, ich erwähne nur Marcus Franz als einen Abgeordneten, bei dem das überhaupt kein Thema war –, wurde überarbeitet.

Entwürdigende Berührungen an Körperstellen können seither mit einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten oder mit einer Geldstrafe von bis zu 360 Tagessätzen bestraft werden. Wir wissen, seit der Überarbeitung ist die Zahl der Anzeigen auch deutlich gestiegen: von 1 228 Anzeigen im Jahr 2015 auf 1 918 Anzeigen 2016. Das heißt, es finden immer mehr Frauen auch den Mut, eine Anzeige zu erstatten, aber für die Gewaltausübenden bleibt das weitgehend ohne Konsequenzen, und das ist, glaube ich, genau der Punkt, den Sie hier übersehen. Es kann nämlich nicht sein, dass der Strafrahmen in Österreich im internationalen Vergleich höher ist, aber, solange dieser Strafrahmen nicht ausgeschöpft wird, Opfer von Sexualdelikten wenig oder kaum


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Gerechtigkeit erfahren, und Sie genau, ich wiederhole es, hier mit dieser Emotion spielen.

Viertens: Juristische Experten und Expertinnen – auch das haben wir heute gehört – kritisieren diese Regierungspläne nicht umsonst. Sie sprechen sich dafür aus, dass evaluiert wird, sie sagen auch, dass es eine plakative Maßnahme ist. Der Präsident des Rechtsanwaltskammertages, Rupert Wolff hat zum Beispiel die Pläne als wenig sinnvoll definiert, weil er auch meint, dass die Opfer de facto gar nichts davon haben. (Bundesrätin Mühlwerth: ... einer eingesperrt ist, würde ich sagen, das Opfer hat schon was davon!)

Die Frage ist also: Was bringt eine weitere Strafrechtsreform ohne die Evaluierung der vorhergehenden und auch dann, wenn die Richter und Richterinnen den Strafrahmen aktuell nicht einmal annähernd ausschöpfen? (Bundesrat Längle: Sie kritisieren jetzt dauernd Richter! Unglaublich!) Deshalb frage ich mich schon, worum es hier geht, ob es hier wirklich um die Absage an Gewalttäter oder um etwas gänzlich anderes geht. Nicht nur Experten und Expertinnen, sondern zum Beispiel auch die Frauenhäuser und Frauenorganisationen – das Frauenvolksbegehren wurde heute erwähnt – sind der Meinung, dass man Täter besser therapieren und betreuen (Bundesrätin Mühlwerth: Ja mit 98 Prozent Rückfallquote!) und die Opfer stärken, sprich empowern sollte und entschädigen muss. Und genau das passiert gar nicht, und genau das sind nicht die Pläne dieser Regierung. (Bundesrätin Mühlwerth: Ja das hat aber noch nie was gebracht!) Wieso nicht? – Weil es Geld kostet. (Ruf bei der FPÖ: Das stimmt nicht! – Bundesrätin Mühlwerth: ... Täter 98 Prozent ...fallen!)

Wir brauchen aber dringend mehr Geld für echten Gewaltschutz, für die rechtliche Absicherung von Frauenhäusern und für Sensibilisierung in Schulen – auch das wurde heute schon erwähnt –, anstatt populistischer Aussagen, dass man da einen Straf-rahmen erhöht, was überhaupt nichts bringt, den Opfern genau nichts bringt. (Beifall bei Grünen und SPÖ.)

Falls Sie sich doch überlegen wollen, was tatsächlich etwas bringen würde, kann ich es kurz zusammenfassen: Es bräuchte einen bundesweiten Ausbau von staatlich finan­zierten und rechtlich abgesicherten, leicht zugänglichen, kostenfreien Einrichtungen und Frauen- und Mädchenberatungsstellen für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder. Es bräuchte einen Ausbau der Kooperation zwischen Behörden, Gerichten und Gewaltschutzzentren. Es bräuchte verstärkte Sensibilisierungsmaßnahmen in Schulen, der Justiz und der Polizei sowie Präventionsprogramme und Antigewalttrainings für Gefährdende. Für die Täterarbeit war in diesem Staat immer zu wenig Geld da, dafür könnten Sie sich einsetzen. Und wenn Sie bei Geburtstagsfeiern von Journalisten sind – auch das ist ein wichtiger Punkt –, können Sie sie darauf hinweisen, dass die Verharmlosung in den Medien auch ein wichtiger Punkt ist. Wenn Frauen ermordet werden, dann heißt es nämlich in den Zeitungen, es war eine Familientragödie oder eine Beziehungstat. Das sollten wir uns anschauen!

Auch die Autonomen Frauenhäuser, das habe ich bereits erwähnt, halten das für keine sinnvolle Maßnahme. Ich würde meinen, das sollte Ihnen zu denken geben. (Bun­desrätin Mühlwerth: Weil Sie es nicht für sinnvoll halten, sollte es uns zu denken geben?) Jedenfalls hat die Verharmlosung sexualisierter Gewalt in Österreich wenig mit den niedrigen Strafsätzen zu tun, sondern, Sie haben es gesagt, mit patriarchalen Zuständen, durchaus auch in der Gerichtspraxis, und deshalb braucht es genau diese staatlich finanzierten und leicht zugänglichen Beratungsstellen für Betroffene.

Noch etwas beschäftigt ja die Republik in diesem Zusammenhang, auch das wurde erwähnt, nämlich wieso genau da eine weisungsgebundene Staatssekretärin des In­nen­ministeriums vorgeschickt wird und sich nicht der zuständige Minister mit der


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Causa befasst. Wie kann sie als Regierungsmitglied öffentlich behaupten, der Justiz­minister habe keine Zeit, um sich mit Strafsachen zu beschäftigen? Das muss man sich einmal vor Augen führen! (Ironische Heiterkeit und Beifall bei Grünen und SPÖ.)

Das Innenressort will also die Strafrechtslegistik übernehmen und offenbar auch den Richtern und Richterinnen ausrichten, dass sie sich – und das ist auch ein weiterer Punkt – dem Rechtsempfinden auf Social Media fügen sollten. (Bundesrätin Mühlwerth: Wie viel Redezeit hat sie eigentlich?) Das ist eine gezielte Provokation gegen Josef Mosers Legisten, denen Kompetenz abgesprochen wird, aber auch noch etwas: Da werden die Rechtsstaatlichkeit und die Gewaltenteilung insofern untergraben, als man sich auf Facebook-Postings beruft. (Beifall bei Grünen und SPÖ. – Bundesrat Stögmüller: Da müsste man viel machen in der Regierung!)

Ich frage mich ernsthaft: Wenn dort die Todesstrafe gefordert wird, werden Sie dann auch sagen, na ja, die Masse sagt das, dem müssen wir entsprechen? Wie ernst nehmen Sie sich überhaupt noch? (Beifall bei Grünen und SPÖ. – Bundesrätin Mühlwerth: Wie ernst nehmen Sie sich?)

 


Präsident Reinhard Todt: Frau Bundesrätin, bitte zum Schluss zu kommen!

 


Bundesrätin Mag. Dr. Ewa Dziedzic (fortsetzend): Zusammengefasst (Zwischenrufe bei FPÖ und ÖVP): Nachgewiesenermaßen – und das wissen wir aus Österreich, aus den USA, dazu gibt es Statistiken, bitte schauen Sie sich die an! – führen erhöhte Strafen nicht dazu, dass die Täter von irgendetwas abgehalten werden. Da gibt es genug Beispiele. (Bundesrätin Mühlwerth: Schlusssatz jetzt vielleicht!) Es stimmt mich wirklich nachdenklich, dass die Regierung hier nicht auf die - - (Ruf bei der FPÖ: Schlusssatz! – Bundesrat Stögmüller: Wie oft habt ihr schon überzogen?)

 


Präsident Reinhard Todt: Bitte zum Schluss kommen! Sie haben die Redezeit überzogen. Frau Bundesrätin, kommen Sie bitte zum Schluss! (Bundesrat Stögmüller: Das ist eine freiwillige Vereinbarung! – Ruf: Nein!)

 


Bundesrätin Mag. Dr. Ewa Dziedzic (fortsetzend): Ich bin fertig! Es stimmt mich nachdenklich, dass man nicht auf die Richter, auf die Frauenhäuser hört und eine populistische Politik auf dem Rücken der Opfer betreibt. (Unruhe im Saal.) Jemand hat, mein letzter Satz, diese populistische Debatte auf Social Media gut zusammengefasst (Zwischenrufe bei der FPÖ), ich zitiere, Artikel 1 Bundesverfassung: Österreich ist eine demokratische Republik, ihr Recht geht von Facebook-Postings aus.

 


Präsident Reinhard Todt: Frau Bundesrätin, kommen Sie bitte zum Schluss!

 


Bundesrätin Mag. Dr. Ewa Dziedzic (fortsetzend): Leider ist das nicht lustig, denken Sie bitte darüber nach! (Beifall bei den Grünen. – Bundesrat Stögmüller: Das werden wir uns merken, auch bei der SPÖ dann!)

 


Präsident Reinhard Todt: Frau Bundesrätin, ich muss Sie jetzt direkt ansprechen: Ich fordere Sie auf, das Wort „Lüge“ zurückzunehmen! (Bundesrätin Dziedzic: Ich nehme es zurück!) – Nehmen Sie es zurück? (Bundesrätin Dziedzic: Ja!) Ich fordere Sie auf, das Wort „Lüge“, das Sie am Anfang Ihrer Rede verwendet haben, zurückzunehmen! (Bundesrätin Dziedzic: Ich ersetze es durch Verzerrung!) – Ich bitte Sie, zum Rednerpult zu kommen und das klar und deutlich zu sagen.

 



BundesratStenographisches Protokoll875. Sitzung, 875. Sitzung des Bundesrates am 8. Februar 2018 / Seite 24

Bundesrätin Mag. Dr. Ewa Dziedzic (fortsetzend): Es geht darum, dass, wenn man Opfern klarmachen möchte, dass sie mehr Gerechtigkeit - -

 


Präsident Reinhard Todt: Frau Bundesrätin, es geht darum, dass Sie das Wort zurücknehmen sollen!

 


Bundesrätin Mag. Dr. Ewa Dziedzic (fortsetzend): Ich nehme das Wort „Lüge“ zu­rück, es verzerrt die Realität.

10.00

*****

 


Präsident Reinhard Todt: Herr Bundesrat Edgar Mayer hat sich zur Geschäftsbe­handlung zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


10.00.42

Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg) (zur Geschäftsbehandlung): Sehr geehrter Herr Präsident! Ich bedanke mich für die Maßnahme, die gesetzt wurde. Ich möchte das namens meiner Fraktion und unserer Kollegen in der Regierung ganz klar zurück­weisen. (Bundesrat Stögmüller: Das ist aber kein Geschäftsordnungsruf!) Die Bun­desregierung wurde als Lügner dargestellt und der Bundeskanzler wurde als Lügner dargestellt, das gehört nicht zu den Usancen des Bundesrates, das gehört nicht zu diesem Hohen Haus und zum Umgang, den wir miteinander pflegen. Das möchte ich hier in aller Form betont haben. – Danke, Herr Präsident. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

10.01

*****

 


Präsident Reinhard Todt: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundeskanzler Kurz zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm. Auch seine Redezeit soll 10 Minuten nicht überschreiten. (Bundesrat Stögmüller: Dann werden wir aber auch so streng sein! – Bundesrätin Mühlwerth: Deine Kollegin hat 4 Minuten länger geredet!)

 


10.01.34

Bundeskanzler Sebastian Kurz: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Bundesräte! Ich kann Sie zunächst einmal beruhigen, ich werde gar keine 10 Minuten brauchen, und zum Zweiten werde ich versuchen, mit ähnlicher Überzeu­gung, aber vielleicht mit etwas weniger Emotion ein paar Worte zu dem Thema zu sagen.

Herr Präsident, ich darf Ihnen einleitend ganz herzlich zur Amtsübernahme gratulieren. Ich darf mich für das gute Gespräch bedanken, das wir hatten, und freue mich schon auf eine gute Zusammenarbeit mit dem Bundesrat. Ich glaube, insbesondere was den österreichischen Ratsvorsitz betrifft, ist in diesem Halbjahr sehr viel an Vorbereitungs­arbeit zu leisten; da freue ich mich, wenn es gelingt, eine starke Kooperation zwischen Nationalrat, Bundesrat und Bundesregierung zusammenzubringen. Ich darf mich an der Stelle aber auch noch ganz herzlich bei Edgar Mayer für seine Zeit als Präsident bedanken.

Ich darf zum Thema kommen und vielleicht einleitend festhalten, dass wir, die Bun­desregierung, das klare Ziel haben, eine aktive Frauenpolitik zu betreiben. Ich bin Frau Bundesministerin Bogner-Strauß sehr dankbar dafür, dass sie diese Aufgabe über­nommen hat. Sie ist eine Frau, die sich schon in Graz in einer Männerdomäne, der Technik, durchgesetzt und bewiesen hat, die quer in die Politik eingestiegen ist und sehr viel Erfahrung aus anderen Bereichen, aus der Wirtschaft, aber auch der Wissen­schaft mitbringt. Ich bin dankbar für die gute Zusammenarbeit, die wir in den letzten Wochen hatten, und freue mich, als Bundesregierung gemeinsam viel für Frauen, aber natürlich auch für Familien und junge Menschen bewegen zu können. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)


BundesratStenographisches Protokoll875. Sitzung, 875. Sitzung des Bundesrates am 8. Februar 2018 / Seite 25

Wenn wir über Frauenpolitik sprechen, dann geht es – das haben einige Rednerinnen schon angesprochen – natürlich nicht nur um das Thema Gewalt gegen Frauen, son­dern um eine ganz breite Palette an Themen. Es geht auch um die Frage der Sicher­heit und um das Thema Gewalt gegen Frauen, da wir wissen, dass insbesondere Frauen öfter Opfer sind als Männer. Rund 50 000 Frauen wurden im letzten Jahr Opfer von Gewaltverbrechen in Österreich, und von den 6 000 Opfern von Sexualdelikten in Österreich waren rund 80 Prozent Frauen.

Wenn wir uns die Gesetzeslage in Österreich anschauen, dann besteht aus meiner Sicht schon eine gewisse Schieflage zwischen der Strafe bei Vermögensdelikten auf der einen und Gewaltverbrechen auf der anderen Seite. Es kommen immer wieder Urteile wie die folgenden vor: Ein Mann in Tirol erhält zum Beispiel vier Jahre Gefäng­nisstrafe für den Diebstahl eines Autos und gleichzeitig – das ist vor Weihnachten bekannt geworden – muss ein Salzburger, der vier Kinder missbraucht hat – und das als Kindergärtner! –, dafür nicht einmal ins Gefängnis.

Sehr geehrte Damen und Herren, verstehen Sie mich bitte nicht falsch, es ist über­haupt kein Vorwurf an die Richterschaft, wenn ich diese Fälle zitiere, denn die Richter haben die Aufgabe, Recht zu sprechen, aber die Basis dafür ist natürlich die geltende Gesetzeslage, und da möchte ich Sie in diesem Gremium um ein bisschen mehr Selbst­bewusstsein bitten. Die Aufgabe von Experten ist es, ihre Stellungnahme abzu­geben, die Aufgabe der Richterschaft ist es, Recht zu sprechen; aber die Gesetze, sehr geehrte Damen und Herren, werden schon noch hier gemacht, vom Nationalrat und vom Bundesrat. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Es ist Ihre Aufgabe, sich gemeinsam mit uns, der Bundesregierung, die Fragen zu stellen, was gerecht ist, was wir für gerecht empfinden, welche Regeln wir in unserem Land haben wollen und wo eventuell Nachschärfungsbedarf besteht. Ich lade Sie ein, das mit uns gemeinsam ohne allzu viel Emotion zu machen, denn die ist da, so glaube ich, nicht angebracht.

Wir haben Staatssekretärin Edtstadler, die Richterin, Mitarbeiterin im Justizministerium war, und viel Erfahrung in diesem Bereich hat. Es ist nicht das Innenministerium zu­stän­dig, da sind wir uns doch alle einig, aber es ist doch möglich, in einer Bundes­regierung eine politische Taskforce gemeinsam mit dem Innen- und dem Justizminister einzurichten, die von einer aktiven Staatssekretärin geleitet wird, um einerseits Schnitt­stellenproblematiken abzubauen und sicherzustellen, dass die Zusammenarbeit zwi­schen Polizei und Justiz besser funktioniert, aber auch, um Ideen zu generieren, wo wir im Strafrecht nachschärfen können, um mehr Gerechtigkeit sicherzustellen, um eine mangelnde Balance, die es vielleicht teilweise zwischen Vermögensdelikten und Ge­walt­verbrechen gibt, hintanzustellen, und vor allem auch, um sicherzustellen, dass die­jenigen, die sich in diesem höchst sensiblen Bereich etwas zuschulden kommen las­sen, auch wirklich bestraft werden – und das in einem ordentlichen Ausmaß. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Es ist vorhin im Zuge eines Redebeitrags gesagt worden, dass es diese Diskussion, wer schuld gewesen sein soll, warum es nicht funktioniert hat, ja auch in der vorigen Bundesregierung schon gab. Ich bin froh, in einer Bundesregierung arbeiten zu dürfen, in der diese Schuldzuweisungen nicht mehr stattfinden, in der zusammengearbeitet und gemeinsam versucht wird, etwas umzusetzen. Ich darf die Einladung aussprechen, die Zusammenarbeit auch auf die Opposition auszuweiten. Wir haben ein Interesse daran, mit Ihnen in der Opposition gut zusammenzuarbeiten und auch in diesem Be­reich den Diskurs zu suchen. Ich glaube, dass es vollkommen legitim ist, in diesen Fragen unterschiedliche Meinungen zu haben, aber bitte geben Sie dem ganzen Projekt eine Chance, warten Sie da und dort vielleicht einmal die konkreten Vorschläge ab, bevor Sie diese verteufeln.


BundesratStenographisches Protokoll875. Sitzung, 875. Sitzung des Bundesrates am 8. Februar 2018 / Seite 26

Was die Strafen betrifft, möchte ich in einem Punkt, der vorhin gefallen ist, wider­sprechen. Sie haben gesagt, es gibt keinen Unterschied für die Opfer und es ist ohnehin so, dass wir in Österreich – Sie haben es dann zurückgenommen – zwar nicht bis zur Todesstrafe, aber doch, die Möglichkeit haben, mit harten Strafen auf Ver­brechen zu reagieren. Das, was Sie da sagen, ist schon richtig, aber wir haben teil­weise sehr niedrige Mindeststrafen, und das ist schon von Relevanz. Die Frage ist, was das Mindestmaß ist, das für eine gewisse Straftat vorgesehen ist. Das, sehr ge­ehrte Damen und Herren, ist sehr wohl eine Entscheidung des Gesetzgebers, eine Entscheidung, die Sie zu treffen haben, eine Entscheidung, im Zuge derer eine Regie­rung Vorschläge machen darf – und das werden wir auch tun.

Mir ist wichtig, ein zweites Thema noch kurz anzusprechen, denn wenn wir über Ge­walt gegen Frauen und Kinder sprechen, dann geht es nicht nur um die Strafe für die Täter, sondern vor allem auch um die Frage, wie wir die Opfer bestmöglich unterstüt­zen können.

Wir haben in Österreich derzeit 30 Frauenhäuser mit rund 800 Plätzen für Frauen und Kinder. Die Empfehlung der Europäischen Union ist es, die Zahl deutlich auszubauen. Das bedeutet, dass in Österreich rund 100 Plätze fehlen. Ich darf mich bei der Frau Ministerin ganz herzlich dafür bedanken, dass sie gleich zu Beginn ihrer Amtszeit angekündigt hat, die Zahl der Plätze auszubauen und 100 neue Betreuungsplätze zu schaffen.

Ich glaube, neben der Frage der notwendigen Gerechtigkeit und der Bestrafung der Täter ist es ganz entscheidend, die Opfer bestmöglich in dieser für sie ohnehin oftmals unvorstellbar schwierigen Situation zu unterstützen. Vielen Dank, Frau Ministerin, für den Ausbau oder für das Vorhaben des Ausbaus, vielen Dank für die Arbeit in diesem Bereich. Auf eine gute Zusammenarbeit mit dem Bundesrat! – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

10.09


Präsident Reinhard Todt: Danke, Herr Bundeskanzler.

Ich mache darauf aufmerksam, dass die Redezeit aller weiteren TeilnehmerInnen an der Aktuellen Stunde nach Beratung in der Präsidialkonferenz 5 Minuten nicht über­steigen darf.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag. Doris Schulz. Ich erteile es ihr.

 


10.10.05

Bundesrätin Mag. Doris Schulz (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen des Bundesrates! Ich frage mich, wie viele Hundert Fahnen gehisst werden und wie viele Tausend Menschen im November jeden Jahres an den Aktionen im Rahmen der 16 Tage gegen Gewalt teilnehmen.

Ich frage mich, wie lange es dauert, bis eine Frau ihre Kinder packt und ins Frauen­haus flüchtet, weil das der einzige Weg für sie ist. In Österreich waren das im ver­gangenen Jahr immerhin 1 320 Mütter mit 1 673 Kindern.

Ich frage mich, welche Not die Frauen und Mädchen erleiden, bis sie bei der Frauen­helpline gegen Gewalt anrufen und um Hilfe bitten. Im vergangenen Jahr wurden immerhin 7 900 Anrufe gezählt, also täglich durchschnittlich 20 Anrufe.

Ich frage mich, wie viele Frauen und Kinder über ihre Gewalterfahrungen schweigen und ein Leben lang leiden, ohne Therapie und Unterstützung, um das Erlebte zu ver­arbeiten, trotz Opferschutzprogrammen.


BundesratStenographisches Protokoll875. Sitzung, 875. Sitzung des Bundesrates am 8. Februar 2018 / Seite 27

Ich frage mich, warum Medien täglich über Misshandlungen an Kindern, kinderporno­grafische Bilder, Pädophilenringe und andere unvorstellbare Grausamkeiten, verübt an den Schutzlosesten unserer Gesellschaft, berichten und kein Aufschrei von Kinder­organisationen kommt.

Ich frage mich, warum die Strafrechtsreform 2016 nicht ausgebaut werden soll, und ich frage mich, warum Genitalverstümmelungen an Frauen in Österreich noch immer pas­sieren, obwohl sie seit 2001 verboten sind.

Diese Fragen stelle ich mir seit vielen Jahren und jetzt umso mehr, da endlich ein Vorstoß der Regierung zum Thema null Toleranz bei Gewalt gegen Frauen und Kinder erfolgt. Frau Kollegin Posch-Gruska, es braucht Schlagzeilen zu diesem Thema, es braucht Schlagzeilen, um ein gewaltfreies Klima zu schaffen. (Bundesrätin Posch-Gruska: Aber es braucht Inhalte! Wir sind keine Medien! – Bundesrat Weber: Um das geht es! – Bundesrätin Posch-Gruska: Genau!) Es braucht Schlagzeilen, um Frauen und Kindern Mut zu machen, sich zu melden, sich hinzustellen, Delikte anzuzeigen, es sich nicht gefallen zu lassen, zu sagen: Hier ist Stopp, hier ist mein Körper, hier wird keine Gewalt ausgeübt und meine Kinder unterliegen meinem Schutz! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Das Ziel soll sein, von Gewalt Betroffenen mehr Zugang zu spezifischer Hilfe und Unter­stützung zukommen zu lassen. Es braucht den Ausbau des Angebots an Frauenberatungsstellen, die gut arbeiten, die seit vielen Jahren hervorragende Arbeit leisten und auch entsprechende Unterstützung bekommen. Das braucht es, damit Frauen gestärkt und ermutigt werden, und es braucht höhere Strafen bei Gewalt­delikten jeglicher Art gegen Frauen und Kinder. Darüber müssen wir reden und das ist notwendig.

Ich danke Bundeskanzler Sebastian Kurz dafür, dass er das Thema Gewalt gegen Frauen und Kinder bereits vor der Wahl als einen wichtigen Punkt ganz oben auf die Agenda gesetzt hat und das nun zur Umsetzung kommt. Staatssekretärin Karoline Edtstadler wird im Auftrag der Regierung eine Taskforce bilden und im Einvernehmen mit den weiteren betroffenen Ministern auch die Maßnahmen umsetzen. Null Toleranz gegen Gewalt an Frauen und Kindern in Österreich muss eine ganz wichtige Aufgabe für uns sein.

Bis 2022 wird Frauenministerin Juliane Bogner-Strauß 100 neue Betreuungsplätze für Frauen, die von Gewalt betroffen sind, schaffen, und das ist gut und notwendig. Im Übrigen sollten auch wir in diesem Raum ein Beispiel für ein gewaltfreies Klima sein und als Vorbild dienen, denn Gewalt zeigt sich auch in der Sprache. Gewalt beginnt in der Sprache und daher bin ich dafür, dass wir als gutes Vorbild voranschreiten. – Danke. (Beifall bei ÖVP und FPÖ sowie des Bundesrates Stögmüller.)

10.14


Präsident Reinhard Todt: Danke.

Als Nächste ist Frau Bundesrätin Ana Blatnik zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihr.

 


10.14.49

Bundesrätin Ana Blatnik (SPÖ, Kärnten): Herr Präsident! Gospod president! Herr Bundeskanzler! Gospod zvezni kancler! Frau Bundesministerin! Gospa zvezna ministrica! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Drage kolegice in kolegi! Meine Vor­red­nerin hat so viele Fragen aufgeworfen. Ich frage die ÖVP – ihr wart ja Teil der letzten Regierung –: Warum habt ihr das nicht schon umgesetzt? (Beifall bei der SPÖ. – Bundesrat Mayer: Weil das mit euch nicht ging! – Bundesrätin Posch-Gruska: Edgar! – Heiterkeit bei der FPÖ.) Ihr wart in der Regierung. Man geht heute her und


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sagt, null Toleranz bei Gewalt gegen Frauen – no na net, das ist ganz klar. Aber warum denn jetzt auf einmal? Warum dieser Wandel, liebe FPÖ?

Ich kann mich noch erinnern: Genderwahn, verweiblichte Justiz (Bundesrätin Mühlwerth: Das hat damit nichts zu tun! Das sind zwei Paar Schuhe! – Bundesrat Samt: Geh bitte! Frankreich hat jetzt den Genderwahn verboten!), die Ablehnung von 2013, die Ablehnung von 2016. (Bundesrat Mayer: Geh!) Liebe ÖVP, Herr Bundes­kanzler, machen Sie aktive Frauenpolitik und unterschreiben Sie das Frauenvolks­be­geh­ren! Gerade darin sind Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen und Rahmenbe­dingungen, die Frauen Stabilität, Unabhängigkeit und Eigenständigkeit geben, veran­kert. Unterstützen Sie das! (Beifall bei der SPÖ sowie der BundesrätInnen Dziedzic und Stögmüller.)

Zum Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen in Oberösterreich: Entschuldigung, der Kindergartenbeitrag wurde wieder eingeführt. (Bundesrätin Schulz: Was hat das mit der Frage zu tun?) Bitte, machen wir aktive Frauen- und Kinderpolitik, bitte geben Sie allen Kindern das Recht auf einen Kinderbetreuungsplatz, und das gratis! (Bundes­rätin Schulz: Themenverfehlung! – Zwischenrufe bei der FPÖ.) – Nein, haben wir nicht. (Beifall bei der SPÖ.)

Das, was mir wehtut, was mir wirklich wehtut, ist, dass man Populismus betreibt, Populismus in puncto Sexualstrafrecht. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Sie reden von Sicherheit, verunsichern aber die Menschen. Verschärfung heißt nicht Sicherheit, Ver­schärfung hat einen Beigeschmack, und der verunsichert die Menschen, er macht ihnen Angst. (Bundesrätin Mühlwerth: Der Täter soll eh Angst haben! – Zwischenruf des Bundesrates Preineder.) Das, bitteschön, bringt nicht Sicherheit. Wenn Sie sagen, dass man aufgrund von Internet, Facebook und der Wahrnehmung der Bevölkerung Rechtsprechung ausüben will, dann bin ich dagegen und protestiere. Rechtsprechung beruht auf Gesetzen, und Recht wird von Richtern und Richterinnen gesprochen. (Beifall bei der SPÖ.)

Genauso ist es bei dieser Verschärfung, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen. Selbstverständlich sind wir für höhere Strafen, aber die müssen auf Daten, Fakten und Zahlen basieren und nicht auf Emotionen. Emotionen haben in der Rechtsprechung keinen Platz. (Bundesrat Mayer: Das haben wir auch nicht behauptet! – Bundesrätin Mühlwerth: Experten für Emotionslosigkeit! – Zwi­schenruf der Bundesrätin Schulz.)

Wenn Sie vom großen Opferschutz sprechen, dann muss ich Ihnen sagen, dass jeder Experte und jede Expertin sagt, eine Verschärfung, härtere Strafen schrecken absolut keinen Täter ab (Bundesrätin Mühlwerth: Das, was ihr macht, auch nicht!), und wenn jemand länger im Gefängnis sitzt, wird er viel schneller rückfällig. (Bundesrat Seeber: Dann brauchen wir überhaupt nicht mehr zu strafen! Hören wir mit dem Strafen auf!) Ich möchte etwas vorschlagen: Ein Drittel dieser Täter sitzt die Strafen aus, dann kommen sie in den Alltag und stehen allein da, ohne Betreuung – da müssen wir auch ansetzen.

Was die Opfer betrifft, den Opferschutz, ja, schön: mehr Geld bitte in Gewaltschutz­zentren, mehr Geld in Frauenzentren, mehr Geld in Frauenhäuser, aber auch mehr Geld für Therapien, damit die Frauen betreut werden können, mehr Geld für Prozess­erleichterungen, oder eine Hilfe, wenn es um Traumata geht, die wirklich nicht aufge­arbeitet werden können, sodass man in Pension gehen muss. (Beifall bei der SPÖ.)

Helfen wir Frauen, dass sie stabil werden, dass sie widerstandsfähig werden, dass sie eigenständig sind, dass sie unabhängig sind, dass sie Arbeit finden und dass man Beschäftigungsprojekte nicht kürzt, nicht streicht, sondern ganz einfach Beschäfti­gungsprojekte für Frauen ermöglicht. Das ist es, wie Frauen Widerstand gegen Gewalt


BundesratStenographisches Protokoll875. Sitzung, 875. Sitzung des Bundesrates am 8. Februar 2018 / Seite 29

leisten können. (Bundesrätin Mühlwerth: Das ist aber ...!) – Nein, das ist die Realität. Das ist deine Sichtweise, ich habe Gott sei Dank eine andere.

Lieber Herr Bundeskanzler! Liebe Regierung! Mehr Geld für die Frauen, für die Opfer, aber auch für die Täter! Härtere Strafen für die Burschenschaften, die Nazi-Lieder singen!

(Die Rednerin setzt ihre Ausführungen in slowenischer Sprache fort.)

Danke. Hvala lepa. (Beifall bei SPÖ und Grünen.)

10.20


Präsident Reinhard Todt: Danke.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ing. Bernhard Rösch. Ich erteile es ihm.

 


10.20.44

Bundesrat Ing. Bernhard Rösch (FPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Werte Frau Minister! Wertes Präsidium! Hohes Haus! An der zeitweise etwas aufge­heizten Diskussion sieht man ja schon die Brisanz dieses Themas. Bevor ich zum eigentlichen Inhalt meiner Rede komme, möchte ich aber schon zu Kollegin Dziedzic – ich bitte um Entschuldigung, falls ich den Namen falsch ausspreche, es erfolgt ohne Absicht – Folgendes sagen: Wenn das Einzige, was von einer Rede übrig bleibt, Provokationen, Beleidigungen, ein Absprechen von gutem Willen und der Hass als politisches Konzept – der in diesem Haus eigentlich gar keine Zukunft haben sollte – sind, wenn das das Einzige ist, was übrig bleibt, dann sollte man wirklich einmal nach­denken. Man hat richtig gemerkt, dass es in dieser Rede einfach nur um den Angriff ging und nicht um das Thema. Dafür ist dieses Thema aber einfach zu wichtig, denn das gesunde Empfinden von Eltern ist es, Kindern einen sicheren Hafen geben zu wollen. Und wo Kinder sind, sind eben meistens auch Frauen, die in vielen Lebens­lagen einfach die Schwächeren sind und daher besonders geschützt werden müssen. Das in die Polemik mit hineinzuziehen ist ganz einfach nicht redlich.

Wir sollten die Forderungen der Bevölkerung ernst nehmen, denn wir sind uns sicher alle einig, dass die Gleichberechtigung jede Form der Unterdrückung – aber wirklich jede Form – ausschließt und dass die individuelle Freiheit jedes Einzelnen dort aufhört, wo die Freiheit des anderen anfängt, und Gewalt nie zu rechtfertigen ist. Es gibt kein Verhalten, das Gewalt rechtfertigt – darin sind wir uns sicher einig –, weder psychische noch physische. Hier kann dann der Diskurs beginnen, wie wir das Ganze angehen – und ich bin wirklich froh, dass die Regierung zu diesem wichtigen Thema der Gesell­schaft Schritte eingeleitet hat.

Gewalt gegen Frauen manifestiert sich in vielen unterschiedlichen Formen. Wir sehen das auch in den Berichten: Es geht über Demütigungen, Mobbing, Stalking bis hin zu häuslicher Gewalt, Handgreiflichkeiten, sexueller Gewalt, Freiheitsentzug, Zwangs­heirat, Beschneidungen, also auch importierter Gewalt, bis hin zu Altersarmut und Hilflosigkeit in der Pflege – also ein breites Spektrum an Erscheinungsformen, durch die die Frauen wirklich betroffen sind und mit deren Bekämpfung wir genug zu tun haben, sodass die Polemik eigentlich hintangestellt werden sollte. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Denn: Bei allen Betroffenen bleiben Narben im Gedächtnis, und diese Narben bleiben ein Leben lang. Und vor allen Dingen: Viele Frauen haben Kinder, die das mitansehen müssen. Für viele Kinder, die ihre Eltern als Vorbild sehen, wird das wiederum zur Normalität, und diesen Teufelskreis müssen wir durchbrechen. Wir müssen – da bin ich der Regierung wirklich dankbar, dass man das so eindeutig gesehen hat – ent­sprechende Präventionsmaßnahmen setzen, wir müssen im Bereich der Frauenhäuser


BundesratStenographisches Protokoll875. Sitzung, 875. Sitzung des Bundesrates am 8. Februar 2018 / Seite 30

etwas tun – leider Gottes brauchen wir das. Dass wir da sofort gehandelt haben – es gab ja auch diesbezügliche Forderungen –, ist ein ganz wichtiger Punkt.

Im Bereich der Strafen müssen wir aber auch ganz einfach auf Abschreckung hin­wirken – ohne das wird es nicht gehen. Und selbst wenn es nicht Abschreckung ist, so ist es wenigstens der Schutz der Gesellschaft, der Schutz der Frauen, der durch härtere Strafen, durch längere Strafen erreicht wird.

Ich kann nur sagen: Lasst uns weiter für unser menschliches Weltbild arbeiten – unter dem Motto: Es gibt nichts Gutes, außer man tut es! (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Bravoruf des Abg. Pisec.)

10.25


Präsident Reinhard Todt: Danke, Herr Bundesrat.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag. Nicole Schreyer. Ich erteile es ihr.

 


10.25.14

Bundesrätin Mag. Nicole Schreyer (Grüne, Tirol): Hohes Haus! Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Sehr geehrte Frau Ministerin! Ja, als zehnte Rednerin ist es immer schwierig, nicht zu wiederholen. Ich möchte mich meiner Vorrednerin Ana Blatnik nur ganz kurz anschließen: No na net, natürlich bin auch ich und sind auch wir Grünen für null Toleranz bei Gewalt gegen Frauen und Kinder – klar, ich bin eine Frau und ich habe Kinder. Natürlich wird sich niemand dagegen aussprechen.

An diesem Vorstoß gibt es aber einfach so viele Kritikpunkte. Meine Vorrednerin aus meiner Fraktion, Ewa Dziedzic, hat ihren Fokus schon auf unseren größten Kritikpunkt gelegt, nämlich den irrsinnigen Populismus hinter dieser Maßnahme. Diese Kritik an dem Populismus dahinter kommt ja einhellig von allen Experten und Expertinnen – vom Chef der Richtervereinigung, diversen Strafrechtsprofessoren, von Opfer­schutz­beauftragten. Einig sind sich aber alle darüber – und das wurde heute auch schon oft erwähnt –, dass den Opfern mit besserer psychotherapeutischer Betreuung wirklich geholfen wäre. Diese wird nur ganz schleppend und in viel zu geringem Ausmaß finan­ziert.

Einig sind sich auch alle, dass Prävention, Männerarbeit, Aufklärung das Wichtigste, das Dringendste und das Wirkungsvollste sind. Auch ich möchte mich dem Lob bezüglich der Maßnahme zum Ausbau der Frauenhäuser anschließen. Das sind wirklich die Maßnahmen, die greifen. Weiter so! Das sind wirklich Dinge, die auch wir sehr gut finden.

Ja, ich wollte eigentlich etwas ganz anderes sagen, und jetzt muss ich doch auf die Ausführungen von Frau Kollegin Mühlwerth replizieren: Ich freue mich schon total, wenn Sie bei der nächsten Straßenverkehrsordnungsnovelle die bösen Ausländer ins Spiel bringen, Frau Kollegin Mühlwerth! (Heiterkeit bei BundesrätInnen von Grünen und SPÖ. – Bundesrätin Mühlwerth: ... ist ein Thema, nicht bös sein!) – Natürlich. Nein, ich kann Ihren Problemaufriss durchaus teilen, teilweise teilen, abgesehen natür­lich von den ganz, ganz typischen Verallgemeinerungen, die die FPÖ halt immer sehr, sehr gerne macht.

Aber, und das haben Sie in Ihrer Rede ja selbst zehnmal gesagt, die Probleme sind die Dunkelziffern – bei häuslicher Gewalt, bei Sachen wie Zwangsheirat, bei Genitalver­stümmelung. Das sind abscheuliche Verbrechen, und wir sind uns einig darüber, dass diese verfolgt gehören, aber – und das haben Sie ja selbst gesagt – das Problem ist die Dunkelziffer. Die Maßnahmen, die da greifen würden, sind eben genau Aufklärung und Prävention. (Bundesrätin Mühlwerth: Das gehört ja dazu!) Das gehört daher


BundesratStenographisches Protokoll875. Sitzung, 875. Sitzung des Bundesrates am 8. Februar 2018 / Seite 31

gestärkt – aber nicht der Strafrahmen erhöht. (Bundesrätin Mühlwerth: Beides ist wichtig!)

Das Strafrecht – das sehe nicht nur ich so, sondern das sehen auch sehr, sehr viele ExpertInnen, auch in den Ministerien, so – und die Strafrahmen sind schon für alle da, und es ist nicht so, wie Sie es gerade darzustellen versucht haben, dass da gewisse Bevölkerungsgruppen von der strafrechtlichen Verfolgung ausgenommen werden. Ich möchte auch noch einmal betonen: Sämtliche ExpertInnen sind sich einig, dass die Rahmen ausreichend sind und dass die Evaluierung der Strafrechtsnovelle von 2015 einmal abzuwarten ist.

Und – das ist heute noch gar nicht erwähnt worden –: Die Evaluierung des Überein­kommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt steht auch 2018 an. Das wäre auch eine Evaluierung, die abzuwarten wäre, miteinzubeziehen wäre, um dann eventuell dort nachzuschärfen, wo es wirklich sinnvoll ist. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei BundesrätInnen der SPÖ.)

10.28


Präsident Reinhard Todt: Danke, Frau Bundesrätin.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Gerald Zelina. – Bitte.

 


10.28.44

Bundesrat Mag. Gerald Zelina (ohne Fraktionszugehörigkeit, Niederösterreich): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Frau Minister! Gewalt gegen Frauen – wir sollten darüber sprechen: Was sind die Ursachen? – Die Ursachen liegen in erster Linie bei Männern, in der männlichen Energie, in den patriarchalischen Machtstruk­turen, die die Männer seit Beginn der Menschheit aufgebaut haben: männliche Macht­ansprüche, männliche Dominanzansprüche, der Anspruch, das letzte Wort und die Entscheidungsgewalt zu haben, männliche Kontrollansprüche, sexuelle Ansprüche des Mannes, Besitzansprüche des Mannes inklusive krankhafter Eifersucht, ja sogar Betrach­tung der Frau als Eigentum des Mannes, verbunden mit eingebildetem Recht auf Bestrafung der Frau bei fehlender Unterordnung. Da geht es nicht nur um kör­perliche Gewalt, da geht es auch um emotionale Gewalt und um finanzielle Gewalt, finanzielle Bestrafung.

Woher kommt das? – Es ist teilweise angeboren und auf der anderen Seite erlernt, anerzogen durch die vermittelten Werte.

Ich bringe das jetzt bildlich und bewusst sehr übertrieben dargestellt:

Es existiert ein wildes Tier im Mann (Heiterkeit), das ständig versucht, sein Revier und seinen Besitz durch Gewalt und Aggression zu erweitern. Dieses männliche Tier ist ein Raubtier, das die Frau als Beutetier betrachtet. Die Frau wird gejagt, erobert, gefangen und dient dann in Folge als Arbeitssklavin und als Sexsklavin zum Nutzen des Mannes. Dieser männlichen Energie der Gewalt und Aggression fehlt eindeutig die weibliche Energie der Liebe. (Ruf: Was?) Die Liebe der Frau hat das Potenzial, dieses böse, wilde Tier im Mann zu zähmen und es zu einem guten Lamm zu verändern. (Bundesrat Mayer: Das gibtʼs in Vorarlberg nicht! – Heiterkeit.)

Jetzt kommen wir zur erlernten Seite, den vermittelten Werten. Das fängt schon bei unserer Religion, bei unserer Geschichte an. Bei Adam und Eva wird uns gelehrt: Die Frau ist dem Manne nicht gleichwertig – sie ist ja nur aus der Rippe von Adam –; und dann kommt noch der Sündenfall der Frau – die Frau wird von Anbeginn mit Sünde verknüpft und abgewertet.


BundesratStenographisches Protokoll875. Sitzung, 875. Sitzung des Bundesrates am 8. Februar 2018 / Seite 32

Und es gibt nur den männlichen Gott, den Sohn, den heiligen Geist. Wo ist die Göttin, wo ist die Tochter, wo sind die Priesterinnen? Hier fehlt die weibliche Energie. Auch bei den Märchen, die wir unseren Kindern erzählen, kommt immer der starke Prinz vor, und die schwache Frau fällt ständig hin und muss immer gerettet werden.

Es gibt ein gutes Buch: „Good Night Stories for Rebel Girls: 100 tales of extraordinary women“, also 100 Gutenachtgeschichten von herausragenden Frauen, die man unse­ren Kindern vorlesen könnte und in denen die Frau diejenige ist, die die Männer rettet.

Ein weiterer Punkt ist die Unfähigkeit der Männer, Konflikte gewaltlos zu lösen. Wir müssen die Männer in den Schulen und in der Erziehung lehren, wie man Konflikte gewaltlos löst.

Auch die Wehrlosigkeit der Frau gehört beendet – wer sich wehren kann, der wird weniger oft attackiert. Es braucht Selbstverteidigungskurse, finanzielle Unabhängigkeit und öffentliche Rechtsstellen, die unsere Frauen unterstützen, auch finanziell bei Klagen – Sie kennen die Problematik.

Die weibliche Energie muss in alle Männerteams hinein. Ausbalancierte Män­ner/Frauen-Teams bedeuten Fortschritt für uns alle: Länder mit größerer Geschlech­tergleichheit haben höheres Wirtschaftswachstum. Unternehmen mit ausgeglichenem Männer/Frauen-Anteil leisten mehr. Friedensabkommen, an denen Frauen beteiligt sind, halten länger. Parlamente mit höherem Frauenanteil verabschieden bessere Ge­setze. Und auch Kirchen mit weiblichen Priesterinnen haben größere Unterstützung.

Unsere Frauen sind Quelle unseres Lebens und Daseins und vollbringen die göttliche Schöpfung: Sie gebären uns, sie ernähren uns (Ruf bei der SPÖ: 5 Minuten!), sie sorgen für uns als Kinder, sie ziehen uns groß und wachen über unser Wachstum. Sie pflegen uns bei Krankheit.

Achtet die Frauen, ...

 


Präsident Reinhard Todt: Herr Bundesrat, ich bitte Sie, zum Schluss zu kommen. Sie haben die 5 Minuten Redezeit bereits überschritten.

 


Bundesrat Mag. Gerald Zelina (fortsetzend): ..., beschützt sie! Die Frau ist das heiligste Wesen auf Erden. (Heiterkeit.) – Das müssen wir unsere Kinder und in unse­ren Schulen lehren, in unsere Bücher schreiben und auch in der Politik vorleben.

Es ist heute meine letzte Rede im Bundesrat. (Bundesrat Samt: Aber die schönste!) Ich bitte den Herrn Präsidenten, wenn er es gestattet, noch um ein paar Minuten, die nicht dem Thema gewidmet sind, für ein paar abschließende Worte.

Ich danke zunächst einmal Frank Stronach (Bundesrat Stögmüller: Er ist eh nicht mehr in Österreich!), denn ohne ihn wäre ich nicht hier. Frank Stronach ist ein guter Mensch. Er hat immer versucht, Arbeitsplätze in Österreich zu schaffen, die Produktion im eigenen Land zu halten (Bundesrat Stögmüller: Keine Firmenreden da!) und einen Standort zu schaffen, der wettbewerbsfähig ist. Sein Reformprogramm zur Sanierung von Österreich war goldrichtig.

Warum gibt es das Team Stronach nicht mehr im Parlament? – Dazu möchte ich nur eines sagen: An mir lag es sicherlich nicht. (Nein-Ruf und Heiterkeit.)

Die neuen Parteien Team Stronach und NEOS haben sicher auch dazu beigetragen, dass sich eine neue türkise Bewegung entwickeln konnte. Der eingeschlagene Reform­kurs von Bundeskanzler Kurz und seinem ÖVP-FPÖ-Regierungsteam entspricht inhaltlich, ganz ehrlich, voll und ganz dem Stronach-Programm. (Bundesrat Stögmüller: Nicht schon wieder! Ein Bewerbungsgespräch reicht!) Insofern ist das Team Stronach auch nicht mehr wirklich notwendig. (Bundesrat Stögmüller – in Richtung ÖVP –: Bitte


BundesratStenographisches Protokoll875. Sitzung, 875. Sitzung des Bundesrates am 8. Februar 2018 / Seite 33

nehmt ihn!) Ich habe bis heute Frank Stronach unterstützt, und ich unterstütze ab heute Bundeskanzler Kurz. (Beifall bei ÖVP und FPÖ sowie Bravoruf bei der ÖVP.)

Herr Bundeskanzler, bitte holen Sie mich in Ihr Team! – Sprich nur ein Wort, und ich sitze dort! (Lebhafte Heiterkeit. – Bundesrat Stögmüller: Bitte! Das ist doch nicht dem Haus würdig, was da abgeht!)

Wo müssen Österreich und Europa hin? – Wir brauchen Frieden und wir brauchen ein Wirtschaftssystem, von dem alle profitieren. Das heißt auf der Unternehmensseite: Mitarbeiterbeteiligungen am Unternehmensgewinn ... (Bundesrat Stögmüller: Das ist ja kein Comedy-Klub hier!)

 


Präsident Reinhard Todt: Herr Bundesrat, ich habe Ihnen die Abschiedsrede geneh­migt. Sie haben ein Angebot gemacht. Kommen Sie bitte zum Schluss und fangen Sie nicht wieder mit einem Programm an.

 


Bundesrat Mag. Gerald Zelina (fortsetzend): Ich bedanke mich bei allen Mitgliedern des Bundesrates für die schöne Zeit. Ihr habt mich immer sehr fair behandelt und bei allen Fragen unterstützt. Insbesondere sage ich auch Danke an die FPÖ – von euch habe ich in der Regel den meisten Applaus bekommen. Danke, Monika Mühlwerth, danke an Mag. Reinhard Pisec für den gemeinsamen Kampf für die Klein- und Mittel­betriebe, für die Wirtschaft und den Kapitalmarkt.

Danke auch (Bundesrat Stögmüller: Dem FC Nationalrat!) an Präsident Reinhard Todt, an Ingrid Winkler und an Europaratsexperten Stefan Schennach für die guten Gespräche. (Bundesrat Schennach: Was?)

Mein Freund von den Grünen, Efgani Dönmez, ist ja nun schon bei der ÖVP. (Lebhafte Heiterkeit.) Dem jungen David Stögmüller sage ich: Du hast großes politisches Potenzial, dein Engagement gefällt mir.

Bei der ÖVP danke ich Edgar Mayer, Sonja Zwazl und Angela Stöckl für ihre Un­terstützung und kompetenten Beiträge. Sonja Zwazl, danke auch dafür, dass du mir in St. Pölten sogar einmal deinen Chauffeur zur Verfügung gestellt hast. (Hö-Rufe und Heiterkeit.)

Bürgermeister Dr. Köll, danke für die schönen Weihnachtskarten aus Matrei. (Heiter­keit.)

Robert Seeber, danke für dein sehr persönliches positives Feedback meiner Person gegenüber.

Ich bedanke mich auch bei allen Kollegen vom FC-Nationalrat (Bundesrat Stögmüller: Jawohl!), mit dem wir letztes Jahr Europameister wurden: René Pfister (Bundesrätin Mühlwerth: Der Pfister war sicher der Rechtsaußen!), Dr. Magnus Brunner und Dr. Philipp Neuhauser ...

 


Präsident Reinhard Todt: Ich bitte Sie wirklich, jetzt zum Schluss zu kommen.

 


Bundesrat Mag. Gerald Zelina (fortsetzend): ... und unserem treuen Fan Elisabeth Grossmann – Fußball verbindet. Vielen Dank!

Danke euch allen, auch jenen, die ich nicht erwähnt habe, und danke für die wun­derbare, schöne Zeit, die ich mit euch allen im österreichischen Parlament in den letzten fünf Jahren verbringen durfte. Alles Gute! (Beifall bei ÖVP, SPÖ und FPÖ. – Bundesrat Zelina begibt sich zur Regierungsbank und reicht Bundeskanzler Kurz und Bundesministerin Bogner-Strauß die Hand.)

10.40



BundesratStenographisches Protokoll875. Sitzung, 875. Sitzung des Bundesrates am 8. Februar 2018 / Seite 34

Präsident Reinhard Todt: Danke, Herr Bundesrat. Auch wir wünschen alles Gute für die Zukunft.

Die Aktuelle Stunde ist beendet.

10.40.18Einlauf und Zuweisungen

 


Präsident Reinhard Todt: Hinsichtlich der eingelangten, vervielfältigten und verteilten Anfragebeantwortungen,

eines Schreibens von Bundeskanzler Sebastian Kurz betreffend Amtsenthebung bezie­hungsweise Ernennung von Mitgliedern der Bundesregierung aufgrund der am 8. Jän­ner 2018 in Kraft getretenen Bundesministeriengesetz-Novelle 2017 durch den Herrn Bundespräsidenten sowie

eines Schreibens des Ministerratsdienstes des Bundeskanzleramts betreffend den Aufenthalt des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz Dr. Josef Moser vom 2. bis 9. Februar 2018 in Italien

verweise ich auf die gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates im Sitzungssaal verteilten Mitteilungen, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sit­zung angeschlossen werden.

Ebenso verweise ich hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen im Sinne des § 19 Abs. 1 der Geschäftsordnung auf die gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung im Sitzungssaal verteilten Mitteilungen, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen werden.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangt sind:

1. Anfragebeantwortungen:

Zu 3022/AB-BR und 3023/AB-BR bis 3042/AB-BR (siehe S. 7)

2. Eingelangter Verhandlungsgegenstand, der gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG nicht

dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates unterliegt:

3. Schreiben der Landtage:

4. Schreiben des Bundeskanzlers:

Schreiben von Bundeskanzler Sebastian Kurz betreffend Amtsenthebung bzw. Ernen­nung von Mitgliedern der Bundesregierung aufgrund der am 8. Jänner 2018 in Kraft getretenen Bundesministeriengesetz-Novelle 2017 durch den Herrn Bundespräsi­den­ten (Anlage 1)

5. Aufenthalte von Mitgliedern der Bundesregierung in einem anderen Mitglieds­staat der Europäischen Union:

Schreiben des Ministerratsdienstes des Bundeskanzleramtes betreffend den Auslands­aufenthalt von Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz Dr. Josef Moser vom 2. bis 9. Februar 2018 in Italien (Anlage 2)

6. Unterrichtung gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG:

7. Unterrichtung gemäß § 7 EU-InfoG:


BundesratStenographisches Protokoll875. Sitzung, 875. Sitzung des Bundesrates am 8. Februar 2018 / Seite 35

B. Zuweisungen

1. Gesetzesbeschlüsse (Beschlüsse) des Nationalrates bzw. EU-Vorhaben gemäß Art. 23e B-VG:

(siehe Tagesordnung)

2. Selbständige Anträge:

3. Vorlagen der Bundesregierung oder ihrer Mitglieder bzw. Berichte der Volks­anwaltschaft:

(siehe Tagesordnung)

Bericht des Bundesministers für Justiz über die im Jahr 2009, 2010, 2011, 2012, 2013 und 2014 erteilten Weisungen, nachdem das der Weisung zugrundeliegende Verfahren beendet wurde (III-634-BR/2017 d. B.)

zugewiesen dem Justizausschuss

Sicherheitsbericht 2016 (III-636-BR/2018 d. B.)

zugewiesen dem Ausschuss für innere Angelegenheiten

Bericht des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Jahresvorschau 2018 (III-637-BR/2018 d. B.)

zugewiesen dem Ausschuss für Verkehr

Jahresvorschau 2018 gemäß Artikel 23f Absatz 2 B-VG (III-638-BR/2017 d. B.)

zugewiesen dem Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

4. Petitionen:

*****


BundesratStenographisches Protokoll875. Sitzung, 875. Sitzung des Bundesrates am 8. Februar 2018 / Seite 36


BundesratStenographisches Protokoll875. Sitzung, 875. Sitzung des Bundesrates am 8. Februar 2018 / Seite 37

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BundesratStenographisches Protokoll875. Sitzung, 875. Sitzung des Bundesrates am 8. Februar 2018 / Seite 38

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Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung

 


Präsident Reinhard Todt: Ich gebe bekannt, dass Herr Bundesminister für Landes­verteidigung Mario Kunasek Frau Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit


BundesratStenographisches Protokoll875. Sitzung, 875. Sitzung des Bundesrates am 8. Februar 2018 / Seite 39

und Konsumentenschutz, Mag. Beate Hartinger-Klein, gemäß Artikel 73 B-VG mit seiner Vertretung beauftragt hat.

*****

Weiters eingelangt sind und den zuständigen Ausschüssen zugewiesen wurden jene Berichte und jenes EU-Vorhaben, die beziehungsweise das Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind beziehungsweise ist.

Die Ausschüsse haben ihre Vorberatungen abgeschlossen und schriftliche Ausschuss­berichte erstattet.

10.42.11Anträge gemäß § 16 Abs. 3 GO-BR

 


Präsident Reinhard Todt: Ich gebe bekannt, dass von den Bundesräten Mayer, Mühlwerth, Todt, Schreyer, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 21 der Geschäfts­ord­nung des Bundesrates der Selbständige Antrag 246/A-BR/2018 auf Abhaltung einer parlamentarischen Enquete gemäß § 66 der Geschäftsordnung des Bundesrates für ein Hearing der Bewerberinnen und Bewerber um die Stelle eines Mitglieds des Verfassungsgerichtshofes, für welche dem Bundesrat das Vorschlagsrecht zukommt, eingebracht wurde.

Des Weiteren wurde gemäß § 49 Abs. 1 in Verbindung mit § 16 Abs. 3 der Geschäfts­ordnung des Bundesrates beantragt, diesen Selbständigen Antrag gemäß § 16 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates ohne Ausschussvorberatungen in Verhand­lung zu nehmen.

Ich lasse daher über den Antrag der Bundesräte Mayer, Mühlwerth, Todt, Schreyer, Kolleginnen und Kollegen, den gegenständlichen Antrag 246/A-BR/2018 auf Abhaltung einer parlamentarischen Enquete gemäß § 16 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates ohne Vorberatung durch einen Ausschuss unmittelbar in Verhandlung zu nehmen, abstimmen.

Hiezu ist eine Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erfor­derlich.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem vorliegenden Antrag der Bun­desräte Mayer, Mühlwerth, Todt, Schreyer, Kolleginnen und Kollegen die Zustimmung geben, um ein Handzeichen. – Danke, ich stelle die Stimmeneinhelligkeit fest. Der Antrag, den Selbständigen Antrag 246/A-BR/2018 ohne Vorberatung durch einen Aus­schuss unmittelbar in Verhandlung zu nehmen, ist somit mit der erforderlichen Zwei­drittelmehrheit angenommen. (Beifall des Bundesrates Mayer.)

Ich werde daher die Tagesordnung um den Selbständigen Antrag 246/A-BR/2018 auf Abhaltung einer parlamentarischen Enquete für das gegenständliche Hearing der Be­werberinnen und Bewerber um die Stelle eines Mitglieds des Verfassungsgerichtshofes ergänzen und diesen als Tagesordnungspunkt 4 in Verhandlung nehmen.

*****

Ich gebe weiters bekannt, dass von den Bundesräten Todt, Mayer, Mühlwerth, Schreyer, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 66 der Geschäftsordnung des Bundesrates der Antrag auf Abhaltung einer parlamentarischen Enquete zum Thema „In Zukunft: Älter, Jünger, Ärmer? Zukunftsstrategien gegen Armut in Kindheit und Alter“ eingebracht wurde.


BundesratStenographisches Protokoll875. Sitzung, 875. Sitzung des Bundesrates am 8. Februar 2018 / Seite 40

Auch hiezu wurde gemäß § 49 Abs. 1 in Verbindung mit dem § 16 Abs. 3 der Ge­schäftsordnung des Bundesrates beantragt, diesen Selbständigen Antrag gemäß § 16 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates ohne Ausschussvorberatung in Ver­hand­lung zu nehmen.

Ich lasse daher über den Antrag der Bundesräte Todt, Mayer, Mühlwerth, Schreyer, Kolleginnen und Kollegen, diesen Selbständigen Antrag auf Abhaltung einer parla­mentarischen Enquete gemäß § 16 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates ohne Ausschussvorberatung in Verhandlung zu nehmen, abstimmen.

Hiezu ist eine Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erforderlich. (Bundesrätin Mühlwerth: Herr Präsident! Kurz zur Geschäftsordnung, bitte!) – Bitte.

*****

 


10.45.57

Bundesrätin Monika Mühlwerth (FPÖ, Wien) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Prä­sident! Wir haben uns in der Präsidiale darauf geeinigt, dass der Titel dieser Enquete lautet: „Älter, Jünger, Ärmer? Zukunftsstrategien gegen Armut in Kindheit und Alter“, und nicht: „In Zukunft“. Im Antrag steht es so drinnen.

10.46


Präsident Reinhard Todt: Der Antrag liegt so vor. (Bundesrätin Mühlwerth: Wie?) Im Antrag, im Original ist es so eingebracht worden. (Bundesrätin Mühlwerth: Ist es „Älter, Jünger, Ärmer“?) Also im vorliegenden Antrag ist der Titel richtig geschrieben. Danke für den Hinweis. (Bundesrat Stögmüller: Zur Geschäftsordnung!) – Zur Ge­schäftsordnung? – Bitte.

 


10.47.09

Bundesrätin Mag. Nicole Schreyer (Grüne, Tirol) (zur Geschäftsbehandlung): Ich möchte mich auch noch ganz kurz zur Geschäftsbehandlung melden. Wir unterstützen den Antrag, wir sind auch als Antragsteller mit drauf, ich möchte aber trotzdem auch hier noch einmal anmerken, damit es protokolliert ist, dass bei den Impulsreferaten alle unabhängige SpezialistInnen sind und sich eine Nationalratsabgeordnete als einzige politische Vertreterin mit hineinreklamiert hat. Wir kritisieren das schon, finden aber die Enquete prinzipiell sehr, sehr gut und unterstützen sie deswegen. – Danke. (Bundesrat Mayer: Wer ist das? – Bundesrätin Mühlwerth: Die Schimanek! Die Frau Ablinger ist sicher auch eine ganz unabhängige Expertin!)

10.47

*****

 


Präsident Reinhard Todt: Danke, Frau Bundesrätin.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem vorliegenden Antrag ihre Zu­stimmung erteilen, um ein Handzeichen. – Danke, ich stelle die Stimmeneinhelligkeit fest. Der Antrag, den Selbständigen Antrag 247/A-BR/2018 auf Abhaltung einer parla­mentarischen Enquete gemäß § 16 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates ohne Vorberatung durch einen Ausschuss unmittelbar in Verhandlung zu nehmen, ist somit mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.

Ich werde daher die Tagesordnung um den Selbständigen Antrag 247/A-BR/2018 auf Abhaltung einer parlamentarischen Enquete zum Thema „Älter, Jünger, Ärmer? Zu-


BundesratStenographisches Protokoll875. Sitzung, 875. Sitzung des Bundesrates am 8. Februar 2018 / Seite 41

kunfts­strategien gegen Armut in Kindheit und Alter“ ergänzen und als 5. Tages­ordnungspunkt in Verhandlung nehmen.

*****

Ich habe die zuvor genannten Verhandlungsgegenstände sowie den Selbständigen An­trag 246/A-BR/2018 auf Abhaltung einer parlamentarischen Enquete für ein Hearing der Bewerberinnen und Bewerber um die Stelle eines Mitglieds des Verfassungs­ge­richtshofes und den Selbständigen Antrag 247/A-BR/2018 auf Abhaltung einer parla­men­tarischen Enquete zum Thema „Älter, Jünger, Ärmer? Zukunftsstrategien gegen Armut in Kindheit und Alter“ auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.

Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

10.50.01Ankündigung einer Dringlichen Anfrage

 


Präsident Reinhard Todt: Bevor wir in die Tagesordnung eingehen, gebe ich bekannt, dass mir ein Verlangen im Sinne des § 61 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bun­desrates auf dringliche Behandlung der schriftlichen Anfrage der Bundesräte Inge Posch-Gruska, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Abschaffung der Beschäftigungs­aktion 20.000“ an die Frau Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Kon­sumentenschutz vorliegt.

Im Sinne des § 61 Abs. 4 der Geschäftsordnung verlege ich die Behandlung an den Schluss der Sitzung, aber nicht über 16 Uhr hinaus.

10.50.481. Punkt

40. Bericht der Volksanwaltschaft (1. Jänner bis 31. Dezember 2016) (III-622-BR/2017 d.B. sowie 9921/BR d.B.)

 


Präsident Reinhard Todt: Wir gehen in die Tagesordnung ein und gelangen zu deren 1. Punkt.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Rosa Ecker. – Ich bitte um den Bericht.

 


10.51.21

Berichterstatterin Rosa Ecker: Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Bür­gerIn­nenrechte und Petitionen über den 40. Bericht der Volksanwaltschaft (1. Jänner bis 31. Dezember 2016) (III-622-BR/2017 d.B.).

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Ausschuss für BürgerInnenrechte und Petitionen stellt nach Beratung der Vorlage am 6. Februar 2018 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, den gegenständlichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen.

 


Präsident Reinhard Todt: Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Sonja Ledl-Rossmann. – Bitte.

 


10.51.57

Bundesrätin Sonja Ledl-Rossmann (ÖVP, Tirol): Herr Präsident! Geschätzte Frau Volksanwältin! Herr Volksanwalt! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Es war mir wieder wichtig, auch dieses Jahr zum Bericht der Volksanwaltschaft zu sprechen. Es ist ja bei mir gewissermaßen schon eine Tradition geworden, weil es, denke ich, für uns alle ein sehr wichtiger Bericht ist.


BundesratStenographisches Protokoll875. Sitzung, 875. Sitzung des Bundesrates am 8. Februar 2018 / Seite 42

Gerade für das Jahr 2016 hat der vielseitige Bericht gezeigt, wie wichtig die Volks­anwaltschaft bei uns ist, wie bekannt sie aber auch bei den Menschen ist und wie sehr sie auch in Anspruch genommen wird. Rund 18 500 Beschwerden sind an die Volks­anwaltschaft herangetragen worden, aber ein sehr wesentlicher Teil und sehr wichtiger Teil der Volksanwaltschaft ist meiner Ansicht nach auch der Nationale Präventions­mechanismus. 2016 wurden 522 solche Menschenrechtskontrollen durchgeführt – ein großer Teil auch im Bereich Pflege und Betreuung.

So vielfältig wie die Themen im Bericht der Volksanwaltschaft immer sind, würde es hier auch für jeden von uns den Rahmen sprengen, zu allen Bezug zu nehmen. Auch mein Kollege Ferdinand Tiefnig wird noch zu mehr Themen sprechen. Es sei mir erlaubt – und das wird jetzt nicht wahnsinnig überraschend sein –, dass ich mir natürlich ein Schwerpunktthema aus dem Volksanwaltschaftsbericht herausgenommen habe, nämlich den Punkt Pflege und Betreuung. Auch dieses Mal habe ich wieder festgestellt, dass es zwischendurch leider auch sehr schwere Kost zum Lesen ist und ich mich bei manchen Fallbeispielen wirklich bemühen muss, diese zu Ende zu lesen, weil das für mich unvorstellbar ist. Für jemanden, der diesen Bereich sehr gerne gelebt hat und sehr gerne auch ältere Menschen betreut hat, ist es unvorstellbar, dass man Menschen so etwas wirklich antun kann. Umso wichtiger ist es, dass diese Themen ganz klar aufgezeigt werden, dass Missstände geändert werden; aber für mich stellt sich schon auch die Frage, wie das geschieht.

Die Präsentation des Berichts war letztes Jahr, im ersten Halbjahr 2017, während mei­ner Präsidentschaft im Bundesrat, bei der ich ja auch das Pflegethema als Schwer­punktthema gesetzt habe. Da ich schon die letzten vier Jahre zum Bericht der Volks­anwaltschaft geredet habe, habe ich auch mitgekriegt, wie es in den vorigen Jahren präsentiert worden ist. Schon damals beziehungsweise im vergangenen Jahr hat es mich etwas verwundert, welche mediale Dimension gerade das Pflegethema bekom­men hat.

Da stellt sich für mich schon auch die Frage: Wie dienlich ist das Ganze? – Und noch einmal, damit es ganz klar ist: Die Missstände gehören aufgezeigt, die gehören be­seitigt, das ist jetzt überhaupt nicht die Diskussion, und ich glaube, da spreche ich für den gesamten Bundesrat. Bloß stellt sich die Frage: Hilft es uns, wenn das eine mediale Dynamik kriegt, die Menschen, die in solchen Einrichtungen sehr motiviert arbeiten, in Wahrheit demotiviert – es gibt viele bei uns – oder Menschen Angst macht?

Es war die Zeit, in der ich mit dem Pflegethema durch alle Bundesländer getourt bin. Ich war zwei, drei Tage nach der Präsentation des Pflegeteils des Berichts in einem Pflegeheim in Niederösterreich, und die Heimleiterin hat geschildert, was das auch bei ihnen ausgelöst hat, dass besorgte Angehörige angerufen haben. Eine Angehörige, bei der die Heimaufnahme der Mutter kurz bevorgestanden ist, hat angerufen und mehr oder weniger nachgefragt: Ist das bei euch auch so? Sonst bringe ich die Mutter nicht ins Heim!

Ich denke, da ist schon relativ viel passiert, die Menschen werden zu einem Großteil verunsichert, und das sehe ich als sehr schwierig an. Ich denke, es ist der falsche An­satz, wenn es hier passiert, dass man denen, die Pflege und Betreuung brauchen, denen, die wissen, das Thema kommt auf sie zu, Angst macht und sie sich letztlich nicht trauen, die Unterstützung in Anspruch zu nehmen, was eigentlich wirklich wichtig wäre.

Wir sind uns einig: Es soll darum gehen, die Missstände aufzuzeigen, sie wirklich zu beseitigen und sich Strategien für die Zukunft zu überlegen. Und es ist sicher oft auch eine Gratwanderung, das so hinzukriegen, dass man sagt: Wir reden drüber, wir holen


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die Missstände auch in die Präsenz, aber wir tun es, ohne Angst zu machen und ohne motivierte Menschen, die die Pflege wirklich gerne leben, zu demotivieren.

Diese Gratwanderung hat die Volksanwaltschaft für mich bis dato immer hinbekom­men, so liest es sich auch im Bericht, und ich denke, das ist schon wichtig, denn eines wünsche ich mir: dass es auch in Zukunft und gemeinsam gelingt, diese Themen aufzugreifen, sie klar zu thematisieren, Strategien für die Zukunft zu überlegen, dahin gehend, wie man Änderungen herbeiführen kann. Ich glaube, das wäre der richtige und gemeinsame Weg, denn das ist in unser aller Interesse, und vielleicht haben wir alle die Hoffnung, dass irgendwann einmal der Punkt kommt, dass bestimmte Themen im Bericht der Volksanwaltschaft nicht mehr vorkommen, weil es gelungen ist, sie nach­haltig zu ändern. Ich glaube aber, davor ist es wichtig, dass wir gemeinsam daran arbeiten.

Dies zum Themenschwerpunkt, der mir besonders am Herzen liegt; ich möchte es aber nicht verabsäumen, mich wirklich bei der Volksanwaltschaft zu bedanken, bei der Frau Volksanwältin, den Herren Volksanwälten, dem gesamten Team und allen Mitarbei­terInnen. Es ist wirklich eine sehr wichtige und großartige und sicher oft auch sehr intensive Arbeit, die da geleistet wird, aber ich denke, der Zuspruch gibt Ihnen recht – dass sich die Menschen auch trauen, sich zu melden oder Missstände aufzuzeigen.

Ich denke, für uns alle und gerade auch für meine Fraktion ist unumstritten: Wir sind dankbar, dass wir die Volksanwaltschaft haben. Wir wissen, wir brauchen sie, und damit darf ich mich nicht nur für die Arbeit bedanken, sondern auch für die kommende Arbeit alles Gute wünschen. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ sowie des Bun­desrates Zelina.)

10.58


Präsident Reinhard Todt: Danke, Frau Bundesrätin.

Ich darf in unserer Mitte die Frau Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek recht herzlich be­grüßen, und ich darf den Herrn Volksanwalt Dr. Peter Fichtenbauer recht herzlich hier bei uns im Bundesrat begrüßen. (Allgemeiner Beifall.)

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat René Pfister. – Ich erteile es ihm.

 


10.58.40

Bundesrat René Pfister (SPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Frau Volksanwältin! Werter Herr Volksanwalt! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gegen­über dem Jahr 2015 verzeichnet die Volksanwaltschaft im Jahr 2016 doch, wie wir schon gehört haben, auch einen Anstieg an Beschwerden. Die Beschwerden an die Volksanwaltschaft stiegen somit im Jahr 2016 wieder an, und die Volksanwaltschaft kontrolliert seit über 40 Jahren im Auftrag der Bundesverfassung die öffentliche Ver­waltung in Österreich.

Im Bericht der Volksanwaltschaft von 2016 setzt sich aber auch fort, dass bei den Beschwerden nicht mehr der Sozialbereich an erster Stelle steht, sondern der Bereich der inneren Sicherheit. Die Volksanwaltschaft kontrolliert die gesamte öffentliche Ver­waltung, also auch die Behörden, alle Dienststellen, die mit dem Vollzug der Bundes­gesetze beauftragt sind. Insgesamt leitete die Volksanwaltschaft 2016 6 121 Prüfver­fahren in der Bundesverwaltung ein. Das entspricht ebenfalls einer Steigerung von 13 Prozent gegenüber dem Jahr davor. Die meisten Prüfverfahren in den vergangenen drei Jahren betreffen, wie schon gesagt, die innere Sicherheit. Zurückzuführen ist diese Entwicklung auf die hohe Anzahl an asylrechtlichen Beschwerden, und diese betrafen im Berichtsjahr in einem erheblichen Ausmaß die erstinstanzlichen Asylverfahren. (Vizepräsidentin Ledl-Rossmann übernimmt den Vorsitz.)


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An zweiter Stelle – Kollegin Ledl-Rossmann hat es schon ausgeführt – rangiert der So­zialbereich. Rund ein Viertel aller Beschwerden, die zu einem Prüfverfahren führten, betrafen sozialversicherungsrechtliche oder arbeitsmarktbezogene Probleme. Gegen­stand der Beschwerde waren in den meisten Fällen Mängel im Bereich des Arbeits­marktservice, die Pflegegeldeinstufung sowie Probleme rund um die Pensionsversiche­rung. Unverändert hoch ist natürlich auch das Beschwerdeaufkommen von Menschen mit Behinderung. Insgesamt 927 Prüfverfahren wurden aufgrund von Beschwerden über die Justiz eingeleitet.

Im Jahr 2016 waren durchschnittlich 90 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Volks­an­waltschaft tätig, welche durchschnittlich 74 Eingaben pro Arbeitstag bearbeitet haben; das ist ebenfalls ein Anstieg gegenüber dem Jahr 2015. In über 4 000 Fällen war die Volksanwaltschaft, wie wir schon im Ausschuss gehört haben, nicht zuständig; Herr Volksanwalt Fichtenbauer hat aber ausgeführt, in diesen Fällen habe er Informationen und Auskünfte weitergeben können, die zwar keine rechtliche Beratung vorausgesetzt haben, aber kurz gesagt: Die Volksanwaltschaft ist eine wertvolle Servicestelle für alle Bürgerinnen und Bürger in Österreich.

Bei den Beschwerden auf Landes- und Gemeindeebene sind folgende inhaltliche Schwerpunkte festzustellen: Die Beschwerden betrafen vor allem das Sozialwesen – die Mindestsicherung, die Jugendwohlfahrt und Angelegenheiten von Menschen mit Behinderungen. In der Landes- und Gemeindeverwaltung gab es im Jahr 2016 insgesamt knapp über 3 100 Prüfverfahren; auch das ist ein leichter Anstieg gegenüber dem Vorjahr. Das dürfte nicht an der schlechten – oder guten – Arbeit der Bürger­meisterinnen und Bürgermeister in den Gemeinden – die meiner Meinung nach her­vorragende Arbeit leisten – liegen. Zurückzuführen ist das meiner Meinung nach darauf, dass sehr, sehr viele Diskussionen im Bereich Mindestsicherung oder Verwal­tung die Österreicherinnen und Österreicher verunsichert haben, indem durch Medien­berichte unterschiedliche Meinungen oder unterschiedliche Positionierungen in die Öffentlichkeit gebracht werden.

Die meisten Beschwerden auf Landes- und Gemeindeebene entfallen auf die Bereiche Raumordnung und vor allem Baurecht. Ungebrochen hoch ist die Anzahl der Prüffälle betreffend Jugendwohlfahrt, Mindestsicherung und Angelegenheiten von Menschen mit Behinderungen.

Die Volksanwaltschaft informiert die Betroffenen im Schnitt nach 42 Tagen über das Ergebnis der Überprüfung. Es wurden 2016 auch 124 amtswegige Prüfverfahren ein­geleitet, was ebenfalls einen leichten Anstieg gegenüber dem Vorjahr bedeutet. Der Erfolg der Volksanwaltschaft lässt sich unter anderem aber daran messen, wie hoch die Akzeptanz der Bevölkerung ist. Die bereits erwähnten Zahlen belegen eindrucks­voll, dass viele Bürgerinnen und Bürger sich an die Volksanwaltschaft wenden, wenn sie sich von der Verwaltung nicht fair behandelt fühlen. Eine maßgebliche Rolle hierbei spielt aber auch, dass die Volksanwaltschaft sehr einfach und formlos zu kontaktieren ist; Beschwerden können persönlich, telefonisch – der telefonische Auskunftsdienst ist übrigens unter einer kostenlosen Servicenummer erreichbar – oder natürlich auch schriftlich eingebracht werden.

Die Bilanz, um die Bürgernähe zu dokumentieren, enthält der Bericht aus dem Jahr 2016 auch: 275 Sprechtage – ein Plus von 32 Sprechtagen gegenüber dem Jahr davor –, über 8 000 Menschen kontaktierten den Auskunftsdienst persönlich oder telefonisch, 16 500 Briefe und E-Mails umfasste die gesamte Korrespondenz. Insge­samt haben sich 21 500 Menschen im Jahr 2016 an die Volksanwaltschaft gewandt; interessant ist da natürlich auch der Vergleich: 7 000 Frauen, 12 000 Männer und 2 400 Personengruppen.


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Ich möchte nur darauf hinweisen – viele von euch haben hoffentlich den Newsletter der Volksanwaltschaft bereits abonniert –: Die Webseite der Volksanwaltschaft, die im Jahr 2016 umgestellt wurde, informiert nicht nur über ihre Tätigkeit und über die Beschwerdemöglichkeiten, sondern es sind auch aktuelle Themen auf der Homepage ersichtlich. Um diese Informationen auch Menschen mit Sprachschwierigkeiten, Seh­schwächen oder anderen Beeinträchtigungen zur Verfügung zu stellen, gibt es seit 2016 die wichtigsten Informationen über die Volksanwaltschaft sowie Hilfestellungen und Beschwerdemöglichkeiten auch in einer Leicht-Lesen-Version der Webseite der Volksanwaltschaft. Natürlich wurden auch die Broschüren aktualisiert und in 16 Sprachen übersetzt.

Ebenso erwähnenswert, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist natürlich auch die inter­nationale Aktivität, die wir auch im Ausschuss schon kurz andiskutiert haben. Wenn ich hier noch einmal das Beispiel aufgreifen darf, das mich doch sehr nachdenklich gestimmt hat: Wenn genau solche Institutionen wie zum Beispiel in Polen in ihren Rechten beschnitten werden, dann ist das für mich und, ich glaube, für uns alle hier ein Anschlag auf die Demokratie, und da heißt es, alle Mittel und Wege und vor allem auch international alle Möglichkeiten zu nutzen, um diesen Anschlag auf die Demokratie nicht weiter ausufern zu lassen und die Kolleginnen und Kollegen zu unterstützen.

Abschließend, liebe Kolleginnen und Kollegen, empfehle ich euch allen, nicht nur als Abendlektüre, sondern wirklich sehr, sehr aufmerksam den Bericht der Volksanwalt­schaft zu lesen, den Newsletter zu abonnieren, denn Bürgernähe funktioniert, wie man hier sehr gut sieht – nicht nur anhand der Zahlen, sondern auch an den Themen, um die es in öffentlichen Diskussionen wie zum Beispiel in der Sendung „Konkret“ oder „Bürgeranwalt“ geht; da passieren sehr plakative, sehr klar verständliche Aufar­beitungen für die Österreicherinnen und Österreicher.

Ich möchte mich hier recht herzlich bei den Kolleginnen und Kollegen der Volks­an­waltschaft und bei Ihnen, liebe Volksanwälte, für diesen umfangreichen Bericht bedan­ken – viel, viel Erfolg für die nächsten Jahre! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundes­rätInnen von ÖVP und FPÖ.)

11.06


Vizepräsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Bernhard Rösch. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


11.06.57

Bundesrat Ing. Bernhard Rösch (FPÖ, Wien): Sehr geehrte Volksanwältin Dr. Brinek! Sehr geehrter Volksanwalt Dr. Fichtenbauer! Vielen Dank für Ihren Bericht, der für viele Politiker direkt ein Auftrag ist, der sich mit vielen emotionalen Situationen in der Bevöl­kerung beschäftigt. Die Leistungsbilanz 2016, wir haben es vorhin gehört, betrifft ungefähr 20.000 Fälle, die Sie mit – wenn ich mich richtig erinnere – ungefähr 75 Per­sonen (Volksanwältin Brinek: Vollzeitstellen ...!) bewältigen. Das ist ein hohes Aus­maß, wenn man weiß, wie komplex diese Fälle sind, wie viele Situationen im täglichen Leben das betrifft, was untersucht wird. Es betrifft insbesondere – 35 Prozent, glaube ich – die innere Sicherheit, den Sozialbereich und Beschwerden über die Justiz. Damit ist dieses kleinste Organ der Republik eigentlich irgendwie dem Rechnungshof gleich­zustellen. Man sollte allerdings danach trachten, dass man auch bei den Prüfungen der ausgegliederten Rechtsträger die gleichen Mittel in die Hand bekommt, damit eben die Volksanwaltschaft dort auch so effektiv prüfen kann.

Zu begrüßen sind auch die verbesserte Situation – das habe ich da herausgelesen – der chronisch kranken Kinder sowie die Zusammenarbeit und die Involvierung der Volks­anwaltschaft in die Polizeiausbildung; es ist sicher auch ganz wesentlich, dass


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man sich hinsichtlich Ausbildung austauscht. Es werden uns aber auch die vielen Felder der Diskriminierung durch Beispiele aus der Gesellschaft vor Augen geführt. Im Bereich Arbeit und Soziales sehen wir, dass auch das Arbeitsmarktservice oder die Pensionsversicherungen mit vielen neuen Situationen manchmal ganz einfach über­fordert sind, vielleicht auch personell überfordert sind; daraus müssen wir dann ganz einfach schließen, dass entweder dort aufgestockt werden muss oder Gesetze ge­schärft werden müssen.

Es geht aber auch um viele andere Bereiche des gesellschaftlichen Lebens. Was mich da auch beschäftigt hat und was mir als Vater von vier Kindern persönlich ganz wichtig ist, ist der Bereich, in dem es um das Kindeswohl geht, in dem Kindeswohl Vorrang hat, wie Sie geschrieben haben, in dem von der Jugendpsychiatrie gesprochen wird. Diese wurde ja in der Europäischen Union schon vor längerer Zeit vorgegeben und in vielen europäischen Staaten schon fast flächendeckend umgesetzt. In Österreich haben wir etwas gezögert, und auch da sehen wir, dass der Bedarf sehr groß ist, aber leider Gottes die Anzahl derer, die praktisch die Befähigung haben, noch sehr klein ist, denn Jugendpsychiatrie ist natürlich mit einer Zusatzausbildung verbunden. Es ist nicht nur so, dass es länger dauert, es ist auch so, dass sehr viele, die in diese Richtung gehen, dann geneigt sind, in andere Länder zu gehen, und so ist es natürlich auch.

Ich habe mir in Hamburg so ein – wie soll ich sagen? – Krankenhaus für Jugendliche mit Psychosen, die ein Trauma wegen Drogenkonsums und so weiter hatten und praktisch in das Leben zurückgeführt wurden, angeschaut. Man hat dort schon viel früher begonnen, das richtig und fachmännisch umzusetzen. In den Berichten sieht man ganz einfach, dass es die Notwendigkeit gibt, dass es aber ganz einfach auch noch einen Bedarf an untergeordneter Prävention wie Psychologen, Therapeuten gibt. Sie stellen mit diesem Bericht der Gesellschaft einen Spiegel auf, und daraus müssen wir Politiker in Wirklichkeit den Antrieb nehmen, Gesetze dahin gehend zu formulieren.

Ich würde mir in diesen Berichten auch noch die Möglichkeit einer zeitlichen Analyse wünschen, sodass wir sehen können, wie sich eine Gesellschaft aufgrund der Maß­nahmen, die wir da setzen, verändert, aber auch, wie die Gesellschaft in diesen Bereichen auf Ereignisse wie zum Beispiel den großen Flüchtlingsstrom und so weiter reagiert, um eben auch die richtigen Maßnahmen setzen zu können. Ich weiß, das alles ist immer mit Geld verbunden; da werden wir abwarten müssen, wie sich der Haushalt diesbezüglich entwickeln wird.

Mir bleibt eigentlich nur, Ihnen viel Erfolg zu wünschen. Es ist der Erfolg, der für die Bevölkerung sehr wichtig ist, der das sichtbar macht und für uns ein Auftrag sein wird. – Danke. (Beifall bei der FPÖ, bei BundesrätInnen der ÖVP sowie des Bundes­rates Zelina.)

11.12


Vizepräsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Heidelinde Reiter. – Bitte, Frau Bundesrätin.

 


11.12.36

Bundesrätin Dr. Heidelinde Reiter (Grüne, Salzburg): Frau Präsidentin! Werte Volks­anwaltschaft! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ja, der Bericht der Volksanwaltschaft ist sehr eindrucksvoll, was die Zahlen betrifft, und eindrucksvoll ist auch, denke ich, die große Akzeptanz der Volksanwaltschaft in der Bevölkerung. Dadurch kommt es natür­lich zu einer gewissen Erwartungshaltung in der Bevölkerung, die nicht immer erfüllt werden kann. Es wird ja „nur“ – unter Anführungszeichen – bei der Hälfte der Fälle ein Prüfverfahren eingeleitet, aber auch in allen anderen Fällen steckt Arbeit der Volks­anwaltschaft drinnen. Das heißt – sehr positiv in meinen Augen –, die Anfragenden


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werden auch im negativen Fall nicht einfach im Regen stehen gelassen, sondern kompetent und wertschätzend weiterverwiesen, und auch da wird dann geholfen.

Mein ganz besonderer Dank gilt der Volksanwaltschaft für die präventive Menschen­rechtskontrolle; das ist ja ein relativ neuer Bereich und ein Bereich mit großer gesell­schaftlicher Wirkung. Das wird mit großem Engagement gemacht – über 400 Einsätze im Berichtszeitraum –, mit einem eigentlich sehr erschütternden Ergebnis: In 83 Pro­zent der Fälle wurden Defizite aufgezeigt. Die Einsätze erfolgen unangekündigt und lösen bei den Beteiligten natürlich auch Unruhe aus – das hat meine Vorrednerin Sonja Ledl-Rossmann schon bemerkt und sich damit auseinandergesetzt –, denn gerade jene Menschen, die in dem Bereich arbeiten, fühlen sich dann trotz des hohen Arbeits­einsatzes kritisiert, ungerechtfertigt abgewertet und so weiter. Da besteht Handlungs­bedarf der Politik, denn der ganz zentrale Punkt in den Einrichtungen ist der Personal­schlüssel.

Ich möchte hier nur als Beispiel Schweden erwähnen, wo im Bereich der Pflege die Arbeitszeit auf sechs Stunden reduziert wurde. Dadurch wurden die Krankenstände dieser Menschen reduziert, die Verweildauer im Beruf konnte erheblich gesteigert werden, und die Qualität der Pflege wurde verbessert – und das ohne noch mehr Berichtspflichten oder Kontrollen.

Im gesamten Bereich der Behindertenbetreuung, Kinder- und Altenversorgung wird durch die Volksanwaltschaft entscheidende Bewusstseinsbildung geleistet. Ohne diese wäre es zum Beispiel nicht möglich gewesen, eine große Einrichtung in Salzburg vor ihrer Renovierung sozusagen noch im letzten Moment auf kleine Einheiten aufzuteilen, aus denen heraus Inklusion Behinderter tatsächlich stattfinden kann, eine Schwerst­behinderteneinrichtung zu öffnen, neue Wohnformen in Altenheimen zu realisieren und so weiter.

Ja, das alles kostet Geld; aber ich glaube, wir alle sind uns nicht wirklich bewusst, in welcher ungeheuren Umbruchsituation wir leben. Während der digitale Wandel in aller Munde ist, wird kaum darüber gesprochen, dass – ich sage es etwas flapsig – der Kapitalismus nach allen Formen der Subsistenzarbeit greift, also der Arbeit, die für das Leben unbedingt notwendig ist; damit wir essen können, damit wir sauberes Gewand haben, nicht im Dreck ersticken und so weiter.

Diese Arbeit wird global nach wie vor zu 70 Prozent von Frauen geleistet  und ist daher nichts wert. Sie erfolgt auch bei uns in Form der Hausarbeit noch immer zu großen Teilen unentgeltlich und frauenlastig, aber im Bereich der Betreuung von Kindern, von Schwachen gibt es eine Professionalisierung. Vieles wird aus den Familien outge­sourct – ich sage das völlig wertfrei als Beschreibung –, und das verändert das gesamte Gefüge. Ich bin fest überzeugt, die Arbeit geht uns nicht aus, kein Roboter wird uns die angeschissenen Windeln in einer Qualität, die auch menschenrechts­konform ist, wechseln, aber wir wollen und können die gesellschaftlich notwendige Subsistenzarbeit nicht entsprechend bezahlen. Wir schätzen sie nicht entsprechend wert, und wir verteilen sie nicht so, dass die Menschen, die sie leisten, davon menschenwürdig und adäquat leben können.

Ein weiteres Beispiel ist die 24-Stunden-Pflege, ein Bereich, der für die Volks­an­waltschaft leider nicht oder kaum zugänglich ist, aber auch als Problem gesehen wird. Weitere Kontrollen in diesem Bereich, das greift zu kurz. Die Frage ist: Wird es uns gelingen, die immer weiter aufgehende Schere in der Gesellschaft zu schließen, unsere Lebensform ohne Sklaverei und Ausbeutung aufrechtzuerhalten beziehungs­weise menschenwürdige Bedingungen für alle zu schaffen, auch für die Kinder der 24-Stunden-Pflegenden, die sie in der Obhut einer Oma zurücklassen und denen jetzt auch noch die Kinderbeihilfe zusammengekürzt werden soll, oder bezahlen wir eben


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für diese Arbeit nichts, weil wir sie zur Gemeinwohlarbeit erklären – Hartz IV und so weiter?

Verzeihen Sie den Sidestepp! Aus dem Bericht ergeben sich wichtige Aufgaben für die Politik, zum Beispiel: Die Bestimmungen zur Heimopferrente müssen novelliert werden, weil bestimmte Gruppen wie Insassen der Jugendpsychiatrie, also nicht Heiminsassen, davon ausgeschlossen sind. Wie geht es weiter bezüglich des medizinischen Einsat­zes von Cannabis? Wird die Clearingarbeit im Rahmen des Erwachsenenschutz-Ge­setzes, also die Klärung der Frage, ob jemand wirklich besachwaltet werden sollte, ausreichend dotiert, gelingt es sozusagen, die Menschenrechte dieser Personen­gruppen auch tatsächlich zu wahren? Wie wirkt sich der Aufwand, den die Bürger zum Zwecke der Spendenabsetzbarkeit leisten müssen, auf die Spendenfreudigkeit aus? Ist das wirklich der Weisheit letzter Schluss, um Missbrauch zu verhindern, oder einfach eine überschießende Regelung?

Auch das ist, denke ich, wichtig: Es gibt über 150 ausgegliederte Rechtsträger, bei denen zwar der Rechnungshof bei einem 25-Prozent-Anteil der öffentlichen Hand nachschauen kann, eine Kontrollmöglichkeit für die Volksanwaltschaft und damit für das Parlament aber fehlt. Ich glaube, da gibt es auch Handlungsbedarf für die Politik.

Dass es Handlungsbedarf hinsichtlich chronisch kranker Kinder im Schulsystem gibt, wurde von einem Vorredner schon erwähnt. Das sind immerhin 190 000 Kinder in diesem Land. Die Volksanwaltschaft schlägt vor, dass deren Unterstützung ein Teil der Dienstpflicht der Lehrer werden sollte, die dafür natürlich auch ausgebildet werden müssen und sollen. Als wünschenswertes Ziel wurde hier genannt, dass es in unseren Schulen so etwas wie School Nurses – ich weiß nicht, wie man das gendergerecht formuliert – wie in England geben soll. Auch das ist, denke ich, ein wichtiges Hand­lungsfeld für die Politik.

Und, nicht zuletzt: Kinder und Jugendliche haben zwar von Gramatneusiedl bis Dornbirn die gleichen Rechte, aber es gibt keinen österreichweit gültigen Standard bezüglich der Fremdunterbringung von Kindern und Jugendlichen. Ich denke, das ist auch etwas, was dringend gelöst werden muss.

Ich danke der Volksanwaltschaft auch sehr für die Arbeit im Ausbildungsbereich. Ring­vorlesung für HörerInnen aller Fakultäten und einschlägige Berufsgruppen zum Thema Gewalt und Gewaltprävention in Wien – ich würde mir wünschen, dass das auch in den Bundesländern durchgeführt werden kann. Wichtig ist auch, glaube ich, die Lehr- und Vortragstätigkeit für die Exekutive – wichtig auch bei dem Thema Gewalt gegen Frauen, das wir schon behandelt haben, wo meine Kollegin Ewa hier darauf hinge­wiesen hat, dass nur 5 Prozent der Anzeigen sozusagen weitergeführt werden und tatsächlich vor dem Richter landen, 95 Prozent der Frauen, die den Mut aufbringen, überhaupt anzuzeigen, sozusagen hier durch den Rost fallen, ja konfrontiert sind mit einem Umgang ihnen gegenüber, der in vielen Fällen erniedrigend ist, was zu Verleumdungsklagen und so weiter führt. Ich glaube daher, dass es ganz wichtig ist, die Exekutive in diesem Bereich entsprechend auszubilden, da Bewusstseinsbildung und so weiter zu leisten.

Noch etwas möchte ich erwähnen: Liebe Kollegen und Kolleginnen aus Nieder­öster­reich, könnten Sie nicht darauf hinwirken, dass die Volksanwaltschaft auch in Nieder­österreich in den Landtag kommt, so wie in anderen Bundesländern im Aus­schuss gehört wird und dass die Materie verhandelt wird? Ich kann Ihnen von den Erfahrungen in Salzburg sagen: Es ist extremely rewarding, die Volksanwaltschaft zu hören und sie auch in die Arbeit des Landtages entsprechend einzubinden. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei BundesrätInnen der SPÖ. – Zwischenruf bei der ÖVP.)

11.22



BundesratStenographisches Protokoll875. Sitzung, 875. Sitzung des Bundesrates am 8. Februar 2018 / Seite 49

Vizepräsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ferdinand Tiefnig. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


11.22.12

Bundesrat Ferdinand Tiefnig (ÖVP, Oberösterreich): Geschätzte Dame und ge­schätzter Herr der Volksanwaltschaft! Liebe Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Der Bericht der Volksanwaltschaft ist in drei Abschnitte gegliedert: die Leis­tungsbilanz, die Missstände in der Verwaltung beziehungsweise die Kontrolle der Ver­waltung und die gesetzlichen Anregungen.

Die Leistungsbilanz wurde ja schon angesprochen. Ich möchte nur noch heraus­streichen, dass unsere Volksanwaltschaft auch international tätig ist, insbesondere beim internationalen Kongress in Bangkok und auch im Rahmen des International Ombudsman Institute bezüglich der Vorfälle, der Gesetzesänderungen in Polen, wo auch Österreichs Volksanwaltschaft aufgezeigt hat, dass dort sicherlich Missstände vorherrschen. Man kann der Volksanwaltschaft gratulieren, auch zu ihrem Einsatz im Ausland.

Zum Thema Missstände in der Verwaltung: Das beginnt, wie schon meine Vorrednerin gesagt hat, bei den Menschenrechten und geht hin bis zu dem Verfahren betreffend eine Frau, die durch eine falsche Einschätzung der AUVA 17 Jahre lang nicht das entsprechende Behindertengeld bekommen, später aber eine Nachzahlung erhalten hat.

Die Sachwalterschaft ist ein wichtiger Punkt in unserer Gesellschaft. Wir wissen, dass immer wieder Angehörige bestrebt sind, das Instrument der Sachwalterschaft einzu­setzen. Die Volksanwaltschaft ist in diesem Bereich sicherlich ein Mittler und auch ein Vertreter derjenigen, für die die Sachwalterschaft noch nicht angebracht ist.

Das Thema Baurecht wird uns in den nächsten Jahren sicherlich noch mehr verfolgen, vor allem im Zusammenhang mit Bauten, die teilweise für Immigranten geschaffen worden sind. Es geht um die Fragen: Wer nützt dann diese Bauten? Sind dort Mängel vorhanden? Das Thema Mängel von Bauten im öffentlichen Bereich wird immer wichtiger, wir sehen das teilweise bei Gemeindebauten, wo Firmen Subfirmen beauf­tragen, die dann diese Bauten entsprechend den Standards in ihren Herkunftsländern errichten, und in späterer Folge treten dann Baumängel auf. Es werden daher in Zukunft mehr Beschwerden betreffend Missstände im Zusammenhang mit dem Bau­recht bei der Volksanwaltschaft einlangen.

Das Thema ärztliche Versorgung: Wir hatten im Bundesrat schon eine Enquete zum Thema ärztliche Versorgung im ländlichen Raum. Die Volksanwaltschaft hat aufge­zeigt, dass es in diesem Bereich größere oder große Probleme gibt. Da möchte ich der Steiermark danken, dort hat man im Jahr 2017 mit dem Gesundheitsfonds Steiermark, der Ärztekammer, der Gebietskrankenkasse und dem Roten Kreuz ein Konzept erar­beitet, um die ärztliche Versorgung in ländlichen Räumen sicherzustellen.

Ein weiterer Punkt sind natürlich die MRT- und CT-Untersuchungen; da gab es wirklich eine Zweiklassenmedizin. Die Volksanwaltschaft ist diesbezüglich aktiv geworden. Ich bedanke mich in diesem Zusammenhang insbesondere bei Niederösterreich, denn dort hat man eine Taskforce eingerichtet, um diese Anschuldigungen zu beweisen oder sie zu widerlegen.

Die Volksanwaltschaft leistet aber auch immer wieder Beiträge in Form von Anre­gungen an den Gesetzgeber. Beim Fremdenrecht hat die Volksanwaltschaft immer aufgezeigt, dass Verbesserungen notwendig sind. Auch beim Heimopfergesetz hat die Volksanwaltschaft Missstände aufgezeigt, ebenso beim Erwachsenenschutzgesetz. (Bundesrat Schennach: Aber im Sinne der Betroffenen!) Es ist wichtig, dass die


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Volksanwaltschaft das immer wieder macht. Die Volksanwaltschaft stellt durch die Kontrollen Missstände fest, und die Politik ist aufgefordert, diese Missstände zu be­seitigen.

Ein weiteres Thema ist der Cannabiseinsatz für Therapiezwecke: Ich muss sagen, ich sehe in meiner engeren Verwandtschaft, dass das wirklich Wirkung zeigt, besonders bei Multiple-Sklerose-Patienten, bei denen durch den Einsatz von Cannabis Verbes­serungen erreicht werden, aber der Missbrauch muss natürlich verhindert werden.

Im Großen und Ganzen kann ich sagen: Den Bericht der Volksanwaltschaft erwarten wir immer mit Freude, denn er beinhaltet ein breit gestreutes Spektrum an Punkten, die wir beachten und politisch entsprechend umsetzen sollten.

Ich bedanke mich aber auch besonders für den Einsatz der Volksanwälte in den Sen­dungen „Bürgeranwalt“ und „Konkret“, in denen sie sich immer wieder den Medien stellen und dadurch noch mehr Aufmerksamkeit der Gesellschaft für die Anliegen er­reichen.

In diesem Sinne ein herzliches Danke Ihnen, der Volksanwaltschaft, der Frau Volks­anwältin, den Herren Volksanwälten, für Ihr Engagement.

Wir haben wieder gehört, dass zu wenig Geld zur Verfügung steht: Ja, wir alle müssen uns anstrengen, um in Zukunft jene finanziellen Mittel aufzubringen, mit denen wir die Volksanwaltschaft stärken können.

In diesem Sinne noch ein herzliches Dankeschön und Gratulation Ihren Mitarbeiterin­nen und Mitarbeitern zu diesem tollen Bericht. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei BundesrätInnen von SPÖ, FPÖ und Grünen.)

11.27


Vizepräsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Martin Weber. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


11.27.15

Bundesrat Martin Weber (SPÖ, Steiermark): Frau Präsidentin! Werte Frau Volks­anwältin! Herr Volksanwalt! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute hier zum 40. Bericht der Volksanwaltschaft schon einige Diskussionsbeiträge gehört. Die Institu­tion der Volksanwaltschaft hat sich in den 40 Jahren ihres Bestehens zu Recht den Respekt und das große Vertrauen der Bevölkerung erworben.

Auf Initiative des damaligen Bundeskanzlers Dr. Bruno Kreisky nahmen nach einem langen Diskussionsprozess am 1. Juli 1977 die ersten drei Volksanwälte – Robert Weisz, Franz Bauer und Gustav Zeillinger – ihre wichtige Arbeit auf. Heute dürfen wir zwei Volksanwälte hier begrüßen, und Volksanwalt Dr. Günther Kräuter wünsche ich auf diesem Weg gute Besserung und eine baldige Genesung.

Wir dürfen zu Ihrer hervorragenden Arbeit herzlich gratulieren und dafür Danke sagen. Wie die Berichte, die uns heute hier zur Diskussion vorliegen, zeigen, wenden sich immer mehr Menschen mit ihren Anliegen vertrauensvoll an die Volksanwaltschaft. Im Berichtsjahr 2016 – wir haben es heute schon gehört – wurden 18 492 Beschwerden an die Volksanwaltschaft herangetragen. Bei der Hälfte aller Beschwerden wurde ein formales Prüfverfahren eingeleitet. Im Vorjahr, 2017, wurden erstmals in der Geschichte der Volksanwaltschaft – man darf das ruhig als eine österreichische Erfolgsstory bezeichnen – über 20.000 Beschwerden bereits direkt bearbeitet oder an die zuständigen Stellen weitergeleitet.

In Fragen, die zum Beispiel die Justiz betreffen, liegt keine formale Zuständigkeit vor; es gibt dazu ja auch andere Ombudsstellen, anwaltliche Vertretung oder die Mieter­vereinigung zum Beispiel.


BundesratStenographisches Protokoll875. Sitzung, 875. Sitzung des Bundesrates am 8. Februar 2018 / Seite 51

Wie in den letzten Jahren lag der Schwerpunkt im Berichtszeitraum im Bereich der inneren Sicherheit. 2016 fielen im Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres 1 978 Fälle an. 81 Prozent davon bezogen sich auf das Asyl-, Niederlassungs- und Fremdenpolizeirecht. Die Polizei betrafen 13,4 Prozent der Fälle, gefolgt von Anliegen zum Wahlrecht sowie Personenstandsrecht und Melderecht. Weitere Beschwerden und Prüfverfahren bezogen sich auf das Dienstrecht, Passrecht und Waffenrecht. Wenige Fälle betrafen den Zivildienst und das Vereinsrecht.

Die Volksanwaltschaft führte im Bereich des Bundesministeriums für Inneres 28 amts­wegige Prüfverfahren durch. Diese hatten zum Beispiel Themen aus den Bereichen Polizei, Grenzkontrollen, Bundesbetreuung und Fremdenrecht zum Inhalt. Nicht alle Verfahren sind bereits abgeschlossen, in vier Verfahren stellte die Volksanwaltschaft bereits Missstände fest.

Aufgrund der eingeführten Lehr- und Vortragstätigkeit in den Polizeischulen wurde der Wissensstand sowie die Sensibilität bei den Polizeikräften vor Ort deutlich erhöht.

Großer Verbesserungsbedarf besteht meiner Meinung nach vor allem im Ministerium selbst, beim Kopf sozusagen. Zum brutalen Mord am Brunnenmarkt im Mai 2016 zum Beispiel leitete die Volksanwaltschaft eines dieser besagten amtswegigen Prüfverfah­ren ein, da es in der Öffentlichkeit große Kritik über mögliche Unterlassungen der Behörden gab. Dazu wurden die niederlassungsrechtlichen, die fremdenpolizeirecht­lichen und die unterbringungsrechtlichen Aspekte beleuchtet.

Die Prüfung ergab unter anderem, dass das BMI über Monate im Prüfverfahren, das inhaltlich einfach zu erledigen gewesen wäre, keine oder nur unzureichende Schritte setzte. Rund 15 Monate war das Verfahren anhängig, ohne dass eine einzige Ent­schei­dung getroffen wurde.

Ich hoffe, dass sich der neue Innenminister um diese wichtigen Punkte endlich küm­mert und auch Abhilfe schafft. Nebelgranaten der Schlagzeilenregierung wie die berittene Polizei helfen uns da und dort nicht weiter und bringen uns auch nicht weiter – sonst brauchen wir zuletzt vielleicht auch noch eine Tierschutzombudsstelle.

In den Prüfverfahren sind auch die Landes- und Gemeindeverwaltungsbereiche durch­leuchtet worden – mein Kollege René Pfister hat es schon erwähnt –, denn neben der Bundesverwaltung kontrolliert die Volksanwaltschaft auch die Landes- und Gemeinde­verwaltungen. Im Jahr 2016 wurden dort insgesamt 3 147 Prüfverfahren durchgeführt.

Bei den Beschwerden auf Landes- und Gemeindeebene sind folgende inhaltliche Schwerpunkte festzustellen: Die meisten Beschwerden betreffen das Sozialwesen, wie die Mindestsicherung, die Jugendwohlfahrt und Angelegenheiten von Menschen mit Behinderungen. Mit einem Anteil von 25 Prozent an allen Prüffällen hatte jede vierte Beschwerde dieses Thema zum Gegenstand. Ein fast ebenso hoher Anteil entfiel auf die Bereiche Raumordnung und Baurecht. Probleme um das Staatsbürgerschaftsrecht und die Straßenpolizei gaben ebenfalls Anlass zur Beschwerde.

Die Beschwerden rein über Gemeindeangelegenheiten machen hierbei einen geringe­ren Anteil aus, nämlich nur 12,6 Prozent. Ein vorsichtiges Lob für die gute Arbeit unserer Gemeinden ist hier schon auch angebracht. Unsere Gemeinden und Stadtver­waltungen sind sehr bemüht und leisten hervorragende Arbeit.

Von den Gemeinden zur nächsten Ebene, zu den Bundesländern. Kollege Tiefnig hat die Steiermark lobend erwähnt. Ausdrücklich lobte die Volksanwaltschaft in der Aus­schusssitzung am Dienstag die Bundesländer Wien und Burgenland, was das Reder­echt der Volksanwälte in diesen Ländern und auch die gute Zusammenarbeit betrifft.


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Meine Kollegin Frau Dr. Reiter hat es schon kurz angesprochen: Normalerweise heißt es ja, Wien ist anders, im positiven Sinne, in diesem Zusammenhang aber heißt es leider, Niederösterreich ist anders, und zwar im negativen Sinne. Es besteht zu Recht der Eindruck, dass die Volksanwaltschaft und ihre hervorragende Arbeit für die Inter­essen der Bevölkerung in diesem Bundesland, nämlich Niederösterreich, uner­wünscht sind.

Nach 40 Jahren österreichischer Erfolgsstory der Volksanwaltschaft noch immer kein Rederecht im niederösterreichischen Landtag zu haben, ist ein großes demokratie­politisches Defizit. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, ich würde mich dafür schämen. (Bundesrätin Mühlwerth: Die Bundesräte haben in Wien auch kein Rede­recht, das möchte ich auch ...! – Zwischenruf des Bundesrates Stögmüller.) Nieder­österreich ist nämlich das demokratiepolitische Nordkorea von Österreich (Heiterkeit bei der ÖVP – Bundesrat Mayer: Das ist ein Blödsinn!) – aber der alte Landesfürst ist ja nicht mehr, es besteht auch dort leise Hoffnung nach Kim Jong-un.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Erweisen Sie der Volksanwaltschaft als Geburtstags­geschenk anlässlich ihres 40. Berichts doch endlich den notwendigen Respekt und zollen Sie ihr die notwendige Anerkennung (Bundesrätin Mühlwerth: Die hat sie!), die sie sich verdient und die sie auch in anderen Bundesländern erhält.

Herzlichen Glückwunsch zum 40. Bericht! – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

11.35


Vizepräsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Michael Raml. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


11.35.44

Bundesrat Mag. Dr. Michael Raml (FPÖ, Oberösterreich): Geschätzte Frau Präsi­dentin! Frau Volksanwältin! Herr Volksanwalt! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Damen und Herren vor den Bildschirmen! Vorsorge ist besser als Nachsorge, sagt schon eine alte Volksweisheit. Der Bericht der Volksanwaltschaft ist ja in zwei Teile gegliedert, zum einen in die Kontrolle der öffentlichen Verwaltung und zum anderen – und das möchte ich ganz besonders hervorheben – gibt es im Sinne des Prinzips Vorsorge statt Nachsorge einen eigenen Teil, der die präventive Men­schen­rechtskontrolle betrifft.

In der Gewerbeordnung gibt es – das ist mir in diesem Zusammenhang eingefallen – seit der letzten Novelle den Grundsatz: beraten statt strafen. Auch das, denke ich, kann man sinngemäß unter dem zweiten Teil des Berichts der Volksanwaltschaft sub­su­mieren. Es ist einfach sinnvoller, wenn man sich im Vorhinein ansieht, wo potenzielle Missstände auftreten könnten, und diese gemeinsam mit der Behörde vorweg verhindert.

In diesem Sinne möchte ich aber auch etwas anmerken, was mir beim Lesen der beiden Berichte aufgefallen ist: Ich gebe einer Vorrednerin recht, die gesagt hat, es ist teilweise sehr schwierig gewesen, das bis zum Ende zu lesen, da sehr viele Einzel­schicksale beschrieben werden, eindrucksvoll beschrieben werden. Das ist die eine Seite. Die andere Seite ist, dass wir in Österreich durchaus stolz und uns dessen bewusst sein dürfen beziehungsweise müssen, dass wir über eine sehr gute Verwal­tung verfügen. In Österreich erfolgen tagtäglich Zehntausende verschiedene Amts­hand­lungen, und der Grad der Beanstandungen ist – er ist natürlich für jeden Einzel­nen immer noch zu hoch – insgesamt betrachtet sehr niedrig, wir haben eine sehr solide Verwaltung.

Schauen wir uns die beanstandeten Polizeieinsätze an: Die Quote der Polizeieinsätze, die ohne jegliche Beanstandung auskommen, liegt bei rund zwei Dritteln, bei 63 Pro-


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zent. Und wenn man sich das restliche Drittel ansieht, dann muss man ehrlicherweise sagen, da handelt es sich nicht immer um Beanstandungen, bei denen es um Leib und Leben geht, sondern es sind oft auch kleinere Dinge aufgezeigt worden, die man in der Verwaltung relativ einfach abstellen kann.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! An dieser Stelle Folgendes – das ist weniger ein Appell an die Kontrollorgane der Volksanwaltschaft, sondern soll uns allen vor Augen führen, dass Menschenrechte keine Einbahnstraße sind –: Ich möchte hier ausdrücklich betonen, dass auch unsere Beamten, gerade unsere Exekutivbeamten, Polizisten, Justizwachebeamten, Rechte haben und dass diese Menschen tagtäglich einen sehr, sehr schwierigen Dienst versehen müssen.

Es dringt immer wieder durch, dass gerade bei Abschiebevorgängen die Beamten bespuckt werden, sonst irgendwie tätlich attackiert werden, und da stelle ich mir immer die Frage: Auf der einen Seite ist natürlich derjenige zu verstehen, der sich dagegen zur Wehr setzen möchte, was aber kann – auf der anderen Seite – dieser arme Be­amte dafür, der nur seinen Dienst versieht, der das ordentlich macht, warum muss der sich so etwas gefallen lassen?

Ein weiterer Punkt: Im Berichtsteil zur präventiven Menschenrechtskontrolle wird einige Male lobend erwähnt – weil auch Demonstrationen beobachtet wurden –, dass sich die Beamten nicht haben provozieren lassen. Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! In welchem Land leben wir, dass man Beamte offenbar gezielt provoziert, um dann ein Einschreiten durch die Exekutive erst recht auszulösen? Und dann stellt man sich vielleicht wehleidig hin und beschwert sich, wenn ein Exekutivorgan seine Rechte dann auch in Anspruch nimmt.

Ich sage ganz klar, ich habe kein Verständnis dafür, wenn man bei Demonstrationen als Polizist beschimpft oder gar tätlich angegriffen wird. Auch dort, denke ich, kann und sollte die Volksanwaltschaft einen Teil dazu beitragen, dass die Menschenrechte auch der Beamten gewahrt sind und gewahrt bleiben. Mein Wunsch daher: Die Kontrolle, die sehr erfolgreich ausgeübt wird, soll allen Beteiligten dienen. (Beifall bei der FPÖ und bei BundesrätInnen der ÖVP.)

Einen kleinen Aspekt möchte ich noch erwähnen, weil ich von einem Fall im Bereich der Justizwache gelesen habe, der mir gezeigt hat, wie sensibel das ist und auch wie schwierig es für die Beamten immer wieder ist, die richtigen Schritte zu setzen. Da gab es in einer Justizvollzugsanstalt einen Raufhandel zwischen Schubhäftlingen verschie­dener Nationen. Man kann sich diese angespannte Situation dort vorstellen, dass das für die Beamten nicht leicht ist und dass dort offenbar ein sehr hohes Aggressions­potenzial vorliegt. Nun wurde damit reagiert, dass der offene Vollzug eingeschränkt wurde, dass also die offenen Zellentüren schon früher geschlossen wurden. – Das zum Beispiel wurde von der Volksanwaltschaft dann kritisiert, als dort einige Zeit nach diesem Vorfall eine Kontrolle durchgeführt wurde.

Ich habe Verständnis dafür, dass die Volksanwaltschaft so etwas aufgreift – selbst­verständlich! –, aber ich bemühe mich immer, auch den anderen Teil zu hören und mich in die Justizwachebeamten hineinzuversetzen. Was soll man machen, wenn sich zwei Gruppen tätlich attackieren, sich untereinander und auch die Beamten? – Dann muss man auch mit Maßnahmen reagieren, die zwar möglicherweise auch Unschul­dige treffen, aber da muss im Sinne der Verhältnismäßigkeit das Gleichgewicht ge­wahrt bleiben. Das Verhältnis muss also ausbalanciert sein und darf nicht einseitig abgeändert werden.

Daher noch einmal mein Appell an Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren. Auch die Beamten sind Menschen. Es sind gute Menschen; es sind Menschen, die dafür Sorge tragen, dass wir eine sehr solide Verwaltung in Österreich vorfinden. Ich denke,


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insgesamt betrachtet stellt der Bericht der Volksanwaltschaft der öffentlichen Ver­waltung ein sehr gutes Zeugnis aus, und wir nehmen diesen Bericht für das Jahr 2016 sehr gerne zur Kenntnis. (Beifall bei der FPÖ und bei BundesrätInnen der ÖVP.)

11.42


Vizepräsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Als Nächste gelangt Frau Volksanwältin Gertrude Brinek zu Wort. – Bitte, Frau Volksanwältin.

 


11.42.29

Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Bundesrätinnen und Bundesräte! Ich möchte zu Beginn unseren Kollegen Dr. Kräuter entschuldigen, der wegen Krankheit das Bett hüten muss. Wir wünschen ihm von hier aus, dass er bald genesen sei, wir werden aber zusammen mit der Mitarbeiterin aus dem Büro von Dr. Kräuter die Fragen oder Anregungen, die eventuell noch ausstehen, beantworten beziehungsweise allenfalls für Details und Anfragen auch schriftliche Beantwortungen anbieten.

Lassen Sie mich thematisch bei Frau Präsidentin Ledl-Rossmann beginnen, die als Rednerin das Pflegethema und die Sorgen und die Missstände, die auch die Volksan­waltschaft zutage gefördert und kritisiert hat, thematisiert hat.

Es ist natürlich so, dass, wenn wir diskriminierende, benachteiligende, menschen­rechts­verletzende Situationen feststellen und darüber Berichte verfassen, sich auch das Personal angesprochen fühlt. Es geht nicht darum, das handelnde Personal zu kritisieren – oder im Wesentlichen nicht das Personal –, sondern oft betrifft das Struk­turfragen, die Frage der Unterbesetzung, die Frage der nicht ausreichenden Ausstat­tung der Einrichtung.

Größe ist auch ein Thema: Kleiner ist immer besser als größer, daher obliegt es, wenn neue Einrichtungen erbaut, eingerichtet werden sollen oder an eine Erweiterung gedacht ist, vielleicht auch Ihrer Beobachtung in den Bundesländern, auf die Größen­problematik und die damit verbundene Anonymität, das Unterschlupf-finden-Können unter Verhältnissen, die lange nicht aufgedeckt werden, und so weiter, zu schauen. Alles das ist ganz, ganz wichtig. – So war das offenbar auch in dem einen Heim in Nie­derösterreich.

Wenn es aber zu einer persönlichen Verfehlung und dann auch zu einem strafrechtlich relevanten persönlichen Handeln kommt, dann muss zum Schutz der anderen Mitar­beiterinnen und Mitarbeiter ganz rasch eingegriffen und entschieden werden, sonst legt sich sozusagen ein Mantel des Verdachts über alle. Das muss zum Schutz der 99,9 Prozent richtig handelnden Personen geschehen.

Es ist auch so – das zur Aufklärung, weil auch eine Frage medial aufgetaucht ist –: Wir sind nicht angehalten, Berichte und Feststellungen zuerst den Trägern zur Verfügung zu stellen, sondern der Öffentlichkeit. Diese Opcat-Mandatsprüfung unterliegt interna­tio­nalen Normen und Prinzipien – den Prinzipien der Unabhängigkeit, der Profes­sionalität der Vorgangsweise und der Öffentlichmachung –, und dazu ist es notwendig, nicht – in dem Sinn wie einen Rohbericht des Rechnungshofes – das zuerst vorzu­legen, sondern in einem Abschlussgespräch, das mit der Leitung nach einem unange­kündigten Besuch stattfindet, zu sehen: Was lässt sich schnell vereinbaren, was lässt sich schnell sagen? Das wird auch im Protokoll, das uns nach dem Besuch übermittelt wird, festgehalten. Dann zieht die Volksanwaltschaft aber die Schlüsse aus mehreren Besuchen, aus schwerpunktmäßigen Fokussierungen und legt das nicht dem Träger vor, weil das vor Ort schon diskutiert wurde. – Das hier zur Aufklärung betreffend diese Vorgangsweise.


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Selbst wenn in den Medien zu lesen ist, es ist ohnehin alles bekannt gewesen, die Volksanwaltschaft kündigt sich an, verhält es sich so: Wenn es dezidiert angekündigte Besuche sein sollen und sind, was auch manchmal Sinn macht, dann werden diese angekündigt, sonst werden sie nicht angekündigt. Ich kann Ihnen mit allergrößter Sicherheit sagen, dass von nirgendwo aus über Wisper-wisper oder auf einem sons­tigen Weg Besuche angekündigt werden, denn das würde eine Bevorzugung und ein Abweichen vom Prinzip des Opcat-Besuches sein.

Ich halte fest – und ich denke, Sie und an prominenter Stelle die Präsidentin mit ihrer Berufsgruppe der pflegekundigen Personen oder Pflegefachkräfte tragen dazu bei –, dass es nicht die Absicht ist, zu verunsichern, aber solange – und jahrelang war ja keine systematische Prüfung in dieser menschenrechtspräventiven Perspektive ange­setzt – wir feststellen, was festzustellen ist, werden wir das auch tun müssen, und zwar mit dem Blick in die Richtung, dass Missstände in Zukunft möglichst nicht mehr pas­sieren mögen und dass das Personal, die Leitung und die Standesvertretung auch mit einem Bündel an Argumenten ausgestattet sind, um eine ordentliche Ausstattung zu fordern und zu erreichen.

Ich möchte zum Thema Justiz etwas sagen, um das klarzustellen: Natürlich ist die Richterschaft mit ihrer unabhängigen Rechtsprechung für alle tabu. – Glauben Sie mir, es gibt keinen Sprechtag, an dem nicht eine, zwei oder drei Beschwerden über das Handeln der Gerichte vorgetragen werden: über geringschätzendes, herabwürdigen­des, nicht die Manuduktionspflicht erfüllendes, also sozusagen nicht aufklärendes Han­deln, weil man sagt: Er ist eh anwaltlich vertreten. – Die Annahme bei Gericht ist vielfach so, dass Menschen sich bei Gericht souverän bewegen, als wären sie tagaus, tagein dort, und sich ohnehin bei den Rollen, die dort maßgeblich sind, bei den Ab­läufen und so weiter auskennen würden – und am Ende sind es vielfach doch nur verschreckte Bürger.

Da orte ich noch Professionalisierungsbedarf. Ich bin im Gespräch mit der neuen Präsidentin der Richterschaft, aber da sind wir nicht prüfend tätig, sondern motivie­rend, anregend, unsere Eindrücke weitergebend.

Wo wir tätig sein können, ist in der Frage der Säumnis, in der Frage der Schnelligkeit der Erledigung, und wir können auch einen Fristsetzungsantrag stellen beziehungs­weise die Bürger ermuntern, so etwas zu tun; und immer dann, wenn wir so etwas tun, aber das kommt selten vor, reagiert über das Justizministerium das Gericht in Blitzes­schnelle. Dann gibt es eine Verhandlung, dann gibt es einen Beschluss und so weiter. Bürgerinnen und Bürger bekommen jahrelang kein Urteil zugestellt und so weiter. – Das ist eine unglaubliche Phase der Verunsicherung und der Instabilität!

Da können wir tätig werden; das betrifft auch alle Verfahren bei Landes- und Bun­desverwaltungsgerichten. Das Bundesverwaltungsgericht und das Landesverwaltungs­gericht sind die einzigen Gerichte, bei denen es eine Frist gibt; die ist mit sechs Monaten angegeben.

Wir waren erst vor Kurzem beim Bundesverwaltungsgericht, um sozusagen vorzu­sprechen: Warum dauern Verfahren im Asylbereich und in anderen Bereichen nicht Monate, sondern Jahre? – Man hat uns gesagt, dass natürlich viel aufzuarbeiten sei. Es gab dort ein Optimierungsprogramm, das zeigt, wie man Leute noch besser ein­setzt, Richterinnen und Richter einteilt, zuteilt, Causen zuteilt. Wir werden beobach­tend dranbleiben, denn was denkt sich ein Bürger, wenn im Gesetz sechs Monate steht und er einen Brief von dort kriegt, in dem steht: Wir können noch nicht sagen, wann wir so weit sind, und heuer überhaupt nicht!? Am Beginn vorigen Jahres kam ein Brief, in dem stand: Na, heuer werden wir das nicht mehr schaffen! – Die subtilen Formen des Dahinterseins, des Nachprüfens sind uns ganz wichtig.


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Justizwache, Polizeischutz und Menschenrechte auch für die Bediensteten: Es geht um Menschenrechte, um die Überprüfung der Situation von Menschen, die in ihrer Freiheit eingeschränkt sind. Das sind ganz subtile, ganz sensible, verletzliche Grup­pen, wie man so schön sagt, nämlich Leute in Pflegeheimen, in Jugendkrisenein­rich­tungen, auch Leute im Gefängnis, während einer Anhaltung durch die Polizei, das sind Leute in Psychiatrien. Auf diese schutzbedürftigen Gruppen richten wir unseren Fokus.

Betreffend die übrigen, die anderen – von der Pflege, vom Arzt bis zum Polizisten – nehmen wir an, dass sie professionell ausgebildet sind und wissen, wie auch vulnerable, verletzliche, in ihrer Freiheit eingeschränkte Gruppen reagieren, wenn sie unter besonderem Stress sind. Zum Beispiel in der Justiz – das ist mein Prüfbereich –, in Zellen mit Überbelegung, beim Zusammenprallen von bestimmten Vorstellungen, von Kulturen und kulturell spezifischen Konfliktaustragungen kommt es bei Einschluss­zeiten, die mittags beginnen und bis zum nächsten Morgen dauern, naturgemäß zu Stress, und da muss ich antizipieren: Was ist zu tun, damit das nicht eskaliert und es zu Verletzungen kommt?

Professionelle Teams machen das, professionell ausgestattete Teams machen das. Auch hier gilt: Unterausstattung von der Justizwache über den Arzt bis zum Thera­peuten ist ein Dilemma – und Platzmangel erst recht, denn jeder weiß, beengter Platz führt zu einer Aggressionssteigerung.

Da deeskalierend zu wirken, das funktioniert nicht mit Gewalt und mit martialischen Symbolen, sondern das gelingt mit Therapie und Deeskalationsprogrammen. Ich wundere mich, wie wenig – zum Beispiel von der Justizwache weiß ich es – Weiter­bildung von der Justizwache und den dortigen Bediensteten nachgefragt wird. Es darf nicht sein, dass mir engagierte Justizwachebedienstete sagen: Ich gelte als Weichei, wenn ich Weiterbildung und Supervision mache. – Das, was in der Pflege und im sozialpädagogischen Krisenbereich und so weiter selbstverständlich ist, nämlich die Supervision, muss auch dort zu einer Selbstverständlichkeit werden.

Um noch einmal zum Thema Pflege, Jugend und Prävention zurückzukommen: Wenn Sie heute sehen, dass in Jugendeinrichtungen, ob sie jetzt Wohngemeinschaften oder wie auch immer jeweils in den Bundesländern heißen – therapeutische, sozialpäda­gogische Zentren –, im Burgenland 16 junge Menschen in einer Gruppe und zum Beispiel in Salzburg acht sind, dann können Sie sich den Qualitätsunterschied vor­stellen, und dann wirkt bitte, geschätzte Bundesrätinnen und Bundesräte, der Föde­ralis­mus, wobei man natürlich vielleicht schon davon ausgehen kann, dass Sie dem zustimmen würden, dass jedes Kind in Österreich gleich viel wert ist und gleich viel Aufmerksamkeit und gleich viel Zuwendung braucht.

Also da auch zu schauen – das ist unser Bestreben; Volksanwalt Kräuter ist in Kontakt mit den Soziallandesrätinnen und -räten, ist in Kontakt mit den Kinder- und Jugend­anwaltschaften, ist immer wieder in Arbeitsgruppen, und zwar aus allen neun Bundesländern – und zu drängen, dass wir diesbezüglich einheitliche Standards be­kom­men, das ist eine ganz wichtige Schlussfolgerung.

Ich bedanke mich auch, dass Sie im Zuge der parlamentarischen Verhandlung und des Verfahrens zum Budget hoffentlich Ihr Augenmerk auch auf die Ausstattung der Sachwaltervereine, wie sie früher geheißen haben, also der Erwachsenenschutz­ver­eine richten, denn so lange wie möglich sachwalterschaftsfrei zu leben, haben Sie zu Recht als Menschenrecht angesprochen – etwas, was wir auch nur als Wahrnehmung kontrollieren können.

Wir haben in Studien des Instituts für Rechts- und Kriminalsoziologie gesehen, dass man, wenn man so etwas wie eine Sozialnetzkonferenz macht, wenn man also schaut, wer im Umfeld für ganz bestimmte Unterstützungsaufgaben helfend einspringen könnte –


BundesratStenographisches Protokoll875. Sitzung, 875. Sitzung des Bundesrates am 8. Februar 2018 / Seite 57

ich hoffe, auch der Soziale Alltagsbegleiter, dieser neue Berufstyp in Niederösterreich; ich kenne es von da, vielleicht gibt es so etwas anderswo auch –, wenn man also da Hilfe sucht und nicht gleich mit der vollen Entmündigung einsetzt, die Hälfte der Erwachsenenschutz- und Sachwalterschaftsfälle einsparen beziehungsweise davon absehen könnte.

Ich meine, dass die Volksanwaltschaft in vielen Dingen auch noch über die Individual­beschwerden hinaus tätig ist – amtswegige Prüfverfahren sind angesprochen worden, aber auch Wahrnehmungen wie gesellschaftliche Defekte, Mängel und so weiter, die über die Sprechtage an uns herangetragen werden. Diese verfolgen wir weiter über Enqueten, über Tagungen.

Wir machen regemäßig ein Forum mit den NGOs, um auch von da mit der Zivil­gesellschaft zusammenzuarbeiten, was wir unter dem Opcat-Mandat auch müssen. Wir laden in allen Bereichen auch der Gemeindeverwaltung die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister ein, mit uns zu kooperieren, wenn es Beschwerden und wenn es Anregungen gibt. Wer Lust hat, kann am Samstag die Sendung „Bürgeranwalt“ anschauen: Da wird ein baurechtlicher Fall behandelt, der auch gleich in einen gesetzlichen, legistischen Anstoß mündet und in der Folge hoffentlich auch umgesetzt werden kann.

Als Behördenvertreter lohnt es sich immer, zu kommen, denn meistens lässt sich dann schnell eine Lösung finden; ansonsten, wenn niemand kommt, ist das auf alle Fälle unsympathisch. Bei uns wird keiner geschlachtet, gemordet, gevierteilt oder sonst etwas (Heiterkeit der Bundesrätin Mühlwerth), und alle Bürgermeisterinnen und Bür­germeister, die dort waren, sagen dann, es war ein Erfolg, denn man konnte ein Prob­lem, das anstand, schneller lösen.

Ich bedanke mich. – Ich habe sicher etwas ausgelassen (Heiterkeit der Bundes­rätIn­nen Mayer und Zwazl), aber vielleicht können wir das beim Sonderbericht betreffend Kinderrechte, der dann als Nächstes kommt, behandeln. (Allgemeiner Beifall.)

11.55


Vizepräsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Vielen Dank, Frau Volksanwältin, für die Ausführungen, Antworten und auch Anregungen.

Jetzt darf ich Herrn Volksanwalt Peter Fichtenbauer das Wort erteilen. – Bitte schön.

 


11.55.50

Volksanwalt Dr. Peter Fichtenbauer: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hoher Bun­desrat! Ich möchte eine Lanze für unser Heimatland Österreich brechen. Da vorhin über lange Verfahrensdauern gesprochen worden ist, darf ich Ihnen nur in aller Kürze von einem Fall, den ich kenne, berichten, der gemäß dem Codice Civile vor dem Tribunale di Venezia verhandelt wird. Dabei ist um vier Jahre vertagt worden. (Heiter­keit der BundesrätInnen Mayer und Mühlwerth.)

Zweiter Punkt: Wir haben allen Grund, was das Verfassungsrecht anlangt, auf Öster­reich stolz zu sein. Ich behaupte, dass die Solennität dieser Einrichtung Volksanwalt­schaft, die ein Dienstleister für das Parlament ist – das ist nicht Selbstzweck, sondern für das Parlament –, ein Alleinstellungsmerkmal in Europa ist, weil diese umfangreiche verfassungsrechtliche Kompetenz meinem gesicherten Wissen nach sonst in Europa nicht existiert. Jetzt spreche ich nicht von Korea. In Korea zum Beispiel gibt es 32 Volks­anwälte, hat mir letztens ein Kollege erzählt. (Bundesrat Mayer: Nord? – Zwi­schenbemerkung von Volksanwältin Brinek.) – Süd! Auf Nordkorea komme ich gleich zu sprechen.


BundesratStenographisches Protokoll875. Sitzung, 875. Sitzung des Bundesrates am 8. Februar 2018 / Seite 58

In Südkorea hat jeder Minister ein Pendant als Volksanwalt. Da ist das ein bisschen parlamentarisch ausgelagert. Da ist jeder Minister verpflichtet, dem für ihn zuständigen Volksanwalt Rede und Antwort zu stehen.

Nordkorea? – Von dem wollen wir außer der Kenntnisnahme in der Geografie nichts wissen. Es ist natürlich charmant, Niederösterreich mit Nordkorea zu vergleichen, aber immerhin hat Niederösterreich keine Atomwaffen, bitte sehr. (Bundesrat Stögmüller: Ja, ja, das kommt schon hin! – Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Immerhin!

Die Ernsthaftigkeit des Themas ist äußerst respektabel, weil wir selbstverständlich – noch einmal – die unterstreichenswerte Funktion haben, der linke Ärmel zu sein: Der rechte Ärmel ist der Rechnungshof, der linke Ärmel des Parlaments ist die Volks­anwaltschaft, also die Kontrolle der Vollziehung.

Natürlich ist es so, dass die Volksanwaltschaft in ihrem Bericht, durch die Bekanntgabe der bei der Volksanwaltschaft sozusagen aufschlagenden Phänomene, ein Spiegelbild der Gesellschaft darstellt – na selbstverständlich! Es fängt dort an, wo es den Men­schen am meisten bedrückt, bis zu minoren Verhältnissen, und es ist kein Wunder, dass dort, wo die Verwaltung die maximale Ausübung des Imperiums darstellt, - -  Wenn Sie mir verzeihen, möchte ich kurz einen Ausflug ins Verfassungsrecht machen: Das Wesen der Verwaltung ist unter anderem die Ausübung des Imperiums, das heißt Befehls- und Zwangsgewalt. Das fängt beim Steuerbescheid an, geht bei der Ge­meinde über den Bescheid im Zusammenhang mit der Abgabe von Wasser – ihr wisst das viel besser als ich –, plus, plus, plus. (Bundesrat Mayer: Hundesteuer!)

Jetzt kommt das Phänomen dazu, dass die Volksanwaltschaft dazu berufen ist, die Kontrolle über die Ausübung des Imperiums durchzuführen. Der Begriff Imperium steht nirgendwo, aber „der Vollziehung“. Wir würden, wenn wir doppelt so viele Beamte kriegen, eine Abteilung für Lob der Vollziehung einrichten. Da ist gar nichts dabei, das geht selbstverständlich (Bundesrätin Mühlwerth: Da braucht man gleich eine ganze Abteilung? – Bundesrat Stögmüller – erheitert –: Auch so - -?), aber wir sind für die Kontrolle da.

Kontrolle ist zwangsläufig, unausweichlich mit kritischen Aspekten verbunden. Kon­trolle heißt Kritik. Das ist semantisch und verfassungsrechtlich gegeben. Dagegen gibt es überhaupt nichts zu sagen. (Beifall bei BundesrätInnen der FPÖ sowie der Bun­desräte Mayer und Stögmüller.)

Die Tätigkeit des Parlaments – wenn ich diesen Bogen noch einmal schließen darf – funktioniert aufgrund der Gewaltentrennung des Staates, Gesetzgebung, Vollziehung und Rechtsprechung, als Unterteil der Vollziehung, sehr gut. Aber auf diesen drei Elementen fundiert unser Verfassungsstaat unausweichlich und eigentlich ohne substanzielle Kritik; Kritik kann man natürlich auch üben.

Ein wichtiger Punkt ist, den kleinen Bogen in die Jetztzeit zu schließen. Sie haben die Berichte vor sich liegen; es ist schon dankenswerterweise darauf verwiesen worden, dass wir die magische Marke von 20.000 Individualbeschwerden im Jahr 2017 über­schritten haben. Das ist in der Natur der Sache liegend: Der größte Teil bezieht sich auf die Tätigkeit, die im Rahmen des Innenministeriums zu vollziehen ist, aber dass es eine Beschwerde gibt, heißt ja noch nicht, dass die Beschwerde gerechtfertigt ist. – Das ist der zweite Punkt der Sache.

Die Volksanwaltschaft – noch einmal – beschäftigt sich mit der Kontrolle aller hoheit­lichen Akte, die dem Bund zuzurechnen sind, ebenso den Ländern mit einer gewissen Abstufung, und auch insofern dem Bund als Träger privatrechtlicher Rechte ein Kon­trollmaß zuzuschreiben ist. 7 155 Prüfungen sind im Jahr 2017 bezüglich dem Bund zuzurechnender Vorgänge eröffnet worden.


BundesratStenographisches Protokoll875. Sitzung, 875. Sitzung des Bundesrates am 8. Februar 2018 / Seite 59

Wir sind das kleinste oberste Organ; dankenswerterweise ist auch das erwähnt worden. Es gibt in Summe 95 Beamte, wir haben drei Geschäftsbereiche, in denen die Beschwerden abgearbeitet werden. In diesen Geschäftsbereichen arbeiten rund zwölf Beamte, dort sind immer auch Ausbildungspraktikanten beschäftigt. Wir erledigen in ungefähr 45 bis 50 Tagen jede Individualbeschwerde. Manche Akten kommen natürlich immer wieder. Ich bin auch für Forst-, Wasser- und Umweltbelange zuständig, da sind die Akten einen halben Meter hoch, weil das nie aufhört. Das ist eben so. Manche Akten bestehen nur aus drei bis vier Blättern. Das ist individuell unterschiedlich.

Es ist mir wichtig – dankenswerterweise ist darauf verwiesen worden –, Sie noch ein­mal und immer wieder darauf aufmerksam zu machen, dass wir eine Prüflücke haben. Der Rechnungshof ist für ausgegliederte Rechtsträger zuständig. Es gibt circa 150 aus­gegliederte Rechtsträger – das war halt die Modeerscheinung in den Achtziger- und Neunzigerjahren –, an denen die öffentliche Hand zu 50 Prozent beteiligt ist. Die Volks­anwaltschaft kann da nicht prüfen, das gehört baldigst repariert.

Ich spreche stichwortmäßig immer wieder von den ÖBB, der Asfinag und so weiter und so fort, wobei hinzuzufügen ist: Da gibt es Beschwerden und wir schreiben ihnen trotz­dem den Vorhalt. Wir bekommen auch eine Antwort. Der Klassiker in meinem Ge­schäfts­bereich ist zum Beispiel die mangelnde Errichtung von Lärmschutzwänden entlang von Autobahnen. Das gibt es eben, dass die Autobahn einfach durch ein Wohngebiet führt. Da gibt es dann schon Stellungnahmen, die bemüht sind, aber es macht halt doch den hauchfeinen Unterschied, ob sie mir schreiben müssen, so wie jeder andere, oder ob sie es aus Courtoisie tun.

Das hauptsächlich wichtige Thema, das Sie, mich, uns alle noch generationenlang verfolgen wird, ist das, was ich Ihnen hier mit der Einladung biete, jeder möge sich eine Broschüre – die Hälfte von euch hat es ohnehin schon getan – mit dem Titel „Das chronisch kranke Kind im Schulsystem“ nehmen.

Ich wiederhole die Perspektiven, die aus der Sicht des Forderungserhebens ent­stehen – ich fühle mich da im Einklang mit allen Bundesräten –, dass chronisch kranken Kindern in der Schule geholfen werden muss. Es wurde schon erwähnt, es gibt in Summe circa 190 000 solcher Kinder mit allen Krankheitsbildern. Wenn Sie sich das durchlesen (die genannte Broschüre in die Höhe haltend), wird Ihnen ohnehin schlecht, was es alles gibt. Gott sei Dank sind manche Krankheitsbilder sehr selten. Der häufigste Krankheitstypus ist Epilepsie, leider gar nicht so selten, aber auch Diabetes. Von Diabetes bin ich auch familiär betroffen, ich weiß, wovon ich rede. Das ist ein anstrengendes Phänomen – kein Mensch weiß, warum und weshalb –, aber es ist ein Phänomen.

Ich fordere, dass jedes Kind uneingeschränkt Teilhabe an der Ausbildung in der Schule haben muss. Da darf es folgende Aussagen nicht geben: Du bist krank, geh raus und warte, bis der Unterricht aus ist! – Das ist unmöglich.

Zweiter Punkt: Es muss im Rahmen der sowieso schon sehr lang gewordenen Lehrerausbildung Zeit und Muße geben, medizinische Grundkenntnisse zu vermitteln. Es ist einfach inakzeptabel, dass ein Lehrer sagen kann, das geht mich nichts an. Warum und weshalb, wie das Phänomen auftaucht, wenn einer einen Hypo kriegt, das geht mich nichts an. – Das geht nicht!

Im Rahmen des gesamten budgetären Aufwandes für Schulen, der in Österreich hoch ist, wenn wir das mit anderen Ländern in der Welt vergleichen, dann stehen wir, was Budgetmittel für Schulen betrifft, sehr, sehr gut da. Da muss es für medizinische Vorkehrungen Geld geben: muss sage ich, muss! Man sollte nicht glauben, dass Groß­britannien in medizinischen Dingen ein Vorbild sein kann, aber bitte, alles gibt es


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in der Welt. Die haben dort das School-Nurse-System. Das muss das Endergebnis, das Traumziel sein, das muss in Österreich auch möglich sein.

Das ist das berühmte Bohren harter Bretter, das betrifft sowohl die Ausdehnung der Prüfkompetenz der Volksanwaltschaft, aber das betrifft auch die Versorgung chronisch kranker Kinder in den Schulen. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Allgemeiner Beifall.)

12.06


Vizepräsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Vielen Dank, Herr Volksanwalt, für Ihre Ausführungen und Anregungen zu diesem Tagesordnungspunkt. Wir haben ja noch einen weiteren gemeinsamen Tagesordnungspunkt.

*****

Zur Geschäftsbehandlung: Frau Bundesrätin Zwazl. – Bitte.

 


12.07.14

Bundesrätin Sonja Zwazl (ÖVP, Niederösterreich) (zur Geschäftsbehandlung): Ich finde den Vergleich von Niederösterreich mit Nordkorea nicht spaßig, sondern belei­digend. Hätten wir so ein menschenverachtendes, totalitäres Regime, dann hätte ich nicht die Chance gehabt, in meinem Bundesland so alt zu werden. Ich bitte, solche Vergleiche zu unterlassen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

12.07

*****

12.07.38

 


Vizepräsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den gegenständlichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

12.08.082. Punkt

Sonderbericht der Volksanwaltschaft über Kinder und ihre Rechte in öffentlichen Einrichtungen (III-635-BR/2017 d.B. sowie 9922/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Nun kommen wir zum 2. Punkt der Tages­ordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Thomas Schererbauer. Ich bitte um den Bericht.

 


12.08.22

Berichterstatter Thomas Schererbauer: Hohes Haus! Ich bringe den Bericht des Kinderrechteausschusses über den Sonderbericht der Volksanwaltschaft über Kinder und ihre Rechte in öffentlichen Einrichtungen.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich komme daher sogleich zur Antrag­stellung.

Der Kinderrechteausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 6. Februar 2018 den Antrag, den Sonderbericht der Volksanwaltschaft über Kinder und ihre Rechte in öffentlichen Einrichtungen zur Kenntnis zu nehmen.  

 



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Vizepräsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Vielen Dank für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Marianne Hackl. – Bitte, Frau Bundes­rätin.

 


12.08.52

Bundesrätin Marianne Hackl (ÖVP, Burgenland): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Volksanwältin! Geschätzter Herr Volksanwalt! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Rechte von Kindern und Jugendlichen in öffentlichen Einrichtungen sind ein sehr sensibles Thema. Ich glaube, das liegt uns allen sehr am Herzen; besonders auch mir als Mutter und Großmutter. Ich möchte auf dieses Thema und ganz allgemein auf die Fremdunterbringung von Kindern und Jugendlichen, vor allem bei uns im Burgenland, eingehen.

Es sei gesagt – das ist auch sehr traurig –, dass es die Erarbeitung und Umsetzung eines sexualpädagogischen Konzepts weder in der Verordnung noch in den Richtlinien als verbindliche Voraussetzung für Bewilligungen von Einrichtungen gibt.

Bei uns im Burgenland gibt es 54 sozialtherapeutische Betreuungsplätze, das heißt, volle Erziehung und ein stationärer Bereich. Dem gegenüber stehen aber rund 284 fremduntergebrachte Kinder und Jugendliche. Es gibt kein einziges Krisenzentrum. Kinder und Jugendliche werden bei Bedarf im Krankenhaus oder in Wohngemein­schaften untergebracht.

Das Burgenland hat mit rund 30 Prozent den höchsten prozentuellen Anteil der außer­halb des Bundeslandes untergebrachten Minderjährigen. Obwohl es im Burgenland überdurchschnittlich viele sozialpädagogische und sozialtherapeutische Wohngruppen gibt, ist leider nur ein Drittel der vorhandenen Plätze mit burgenländischen Kindern und Jugendlichen besetzt. Ein möglicher Grund dafür könnte sein, dass für Minderjährige aus anderen Bundesländern ein Zuschlag verlangt werden kann. In Oberösterreich beispielsweise dürfen nur maximal 15 Prozent der Gesamtzahl der Minderjährigen aus einem anderen Bundesland stammen.

Selbst die Gruppengrößen variieren von Bundesland zu Bundesland sehr stark. Wäh­rend in der Bundeshauptstadt Wien und in Salzburg nur höchstens acht Minderjährige erlaubt sind, wie wir heute schon gehört haben, sind es bei uns im Burgenland bis zu 16 Kinder und Jugendliche. Außerdem können sowohl im Burgenland als auch in Wien Berufsanfänger bereits mit Beginn einer pädagogischen Ausbildung in sozialpädago­gischen Wohngruppen arbeiten.

Ich spreche mich ganz klar für einheitliche Ausbildungsstandards für Österreich und eine verpflichtende Fortbildung des Personals in Sexualpädagogik aus. Die berufs­begleitende Ausbildungsmöglichkeit sollte zumindest auf Fachkräfte, die etwa aus der Kindergartenpädagogik, Horterziehung oder Behindertenbetreuung kommen, beschränkt sein. Zumindest sollten zwei Drittel der Ausbildung abgeschlossen sein, wie es zum Beispiel in der Steiermark der Fall ist. Als Bewilligungsvoraussetzung für sozialpäda­gogische Einrichtungen sollte es sowohl ein gewaltpräventives als auch ein sexual­pädagogisches Konzept geben. Außerdem wären die Schaffung von Krisenzentren und der Ausbau von Krisenabklärungsplätzen gut.

Auch die Erhöhung der Anzahl sozialtherapeutischer Betreuungsplätze muss gewähr­leistet werden. Der Anteil fremduntergebrachter Minderjähriger aus anderen Bundes­ländern sollte möglichst gering gehalten werden. Wohnortnahe Unterbringungen sind alleine schon für die Besuchsmöglichkeiten klar von Vorteil. Nur so kann eine bestmögliche mentale Unterstützung von Angehörigen und Freunden geleistet werden. Ich bin überzeugt davon, dass einheitliche sozialpädagogische Betreuungsstandards,


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kleine familienähnliche Wohngruppen anstelle von Großeinrichtungen sowie diverse Unterstützungen nach Volljährigkeit und Maßnahmen für junge Erwachsene für die gesamte Ausbildungsdauer geschaffen werden müssen.

Auch das Thema Kindergesundheit muss angesprochen werden. Das Versorgungs­angebot an Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie Palliativ- und Hospizbetreuung ist eindeutig unzureichend. Da gehört noch einiges an Arbeit geleistet. Es braucht eine Aufstockung der Bettenkapazität, die Regionalisierung der ambulanten sowie tages­klinischen Strukturen, und auch die Zahl der Ausbildungsplätze muss höher werden.

Zum Schluss möchte ich noch ganz kurz auf die Kinder und Jugendlichen mit Behin­derung eingehen. Defizite gibt es noch, definitiv auch bei uns im Burgenland, bei Eingliederungshilfen. Kinder mit Lernbeeinträchtigung, Entwicklungs- und Verhaltens­störungen sowie emotionalen Störungen sind leider von jeglichen Fördermaßnahmen ausgeschlossen. Dies gehört dringendst geändert, um auch den betroffenen Kindern und Jugendlichen die größtmögliche Chance auf eine gute Zukunft zu sichern.

Deshalb dürfen wir hier nicht wegschauen. Ich freue mich, dass ich dazu meinen Bei­trag leisten darf. Ich möchte Ihnen, der Volksanwaltschaft, gratulieren und für die geleistete Arbeit sowie auch für die zukünftige Arbeit danken. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und FPÖ, bei BundesrätInnen der SPÖ sowie des Bundesrates Zelina.)

12.15


Vizepräsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Daniela Gruber-Pruner. – Bitte, Frau Bundesrätin.

 


12.15.17

Bundesrätin Mag. Daniela Gruber-Pruner (SPÖ, Wien): Hohes Präsidium! Sehr ge­schätzte Frau Volksanwältin! Sehr geehrter Herr Volksanwalt! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Dieser Sonderbericht der Volksanwaltschaft zu den Rechten von Kin­dern in öffentlichen Einrichtungen behandelt – meine Kollegin hat es erwähnt – einen sehr empfindlichen und sensiblen Bereich in unserer Gesellschaft – es geht hier um eine besonders vulnerable Bevölkerungsgruppe –, nämlich den Umgang unserer Gesellschaft mit jungen Menschen, die von Institutionen abhängig sind. Das sind im­merhin 20.000 Kinder und Jugendliche in Österreich.

Im gesamten Bericht geht es um jene Kinder und Jugendliche, die es im Leben nicht besonders leicht haben, weil beispielsweise ihre Ursprungsfamilie nicht die notwen­digen Ressourcen hat, um dem jeweiligen Kind eine förderliche Umgebung zu bieten, weil das Kind mit oder ohne Familie flüchten musste, weil das Kind eine Behinderung oder eine psychische Erkrankung hat, weil der junge Mensch straffällig geworden ist. All das sind Lebensumstände, die das Kind und seine Umwelt enorm fordern. Es ist die Aufgabe einer Gesellschaft, sich speziell um diese jungen Menschen im besonderen Maße zu kümmern.

Dass aber solche Einrichtungen beziehungsweise solche Systeme ein besonders hohes Risiko bergen, dass Macht in irgendeiner Form auch ausgenutzt wird und möglicherweise in Gewalt, in welcher Form auch immer, umschlägt, ist ja mittlerweile hinlänglich bekannt. Ich denke, dass uns allen noch die Veranstaltung Geste der Verant­wortung in Erinnerung ist, wo wir stellvertretend für die vielen Hunderten Fälle mit ein paar wenigen grauenhaften Schilderungen konfrontiert worden sind, was institutionelle Gewalt anrichten kann. Ich denke, wir haben uns damals alle miteinander geschworen, dass so etwas nicht mehr vorkommen darf.

Trotzdem zeigt dieser Sonderbericht der Volksanwaltschaft leider an so vielen Stellen auf, dass wir noch immer keine optimalen, geschweige denn gewaltfreien Lebens­umstände für Kinder und Jugendliche in unseren Einrichtungen anbieten können. Das


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ist natürlich für uns Politiker und Politikerinnen nicht tragbar. Da sind wir alle, inklusive der Regierung, gefordert zu handeln.

An dieser Stelle möchte auch ich mich für diesen sehr umfangreichen, sehr einfühl­samen Bericht bedanken. Ich finde es auch sehr begrüßenswert, dass es hier einen Extrateil, verfasst von den Kinder- und Jugendanwaltschaften, gibt – sie haben einen Bericht beigesteuert –, weil ich überzeugt davon bin, so wie ich die Arbeit der Kinder- und Jugendanwaltschaften erlebe, dass sie das Ohr sehr nahe bei den Anliegen von Kindern und Jugendlichen haben und die Anliegen und das Leid dieser Altersgruppe auch sehr genau kennen.

Generell – das passt jetzt hier dazu – möchte ich sagen, dass ich überzeugt davon bin, wenn wir diese verschiedensten Problemfelder angehen wollen und die Behebung dieser Missstände vorantreiben wollen, dann kann das nur in einem Zusammenspiel der vielen beteiligten Institutionen, Berufsgruppen, aber eben auch durch uns als Gesetzgeber und Gesetzgeberinnen gelingen. Diese Kooperationen in diesem Bereich sind weiter auf allen Ebenen auszubauen und zu fördern.

Was sich durch alle angeführten Themenbereiche dieses Sonderberichts zieht, ist die Tatsache, dass Kinder und Jugendliche in Österreich offensichtlich nicht gleich behan­delt werden. Je nach Bundesland, in dem sie wohnen, gelten unterschiedliche Bestim­mungen. Selbst dort, wo es gleiche Bestimmungen gibt, gibt es unterschiedliche Um­setzungen. Das ist nach meinem Empfinden rechtswidrig. Auch die UNO sagt, dass dieses Nichtdiskriminierungsgebot einfach eine Tatsache ist, die befolgt werden muss. Dessen Nichtbefolgung wird schon seit vielen, vielen Jahren von der UNO bemängelt. Meine Kollegin Reiter hat das vorhin schon erwähnt. Wir brauchen ganz dringend diese gleichen Qualitätsstandards in der Kinder- und Jugendhilfe. Das muss über alle Bundesländergrenzen hinweg ein für alle Mal auf ein gleiches Niveau gebracht werden. (Beifall bei der SPÖ.)

Es gibt einzelne Bereiche – ich weiß es aus den sozialpädagogischen WGs –, wo schon der Anlauf unternommen wurde, solche Standards zu erarbeiten. Auf dem kann aufgebaut werden, das muss österreichweit ausgerollt werden. Dass beispielsweise – Kollegin Hackl hat es erwähnt – Konzepte zur Gewaltprävention, zur Sexualpädagogik in jeder Einrichtung Standard sein müssen, erscheint sonnenklar, das muss schleu­nigst umgesetzt werden.

Die Kinder- und Jugendanwaltschaften bieten in ihrem Bericht nicht nur eine Analyse der Situation, sondern sie bieten auch Best Practice und Empfehlungen aus den Bundesländern an. Ich denke, es ist für uns in den Bundesländern sehr einfach, diese Empfehlungen aufzugreifen, sie ernsthaft mit der Volksanwaltschaft zu diskutieren und tatsächlich in die Umsetzung zu gehen.

Ein zweites Thema, das sich durch den ganzen Bericht durchzieht, ist die Frage der Ressourcen. Wir brauchen ausreichend Personalressourcen. Frau Brinek, Sie haben das vorhin schon erwähnt. Wir brauchen gut ausgebildetes Personal. Wir brauchen kleinere Gruppengrößen. Wir brauchen bessere Betreuungsverhältnisse. Nur so kann Qualität gesteigert werden. Wir brauchen adäquate räumliche Situationen; auch das haben Sie bereits geschildert. Adäquate Raumsituationen können Stress vermindern, können für alle Beteiligten eine entspanntere Atmosphäre bringen. Auch das ist eine Ressourcenfrage.

Eine ganz konkrete Forderung der Kinder- und Jugendanwaltschaften betrifft externe Kindervertrauenspersonen, die für jedes Bundesland gewünscht werden. Es muss die Möglichkeit für Kinder geben, sich sehr einfach und kontinuierlich an Menschen wen­den zu können, die Lobbyisten für ihre Anliegen sind. Ein solches Pilotprojekt gibt es


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zum Beispiel bereits in Wien; auf diese Erfahrungen könnte man bundesweit zurück­greifen.

Ressourcen betreffen aber beispielsweise auch den Bereich der ambulanten psychia­trischen Struktur. Wir wissen, dass wir flächendeckend viel mehr ambulante Angebote für psychisch kranke Kinder brauchen, und zwar auf Kassenvertrag. Immerhin sind 165 000 Kinder und Jugendliche von psychischen Krankheiten betroffen. Das heißt, hier besteht dringender Handlungsbedarf.

Eine weitere Ressourcenfrage ist die Frage, wie man mit der Obsorge für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge umgeht. Die Spitze des Eisbergs war im vergangenen Jahr ein elfjähriger Bub, der sich aus lauter Überforderung das Leben nehmen musste. Da muss man ganz konsequent die Strukturen verbessern, die Obsorge für alle Kinder und Jugendliche ab dem ersten Tag regeln. Es braucht auch adäquate Unterbringung für die rund 650 Häftlinge in Österreich zwischen 14 und 20 Jahren und vieles mehr. Die Ressourcenfrage ist, denke ich, eine der dringendsten, die man aber mit politischem Willen auch angehen kann.

Ein dritter Aspekt, der immer wieder vorkommt und der sich aus meiner Sicht sehr stark auf die Kinderrechtskonvention bezieht, ist die Frage der direkten Beteiligung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen. Es geht nicht nur darum, sie gut zu versorgen, sondern auch darum, sie an Entscheidungen zu beteiligen. Dieser Aspekt der Mitbestimmung beinhaltet auch den Anspruch, dass alle Kinder über ihre Rechte zuerst einmal Bescheid wissen und sie dadurch auch einklagen können oder sich gegenseitig bei der Wahrnehmung dieser Rechte helfen können.

Wir wissen aus der Elementarpädagogik, dass die Kinderrechtskonvention durchaus ein Reflexionstool für alle Einrichtungen darstellen kann, und das Wissen über die Rechte ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass sich Gewalt auch reduziert. (Vizepräsident Lindinger übernimmt den Vorsitz.)

Ein letzter Punkt – das Licht blinkt schon – ist das Thema, das wir auch bei unserem Bundesratsbesuch in Tirol sehr eindringlich vermittelt bekommen haben, nämlich das Thema der jungen Erwachsenen. Kinder und Jugendliche, die eine besonders schwere Kindheit erlebt haben, schleppen einen Rucksack mit sich, der gar nicht so leicht zu tragen ist. Wir wollen oder wir müssen diesen jungen Menschen ein bisschen mehr Zeit gönnen, wenn sie erwachsen und eigenständig werden sollen. Daher ist es auch notwendig, die Maßnahmen und die Angebote für diesen Bereich der 18- bis 21-jährigen jungen Erwachsenen auszubauen. Das haben sie sich verdient, das sind wir ihnen schuldig. (Beifall bei SPÖ und Grünen.)

Als Allerletztes noch etwas Positives: Es wurde in diesem Bericht nämlich auch er­wähnt, dass im Bereich der praktischen Umsetzung, dort, wo die Menschen vor Ort arbeiten, eine hohe Sensibilisierung im Zugang zu den Kindern und Jugendlichen in der Problemanalyse festgestellt wird. Ich wünsche mir, dass wir diese Menschen, die vor Ort diese schwierigen Aufgaben erfüllen, bestmöglich unterstützen, indem wir ihnen gute Rahmenbedingungen für ihre Arbeit und dieses Zusammenleben ermöglichen. Ich wünsche mir, dass die Familienministerin auch da beherzte Angebote macht und beherzte Initiativen startet. – Herzlichen Dank. (Beifall bei SPÖ und Grünen sowie bei BundesrätInnen der ÖVP.)

12.25


Vizepräsident Ewald Lindinger: Ich danke.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Rosa Ecker. Ich erteile ihr dieses.

 



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12.25.47

Bundesrätin Rosa Ecker (FPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrtes Präsidium! Sehr geehrte Volksanwälte! Geschätzte Damen und Herren! Zwei Dinge sollen Kinder von ihren Eltern mitbekommen: Wurzeln und Flügel. Was ist jetzt aber, wenn eine Familie das nicht aus Eigenem schafft? – Dann finden sich eben manche Kinder in einer öffentlichen Einrichtung wieder. Alle Kinder, auch die, die schon viel in diesen gefährdeten Familien erfahren haben, alle Kinder leben am liebsten im eigenen Familienverband, und das ist eben aufgrund der Gefährdung oft nicht möglich. Immer unter Bedachtnahme auf das Kindeswohl wird dann die Entscheidung getroffen, ein Kind herauszunehmen – oft, sehr oft auch mit Zustimmung der Eltern im beiderseitigen Einvernehmen.

Man sucht ein neues Zuhause, und das Kind kommt zu Pflegeeltern oder in eine Einrichtung. 2016 sind durch die Kinder- und Jugendhilfe österreichweit 52 838 Erzie­hungshilfen für diese Familien gewährt worden; knapp drei Viertel davon zur Unter­stützung in der Erziehung, der Rest volle Erziehung. Das heißt, die Gesamtanzahl stieg um 3 Prozent gegenüber 2015, auffälligerweise unterschiedlich in den Bundesländern: in Niederösterreich zum Beispiel um 16 Prozent, in Kärnten um 8 Prozent. Öster­reichweit haben wir 606 Millionen Euro für diese Erziehungshilfen ausgegeben.

Insgesamt wurde 2016 für 13 000 Kinder, und das sind 13 000 Schicksale, eine Maßnahme der vollen Erziehung gesetzt. Ungefähr 60 Prozent davon, knapp 8 500, übersiedelten in eine sozialpädagogische Einrichtung. Für die anderen Kinder wurde ein neues Zuhause in einer Pflegefamilie gefunden.

Wir haben es heute schon gehört: Die Zahl der fremduntergebrachten Kinder steigt stetig an. Ich denke – und wir haben es auch im Ausschuss besprochen, es ist tat­sächlich sehr interessant –, man muss einmal den Fokus darauf legen, warum das so ist. Wir sprechen von einer gesellschaftlichen Entwicklung. Ist das so? Das würde mir sehr, sehr große Sorgen bereiten. Oder gibt es dafür andere Gründe? Nur wenn man das klärt, weiß man, wo man ansetzen muss, um ordentlich darauf reagieren zu kön­nen.

Die Volksanwaltschaft hat gut aufgezeigt, was man noch alles in Bezug auf die stationäre Unterbringung von Kindern braucht. Ein großes Thema ist da auch die Teilhabe. Viele dieser Kinder haben das Gefühl, sie sind so etwas wie Marionetten und werden hin- und hergeschoben. In Oberösterreich haben wir einen Verein, der sich sehr gut in diesen Bereich einbringt und mit diesen Kindern auch Projekte macht. Ein 13-jähriges Mädchen, das im Rahmen der vollen Erziehung untergebracht wurde, hat ihre Vorstellungen zusammengefasst, und sie sind sinngemäß völlig ident mit dem, was die Volksanwaltschaft sagt, aber sehr menschlich, sehr kurz und sehr verständlich in Sätze gefasst. Sie schreibt Folgendes:

Was mir wichtig ist: Mir ist wichtig, ein Netz zu haben, das mich trägt, schützt und hält. Ein belastbares Netz, das mich auffängt, in das ich mich fallen lassen kann. Ein Netz, das durchschaubar ist, das nicht einengt. Ein Netz, das mir Sicherheit und Gebor­genheit gibt. Ein Netz, das mir die Möglichkeit gibt, den Sprung ins eigene Leben zu wagen und zu machen. – Zitatende.

Das bringt es auf den Punkt: Braucht ein Kind eine andere Wohnform, braucht es besonderen Schutz, besondere Fürsorge, die Einhaltung der Kinderrechte, einen ge­schützten Bereich, in dem das Kind und der Jugendliche aufwachsen kann, mit viel Angebot zur Unterstützung, damit es sich den Fähigkeiten und Begabungen entsprechend positiv entwickeln kann, und es braucht Teilhabe an laufenden Prozessen und eine Möglichkeit der Mitbestimmung.


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Und, das steht auch im Bericht der Volksanwaltschaft: Die leiblichen Eltern bleiben ein roter Faden, egal ob das Kind stationär untergebracht ist oder in einer Pflegefamilie. Es gibt Informationspflichten, es gibt Besuchsrechte, und denen muss natürlich nachge­kommen werden.

Diese Menschen brauchen gut ausgebildete, verständnisvolle Personen, die dort agieren, weil sie zum Großteil schon sehr viel mitgemacht haben, oft traumatisiert sind, die Welt oft nicht mehr verstehen, zum Teil sehr kontraproduktiv provozieren, aber auch teilnahmslos agieren.

Im Großen und Ganzen ist die Kinder- und Jugendhilfe bundesweit geregelt, und die Ausführung obliegt den Bundesländern. Ich bin sehr erfreut, was den Bericht über Oberösterreich betrifft. An sich weiß ich das, aber es ist auch schön, wenn es einmal wo drinnen steht: Oberösterreich hat ein sehr gutes Netz an Angebot und Unter­stützung für Familien. Wir stellen aber in Oberösterreich auch sehr hohe Budgetmittel zur Verfügung, im Schnitt 30 Prozent mehr pro Kopf als in den anderen Bundes­ländern. Dadurch haben wir gute Strukturen, was sowohl die ambulante als auch die mobile Versorgung betrifft, und haben in diesem Bereich eine gute Qualität.

Ein Projekt ist auch hervorgehoben worden, nämlich die WhatsApp-Gruppe, die es seit 2015 gibt.

Zum Thema der kleineren Wohnformen und kleineren Gruppen, denke ich mir, kann man sich aus Oberösterreich mitnehmen: Oberösterreich sucht immer wieder verstärkt Pflegeeltern – denn diese Form entspricht sehr gut den kleinen Gruppen –, sofern es den Kindern und Jugendlichen möglich ist, sich dort gut einzufügen. Die Prämisse ist immer die Frage: Was ist für das Kind das Beste? – Ich meine, es wäre eine familiäre Form, denn jedes Kind hat das Recht auf eine Familie, und das würde dem sehr entge­genkommen.

Oberösterreich hat im Bundesländervergleich mit 7 Prozent überhaupt den geringsten Anteil an Kindern, die in voller Erziehung in einer Institution oder bei Pflegeeltern aufwachsen. Gleich danach kommt Tirol, wo wir mit dem Kinderrechteausschuss waren, und da haben wir eben auch gehört, dass es besonders diese Kinder mit 18 noch nicht schaffen, auf eigenen Beinen zu stehen, und noch mehr Unterstützung brauchen. In Oberösterreich waren es 2015  935 Kinder und Jugendliche, 2016 waren es bereits über 1 100. Daher freue ich mich, dass die neue Regierung das in ihr Pro­gramm aufgenommen hat und die Altersgrenze für die Hilfen, für die Unterstützung dieser jungen Erwachsenen anpassen wird. Diese Maßnahme wird greifen, und die Jugendlichen können in einem geschützten Rahmen nachreifen. Ich hoffe hier sehr auf das Entgegenkommen und auf die Einigung der Landeshauptleute, sodass das mit einer 15a-Vereinbarung möglich wird.

Erfreulich ist auch, dass die Lebens- und Aufenthaltsbedingungen sich im Gegensatz zu früher sehr verbessert haben, und trotzdem – es ist schmerzlich, das zu lesen – gibt es noch immer Missbrauch, Machtmissbrauch, unangepasste Sanktionen, überfor­dertes Personal in weiten Teilen. Wenn man sich anschaut, welche Herausforderungen die Betreuung dieser Kinder und Jugendlichen mit sich bringt, dann wird einem klar, dass das Personal dort oft sehr gefordert ist. Es braucht daher eine gute qualitative Ausbildung, es braucht psychologische Unterstützung auf beiden Seiten, nicht nur bei den Kindern, sondern auch beim Personal. Es kommt auch zwischen den Kindern in den Einrichtungen oft zu Übergriffen. Hier, denke ich, braucht es wirklich eine externe, unabhängige Vertrauensperson – in Salzburg ist das gesetzlich installiert, ich habe es im Ausschuss gesagt; in Wien, habe ich gehört, ist diese Einrichtung auch vorhanden, aber sonst gibt es in keinem Bundesland eine solche Anlaufstelle.


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Diese jungen Erwachsenen, die es aus Eigenem nicht schaffen, brauchen gute Wohn- und Ausbildungsangebote, individuell nämlich, weil sie es eben nicht so schaffen wie andere Kinder, in Wohnortnähe.

Greift das alles nicht, kann es mitunter fatale Folgen haben, und da komme ich noch zu einem anderen Kapitel des Berichts, nämlich zu Jugendlichen in Haft. Immer mehr Jugendliche kommen nämlich immer früher in so eine Situation und schlagen damit ein Kapitel ihres Lebens auf, das man an sich nicht anstrebt, schon gar nicht im jungen Alter. Wenn die Jugendlichen schon in Haft müssen, dann soll die Zeit zur Reso­zialisierung genutzt werden, sodass sie aus dieser Spirale der Gewalt, aus der sozialen Deprivation wieder herauskommen. Es ist schwierig, aber es ist machbar, und ein gutes Beispiel dafür, das im Bericht steht, ist die Justizanstalt Gerasdorf.

Erschreckend ist die Tendenz zu Übergewicht bei Kindern und Jugendlichen. Ich denke, die tägliche Turnstunde ist eben nicht in jeder Schule eingeführt worden. Ge­sunde Küche, Gesunde Schulküche, Gesunde Gemeinde, all das greift hier nicht, es braucht hier wirklich ein anderes Programm.

Die psychischen Auffälligkeiten, haben wir gehört, nehmen zu. Niedergelassene Kas­senärzte sucht man in diesem Bereich vergebens, und 70 Euro Stundentarif für einen Psychologen können sich die wenigsten Familien leisten, und schon gar nicht dann, wenn man ihn regelmäßig brauchen würde. Bis es zur Abklärung solcher Auffällig­keiten von Kindern kommt, vergeht oft unheimlich viel Zeit, von der Anmeldung beim Arzt bis zu dem Tag, an dem man dann über den Grund Bescheid weiß. In dieser langen Zeit hat man vielleicht einen 14-, 15-Jährigen im Schulsystem, der immer auffällig ist, lästig ist, tituliert wird, und dann kommt man vielleicht drauf, er hat eine Form von Asperger oder er hat ADHS, wodurch er schon genug beeinträchtigt ist, und es wurde falsch auf ihn reagiert. Wenn man diese Zeit für eine gute Therapie genutzt hätte, wäre das für beide Seiten gut gewesen.

Es wurden mit dem Sonderbericht Schwachstellen aufgezeigt, ich denke aber, dass die Lösungen für diese Mängel absolut machbar sind. Die neue Regierung wird die offenen Fragen auch ernst nehmen, sie wird sich damit auseinandersetzen. Damit geben wir den Kindern Wurzeln und auch Flügel, damit sie dann ihr weiteres Leben schaffen. Der Bericht ist sehr wertvoll, ich habe das wirklich so empfunden, und ich arbeite auch in diesem Bereich. Ich bedanke mich bei den handelnden Personen, bei der Volks­anwalt­schaft sowie bei den Mitgliedern des Menschenrechtsbeirates und bei den Kommis­sionen. (Beifall bei FPÖ und Grünen sowie bei BundesrätInnen von ÖVP und SPÖ.)

12.35


Vizepräsident Ewald Lindinger: Danke, Frau Kollegin.

Zu Wort gemeldet ist Bundesrat David Stögmüller. Ich erteile ihm dieses. – Bitte.

 


12.35.59

Bundesrat David Stögmüller (Grüne, Oberösterreich): Wertes Präsidium! Sehr ge­ehrte Mitglieder der Volksanwaltschaft, Frau Brinek und Herr Fichtenbauer, grüß Gott! Werte Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Die Volksanwaltschaft ist eine unglaub­lich wichtige Institution, gerade wenn es um die Einhaltung der Menschenrechte geht. Das beweist die Volksanwaltschaft auch heute wieder mit einem Sonderbericht über Kinder und ihre Rechte in öffentlichen Einrichtungen. Dabei geht es um die schwächs­ten Mitglieder unserer Gesellschaft: die Kinder und Jugendlichen.

Ich möchte Ihnen wirklich auch noch einmal vielen Dank für Ihren Einsatz sagen, ganz besonders auch Ihrem gesamten Team, das da dahinter steht, das mit Expertise wirklich recherchiert und geschaut hat, dass uns hier im Parlament ein toller Bericht präsentiert werden kann.


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Die Menschenrechte sind nicht verhandelbar, wir müssen sie einhalten, schützen und fördern. Uns Grünen ist bewusst, dass gerade in den letzten Jahren viel Arbeit auf die Volksanwaltschaft zugekommen ist und Sie auch immer bemüht sind, die Menschen bestmöglich zu unterstützen. Das braucht auch entsprechende finanzielle Mittel, Sie haben das ja angesprochen – auch wieder einmal ein Appell. Also wirklich vielen herzlichen Dank für Ihre Arbeit und auch dafür, dass Sie sich dem wichtigen Thema der Kinderrechte widmen.

Sie wissen, im Bundesrat haben wir den einzigen parlamentarischen Kinderrechte­ausschuss in ganz Mitteleuropa, einen Ausschuss, der es sich zur Aufgabe gemacht hat, sich ausschließlich mit den Kinderrechten in Österreich zu befassen. Wir sind auch wirklich stolz auf diesen Ausschuss, und ich danke euch allen, die ihr da immer mitwirkt und gute Ideen einbringt.

Mit dem Sonderbericht haben Sie uns eine wirklich breite Palette an Aufgaben, an Problemstellungen, an Vorschlägen für Gesetzesnovellen geliefert, und jetzt liegt es an uns Parlamentariern, an uns Ausschussmitgliedern, diese Probleme, die draußen in den Betreuungseinrichtungen auftreten, anzugehen und zu beseitigen, Probleme mit den – unter Anführungszeichen –„Versorgungsangeboten“ in den Kinder- und Jugend­psychiatrien, in den Justizanstalten, mit Jugendlichen und Kindern, die auf der Flucht sind, oder Kindern, die von Kinderarmut betroffen sind, um jetzt nur ein paar Prob­lemfelder zu nennen. Jetzt geht es für uns darum, aktiv zu werden und deren Situation zu verbessern. Wir hier im Parlament haben es in der Hand, jedem Kind in Österreich die beste Bildung, die besten Zukunftschancen, das bestmögliche Aufwachsen zu ermög­lichen, ihm aber auch die Möglichkeit zu geben, mitzureden und mitzube­stimmen.

Ich möchte jetzt konkret ein paar Punkte aus dem Sonderbericht herausnehmen, nämlich zum einen: Die Zahl der Kinder und Jugendlichen in voller Erziehung im Jahr 2016 ist gegenüber 2015 um fast 4 Prozent angestiegen, und ich sehe das schon als gesellschaftliches Warnzeichen. Ich glaube, dass der Druck auf die jungen Menschen, auf Eltern, auf alleinerziehende Elternteile massiv steigt, oftmals sind sie auf die Herausforderungen der aktuellen Zeit nicht wirklich vorbereitet und massiv überfordert. Auch da zeigt sich wieder das Problem der vererbten Bildung; Armut und Gewalt­bereitschaft werden traurigerweise oftmals von den Eltern übernommen. Die Welt wird immer komplexer, und es halten einfach nicht alle Menschen mit dieser komplexen Welt Schritt.

Zum Glück steigt aber auch die Sensibilität gegenüber Missbrauchsfällen in der Gesell­schaft. Ich glaube, das muss auch erwähnt werden. Das, bei dem früher oft noch zugeschaut worden ist – Stichwort „g’sunde Watschn“ –, wird heute gemeldet, wird berichtet und wird aufgezeigt. Das ist auch gut so und muss auch passieren, denn Gewalt gegenüber Kindern, egal ob physische oder psychische Gewalt, darf nicht sein! Da gibt es kein Wenn oder Aber, und das ist auch unter keinen Umständen irgendwie rechtfertigbar. Darum hat es mich umso mehr geschockt, als ich im Bericht der Volks­anwaltschaft über die Fremdunterbringung und den Umgang mit Regelverstößen gelesen habe.

Da wird von starren Sanktionen, Überforderung des Personals und den damit einher­gehenden erniedrigenden und unmenschlichen Behandlungen von Kindern und Jugendlichen berichtet. Es wird von Kindern berichtet, die ins Bett eingekotet haben und als Strafe fast nackt eine Nacht lang im Regen stehen mussten, oder von Kindern, die bei Dunkelheit und Kälte im Hof und in Einfahrten stehen mussten, weil sie etwas angestellt hatten, von Schweigestrafen, von Kindern, die als Strafe den ganzen Tag ohne Essen, ohne Jacke im Winter im Hof verbringen mussten, oder von Jugendlichen,


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die als Strafe in einer 6 Quadratmeter großen Hütte bis zu 72 Stunden eingesperrt worden sind. Das ist etwas, was aktuell in Österreich passiert!

Es ist sehr gut, dass so etwas aufgedeckt wird, aber dieses Problem wird sich nicht nur mit Aufdecken der Fälle alleine lösen lassen. Was wir brauchen – das zeigt auch der Bericht der Volksanwaltschaft ganz klar auf –, ist eine gute personelle Ausstattung der Einrichtungen mit gut ausgebildetem und eingeschultem Personal, das auch motiviert ist und motiviert bleibt. Genau für Kinder und Jugendliche sind gerade bei Fremd­unterbringung Vertrauenspersonen ganz essenziell. Hier soll es zu möglichst wenig Personalfluktuation kommen, aktuell ist leider das Gegenteil der Fall.

Auch bei den Ausbildungsstandards gibt es massive Unterschiede in den Bundeslän­dern. Ich kann mich nur den Forderungen der Volksanwaltschaft anschließen: Es braucht Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen mit Berufsschutz und bundesein­heitliche Ausbildungsrichtlinien. In Oberösterreich sind wir zum Beispiel schon mehr oder weniger einen Schritt weiter, der oberösterreichische Sozialfachbetreuer in der Jugendwohlfahrt wird aber nur in Oberösterreich und nicht außerhalb der Landes­grenzen anerkannt. Es zeigt sich also in diesen Bereichen wieder der typische öster­reichische Föderalismus. Die Forderung seitens der Grünen ist ein einheitlicher Aus­bildungsstandard für ganz Österreich mit Betreuungsschlüssel in den Betreuungsein­richtungen. Nicht nur dort, sondern auch in den Altersheimen wären Betreuungsschlüs­sel ganz gut – auch das ist immer wieder ein Anliegen meinerseits.

Ein Punkt, der mir sehr wichtig ist und der auch schon von Kollegin Daniela Gruber-Pruner angesprochen worden ist, ist die Weiterführung der Jugendlichen nach Erreichung der Volljährigkeit. Die sogenannten Care Leaver sind mir persönlich ein ganz, ganz großes Anliegen. Im Schnitt ziehen die jungen Erwachsenen in Österreich ungefähr mit 24 Jahren von zu Hause aus – die Tendenz ist steigend, die Leute sind also immer älter, wenn sie ausziehen –, meistens natürlich noch mit Unterstützung, egal ob in finan­zieller Hinsicht oder einfach nur bei Behördengängen, beim Ausverhandeln irgendwelcher Mietverträge oder bei der Wohnungssuche und so weiter, und so fort.

Wenn man außerhalb des eigenen Familienverbandes aufwächst, in Wohnge­mein­schaften oder in Pflegefamilien, ist es nicht so, da steht man mit 18 Jahren auf eigenen Füßen. Genau das sind die sogenannten Care Leaver. Diese Jugendlichen haben es wirklich schwer, auf eigenen Füßen zu stehen, weil sie oftmals nicht das Familienum­feld, das soziale Umfeld erlebt haben, wie viele von uns hier herinnen es sehr wahrscheinlich erlebt haben. Diese Jugendlichen, die aus einer Fremdunterbringung ausziehen müssen, tragen ein wesentlich erhöhtes Risiko, an den Hürden des Erwach­senwerdens zu scheitern. Es wurde sehr wohl mit dem § 29 des Bundesgesetzes – ich glaube, das war 2013 – erstmals die Möglichkeit geschaffen, junge Menschen, junge Erwachsene bis zum 21. Lebensjahr im Bedarfsfall zu unterstützen, es ist aber leider in jedem Bundesland unterschiedlich geregelt: Föderalismus.

Der Bericht zeigt auch klar auf, dass diese gewählte Regelung nicht ausreichend war. Es fehlt der Rechtsanspruch, es können nur Jugendliche Unterstützung bekommen, die davor in einer Fremdunterbringung waren. Es kocht jedes Bundesland wieder sein eigenes Süppchen, es gibt keine einheitliche Grundlage zur Festlegung des Bedarfs an Hilfen und Unterstützung, keine einheitliche Praxis und so weiter, und so weiter. Jeder kann sich gerne selbst ein Bild machen, im Bericht der Volksanwaltschaft auf Seite 33 wird das ganz gut und ausführlich beschrieben.

Deswegen bringen wir heute wieder einmal einen Antrag zu diesem Thema ein:


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Entschließungsantrag

der BundesrätInnen David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Weiter­führung der Jugendhilfe nach Erreichung der Volljährigkeit“

Der Bundesrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Parlament ehestens, jedenfalls jedoch bis Ende 2018 einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, der

• einen Rechtsanspruch auf Gewährung von Hilfe und Betreuung nach dem Bundes­gesetz über die Grundsätze für Hilfen für Familien und Erziehungshilfen für Kinder und Jugendliche auch über das vollendete 18. Lebensjahr hinaus vorsieht;

• die Fortsetzung der Hilfe und Betreuung jedenfalls bis zum Abschluss einer Berufs­ausbildung und der erfolgten beruflichen Inklusion sicherstellt;

• einen einheitlichen Kriterienkatalog zur Erfassung des individuellen Bedarfs an Hilfe und Betreuung nach dem Bundesgesetz über die Grundsätze für Hilfen für Familien und Erziehungshilfen für Kinder und Jugendliche enthält.“

*****

Das sind nicht irgendwelche grünen Vorschläge, sondern das kommt vom Bericht der Volksanwaltschaft. Das sind die Probleme, die aufgezeigt worden sind – das wären die Lösungsansätze. Jetzt liegt es an uns, diese umzusetzen. Ich bitte euch wirklich, dem Antrag im Interesse der Jugendlichen zuzustimmen. Wenn ihr mir nicht glaubt, lest bitte noch einmal den Bericht der Volksanwaltschaft, Seite 33!

Nochmals vielen Dank der Volksanwaltschaft für diesen tollen Bericht. Sie sehen, dass wir im Bundesrat schon die ersten Problemfelder angehen, und wir werden uns auch sicher im Kinderrechteausschuss damit beschäftigen. – Vielen Dank. (Beifall bei Grünen und SPÖ.)

12.45


Vizepräsident Ewald Lindinger: Der von den Bundesräten David Stögmüller, Kolle­ginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „Weiterführung der Jugendhilfe nach Erreichung der Volljährigkeit“ ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Volksanwältin Dr.in Gertrude Brinek. Ich erteile ihr dieses. – Bitte.

 


12.46.09

Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek: Herr Präsident! Liebe geschätzte Damen und Herren Bundesrätinnen und Bundesräte! Wir bedanken uns für das große Interesse und das differenzierte, kompetenzgestützte Annähern an die Fragestellungen, die wir aufgeworfen haben. Wir sehen darin, dass Sie die Arbeit wertschätzen und dass Sie in unserem Sonderbericht eine Unterstützung für Maßnahmen sehen, die Sie auch weiter legistisch anstoßen können.

1900 hat Ellen Key, die große Kinderrechtlerin und Kennerin der Kinderbedürfnisse, formuliert, dass Kinder nicht bloß klein geratene Erwachsene sind, sondern dass Kin­der eigene Bedürfnisse und Ansprüche haben. Sie haben von den Defekten und von der Lösung und Bewältigung von Defekten gehört, Sie kennen sie, Sie haben sie auch dargestellt gesehen. Sie haben auch die Reparatur und den Weiterentwicklungsbedarf dieser institutionellen Angebote erwähnt. Wir meinen, dass es keine Genehmigung eines sozialtherapeutischen Zentrums, einer sozialpädagogischen Einrichtung geben


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darf, wenn es nicht ein Konzept dazu gibt, das auch Gewaltprävention, sexualpädago­gische Fragen und sexualpädagogische Präventionskonzepte enthält, und dort nicht Leute arbeiten, die im höchsten Maße ausgebildet sind. Allein die unterschiedlichen Erfordernisse – in einem Fall reicht es, dass man gerade anfängt, im anderen Fall muss man schon zwei Drittel der Ausbildung haben – zeigen, wie allenfalls überfordert oder wie professionell dort gearbeitet wird.

Die Bevölkerung – 1989 war das Ende der „g’sunden Watschn“ – sagt immer noch bei Umfragen, dass eine kleine Dachtel, ein kleiner Schlag ohnehin nicht so ernst gemeint ist. Wir brauchen auch nur auf unsere europäischen Nachbarländer zu schauen, wo per Gesetz entschieden wird, wann man noch hauen darf. Diese Antigewaltpolitik hat also noch nicht in allen Punkten Platz gegriffen.

Es geht jetzt nicht nur, wie Sie auch angesprochen haben, um den Schutz vor Gewalt, sondern es geht auch um das Teilhabenlassen, die Partizipation am Leben. Die Volks­anwaltschaft hat bei einer Beteiligung an einer Untersuchung herausgefunden, dass die mediale Darstellung von Kindern, von behinderten Kindern, von Kindern mit Beein­trächtigung schon so ist, dass über die Kinder entschieden wird, dass Kinder nicht gefragt werden. Ich bin der Frau Bundesrätin dankbar, dass sie aus ihrem Erfah­rungsschatz erzählt hat, wie Kinder durchaus in der Lage sind, zu formulieren, was sie haben wollen: Hilfe, aber kein Korsett, Hilfe und Unterstützung, aber keine Einengung.

Wir werden auch nachhaltig dafür sorgen und die Dinge beim Namen nennen, wenn es zu massiven gesundheitlichen Beeinträchtigungen – siehe Kinder- und Jugendpsychi­atrie – kommt, um zu sagen, was Kinder brauchen. Im Ausschuss sind wir gefragt worden, warum denn Kinder speziell untergebracht werden müssen und nicht mit Erwachsenen, was wir Fehlplatzierung nennen: Wenn Kinder keine Vorbilder, kein Role Model, keine Aussichten haben, wohin sie sich entwickeln, wenn sie temporär auch medizinische Hilfe brauchen, dann gibt es auch keine Perspektive und dann gibt es nur die Vorstellung: Aha, dort werde ich auch einmal als Erwachsener landen. – Ich denke, ich muss das nicht im Einzelnen ausführen.

Diese Frage der gesamthaften Gesundheit, der gesamthaften wohlfahrtlichen Unter­stüt­zung, im Zentrum das Kindeswohl, muss also in einer höchstmöglichen Qualität in ganz Österreich gesichert werden; und es darf nicht sein, wie das die Frau Bundesrat gesagt hat, dass dann aus dem Föderalismus ein regionaler Förderalismus wird und dann die Unterbringung eine dominierende ökonomische Perspektive hat: Von wo bekomme ich mehr, wenn ich wo welche Gastkinder unterbringe?

Zu befürworten ist auch eine temporäre Unterbringung in einem Krisenzentrum. Ich kenne die Einrichtung in Niederösterreich, die Brücke, die, wenn es zur Akutabnahme kommt, einmal damit beginnt, abzuklären, welche Art von Hilfe das Kind braucht, welche Art von Hilfe die Familie braucht, um dann zu sagen, was nach einer Zeit von drei Wochen bis zu einigen Monaten ist. Wo muss das Kind untergebracht werden? Sicher ist die familien- und wohnortnahe Fremdunterbringung, wenn sie ausge­sprochen werden muss, besser als die am anderen Ende des Bundesgebiets.

Wir unterstützen Sie sehr in allen legistischen und anregenden Bemühungen, für die Gesamtgesundheit und die bestmögliche Unterbringung zu kämpfen und es sozusagen nicht an Bundesländergrenzen scheitern zu lassen.

Ich bitte Sie auch noch im Namen der Volksanwaltschaft um Unterstützung in dem Be­gehren, das Heimopferrentengesetz zu novellieren. Hier geht es um Kinder und ehemals als Kinder untergebrachte Menschen. Sie wissen, dass uns auch mit Hilfe von Nationalrat und Bundesrat die Aufgabe übertragen worden ist, den Anspruch auf Heim­opferrente, 300 Euro im Monat ab Rentenalter, zu prüfen – nicht als Clearingstelle, sondern um die Organisation, überhaupt die damalige Unterbringung über Akten­stu-


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dium und so weiter zu recherchieren. Wir meinen, dass das, was in einem ersten Anlauf bei bestimmten damaligen Einrichtungen, bestimmten Unterbringungen von Kindern, die dann Gewalt erlitten haben, in der Folge Missbrauchserfahrungen ge­macht haben, vorgesehen wurde, nicht ausreichend, nicht vollständig ist, zum Beispiel wenn es um eine Unterbringung in Krankenanstalten geht – es ist schon die Kinder- und Jugendpsychiatrie genannt worden –: Es soll nicht daran scheitern, dass jemand einige Zeit in der Psychiatrie war oder/und dort missbraucht und misshandelt worden ist.

Auch private Einrichtungen, die im Namen der öffentlichen Hand tätig waren, sind jetzt im Gesetz nicht umfasst; auch Situationen von Menschen mit Behinderungen ganz besonderer Art – wir können Ihnen diese Details mit den Anregungen auch zur Verfügung stellen –, wenn sie nämlich nicht unter jene Behinderten fallen, die wegen Dauererwerbsunfähigkeit schon früher eine Rente beziehen. Auch wenn etwa jemand mit 50 Jahren kommt und vorbringt, ihm würde diese Heimopferrente zustehen, man habe aber bisher aus besonderen Gründen oder weil man nicht die Kraft hatte, das vorzubringen, nicht um eine Opferanerkennung angesucht, musste er bis jetzt die besonderen Gründe nachweisen, warum er jetzt so spät käme. Wir meinen, dass dieser besondere Grund wegfallen sollte und jeder jederzeit noch einen Antrag auf Opferanerkennung und dann in Folge auf Rente stellen können soll. Dieser besondere Rechtfertigungsgrund soll wegfallen, und jemand soll mittels Feststellungsbescheid auch vor der Rentenzeit zum Clearing zugelassen werden, wo festgestellt wird, dass es einen Anspruch gibt, er aber erst beim Eintritt ins Rentenalter realisiert wird.

Diese Möglichkeiten gibt es derzeit nicht, und so erleben wir bei Vorsprachen, dass es Kinder und Jugendliche – jetzt Erwachsene – gibt, die eben sortiert werden in solche, die einen Anspruch haben, und in solche, die keinen haben. Wir führen das darauf zurück, dass das in einem Anlauf, helfen zu wollen, gut gemeint war, aber noch nicht alle Dimensionen berücksichtigt werden konnten.

Ich hoffe, dass Ihnen bei der Übernahme dieser Anregungen, die wir Ihnen im Bericht geliefert haben, viel gelingt. Das wünscht sich das parlamentarische Organ Volks­anwaltschaft, und wann immer Sie dazu weitere Begehren auf Kooperation haben, darf ich diese für uns drei auf alle Fälle schon zusagen. – Vielen Dank. (Allgemeiner Beifall.)

12.54


Vizepräsident Ewald Lindinger: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Volksanwalt Dr. Peter Fichtenbauer. Ich erteile ihm dieses. – Bitte.

 


12.55.00

Volksanwalt Dr. Peter Fichtenbauer: Herr Präsident! Hoher Bundesrat! Ich möchte schon unterstreichen, dass ich sehr froh bin und auch einen gewissen Stolz zum Ausdruck bringen darf, dass dieser Sonderbericht der Volksanwaltschaft auch ein gelungenes Werk ist. Ich sage es ganz ehrlich: Kaum eine Phänomenologie macht mich rabiater als Gemeinheit gegen Kinder. Was steckt nämlich dahinter? – Es gibt eine verbreitetere Bereitschaft zum Sadismus, als man glaubt. Was ist denn der Hinter­grund, wenn wir Kinder in der Kälte stehen lassen, in der Hütte warten lassen? – Das sind Sadisten, die da am Werk sind. Jetzt behaupte ich, dass diese Fähigkeit zum Sadismus keine gesellschaftliche Ein- oder Abgrenzung zum Gegenstand hat. Das geht von Hoch bis Tief, von Unten bis Oben, in allen Gesellschaftsschichten. Gestern ist in der Zeitung gestanden: Ein junger Vater hat das Kind umgebracht, weil es geschrien hat. Ja bitte, wo sind wir denn in der Welt?

Es ist mit Gewissheit die Aufgabe jedes Parlamentariers, jeder Parlamentarierin, genau zu schauen, was sich in der Gesellschaft überall abspielt. Vor ungefähr zwei Jahren


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hätte ich fast zu raufen begonnen. Ich war in einem sehr distinguierten Geschäft, wo ein äußerst distinguiertes Paar, bestens gekleidet in Chanel, mit einem Baby ins Geschäft hereingegangen ist und geschaut hat. Das kleine Kind hat ein paar Muckser gemacht – ich weiß nicht, warum –, und die vornehme Mama hat das Kind genommen und ihm ein paar auf den Hintern gehauen. Da habe ich mich eingemischt, fast ist es rabiater geworden. – Man darf nicht zuschauen! Das betrifft alle Menschen, die in der Republik Verantwortung haben. (Allgemeiner Beifall.)

Ich kann mich gut erinnern: Mein Heimatgymnasium war Waidhofen an der Thaya, da war der Bezirksförster ein massiger Mann, der alleinerziehender Vater war, weil die Mutter schon früh gestorben war. Alle haben schon gewusst, dass es dort nicht gut zugeht. Er hat einen Buben gehabt, der 16 Jahre alt war. Dieser ist zum Vater ins Amt gegangen und hat sagt: Vater, gehst du zum Elternsprechtag? Darauf hat der Vater gesagt: Ja, sicher. Der Bub hat eine Pistole herausgezogen und sich über den Haufen geschossen. Alle waren sehr erschüttert, die Lehrer, die Professoren, die Schul­kameraden – wir waren ein Jahr auseinander. Was ist der Hintergrund gewesen? – Alle haben es gewusst, aber es hat keiner hingeschaut, es hat keiner geredet. Das ist die Ursache für solche Dinge. Wenn sich Kinder umbringen, dann ist ja schon alles aus! Da gab es einen Brodem von vorangegangenen Übelkeiten, wo jeder verant­wortlich ist, hinzuschauen, zu reden und Abhilfe zu suchen.

Deshalb behaupte ich, dass dieser Bericht der Volksanwaltschaft von großer Bedeu­tung ist. Er sollte als Grundlage genommen werden, nicht zur Tagesordnung überzu­gehen, ihn abzulegen, sondern er ist eine Grundlage für unendliche weitere Mühen an Verbesserungen, die angebracht sind. Ein klein wenig haben wir auch Grund, über Positives zu sprechen.

Ich komme noch einmal auf mein Hauptthema zurück: chronisch kranke Kinder in der Schule. In dem Symposium, von dem ich Ihnen die Unterlagen geben durfte, war auch Thema, dass es gilt, an der Rechtslage etwas zu verbessern. Im Unterrichts­minis­terium weiß man alles, ist man sehr gut informiert. Es gab zum Beispiel den Bericht, dass es einen Vorfall gab – das war in Oberösterreich, aber das ist wurscht, das hätte überall sein können –, bei dem die Lehrerin zur Mutter gesagt hat, ich greif nichts an. Es ging um ein diabetisches Kind, das überwacht und gespritzt werden hätte müssen. Die Lehrerin sagte: Sie bleiben draußen im Auto, und wenn etwas ist, hole ich Sie herein. – Das ist natürlich unmöglich. Warum? – Die Lehrerin, sage ich, ist nicht bös­artig. Sie war furchtsam, weil die Handreichung zugunsten des diabetischen Kindes, die natürlich rechtens ohne Weiteres möglich gewesen wäre, eventuell, wenn etwas schiefgegangen wäre, obwohl kein solcher Bericht je vorgelegen ist, zu theoretischen Ansprüchen geführt hätte.

Mein Anliegen beim damaligen Symposium im Jahr 2015 war, dass solche Hilfs­reichun­gen einfachster medizinischer Art Fälle der Amtshaftung und nicht der Indivi­dualhaftung sein müssen, sodass also für den Fall des Falles, sollte etwas schief­gehen, der Anspruchsteller zuerst einen Amtshaftungsanspruch stellt, der komplex genug ist, und erst dann, wenn ein Amtshaftungsanspruch durch ein Gericht positiv beschieden worden wäre, der theoretische Fall der Organhaftung eintreten würde. Ich war 42 Jahre lang Rechtsanwalt, ich weiß, wovon ich rede, ich kenne keinen einzigen Fall einer erfolgreichen Organhaftung.

Im Bildungsreformgesetz 2017 – das muss ich immer herunterlesen, weil es ein so langer, unschöner Begriff ist; das ist aber wurscht ist es gelungen, diese geforderte Rechtslage herbeizuführen, dass gewisse medizinische Tätigkeiten durch Lehrper­sonen eindeutig der Ausübung von Dienstpflichten zuzuordnen sind, sodass also diese Befürchtungsebene weg ist.


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Ein erster kleiner Schritt, dass man chronisch kranken Kindern in der Schule eine Hand­reichung machen kann. Das ersetzt aber nicht die Erfordernisse, die ich in meinem ersten Teil schon darstellen durfte, dass also die Lehrer ein kleines Einmaleins der medizinischen Hilfe erfahren müssen.

So, genug gesprochen! Es gibt (den Bericht in die Höhe haltend) viel zu lesen! Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. Danke schön. (Allgemeiner Beifall.)

13.02


Vizepräsident Ewald Lindinger: Danke, Herr Volksanwalt.

Nochmals zu Wort gemeldet hat sich Frau Volksanwältin Dr.in Gertrude Brinek. Ich erteile ihr dieses.

 


13.03.11

Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek: Ein kleiner Nachtrag, im Anschluss an die gestrige Ausschusssitzung: Ich habe hier (ein Buch mit dem Titel „Junge Menschen und ihre Rechte“ in die Höhe haltend) sehr gut lesbare angewandte Kinderrechte für Erwachsene oder – noch besser – für Jugendliche und alle Anwendungsformen, die Ihnen sonst noch einfallen. Wir haben hier Bücher für Sie aufgelegt. Das ist eine Publikation der Volksanwaltschaft, und wenn Sie noch weitere brauchen, melden Sie sich bitte. Wir lassen sie hier (auf die Bücher auf dem Nebentisch weisend) für Sie und für alle Interessierten liegen. (Allgemeiner Beifall.)

13.03

13.03.45

 


Vizepräsident Ewald Lindinger: Danke.

Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den gegenständlichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenminderheit. Der Antrag auf Fassung der gegen­ständlichen Entschließung ist daher abgelehnt.

Ich bedanke mich bei der Volksanwaltschaft für den Bericht und wünsche alles Gute.

13.04.583. Punkt

Vorhaben im Rahmen der Europäischen Union gemäß Art. 23e B-VG betreffend NON 1471/17 Jahresbericht des Europäischen Rechnungshofes über die Aus­füh­rung des Haushaltsplans der Europäischen Union zum Haushalts­jahr 2016/Jah­res­bericht über die Tätigkeiten im Rahmen des achten, neunten, zehnten und elften Eu­ro­päischen Entwicklungsfonds (EEF) zum Haushaltsjahr 2016 (155967/EU XXV.GP)

 


Vizepräsident Ewald Lindinger: Wir kommen nun zu Punkt 3 der Tagesordnung.

Dazu gibt es keinen Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ing. Eduard Köck. Ich erteile ihm dieses.

 



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13.05.48

Bundesrat Ing. Eduard Köck (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseher! Zuerst möchte ich dem Europäischen Rechnungshof für die hohe Wertschätzung gegenüber dem Bundesrat danken, dafür, dass er jedes Jahr den Rechnungshofbericht im EU-Ausschuss mit uns diskutiert und dabei auch die hohen Vertreter des Rechnungshofes anwesend sind.

Dies ist auch am 24. Oktober 2017 mit dem vorliegenden Bericht über das Jahr 2016 wieder geschehen, anwesend waren Mag. Herics und Dr. Spindelegger. Der Bericht des Europäischen Rechnungshofes spricht von einer positiven Entwicklung für das Jahr 2016. Erstmals seit Einführung der Zuverlässigkeitserklärung 1994 gab der Rech­nungshof für das Jahr 2016 ein eingeschränktes und kein negatives Prüfurteil zu Zah­lungen der EU ab. Dies geschah deshalb, weil die geschätzte Fehlerquote kon­tinuier­lich sinkt: 2016 lag sie bei 3,1 Prozent, 2015 bei 3,8 und 2014 noch bei 4,4 Pro­zent.

Ein erheblicher Teil der geprüften Ausgaben, und zwar die der sogenannten an­spruchs­basierten Zahlungen, war im wesentlichen Ausmaß mit kleinen Fehlern be­haftet. Unter anspruchsbasierten Zahlungen werden jene verstanden, die Begünstigte unter bestimmten Voraussetzungen erhalten, etwa Forschungsstipendien, Stipendien für Studierende oder Direktbeihilfen für Landwirte. Da gab es die niedrigste Fehler­quote von nur 1,3 Prozent.

Bei den erstattungsbasierten Zahlungen, bei denen die Begünstigten für entstandene förderfähige Kosten Beihilfen erhalten, betrug die Fehlerquote 4,8 Prozent.

Herics wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Mitgliedstaaten selbst wirksame Korrekturmaßnahmen vorgenommen haben, wodurch ein Absinken der Fehlerquote erwirkt werden konnte.

Die EU-Rechnungsführung wird für das Jahr 2016 als zuverlässig beurteilt. Auch die Einnahmen und Zahlungen qualifiziert der Europäische Rechnungshof als rechtmäßig und ordnungsgemäß. Insgesamt handelt es sich um ein Budget der EU in Höhe von 136,4 Milliarden Euro, wobei der Großteil im Ausmaß von 57,9 Milliarden Euro für Land- und Forstwirtschaft ausgegeben wird, 35,7 Milliarden Euro werden für die Kohäsion, 15,2 Milliarden für den Bereich Wettbewerbsfähigkeit und 13,8 Milliarden für die Entwicklung des ländlichen Raums, die Umwelt, Klimapolitik und Fischerei ausgegeben; 9,4 Milliarden Euro fließen in die Verwaltung.

Dieser EU-Haushalt entspricht nur 1 Prozent der Wirtschaftsleistung aller Länder im gesamten EU-Raum.

Die Kommission gab sich selbst die Aufgabe, Dienstposten in der Verwaltung um 5 Prozent zu reduzieren, da die Arbeitszeit erhöht wurde. Dieses Ziel konnte bis 2017 mit einer Reduktion von 4 Prozent fast erreicht werden und soll in den nächsten Jahren umgesetzt werden.

In diesem Bereich wird es weiter viel Arbeit geben, da sich der Austritt Großbritanniens aus der Union ebenfalls in einer Reduktion der Zahl der Beamten auswirken muss; Kanzler Kurz hat dies bei der Kommission bereits deponiert. Das muss auch umgesetzt werden, sonst wird der Rahmen so nicht mehr finanzierbar sein.

Kritisch äußert sich der Rechnungshof zum Finanzmanagement der EU. Er wies darauf hin, dass der Anstieg des Haushaltsrahmens auf über 238 Milliarden Euro einen historischen Höchststand bedeutet.

Große Probleme ortet er durch die Zunahme der Kosten zahlreicher Programme, die außerhalb des EU-Budgets installiert werden, sogenannte Satellitenbudgets. Dadurch leidet die Transparenz. Diese Mittel und Programme, wie etwa der Europäische Sta­bilitätsmechanismus, das Europäische Finanzaufsichtssystem, die Europäische Inves-


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titionsbank und die Verteidigungsagenturen, seien auch nicht der Prüfungskompetenz des Rechnungshofs unterworfen.

Eine Ausdehnung der Prüfbefugnisse auf diese Bereiche ist meiner Meinung nach un­be­dingt notwendig, damit nicht im Nachhinein Überraschungen auftauchen. Grund­sätzlich wird der Europäische Rechnungshof seine Strategie des Prüfungsansatzes ändern: Man wolle einen klaren Fokus auf eine sinnvolle Verwendung der EU-Mittel sowie auf Leistungspakete legen und nicht allein die Rechtsaspekte der Prüfung zugrunde legen. Auch strebe man eine intensivere Kooperation mit dem Rat der EU und eine engere Zusammenarbeit mit den nationalen Parlamenten an.

Was die Ergebnisse für Österreich betrifft, gab es gegenüber 2015 kaum Änderungen. In Österreich sind noch immer 40,4 Prozent der Transaktionen mit Fehlern behaftet, der EU-Durchschnitt liegt allerdings bei 43,6 Prozent; es handelt sich in Österreich dabei jedoch um eher kleinere Fehler. Bei den finanziellen Berichtigungen schneidet Österreich im europäischen Vergleich noch immer gut ab: Österreich musste im Vor­jahr 0,54 Prozent der Zahlungen korrigieren, der EU-Durchschnitt liegt bei 2,74 Pro­zent, die Bandbreite geht bis über 15 Prozent.

Ein großes Problem bereitet in Österreich noch immer die Berechnung der Almflächen, was auch bei der Prüfung erkannt wurde. Vorteilhaft wäre es, auf einfachere Modelle umzusteigen, etwa nach der Anzahl der aufgetriebenen GVE und nicht nach der Fläche zu rechnen. Herics spricht gegenüber dem EU-Ausschuss davon, dass seit dem Frühjahr 2016 ein Verfahren laufe, in dem dies begutachtet wird.

Kritisch äußert sich der Vertreter des Rechnungshofes auch gegenüber der Arbeit von Olaf, dem EU-Betrugsbekämpfungsamt, es arbeitet offensichtlich nicht in jedem Land mit der gleichen Sorgfalt. Der Rechnungshof hat bereits eine Prüfung von Olaf ein­geleitet. Positiv beurteilt wird, dass es ab 2020 eine Europäische Staatsanwaltschaft geben wird.

Der Prüfungsbericht dokumentiert die gute Arbeit der Prüfer, die notwendig und wichtig ist, damit sich auf keiner Ebene lasche Methoden einschleichen. Einige Beispiele zeigen deutlich auf, dass immer wieder versucht wird, Förderungsbetrug zu betreiben, und das gehört unterbunden. Der erste Schritt dazu ist das Aufdecken der Fälle.

Danke an den Rechnungshof für den Bericht und die Bereitschaft der Diskussion dazu. Wir befürworten diesen Bericht. Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei BundesrätInnen von SPÖ und FPÖ.)

13.12


Vizepräsident Ewald Lindinger: Herr Bundesrat Stefan Schennach ist zu Wort ge­meldet. Ich erteile ihm dieses.

 


13.12.14

Bundesrat Stefan Schennach (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Kollege Köck hat mir erspart, viele Fakten extra auszuführen. Das Interessante ist natürlich, dass bei einem ungefähren Budget von 136,5 Milliarden Euro der EU von manch populistischer Seite immer wieder vorgeworfen wurde, Missmanagement zu betreiben, also dass das Geld nicht dort ankommt, wo es ankommen soll. Wenn wir die Prüfungen des Europäischen Rechnungshofes anschauen, dann sehen wir, dass es auch bei den negativen Berichten – alle Prüfberichte seit 1994 waren negativ, sie behandelten einen Rahmen von ein bisschen mehr als 5 Prozent – nicht heißt, dass das Betrugsfälle waren, dass das gestohlenes oder entwendetes Geld aus dem Budget der EU war, sondern dass es im Bereich der Erstattung und im Bereich der Ansprüche zu Fehlern gekommen ist.

Die gibt es natürlich noch immer, und wenn, Kollege Köck hat es schon gesagt, wir nun bei diesem großen Budget bei einer Fehlerquote von 3,1 Prozent liegen, so sind die


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aus unterschiedlichen Töpfen, in dem Bereich, in dem man Ansprüche auf EU-Gelder hat, sind es überhaupt nur 1,3 Prozent. Dort, da zählt auch Österreich mit dazu, wo die Fehler bei den Erstattungen gemacht wurden, schraubt sich die Fehlerquote auf fast 5 Prozent hinauf.

Da man in vielen Ländern viele Projekte fördert, gibt es bei dem großen Budget natür­lich auch einmal Betrugsfälle. Da muss man sagen, in dem Bereich haben wir von 2016 auf 2017 überhaupt eine radikale Verbesserung erreicht. Im gesamten EU-Raum gab es 2016 elf Betrugsfälle, aber im Sinne des Verdachtes, nicht im Vollzogenen, und das ist 2017 auf überhaupt nur zwei heruntergeschmolzen, wobei Schweden und Polen unter einem zu rechnen sind; man könnte sagen, es sind drei Länder, aber Schweden und Polen haben da einen sogenannten Verdacht.

Das heißt, das EU-Budget obliegt einer akribischen Kontrolle, und das ist gut so. Deshalb sollte man mehr Vertrauen haben, auch in öffentlichen Debatten und selbst in Wahlkämpfen, in denen man immer wieder die EU als den Topf hernimmt, in dem unser Geld versinkt. – Das ist nicht der Fall!

Das Interessante, wenn wir das alles anschauen, sind die Wirtschaftlichkeitsprüfungen; es gibt eine ganze Reihe von Sonderprüfungen, Schnellanalysen. Derzeit läuft eine Sonderprüfung zur Lebensmittelsicherheit in Europa, und es wurde gerade eine Sonderprüfung zum makroökonomischen Ungleichgewicht in Europa abgeschlossen. Nur, damit man vielleicht ein bisschen ein Gefühl bekommt: Es wurde gerade ein Sonderbericht über die Effizienz der Verwaltung der Europäischen Zentralbank auf dem Gebiet des Krisenmanagements für Banken fertig. Das sind schon Meilensteine und das zeigt auch, wie wichtig die entsprechende Prüfung ist.

Interessant ist auch, weil immer wieder gefragt wird, wo Geld versickert: Es gibt einen ganz, ganz druckfrischen Sonderbericht über die gemeinsame Hilfe bei der Unter­stützung von Projekten in europäischen Regionen, sozusagen ist es Zeit für eine bessere Ausrichtung, da kommt auch viel von der Kohäsion hinein. Oder zum Beispiel das Thema Planstellenabbau: Das geht nicht so, dass man einfach Planstellen abbaut. Da gab es eine Schnellanalyse des Europäischen Rechnungshofes auf Wirkung, Nutzen, soziale Konsequenzen und Auswirkungen.

Auch die Frage der Bankenunion ist zum Beispiel solch ein Sonderbericht, und die Wirt­schaftlichkeitsprüfung – Guten Morgen, Tirol, Italien und Bayern! – der Hochge­schwin­digkeitsstrecke Brennerbasistunnel, die ergeben hat, dass da Geld versenkt wird, weil es oben und unten keinen Anschluss an den Brennerbasistunnel gibt, und vor allem gibt es in Bayern nichts, absolut nichts. Da werden Milliarden verbaut, und wir haben einen Potemkin’schen Tunnel ohne Anschlüsse.

Da ist auch noch die Frage der Wirtschaftlichkeit zu stellen. (Zwischenruf der Bun­desrätin Ledl-Rossmann.) Diese Kritik richtet sich nicht an Tirol, ich habe es hier schon murmeln gehört, Tirol erfüllt dabei seine Aufgabe und drückt nach, sie richtet sich auch nicht an Italien, die tun auch etwas, aber die Bayern tun gar nichts. Da muss dann die EU schon zu den Bayern und auch gegenüber Deutschland sagen, dass sie sich Mittelüberweisungen nach Deutschland noch einmal überlege, wenn die eines der wichtigsten Projekte in den Sand fahren. Tirol und Italien können noch so gute Arbeit leisten und das Geld noch so gut einsetzen, wenn es in Deutschland keine An­schlussabfahrt und -auffahrt gibt, dann bleiben die Züge im Tunnel stehen und es kann nicht ab- und zugeladen werden. (Bundesrat Mayer – erheitert –: Ja, ja!) – Ja, da sind wir dann bei Dürrenmatt, dort hört der Tunnel nie auf.

Diese Zusammenarbeit besteht seit 30 Jahren, und die Verkehrsprognosen der drei projekttreibenden Staaten wurde laut Europäischem Rechnungshof überhaupt nie aufeinander abgestimmt. Daher sagen die, dass es ganz grobe Mängel in der Ver-


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kehrsplanung eines solchen Projektes gibt und ein Umdenken in der Verkehrspolitik nötig ist. Bitte, das ist ein Vorzeigeprojekt, bei dem der Rechnungshof mehr als deut­liche Worte spricht.

Der EU-Ausschuss des Bundesrates war einer der wenigen in Europa, die sich ganz konsequent dahintergestellt haben, dass wir eine Europäische Staatsanwaltschaft, einen europäischen Staatsanwalt oder eine Staatsanwältin bekommen. Das ist mittler­weile Realität, und wie wir alle wissen, haben andere Staaten heftig dagegen oppo­niert. Sehen wir uns zum Beispiel diese Betrugsfälle an. Kollege Köck hat schon auf die eingeschränkte Kompetenz von Olaf in diesem Zusammenhang hingewiesen. Wenn wir nationale Kompetenzen wirklich ganz klar an diese Europäische Staatsan­waltschaft abtreten, dann erhöhen wir tatsächlich deren Effizienz. Die Europäische Staatsanwaltschaft ist fix. Sie wird ab 2020 in Luxemburg bestehen. Für die Korrup­tionsbekämpfung ist das etwas ganz, ganz Maßgebliches.

In diesem Sinne an die Adresse populistischer Parteien gesagt: Die Berichte des Europäischen Rechnungshofes entziehen dem Blaming, vielen Verunglimpfungen die Grundlage. Anderes ist wirklich spannend zu lesen.

Zum Schluss möchte ich noch etwas zur Hochwasserprävention sagen. Da gibt es einen Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofes über die Wirtschaftlichkeit unse­rer Hochwasserprävention. Und nicht zuletzt – und jetzt muss man doch noch ein kritisches Wort sagen – begehen wir in Österreich, ob gewollt oder nicht gewollt, schon ein bisserl Betrug mit unseren Almen, nämlich bei den Flächenbemessungen. In jedem Bericht scheinen wir mit den Almen auf der Betrugsseite auf, weil das eben nicht korrekt abläuft. Deshalb sollten wir danach trachten, dass im nächsten Rechnungs­hofbericht die österreichischen Almen endlich nicht mehr vorkommen. In diesem Sinne: Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie der Bundesrätin Dziedzic.)

13.22


Vizepräsident Ewald Lindinger: Danke, Herr Bundesrat.

Zu Wort gemeldet ist Bundesrat Christoph Längle. Ich erteile ihm dieses.

 


13.22.18

Bundesrat Christoph Längle (FPÖ, Vorarlberg): Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Zur Debatte steht der Bericht des Europäischen Rechnungshofes für das Haushaltsjahr 2016. Grundsätzlich ist dazu zu sagen, dass das schon etwas sehr Wichtiges ist, denn da werden ja rund 140 Milliarden Euro bewegt. Das ist keine kleine Summe, und da geht es schon um sehr, sehr viel Geld.

An dieser Stelle möchte ich betonen, dass Österreich ein klarer Nettozahler ist und wir beispielsweise allein für das Jahr 2016 rund 800 Millionen Euro nach Brüssel über­wiesen haben. Dazu ist zu sagen, dass die EU eigentlich einmal generell über ihr System nachdenken sollte. Von den 28 Mitgliedstaaten sind nämlich lediglich zehn Netto­zahler und eben 18 Nettoempfänger. Das ist etwas, was nicht gerade wün­schenswert ist, und auch etwas, was sicherlich einmal überdacht werden sollte, um ein Verhältnis herbeizuführen, das ausgeglichener ist.

Dem Europäischen Rechnungshof kommt natürlich eine besondere Rolle zu. Er ist ja zum einen Hüter der finanziellen Interessen aller EU-Bürger und zum anderen ein sehr, sehr wichtiges Prüf- und Aufsichtsorgan. Er prüft die Zahlungsflüsse auf Rechtmäßig­keit und Ordentlichkeit und beaufsichtigt diese Gelder. Derzeit ist es leider so, dass der Europäische Rechnungshof gar nicht alles prüfen kann. Die sogenannten Satelliten­budgets schlagen schon sehr negativ zu Buche. In diesen Satellitenbudgets werden Gelder außerhalb des ordentlichen Haushaltes geführt und dem Rechnungshof keine Prüfmöglichkeiten zugestanden.


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Zu nennen sind aber auch andere Bereiche: Dort, wo nämlich der Europäische Rech­nungshof prüft, kommt es immer wieder vor, dass doch auch erhebliche Fehler aufge­deckt werden. Zu nennen sind der ESFS, das Europäische System der Finanzaufsicht, und der Stabilitätsmechanismus ESM. Dort werden eigentlich immer diese Prüfungen gemacht, und dennoch kommt es immer wieder zu diesen Fehlern. Zu nennen sind auch die Förderungen der Landwirtschaft mit rund 44 Prozent und im Bereich des Eler – Entwicklung des ländlichen Raumes – mit 50 Prozent Fehlerquote. Von den sogenannten Asylprojekten, wovon es elf an der Zahl gab, weisen sechs Fehler auf. Das ist meiner Meinung nach schon bedenklich und zeigt eben auch auf, dass nicht alles rechtskonform abgelaufen ist und nicht den gültigen Regelungen entspricht.

Diese Ergebnisse zeigen, dass die Prüftätigkeit des Europäischen Rechnungshofes sehr wichtig ist und grundsätzlich auch ausgebaut werden sollte. Wir Freiheitliche sagen dazu ganz klar: Dort, wo Steuergelder fließen, dort, wo Bürgerinnen und Bürger Geld hergeben, muss auch genau geprüft werden, und es kann doch bitte nicht sein, dass der Rechnungshof teilweise ausgeschlossen wird und es in anderen Bereichen wie erwähnt zu derartigen Missständen kommt. (Bundesrat Schennach: Gilt das für Österreich auch?)  Herr Kollege, selbstverständlich gilt das auch für Österreich, das gilt für die gesamte EU. (Bundesrat Schennach: Ich meine für und in Österreich!) – Ich spreche für die gesamte EU, für alle Mitgliedstaaten.

Ich sage auch dazu: Jeder europäische Bürger hat das Recht zu wissen, wo sein Geld hinkommt. Und ja, auch die Österreicher sind EU-Bürger. (Bundesrat Schennach: Ich spreche vom österreichischen Rechnungshof! Der ist ja auch beschränkt!)  Das ist auch ein Punkt, den man sicherlich negativ anmerken kann. Insbesondere geht es hier bei diesem Tagesordnungspunkt aber um die Tätigkeit des Europäischen Rech­nungshofes. (Zwischenruf der Bundesrätin Mühlwerth. – Bundesrat Schennach: Das ist Anfang der 2000er-Jahre passiert! – Bundesrat Rösch: Die Roten lassen nicht einmal kontrollieren, was sie ausgelagert haben! – Bundesrätin Mühlwerth: Was habt ihr alles - -? – Bundesrat Schennach: Anfang der 2000er-Jahre? ...! – Bundesrätin Reiter: Könnt ihr das nicht draußen ausdiskutieren?) – Es scheint, dass ich genau die richtigen Worte gewählt habe, wenn hier offensichtlich eine Zusatzdebatte entsteht. Das zeigt eben, wie wichtig dieses Thema ist.

Abschließend: Wir Freiheitliche werden dem Jahresbericht unsere Zustimmung erteilen und hoffen auch, dass diese Missstände abgestellt werden und dem Rechnungshof die volle Prüfmöglichkeit zugestanden wird. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

13.27


Vizepräsident Ewald Lindinger: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Dr.in  Heide­linde Reiter. Ich erteile ihr dieses.

 


13.27.24

Bundesrätin Dr. Heidelinde Reiter (Grüne, Salzburg): Herr Präsident! Werte Kollegen und Kolleginnen! Der Bericht ist sehr umfangreich, natürlich sehr zahlenlastig, sehr komplex und stößt jetzt auf eher geringes nachmittägliches Interesse, wie ich festgestellt habe.

Ich möchte den Ausführungen meiner Vorredner nur einige Anmerkungen hinzufügen. Ich wusste nicht, dass es einen OECD-Index zur leistungsorientierten Haushaltspla­nung gibt, und das ist ja eigentlich das, was das politisch Interessante ist. Dass buch­halterische Fehler passieren oder eben nicht, dass richtig gerechnet wird, sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Die Frage ist jedoch immer: Was wurde mit diesen Geldern wo erreicht, hat es die Zielerreichung gegeben und so weiter? In dieser leistungs­orientierten Haushaltsplanung ist die EU weltweit führend. Österreich belegt den ausgezeichneten vierten Rang hinter Korea und Mexiko. Deutschland ist nur auf


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Platz 26 und die USA auf Platz 27. Ich erwähne das nur, um zu unterstreichen, dass Statistiken, Messgrößen immer etwas sehr Relatives und damit eben auch eine Leistungsberichterstattung sind.

Es gibt zwei Schlüsselberichte der Leistungsberichterstattung in der EU. Der eine ist der Programmabriss. Damit rechtfertigt die Kommission die Zuweisung von Finanz­mitteln an die Haushaltsbehörde. Der andere ist die jährliche Management- und Leis­tungsbilanz, die eine grobe Übersicht, wie die politischen Prioritäten der EU aus dem Haushalt unterstützt und welche Ergebnisse damit erzielt wurden, sowie eine Einschätzung der Verwaltung des Haushalts durch die Kommission gibt.

Das Problem, das der Rechnungshof in diesem Bereich sieht, ist, dass die Leis­tungsberichterstattung unausgewogen ist. Zu Problemen und Fehlschlägen werden nur begrenzte Informationen vorgelegt. Ich denke, das ist eine wichtige Information für die Politik. Es gäbe für eine ausgewogene Leistungsberichterstattung internationale Nor­men und Empfehlungen, und das würde eine politische Einschätzung natürlich wesentlich erleichtern. Was nützt es mir, wenn zum Beispiel zur Almförderung fest­gestellt wird, dass die Gelder ordnungsgemäß ausgegeben wurden, ich aber aufgrund der Regelungen auf den Almen die Biodiversität verloren habe, weil dort jetzt quasi Intensivlandwirtschaft betrieben wird und viele ganz aufgegeben haben? All das sage ich nur, um zu unterstreichen, wie wichtig Zielerreichung und Leistungsbilanz sind.

Im Bereich Ressourcen gibt es ja neben den Kohäsionsförderungen die größte Fehlerhäufigkeit, also die wesentlichsten Überschreitungen. Das, was sich draußen im Konkreten abspielt, ist teilweise noch viel dramatischer als das, was in Zahlen dargestellt wird. Bei diesen Flächenberechnungen auf den Almen zum Beispiel hat der Kontrolleur, wann immer er kommt, andere Zahlen für die Flächen der Bauern. Wir in Salzburg verlieren ganz konkret Flächen aus dem Naturschutzbereich, weil die Auflagen und die Strenge der Vorschriften zum Ertrag oder zum Nutzen für die Bauern in keinem Verhältnis mehr stehen. (Präsident Todt übernimmt den Vorsitz.)

Die USA haben übrigens eine Website, die www.performance.gov heißt, auf der die Öffentlichkeit darüber informiert wird, wie die obersten Bundesbehörden bei der Erreichung ihrer gemeinsamen und spezifischen Ziele vorankommen. Es gibt auch weitere positive Beispiele der Darstellung: England oder auch die Weltbank. Die EU besitzt keine solche zentrale Website über die Leistungen, auf der die Informationen aller Kommissionsabteilungen zu sämtlichen Bereichen des EU-Haushalts bereitge­stellt werden, und zwar benutzerfreundlich, das heißt mit entsprechenden Naviga­tionssystemen und Wegweisern.

Der Rechnungshof kreidet das an, die Kommission verspricht Besserung. Das wird hoffentlich das politische Backing für die politische Interpretation des Rechnungshof­berichtes erleichtern und es damit auch tendenziösen Interpretationen schwerer machen, Kritik polemisch zuzuspitzen.

Allerdings sehe ich auch ein Problem der Kommission: Die Rechtsgrundlagen der Programme für den Zeitraum 2014 bis 2020 umfassen über 700 Indikatoren, mit denen die Leistungen der Programme während des Lebenszyklus überwacht werden sollen. Es wird geraten, das zu vereinfachen, in der Komplexität wieder zurückzugehen.

Der Rechnungshof legt großen Wert darauf, die Befolgung der Empfehlungen darzu­stellen und zu monitoren, und ich kann eigentlich nur sagen, dass der österreichische Rechnungshof sich sehr glücklich schätzen könnte, wenn seinen Empfehlungen in dem Ausmaß gefolgt wird, wie das in der EU der Fall ist.


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Nach wie vor über der Wesentlichkeitsschwelle – das wurde schon angedeutet – liegen die erstattungsbasierten Ausgaben, obwohl es zu Verbesserungen gekommen ist. Das sind Forschungsprojekte, Fortbildungsprogramme, Projekte zur regionalen und länd­lichen Entwicklung und Entwicklungsprojekte. Da sind die Regeln für die Empfänger sehr kompliziert, die Vorschriften bezüglich dessen, was gefördert werden kann, sowie dazu, wie Kosten ordnungsgemäß entstehen. Da bemerkt die Kommission schon, dass sie nicht optimistisch ist, dass zwischen Recht- und Ordnungsmäßigkeit einerseits und der Verwirklichung politischer Zielsetzungen andererseits ein ausgewogenes Verhältnis geschaffen werden kann und dabei die Umsetzungs-, Verwaltungs- und Kontrollkosten im Auge behalten werden können. Wir erreichen da mit Kontrollen und Vorschriften offensichtlich schon eine gewisse Grenze, jenseits der deren Handhabung einfach nicht mehr möglich ist beziehungsweise eine weitere Kontrollverbesserung die Kosten des Aufwands in eine unvertretbare Höhe treibt.

Bei anspruchsbasierten Ausgaben wie Stipendien oder Direktbeihilfen liegt die Feh­lerquote deutlich unter der 2-Prozent-Marke. Über Olaf hat Kollege Schennach schon gesprochen. Es ist einfach so, dass die Finanzierungsregelungen der EU auch weiter­hin immer komplexer werden. Es braucht zusätzliche Mittel für Finanzkrise, Klima­schutz, Migration und Flüchtlinge, und die verfügbaren Mittel sollen auf effizientere und innovative Weise eingesetzt werden, wie Darlehen, Garantien, Eigenkapitalbeteili­gun­gen. Der Efsi ist so ein Beispiel.

Als Folge davon multiplizierte sich die Zahl der Stellen und Instrumente, die an der Finanzierung der Umsetzung von EU-Politiken beteiligt sind. Es entstand ein höchst komplexes Geflecht aus Regelungen rund um den EU-Haushalt. Da gibt es auch (ein Blatt mit einer Schemadarstellung in die Höhe haltend) eine wunderschöne Tafel dazu. Das erinnert ein bisschen an den Finanzausgleich in Österreich und die Probleme dabei. Diese Komplexität untergräbt die Rechenschaftspflicht und die Transparenz, weil die Regelungen für Berichterstattung, Prüfung und öffentliche Kontrolle nicht auf­einander abgestimmt sind. Das heißt, der Rechnungshof darf nur einige Finanz­mecha­nismen prüfen und kommt daher zu dem Schluss, dass es die derzeitigen Regelungen erschweren, eine wirksame Verwaltung, Prüfung, Kontrolle und Berichterstattung sicher­zustellen sowie den Bürgern einen angemessenen Überblick über Kosten und Nutzen von EU-Tätigkeiten zu liefern. Das ist eine doch dramatische Aussage, denke ich. Man muss Wege finden, um politisch damit entsprechend umzugehen.

Die Empfehlung des Rechnungshofes ist, dass die Kommission, das Parlament und der Rat aufgefordert werden, im Zuge der Debatte zur Zukunft Europas Überlegungen anzustellen, wie das Haushaltssystem reformiert werden könnte, um ein besseres Gleichgewicht zwischen Vorhersehbarkeit und Flexibilität herzustellen, und wie sicher­gestellt werden kann, dass die Finanzierungsregelungen insgesamt nicht komplexer als nötig sind, um die politischen Ziele der EU zu erreichen und Rechenschaftspflicht, Transparenz und Prüfbarkeit zu gewährleisten. – Die Kommission nickt dazu. (Heiter­keit der Rednerin.)

Ich glaube, das sind sehr hehre Ziele. Der Einsatz des Rechnungshofes, um diesen Zielen näher zu kommen, ist ein gewaltiger, aber ich glaube, es braucht auch noch viel politische Arbeit, um sich diesen Zielen zumindest anzunähern. – Danke. (Beifall bei Grünen und SPÖ.)

13.37


Präsident Reinhard Todt: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall. Die Debatte ist ge­schlos­sen.


BundesratStenographisches Protokoll875. Sitzung, 875. Sitzung des Bundesrates am 8. Februar 2018 / Seite 82

13.37.284. Punkt

Antrag der BundesrätInnen Edgar Mayer, Monika Mühlwerth, Reinhard Todt, Mag. Nicole Schreyer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abhaltung einer parlamentarischen Enquete gemäß § 66 GO-BR zum Hearing betreffend Nach­besetzung eines Mitglieds des Verfassungsgerichtshofes (246/A-BR/2018)

13.37.31

Präsident Reinhard Todt: Nunmehr gelangen wir zu Punkt 4 der ergänzten Tages­ordnung.

Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Wünscht jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag auf Abhaltung einer parlamentarischen Enquete für ein Hearing der Bewerberinnen und Bewerber um die Stelle eines Mitgliedes des Verfassungsgerichtshofes ihre Zustimmung geben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag auf Abhaltung der gegenständlichen Enquete ist somit angenommen.

Hinsichtlich des Termins, der Tagesordnung und des Teilnehmerkreises für die soeben beschlossene Enquete darf ich auf den bereits allen Mitgliedern des Bundesrates zugegangenen Selbständigen Antrag 246/A-BR/2018 verweisen.

13.39.025. Punkt

Antrag der BundesrätInnen Reinhard Todt, Edgar Mayer, Monika Mühlwerth, Mag. Nicole Schreyer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abhaltung einer parlamentarischen Enquete gemäß § 66 GO-BR zum Thema „Älter, Jünger, Ärmer? Zukunftsstrategien gegen Armut in Kindheit und Alter“ (247/A-BR/2018)

 


13.39.16

Präsident Reinhard Todt: Wir gelangen nun aufgrund der ergänzten Tagesordnung zu Tagesordnungspunkt 5.

Wir gehen in die Debatte ein.

Es liegen keine Wortmeldungen hiezu vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag der Bundesräte Mayer, Mühlwerth Todt, Schreyer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abhaltung einer parlamenta­ri­schen Enquete gemäß § 66 der Geschäftsordnung des Bundesrates zum Thema „Älter, Jünger, Ärmer? Zukunftsstrategien gegen Armut in Kindheit und Alter“.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag ihre Zustimmung geben, um ein Handzeichen. – Ich stelle die Stimmeneinhelligkeit fest. Der Antrag auf Abhaltung der gegenständlichen Enquete ist somit angenommen.

Hinsichtlich des Termins, der Tagesordnung und des Teilnehmerkreises für die soeben beschlossene Enquete darf ich auf den bereits allen Mitgliedern des Bundesrates zugegangenen Selbstständigen Antrag 247/A-BR/2018 verweisen.


BundesratStenographisches Protokoll875. Sitzung, 875. Sitzung des Bundesrates am 8. Februar 2018 / Seite 83

13.40.56Dringliche Anfrage

der BundesrätInnen Inge Posch-Gruska, Kolleginnen und Kollegen an die Bun­desministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betref­fend „Abschaffung der Beschäftigungsaktion 20.000“ (3447/J-BR/2018)

 


Präsident Reinhard Todt: Wir gelangen nunmehr zur Verhandlung über die Dringliche Anfrage der Bundesräte Inge Posch-Gruska, Kolleginnen und Kollegen an die Frau Bundesminister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz.

Ich begrüße die Frau Sozialminister bei uns im Haus. Herzlich willkommen! (Allge­meiner Beifall.)

Da die Dringliche Anfrage inzwischen allen Mitgliedern des Bundesrates zugegangen ist, erübrigt sich eine Verlesung durch die Schriftführung.

Ich erteile Frau Bundesrätin Inge Posch-Gruska als Antragstellerin zur Begründung der Anfrage das Wort.

 


13.41.49

Bundesrätin Inge Posch-Gruska (SPÖ, Burgenland): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Wir haben die Dringliche Anfrage betreffend die Abschaffung der Aktion 20.000 gestellt. Ich weiß, dass das ein Thema ist, über das schon sehr lange und sehr viel diskutiert wird, nicht nur in den Medien, auch im Nationalrat wurde schon darüber diskutiert. Ich bin aber überzeugt davon, dass das für uns in den Regionen, in den Ländern, draußen in den einzelnen Gemeinden trotzdem sehr starke Auswir­kungen hat. Deswegen haben wir diese Dringliche Anfrage hier noch einmal gestellt.

Ende Dezember 2017 hat sich gezeigt, dass mit dem Start der Aktion 20.000 die Zahlen der langzeitbeschäftigungslosen Personen ab 50 Jahren in allen elf Pilotre­gionen – es waren nur Pilotregionen im Jahr 2017 – zurückgegangen sind, nämlich insgesamt um 5,1 Prozent, während sie in allen anderen Regionen, wo diese Ak­tion 20.000 nicht durchgeführt wurde, in Summe weiter gestiegen sind. Dort sind diese Zahlen im Durchschnitt um 2,1 Prozent gestiegen. Beispielsweise reduzierte sich die Arbeitslosigkeit bei dieser Gruppe in der Pilotregion Baden um 101 Personen oder um 7,2 Prozent. Das sind Zahlen, die, glaube ich, sehr, sehr alarmierend stimmen sollten, wenn man diese Aktion abschafft. Insgesamt fanden in allen Pilotregionen zusam­men­gezählt 1 326 Langzeitbeschäftigungslose über 50 Jahre von Ende Juni bis Ende Dezember mit dieser Aktion eine Beschäftigung.

Wir haben im Bezirk Mattersburg im Burgenland, ich komme ja von dort, im No­vember 2017 auf Einladung der Bezirksgeschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Mat­ters­burg – aber das hat in allen Bezirksgeschäftsstellen stattgefunden – einen Info­workshop gehabt, zu dem wir eingeladen wurden, um Ideen darüber aus­zutauschen, welche Beschäftigungsmöglichkeiten es für Gemeinden beziehungsweise NGOs, die Leute beschäftigen wollen, die jetzt zu beschäftigen sind, gibt. Bei uns im Bezirk waren von den 19 Gemeinden, die wir im Bezirk haben, 14 vertreten, nämlich durch Bürger­meisterInnen beziehungsweise Amtmänner oder Amtfrauen. Es waren auch sehr viele NGO-VertreterInnen anwesend.

Da haben wir einen ganzen Tag gearbeitet, um zu schauen: Wo gibt es Möglichkeiten, diese Menschen einzusetzen? Wo können wir ihnen helfen? Wie können wir diesen Leuten wieder ein bisschen mehr Würde, wieder ein bisschen mehr Menschlichkeit und diese Sinnhaftigkeit der Arbeit – denn Arbeit ist ja nicht nur in finanzieller Hinsicht notwendig, sie ist auch für den Selbstwert des Menschen enorm wichtig – geben? (Bundesrätin Mühlwerth: Das alles ist euch erst 2017 eingefallen?)


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Das Interesse war wirklich sehr groß. Die Aufforderung vom AMS, dazu Ideen ein­zubringen, die auch alle dokumentiert wurden – wir haben sie im Nachhinein zuge­sandt bekommen –, hat sehr gefruchtet. Es war eine sehr gute Arbeit.

Am 2. Jänner 2018 haben wir dann erlebt, dass über Nacht, meiner Meinung nach wirklich in einer Nacht-und-Nebel-Aktion, diese Aktion 20.000 eingestellt wurde. Sie wurde abgedreht, sie wurde nicht mehr durchgeführt. Wir haben den Menschen teil­weise Hoffnungen gemacht, es wurden teilweise schon Gespräche mit betroffenen Menschen geführt. Unsere Regionalstelle – ich kann auch das wieder nur von meinem Bezirk sagen – hat gesagt, alles, was wir schon im Computer haben, wo es Gespräche gegeben hat, werden wir fortführen. Aber in den Fällen, wo vorerst nur in den Gemeinden gesprochen wurde, hatten die Menschen zwar Hoffnung, aber keine Chance mehr, wirklich in den Arbeitsprozess einzusteigen.

Wir haben Ihnen bei der Dringlichen Anfrage viele Fragen gestellt. Sie wurde aus­geteilt, ich werde jetzt nicht alle Fragen vorlesen, denn ihr habt sie. Was mich wirklich interessieren würde, wobei ich Sie bitte, es mir zu erklären, damit ich es verstehen und den Leuten draußen in irgendeiner Form eine Antwort geben kann, ist Folgendes: Am 30. Dezember war dieser Zirkulationsbeschluss vom Ministerrat, in dem es geheißen hat, diese Aktion gibt es nicht mehr. Am 2. Jänner ist den AMS-Geschäftsstellen gesagt worden, ab jetzt ist es aus, und es wurde von einem Tag auf den anderen abgedreht. (Bundesrat Schennach: Das ist keine soziale Gerechtigkeit!) Wir haben im Juni hier im Bundesrat noch diskutiert. Ich weiß noch, Kollege Hammerl hat vor mir gesprochen und eine sehr, sehr gute Rede gehalten. Ich habe auch in meinem Eingangsstatement anno dazumal gesagt, wie notwendig und wichtig es für diese Menschen ist, diese Würde wiederzubekommen. Ich weiß, dass die FPÖ von Anfang an gesagt hat: Nein, das ist für uns nicht tragbar! – Ich glaube, du hast sogar zu mir gesagt, ich sei eine Träumerin. Das Wort Lüge wolltest du nicht verwenden. (Bun­desrätin Mühlwerth: Weil es reine Augenauswischerei war! Das war doch ein reiner Wahlgag, Entschuldigung!) Es war aber so, dass es da schon sehr große Unterschiede gegeben hat.

Von heute auf morgen Menschen etwas zu nehmen, ist für mich wirklich soziale Kälte, ist für mich unmenschlich und ist für mich für eine Politik, die für die Menschen da sein sollte, nicht tragbar. (Beifall bei der SPÖ sowie der Bundesrätin Dziedzic. – Bun­desrätin Mühlwerth: Das hatten wir schon lange nicht mehr, das mit der sozialen Kälte!)

Ich meine, dass wir die Arbeitslosigkeit bekämpfen müssen und nicht die Arbeitslosen, denn dann können wir helfen, dann können wir für die Menschen draußen wirklich gute Politik machen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie der Bundesrätin Dziedzic.)

13.47


Präsident Reinhard Todt: Zur Beantwortung hat sich Frau Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz Mag. Beate Hartinger-Klein zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihr.

 


13.47.24

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz Mag. Beate Hartinger-Klein: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren des Bundesrates! Zur Dringlichen Anfrage gemäß § 61 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates der Bundesrätin Inge Posch-Gruska an mich betreffend die Abschaf­fung der Beschäftigungsaktion 20.000 darf ich wie folgt antworten:

Zu den Fragen 1, 2 und 4: Bis Ende Jänner 2018 wurden 2 722 Personen gefördert und haben eine Beschäftigung erhalten. Inklusive dieser bereits angetretenen sowie


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der genehmigten und zugesagten Stellen sollten nach derzeitigem Planungsstand – die Zukunft kann ich nicht voraussehen, aber es ist zumindest eine Schätzung da – insgesamt circa 4 400 Personen über die Aktion 20.000 eine geförderte Beschäftigung erhalten.

Ich darf kurz vorlesen: Burgenland: 87 Frauen,112 Männer, gesamt: 199; Kärnten: 119 Frauen, 159 Männer, gesamt: 278; Niederösterreich: 106 Frauen, 144 Männer, ge­samt: 250; Oberösterreich: 250 Frauen, 332 Männer, insgesamt 582; Salzburg: 31 Frauen, 38 Männer, insgesamt 69; Steiermark: 230 Frauen, 314 Männer, ge­samt: 544; Tirol: 78 Frauen, 125 Männer, gesamt: 203; Vorarlberg: 49 Frauen, 85 Män­ner, gesamt: 134; Wien: 214 Frauen, 249 Männer, gesamt: 463.

Zu Frage 3: Die Tabelle, die ich Ihnen übergebe, zeigt geplante und geschaffene Stellen in Gemeinden zum 31.1.2018. Gemeindenahe Betriebe wurden nicht berück­sichtigt. Exemplarisch darf ich erwähnen, dass die Gemeinde Landl oder die Gemeinde Mitterberg-Sankt Martin je eine geförderte Beschäftigung geschaffen haben. Diese Tabelle, Herr Präsident, darf ich übergeben. (Die Rednerin überreicht Präsident Todt ein Schriftstück.) Ich kann es auch gerne vorlesen, aber ich glaube, das ist eher kontraproduktiv. Ich habe diese Tabelle dem Herrn Präsidenten übergeben, und Sie werden das alle sofort bekommen.

Zu Frage 5: Wie verteilen sich die Personen auf die einzelnen Altersgruppen, aufgelistet nach Männern und Frauen? – Frauen 50 bis 55 für alle Bundesländer: 679; 55 bis 60 Jahre: 483; vom 60. bis zum 65. Lebensjahr: 3. Männer 50 bis 55 Jahre: 711; 55 bis 60 Jahre: 681; 60 bis 65 Jahre: 170.

Zu Frage 6: Die Tabelle, die ich auch wieder übergeben darf, enthält geplante und geschaffene Arbeitsplätze in sozialen Unternehmen, gemeinnützigen Beschäftigungs­projekten und in sozialökonomischen Betrieben inklusive Personen, die zu Informa­tions­veranstaltungen zugebucht wurden, bei denen allerdings nicht automatisch von einer folgenden geförderten Beschäftigung ausgegangen werden kann. Herr Präsident, ich darf auch diese Tabelle übergeben. (Die Rednerin überreicht Präsident Todt ein Schriftstück.)

Exemplarisch sei erwähnt, dass in Salzburg 14 Personen eine geförderte Beschäfti­gung aufgenommen haben, wobei eine dieser Personen wieder abgebrochen hat.

Zu Frage 7: Eine Zuordnung nach Bundesland ist für die Auswertung nicht verfügbar. Exemplarisch darf ich erwähnen, dass beispielsweise eine Stelle als Taxichauffeur, Wanderführer oder Pfarrer geschaffen wurde. Eine ausführliche Tabelle darf ich eben­falls gerne übergeben. (Die Rednerin überreicht Präsident Todt ein Schriftstück. – Bundesrat Pisec: Wanderführer! – Bundesrat Schennach: Wandertreiber! – Heiterkeit bei BundesrätInnen der SPÖ.)

Zu Frage 8: Die gesetzlich beauftragte Evaluierung zeigt, dass die im Rahmen der Aktion 20.000 Geförderten im Durchschnitt 2,9 Jahre beim AMS vorgemerkt waren. Analysierte Daten stammen aus der Zeit bis inklusive 31.12.2017.

Zu Frage 9: Diese Analyse erfordert eine spezifische Aufbereitung der Daten, wie sie im gegebenen Zeitraum leider nicht möglich ist.

Zu Frage 10: Da geht es um die Ausbildung. Ausgebildet sind 2 722 Personen, davon akademische Ausbildung: 9,07 Prozent; höhere Ausbildung: 14 Prozent; mittlere Aus­bildung: 7,57 Prozent; Lehrlingsausbildung: 38,06 Prozent; Pflichtschulausbildung: 31,15 Pro­zent; ungeklärt: 0,15 Prozent.


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Zu den Fragen 11 und 12: Da die Aktion nunmehr sistiert ist, liegen keine standar­disierten Informationen über offene Stellen im gemeinnützigen Bereich auf Abruf vor.

Zu den Fragen 13 und 14: Als Entscheidungsgrundlage dienen die regelmäßigen AMS-Auswertungen zu den Zahlen und Merkmalen der geförderten Personen, die damit im Zusammenhang stehenden budgetären Belastungen sowie die Art und die regionale Verteilung des Maßnahmeneinsatzes.

Zu den Fragen 15 und 16: Eine qualitative Befragung von Maßnahmenteilneh­merIn­nen wie auch AbbrecherInnen und BürgermeisterInnen wird erst in weiterer Folge des noch laufenden Evaluierungsprojektes erfolgen, wobei unter anderem die Einschät­zung der Maßnahmen, die Teilnahme aus Sicht der geförderten Personen sowie die Gründe für allfällige Abbrüche ermittelt werden.

Zu Frage 17: Der Präsident des Gemeindebundes Riedl hat meine Entscheidung begrüßt. (Bundesrätin Posch-Gruska: Ja, genau!)

Zu Frage 18: Nein, bei der Aktion 20.000 handelt es sich um eine bundespolitisch umgesetzte Maßnahme, die auch von der Bundesebene finanziert wird. Der gesetz­liche Auftrag der österreichischen Arbeitsmarktpolitik ist es, Arbeitskräftenachfrage und -angebot in Österreich möglichst nachhaltig zusammenzuführen. Wie Maßnahmen in diesem Sinne am treffsichersten und am effizientesten eingesetzt werden, kann jedenfalls nicht von der regionalspezifischen und außermarktpolitischen Interessenlage und den Abstimmungserfordernissen abhängig gemacht werden.

Zu Frage 19: Die Evaluierung des Implementierungsprozesses und der arbeitsmarkt­politischen Wirkungen des Programmes wird von einem durch mein Ministerium gemäß § 13 Abs. 4 Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz dazu beauftragten exter­nen Forschungsinstitut durchgeführt.

Die Evaluierung der Aktion 20.000 wird gemäß Gesetzesauftrag seit August 2017 sowohl für die Modellregionen als auch für die im Jahr 2018 noch ins Programm einbe­zogenen Übergangsfälle durchgeführt. In den kommenden Wochen wird ein detaillier­ter Zwischenbericht zum Programm vorliegen, welcher die Grundlage für die Ent­schei­dungen zur Weiterführung oder Abschaffung der Aktion 20.000 sein wird. – Danke, Herr Präsident. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

13.54


Präsident Reinhard Todt: Danke, Frau Bundesminister.

Wir gehen nun in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 61 Abs. 7 der Geschäftsordnung die Redezeit eines jeden Bundesrates mit insgesamt 20 Minuten begrenzt ist.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Renate Anderl. – Ich erteile es ihr.

 


13.55.03

Bundesrätin Renate Anderl (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Wir diskutieren heute über eine Aktion – nein, eine Aktion kann man nicht sagen, denn es hat schon viele Aktionen gegeben –, ein Projekt, das den Menschen Würde und Respekt zurückgeben sollte, wenn es so umgesetzt werden würde, wie es voriges Jahr geplant war.

Wir sprechen von Menschen, die oftmals ihr Leben lang hart gearbeitet haben. Wir sprechen von Menschen, deren Firma unter Umständen von einem Tag auf den anderen zugesperrt oder sich vielleicht entschlossen hat, ins Ausland zu gehen. Wir sprechen aber auch von Unternehmen, die Menschen in einem gewissen Alter nicht


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mehr brauchen, weil diese für sie zu alt und zu teuer am Arbeitsmarkt sind, wie die Betroffenen sehr häufig erfahren müssen.

Ich meine, dass man Menschen, die keinen Arbeitsplatz haben, nicht, wie sehr häufig in den letzten Tagen wieder kolportiert wird – ich mag dieses Wort sowieso nicht –, als Sozialschmarotzer bezeichnen kann, denn da ich jetzt von Ihnen, Frau Ministerin, erfahren habe, dass sogar auch ein Pfarrer dabei war und für ihn ein entsprechender Job geschaffen wurde, glaube ich, dass wir davon ausgehen können, dass es sich hier um Menschen handelt, die auch gute Ausbildungen haben.

Ich habe jetzt versucht mitzuschreiben. Soweit ich das mitbekommen habe, haben mehr als die Hälfte jener, die in dieses Projekt eingestiegen sind, gute Ausbildungen, nämlich akademische oder auch andere Berufsausbildungen. Es ist anzumerken, was wir auch des Öfteren hören, dass nämlich die Zahl der Arbeitslosen konjunkturbedingt zurückgeht. Wir dürfen dabei allerdings nicht vergessen, dass die Zahl der Arbeits­suchenden leider noch immer viel zu hoch ist. (Bundesrätin Mühlwerth: Es gibt aber genügend Plätze, wo wir keine finden, die dort arbeiten wollen! ...!)

Ich wünsche allen, die hier sitzen, dass sie nicht in diese Lage kommen. Ich kenne Menschen, die arbeitslos geworden sind, die wirklich diese Bewerbungen schreiben, die nun einmal 57 Jahre alt sind, denen einfach noch Jahre fehlen – und es sind sehr häufig leider auch Frauen darunter –, die deswegen kaum eine Pension bekommen, weil sie sich einst erlaubt haben, bei ihren Kindern zu Hause zu bleiben, und die am Arbeitsmarkt nicht mehr gebraucht werden. Ich verstehe dieses System nicht! (Bun­desrätin Mühlwerth: Das ist aber seit zehn Jahren so!)

Um vielleicht zurückzukommen: Bei aller Freude über eine wachsende Beschäftigung, die wir haben, dürfen wir die Arbeitslosigkeit, die steigt, nicht vergessen. Fakt ist näm­lich, dass der Aufschwung längst nicht bei allen ankommt. Was nützen die erfreulichen Werte, wenn trotzdem Tausende davon nicht profitieren können?

Ich verwahre mich wirklich dagegen, anzunehmen, dass Menschen gerne in der Arbeitslosigkeit sind und dass es ihnen letztlich egal ist, dass sie am Schluss eine Pension haben, von der sie nicht leben können. (Beifall bei der SPÖ. – Bundesrat Schennach: Richtig!)

Es wurde in der Einleitung schon erwähnt, dass es nachweisbar ist, dass es in jenen Regionen, wo dieses Pilotprojekt durchgeführt wurde, ein Plus gegeben hat und dass es im gleichen Zeitraum in anderen Regionen ein Minus gegeben hat. Statt dieses Modell weiter auszubauen und auch außerhalb dieser Pilotregionen einzuführen, macht die Bundesregierung genau das Gegenteil, nämlich ein wirklich erfolgreiches Projekt wie die Aktion 20.000, wie heute schon erwähnt wurde, einfach auszusetzen.

Ich möchte auch darauf hinweisen: Wenn man sich den finanziellen Aspekt ansieht – und da fehlen mir auch die Antworten –, dann kann man feststellen, dass die Ak­tion 20.000 gerade einmal um die 100 Euro im Monat, also 1 200 Euro im Jahr pro Arbeitsplatz kostet, wenn wir das fördern. Schließlich fallen ja nicht nur die Kosten für die Notstandshilfe – die wir jetzt anscheinend auch nicht mehr brauchen – weg, son­dern es fallen auch alle Kurs- und Betreuungskosten seitens des AMS weg. Ich glaube, das soll man nicht unterschätzen.

Was auch festzuhalten ist: Jene Menschen, die dadurch einen Job bekommen haben, leisten natürlich auch Steuer- und Sozialversicherungsabgaben. Ich glaube, das ist ein positiver Aspekt. (Beifall bei der SPÖ. – Bundesrat Schennach: Richtig!)

Es würde mich sehr interessieren, Frau Bundesministerin, welche Antworten die ÖVP darauf hat. Erinnern wir uns zurück: Inge Posch-Gruska hat es schon erwähnt (Rufe und Gegenrufe zwischen BundesrätInnen von ÖVP, FPÖ und SPÖ) – keine Ant­wor-


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ten? –, dass ja dieses Modell damals nicht nur im Bundesrat, sondern auch im Nationalrat mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP sowie Grünen beschlossen worden ist. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) – Ihr wart nicht dabei. (Bundesrätin Mühlwerth: Ja, weil wir es damals schon richtig erkannt haben!) – Monika, das musst du mir auch einmal erklären, denn ich weiß nicht, was „richtig erkannt haben“ heißen soll, wenn wir Menschen die Würde, den Respekt zurückgeben? Hat sich jemand hier in diesem Saal einmal die Zeit genommen, mit solchen Menschen zu diskutieren? Ich habe mit einer Frau gesprochen, die durch dieses Pilotprojekt eine Chance bekommen hat. Wisst ihr, wie das ist, wenn Menschen jahrelang keinen Job bekommen und es wirklich ver­suchen? Ich spreche von jenen, die wirklich arbeiten wollen, und davon gibt es Tausende, liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! (Beifall bei der SPÖ.)

Für jene hat man eine Möglichkeit geschaffen, um die uns auch andere Länder beneiden, in dem Sinn, dass wir hier ein Auffangnetz gefunden haben, und zwar ein gutes Netz. (Bundesrätin Mühlwerth: Für fünf Jahre!) Diese Frauen haben mir dann erzählt, wie sie geweint haben, als sie das erste Mal wieder einen Lohn bekommen haben und nicht mehr Bittstellerin sein mussten – eine Bittstellerin, die schauen muss, wie sie ihre Miete bezahlen kann, wie sie ihre Lebenshaltungskosten tragen kann.

Jetzt sitzen wir hier und sagen ganz einfach: Diese Menschen sind ja alle selbst schuld. Diese Menschen sind schuld, wenn - - (Bundesrat Mayer: Das hat niemand gesagt, unterstell uns nicht irgendetwas! – Bundesrätin Mühlwerth: Das ist ein Wahn­sinn! – Rufe und Gegenrufe zwischen BundesrätInnen von ÖVP, FPÖ und SPÖ.) – Aber wir tun in Wirklichkeit so. (Bundesrätin Mühlwerth: Nein, das stimmt nicht!) In dem Fall meine ich jetzt, ganz ehrlich, die FPÖ-Seite. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Stögmüller.) Denn: Warum ist es dann schlecht, diesen Menschen eine Chance zu geben? Das muss mir jemand sagen!

Ich frage noch einmal: Hat sich hier wirklich jemand die Mühe gemacht, sich mit diesen Menschen zu unterhalten, zu hören, wie es diesen Menschen geht? (BundesrätInnen der FPÖ nicken bejahend.) – Das Nicken heißt für mich, dass die Menschen glücklich sind in der Arbeitslosigkeit, dass sie glücklich sind im Notstand, dass sie glücklich sind, weil sie sich heute Mittag kein Essen leisten können, da sie sparen müssen.

Ich finde diese Aktion sehr gut, und daher, sehr geehrte Frau Minister, kann ich nur, wie so oft schon andere RednerInnen vor mir, an Sie appellieren, die bereits ange­kündigte Evaluierung so schnell wie möglich durchzuführen und schlussendlich den logischen Schluss daraus zu ziehen, diese Aktion 20.000 wiederzubeleben. (Beifall bei der SPÖ.)

Geben Sie älteren Menschen die Würde zurück und geben Sie älteren Menschen auch eine Chance am Arbeitsmarkt! – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei SPÖ und Grünen.)

14.02


Präsident Reinhard Todt: Danke, Frau Bundesrätin.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Edgar Mayer. Ich erteile es ihm.

 


14.03.11

Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Na ja, es fällt jetzt natürlich nicht leicht, nach der designierten Arbeiterkammerpräsidentin zu sprechen und auch so Dinge zu hören wie soziale Kälte et cetera und dass wir Menschen keine Perspektive bieten. (Zwischenrufe bei BundesrätInnen von SPÖ und FPÖ. – Bundesrätin Mühlwerth: Sie ist ja noch nicht gewählt!) – Nein, nein, das hat Frau Posch-Gruska gesagt; aber ich habe das schon alles im Kopf, Frau Kollegin. Da packen wir jetzt wieder alte Stereotype aus, mit denen man irgendwie Kleingeld machen möchte. (Bundesrätin


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Posch-Gruska: Na geh, geh ...!) – Das ist für mich nicht stimmig, denn es geht hier auch um Menschen, Frau Kollegin Posch-Gruska! (Bundesrätin Posch-Gruska: Ja, genau!) Es geht um Menschen, und uns sind die Menschen draußen, die Probleme haben, nicht wurscht. Diese Aktion haben wir derzeit sistiert, ausgesetzt und evaluieren sie, und eine Evaluierung braucht halt Zeit. Das kann ich nicht innerhalb einer Woche oder in zwei Tagen machen, das geht einfach nicht. (Zwischenrufe der Bundesräte Novak und Schennach.)

Ich möchte einfach damit beginnen, jemanden zu zitieren, denn er hat schon recht gehabt: „Wir haben das Thema Arbeitsmarktpolitik ganz bewusst ausgewählt, weil wir in diesen Tagen erleben, dass Österreich wirtschaftlich floriert. Wir haben ein Rekord­wirtschaftswachstum, wir sehen, dass der Jobmarkt boomt – noch nie waren so viele Menschen in Österreich beschäftigt –, wir sehen, dass die Arbeitslosigkeit zurückgeht.“ (Bundesrat Schennach: Sebastian Kurz war das!) „Erfreulicherweise erleben wir auch, dass die Staatsverschuldung sinkt und die Prognosen der Wirtschaftsforscher so aussehen, dass wir bis 2020 sogar mit Budgetüberschüssen rechnen dürfen.“

Herr Kollege Schennach, nicht Kurz war das! Wer war das? – Zitat Bundeskanzler außer Dienst Christian Kern am 31.1.2018 im Nationalrat; noch nie hatte ein Alt-Bun­deskanzler so recht wie er, noch nie. (Zwischenruf des Bundesrates Schennach.)

Ja, wir haben rückläufige Arbeitslosenquoten und, wofür wir sehr dankbar sind, eine hochkonjunkturelle Phase. Mehr als 3 Prozent Wirtschaftswachstum bedeutet, dass natürlich die Beschäftigung steigt. Die Wirtschaft boomt, und es wird wieder kräftig investiert. Die Arbeitsplätze werden von der Wirtschaft geschaffen und nicht von der Politik. Die ist aufgefordert, Rahmenbedingungen zu gestalten. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Bundesrat Schennach: Die Städte und Gemeinden schaffen Arbeitsplätze!) Ja, da kann man applaudieren. – Kollege Schennach, du bist vorher schon einmal schräg gelegen mit dem falschen Kanzler, jetzt einfach zuhören! Dann hast du die Möglichkeit, etwas dazu zu sagen. (Bundesrat Schennach: Und die Städte und Gemeinden schaffen keine Arbeitsplätze?)

Also noch einmal zum Mitschreiben: Wir von der Politik können bestenfalls Rahmen­bedingungen schaffen, aber der Dank gilt den österreichischen Unternehmerinnen und Unternehmern, die diese Arbeitsplätze schlussendlich auch schaffen. Danke dafür. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Deshalb haben wir uns auch zur Maßnahme entschlossen, die Aktion 20.000 auszu­setzen und zu evaluieren. Es ist ja keineswegs so – und da wiederhole ich mich gerne –, dass uns die Schicksale der Menschen 50 plus und der älteren Arbeitnehme­rinnen und Arbeitnehmer, die nicht in Beschäftigung sind, egal sind – keinesfalls! Wir sind für Qualifizierung, für Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt, und das sollte im System auch nachhaltig sein. Das ist ein ganz entscheidender Punkt. Nur auf diese Weise können wir die Menschen wieder für den Arbeitsmarkt fit machen und diesen Menschen auch eine Perspektive geben. Wir kümmern uns um diese Menschen, weil es eben auch um Qualifikation geht.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Sozialdemokratie, wir leben in dieser Bun­desregierung einfach einen neuen Zugang, eine neue Art zur sozialen Gerechtigkeit. (Oh-Rufe bei der SPÖ.) Das hat auch mit dem Grundsatz zu tun: Wir versuchen, all jenen Menschen zu helfen, die Hilfe brauchen und diese Hilfe auch annehmen, aber nicht denen, die sich sozusagen mehr oder weniger nicht um das System kümmern und sich eigene Möglichkeiten und Wege suchen, das Ganze zu umgehen (Bundes­rätin Posch-Gruska: Edgar, das bist aber nicht mehr du, das tut wirklich weh!), also im Sinne von Hilfe zur Selbsthilfe. Das ist ein ganz wesentlicher Punkt: Hilfe zur Selbst­hilfe.


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Im Umkehrschluss wollen wir natürlich auch, dass dies nachhaltig ist, dass das sys­temisch ist, das habe ich Ihnen vorher schon gesagt. Ich kann dazu auch einige Experten zitieren. Ich habe heute von euch schon gehört, sämtliche Experten hätten sich dagegen ausgesprochen. – Ja, sämtliche Experten sind alle, aber es gibt auch andere, die sich sozusagen mit der Materie auseinandersetzen und sich nicht hier an einem Geheule beteiligen.

Martin Kocher, Chef des IHS: „Diese Aktion wollte ja ältere Arbeitnehmer über eine Stelle bei der öffentlichen Hand wieder fit machen für den privaten Arbeitsmarkt. Studien haben gezeigt, dass das nur sehr selten funktioniert. Da sind Qualifizie­rungs­maßnahmen oder die Senkung von Lohnnebenkosten für Ältere wahrscheinlich wirk­samer.“

Thomas Stelzer, Landeshauptmann von Oberösterreich: „Ich habe die Aktion 20.000 immer kritisch gesehen, weil man sie ausschließlich auf den öffentlichen Bereich kon­zentriert hat.“ – Ausschließlich öffentlicher Bereich! (Die Bundesräte Schennach und Stögmüller: Das ist kein Experte!) – Ein Herr Landeshauptmann ist genauso ein Experte wie ein Herr Bundesrat, Herr Kollege Schennach. – „Das war ein Konstruk­tionsfehler. Wir brauchen ein Modell, das diese Gruppe“ – 50 plus – „unterstützt und die Betriebe motiviert, diesen Menschen einen Job zu geben.“

Johannes Kopf, Vorstand des AMS, sagt – Zitat –: Ich habe mich in der Vergangenheit für eine Redimensionierung der Aktion 20.000 ausgesprochen, weil dieses Geld auf­grund der veränderten Konjunktur sinnvoller in anderen Bereichen eingesetzt werden könnte. – Zitatende. Das war im „Mittagsjournal“. In der APA ist zu lesen: „Wir wissen aus vielen internationalen Erfahrungen, dass eine solche Förderung zu 100 Prozent im öffentlichen Bereich nicht nachhaltig ist. Ist das Geld weg, ist“ auch „der Job weg.“ – Und das ist ein wesentlicher Punkt: ist auch der Job weg.

Wir haben heute schon gehört, dass wir uns nicht um Würde und Respekt kümmern würden. Immerhin hat die Frau Ministerin gesagt, 4 400 Personen sind insgesamt jetzt in dieser Aktion. Daher muss man auch klar sagen, für 4 400 Personen haben wir offensichtlich Würde und Respekt, obwohl wir dieses Projekt jetzt mehr oder weniger evaluieren. (Bundesrat Schennach: Aber nicht diese Regierung!) Wir haben auch nicht gesagt, dass diese Menschen selbst schuld sind. Das ist eine Unterstellung, und die nehmen wir so nicht zur Kenntnis! Das ist eine Unterstellung!

Wir wissen, was das Ganze kosten wird. Man darf bei solchen Themen nicht nur über Kosten reden, aber anmerken darf man es schon, dass das Ganze 120 Millionen Euro kosten wird. – Ja, zu dem steht man, aber noch einmal – wie hat Herr Kopf vom AMS gesagt? –: „Ist das Geld weg, ist der Job weg“, und dann haben diese Menschen auch weiterhin keine Perspektive. Wir wollen aber, dass es eine nachhaltige Perspektive gibt, dass sie nach einer Qualifizierungsmaßnahme in einen Job kommen und diesen Job so lange ausüben können, bis sie in Pension gehen. Das wäre das Ziel und nicht, für nur ein Jahr einen Job zu schaffen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Wenn ich dann auch immer wieder höre, dass wir eine Ankündigungsregierung haben, dem Populismus frönen und sozusagen nicht arbeiten, dann kann man in diesem Zusammenhang schon darauf hinweisen, dass diese Regierung arbeitet. Machen Sie sich einfach schlau, was im Ministerrat schon alles beschlossen wurde, was inzwi­schen auch die Regierung auf den Weg gebracht hat, was in den Nationalrat ein­gebracht wird! Da kann man vielleicht ein paar gute Beispiele nennen: Familienbonus Plus. (Die BundesrätInnen Posch-Gruska und Stögmüller: Na, na, na!) – Ich weiß, das passt euch nicht. – 1 500 Euro pro Kind. (Ruf: Das waren die Gemeinden! – Zwischenrufe bei der SPÖ.) Ja, das ist ein ausgezeichnetes Beispiel. Das habt ihr nie


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auf den Weg gebracht, wir schon, weil sich diese Regierung der Arbeit verpflichtet hat. Wir wollen arbeiten und für die Menschen da sein. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Oder die Senkung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge. Das haben Sie bisher auch nicht zur Kenntnis genommen. Das ergibt im Bereich von 1 350 Euro bis 1 950 Euro eine Entlastung von 300 Euro pro Person im Jahr. Und das ist gerade für die Niedrig­lohnverdiener wirklich ein wesentlicher Betrag: 300 Euro.

Ich darf jetzt noch einmal, bevor ich zum Ende komme, sagen: Dieser ganze Antrag von euch kommt zu früh, weil wir evaluieren, wir schauen uns an, wie die Zahlen sind. (Zwischenrufe bei BundesrätInnen der SPÖ.) Wir schauen uns an, wo Möglichkeiten sind, und dann kann man über dieses Projekt weiterdiskutieren. Meine Fraktion dankt auf jeden Fall der Sozialministerin für ihre Ausführungen. Wir wünschen ihr weiterhin alles Gute und viel Erfolg! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

14.12


Präsident Reinhard Todt: Danke, Herr Bundesrat.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ing. Bernhard Rösch. Ich erteile es ihm.

 


14.12.39

Bundesrat Ing. Bernhard Rösch (FPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Minister Hartinger! Danke für die Beantwortung, die sensationell schnell und profund über die Bühne ge­gangen ist. (Bundesrätin Posch-Gruska: Profund ist etwas anderes!) Unter dem Vor­gänger Minister Stöger habe ich so etwas in der ganzen Ära nicht erlebt, das muss ich dazusagen. (Heiterkeit und Beifall bei der FPÖ.) Das war wirklich erfrischend (Bun­desrat Schennach: Ein Faschingsscherz!), gleich nach so kurzer Zeit ein so gut funktionierendes Büro zu haben. Da könnt ihr euch etwas abschauen! Das war wirklich perfekt. (Heiterkeit bei der FPÖ. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Es war ja von vornherein dieser Theaterdonner, der halt am Anfang passiert, zu durch­schauen. Dieses Thema hätte ich mir nicht ausgesucht, denn ihr wisst ganz genau, dass durch die Veränderung der Lage ganz einfach auch diese Aktion betroffen ist, die am Anfang ja auch nur als Wahlgag angedacht war. (Bundesrätin Posch-Gruska: Von euch wahrscheinlich, von uns nicht!) Man hat geglaubt, erst im Oktober 2018 zu wählen, und ihr habt ja von Anfang an von zwei Jahren gesprochen.

Es hat keine Nachhaltigkeit gegeben. Ich habe mir das damals ganz genau ange­schaut. Ich habe damals schon dazu gesprochen und die Bedenken geäußert. Alles ist eingetroffen. Jetzt nehmt ihr euch genau das denkbar unmöglichste Thema, dabei gäbe es so viele Themen, bei denen man als Opposition richtig ein bissel was her­machen kann. Ihr werdet das aber auch noch lernen, denke ich mir, wir werden noch ein bisschen mehr gefordert werden. (Bundesrätin Posch-Gruska: So arrogant werden wir nicht!)

Auf jeden Fall ist es nicht verantwortungsbewusst, wenn man tausend Millionen einfach so hernimmt, das so weiterplätschern lässt und damit gar keine echten Jobs – keine echten Jobs! – erzeugt. Die Jobs werdet auch ihr nicht erzeugen, außer es gibt demnächst irgendeine Sekretärin oder einen Sekretär mehr bei euch, aber sonst kann das nur die Wirtschaft (Bundesrätin Posch-Gruska: Haben wir in den Gemeinden keine Angestellten? Sei mir nicht hab!), eine Firma, die sich gegründet hat, Arbeits­plätze schafft und auch Steuern bezahlt. (Bundesrätin Anderl: KindergärtnerInnen sind aber schon in der Gemeinde beschäftigt!) Um diese Steuern geht es, und ihr werdet es auch noch erklären müssen, denn wenn ich Steuern hernehme, um denen, die die


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Steuern zahlen, den Arbeitsplatz wegzunehmen, dann ist das auch ganz interessant, wie das die Sozialdemokratie dann sieht. (Zwischenruf der Bundesrätin Anderl.)

Renate, du bist da auf einem sehr, sehr holprigen Weg, denn du bist die künftige Arbeiterkammerpräsidentin, und ich habe mir das ganz genau angehört. (Neuerlicher Zwischenruf der Bundesrätin Anderl.) – Ja, aber du bist wahrscheinlich die, die dann für Österreich das Sagen haben wird, und das, was du gesagt hast, ist ganz einfach nicht wahr.

Ich denke auch an Kaske, der sich damals fein herausgehalten hat und in einer Aus­sendung verlauten ließ: „Der AK-Chef fordert eine Ankurbelung der Wirtschaft durch mehr öffentliche Investitionen und Qualifizierung.“ – Das ist aber ganz etwas anderes als die Aktion 20.000. Er hat sich das also offengelassen, und er weiß, wovon er spricht. Dass du in diese Falle tappst, nur weil du kollegial da mit hinein musst, das musst du selber verantworten.

Auf jeden Fall ist es so, dass es der Bevölkerung natürlich schon auffällt, dass sich die SPÖ jetzt plötzlich – und auch die Arbeiterkammer, denn dafür stehst du, da bist du das Aushängeschild – wieder als Exilregierung, als Schattenregierung verwenden möchte. Das werden wir halt auch nicht zulassen. (Beifall bei der FPÖ sowie des Bun­desrates Mayer.)

Ihr werdet sicher auch noch andere Themen finden. Auf jeden Fall geht es hier im Wesentlichen – und da sind wir alle gefordert – um die Probleme der Digitalisierung, der 50-plus-Gesellschaft, die da abgehängt worden ist, und ganz einfach darum, diese Menschen mit ihrem Allgemeinwissen wieder in die Gesellschaft, in den Arbeitsprozess hineinzubringen. Das ist eine große Herausforderung. Das schaffe ich aber sicher nicht mit der Aktion 20.000, weil da überhaupt keine Förderung drinnen ist. Da ist maximal, wenn es um richtige Jobs geht, ein Verdrängungswettbewerb drinnen, aber sonst wird man die Jobs in Zukunft auch nicht mehr brauchen.

Wenn wir die Weiterbildung in den Firmen und so weiter forcieren wollen, wenn Men­schen aus der Generation 50 plus ihren Arbeitsplatz verlieren, dann ist klar: Es wird nicht jeder IT-Spezialist werden können, es wird nicht jeder Medienfachmann werden können, Drohnenführer, Supporter, IT-Designer oder was da jetzt alles neu hinzu­gekommen ist. Es ist ja nicht so, dass alle Arbeitsplätze, die durch die Digitalisierung weggefallen sind, jetzt nicht mehr da sind, sondern sie sind anders geworden.

Es geht darum, diesen Arbeitnehmern, die in der Situation sind, dass sie das in der Schule noch nicht hatten und auch mit den sozialen Medien noch nicht zu tun hatten, hier einfach weiterzuhelfen, da es auch eine soziale Aufgabe ist, darauf zu schauen, dass Oma und Opa irgendwann ihren Enkelkindern ein WhatsApp mit einem Bild schicken können und auch so miteinander in sozialem Kontakt stehen.

Also: Wir verstehen, dass ihr Opposition übt, aber das ist in die Hose gegangen. (Beifall bei der FPÖ.)

14.17


Präsident Reinhard Todt: Danke, Herr Bundesrat.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Bundesrat David Stögmüller. Ich erteile es ihm.

 


14.18.09

Bundesrat David Stögmüller (Grüne, Oberösterreich): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es ist eine ganz eigenartige Rolle, jetzt als Grüner hier zu stehen, zwischen der SPÖ, Edgar Mayer und der FPÖ – und


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alle gegeneinander. Wir als Grüne sind da jetzt ideologiebefreiter und sagen: Jetzt schauen wir uns das wirklich pragmatisch an. (Allgemeine Heiterkeit.) – Ja, auch mich überrascht es. (Bundesrätin Mühlwerth: Ideologiebefreit – wie soll das gehen?) – Ideologiebefreiter.

Ich hätte mir, ehrlich gesagt, bei diesem Projekt, bei dieser Aktion auch mehr Zeit und eine ordentliche Evaluierung gewünscht, bevor man sie vielleicht abdreht. Das hätte ich mir ganz ehrlich bei der gesamten Geschichte erwartet. Leider hat hier die neue Bundesregierung nicht lange gefackelt und diese Maßnahme mittels Umlaufbeschluss relativ schnell abgedreht und eingestellt. Ich glaube aber nach wie vor, dass diese Maßnahme ein höchst wirkungsvolles und eigentlich billiges Instrument der Arbeits­marktpolitik sein könnte, da im Hintergrund Menschen stehen, die immerhin über 50 Jahre alt und länger als ein Jahr arbeitslos sind und bisher als Einzige von der sich am Arbeitsmarkt gerade verbessernden Situation gar nicht profitieren. Und sie hätten von dieser Maßnahme profitiert.

Mit dem Zurücknehmen dieser Aktion folgt Schwarz-Blau meiner Meinung nach mehr der Ideologie als einer sinnvollen und zielführenden Arbeitsmarktpolitik. Man sollte wirklich ideologiebefreiter die Fakten diskutieren, eine gescheite Evaluierung machen und schauen: Bringt es etwas oder bringt es nichts?

Meiner Meinung nach sprechen die Zahlen schon eher für sich, dass man hier etwas machen muss. Im Schnitt sind 50-Jährige um 40 Prozent länger arbeitslos als Junge und mehr als fünfmal so lang arbeitslos. Das ist schon eine unglaublich hohe Zahl: 40 Prozent länger arbeitslos und fünfmal so lang wie Jüngere, weil natürlich auch die Rückkehr schwieriger ist. Das hat einerseits gesundheitliche Gründe, andererseits liegt es oft an der schlechteren Ausbildung, wo es schwierig ist, für sie neue Weiter­bildungen anzubieten und so weiter, und auch beim Wohnort ist man in dem Alter nicht mehr so flexibel. Daher müssen wir uns hier verstärkt bemühen, diese Menschen wieder in die Arbeit zu bringen.

Was auch auffallend ist bei den über 50-Jährigen: 40 Prozent aller Menschen, die über 50 Jahre alt sind, gehen nicht als Erwerbstätige in Pension, sondern aus Arbeits­losigkeit und Krankenstand. 40 Prozent! Ich glaube, das muss uns schon aufhorchen lassen. Da müssen wir etwas tun, da müssen wir Angebote schaffen!

Jetzt zu den Kosten. Frau Kollegin Anderl hat das schon angeführt, ich möchte es nur ein bisschen konkretisieren; ich habe mir das nämlich auch angeschaut, auch wieder an den Fakten und an den Zahlen: Ein Arbeitsloser kostete das AMS 2016 inklusive Sozial­leistungen in etwa 17 400 Euro. Mit der Aktion 20.000 wird das einerseits eingespart, weil man die ja nicht mehr übers AMS zahlen muss. Die Gesamtkosten eines Beschäftigungsverhältnisses – wenn man mit einem Bruttoeinkommen von unge­fähr 1 600 Euro im Monat rechnet, sind das im Jahr 29 000 Euro – muss man dem gegenüberstellen. Das ergibt eine Differenz von 11 600 Euro. Das sind aber, genau genommen, gar keine echten zusätzlichen Kosten, die anstehen, sondern aus dem Beschäftigungsverhältnis werden auch 9 700 Euro für Versicherungsleistungen bezahlt und bei 1 600 Euro brutto noch ungefähr 1 000 Euro Lohnsteuer abgeführt. Das heißt, diese Maßnahme ist ökonomisch ein Nullsummenspiel, wenn man sich das ein bisschen größer anschaut als nur in diesem einen Fall, dass man einfach nur unterstützt und Geld hineinschiebt. Dazu muss man auch noch die Konsumfrage beachten. Ein Mensch, der 1 600 Euro brutto oder mehr verdient, gibt ja auch etwas für Konsumgüter aus und kauft ja ein.


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Dass das also alles über Nacht abgedreht wird, diese Aktion sozusagen gekillt worden ist, noch bevor – und das ist wichtig – die Wirkung überhaupt eingetreten ist oder evaluiert werden konnte, ist meiner Meinung nach (Bundesrat Schennach: Na sag es! Sag es!) schon ein bisschen symbolpolitisch, weil es einfach abgedreht worden ist.

Ob es ein Wahlgeschenk ist? – Ich gebe Ihnen recht, ich glaube auch, dass es eindeutig bei der Wahl – das habe ich dazumal schon kritisiert (Bundesrat Schennach: Aber, aber!) – ein schönes Wahlzuckerl war: Jetzt geben wir diese Aktion raus. Man hätte nämlich mehrere Jahrzehnte Zeit gehabt, solche Aktionen umzusetzen. (Bundesrätin Mühlwerth: Da applaudiere ich dir! – Demonstrativer Beifall und Bravoruf bei der FPÖ.) Ja, es ist so.

Ich habe damals nicht nur das kritisiert. Ich bin hier gestanden – ihr braucht nicht den Kopf zu schütteln – und habe gesagt, die Aktion ist meiner Meinung nach zu büro­kratisch. Man hätte hier eine unbürokratische Lösung finden können. Man hätte eine viel größere Gruppe einbeziehen können. Man hätte bei der ganzen Aktion auch Nachhaltigkeit schaffen sollen. Das sind auch alles Punkte, die ich bei der Ak­tion 20.000 kritisch sehe.

Dennoch wieder: Ich sehe es als sinnvolle Maßnahme. Die Aktion 20.000 war ein Schritt in die richtige Richtung, nicht nur sozial- und arbeitsmarktpolitisch, sondern auch gesellschaftspolitisch ein wichtiger Schritt.

Frau Sozialministerin, einerseits danke ich Ihnen wirklich und finde es sehr sinnvoll, dass man eine Anfragebeantwortung so macht: Fakten und Daten. Das finde ich sehr gut: anstatt einfach nur Worthülsen hinzuwerfen, wo dann keiner mit den Zahlen mitkommt, Fakten und Daten, die wir evaluieren können und mit denen wir auch etwas anfangen können; dafür möchte ich Ihnen ganz ehrlich danke sagen. Andererseits erwarte ich mir von Ihnen, hier wirklich ideologiebefreit hinzuschauen und für ältere Menschen dementsprechende Alternativen in der Beschäftigung anzubieten.

Wir werden diese Arbeitsmarktdaten weiterhin ganz genau kontrollieren und schauen, dass sie sich auch wirklich in die richtige Richtung entwickeln. Ich bin zumindest gespannt. Ich gebe Ihnen eine Chance, dass wir hier wieder eine Aktion schaffen. Wie die dann heißt oder wie das dann ausschaut – wir Grüne sind zu allem bereit, was den Menschen da draußen hilft! Das ist das Allerallerwichtigste, nicht irgendwelche Aktio­nen oder sonst etwas, sondern wichtig ist, dass es ihnen hilft. Ich halte es für einen richtigen Schritt, aber wie gesagt, es gibt auch andere Möglichkeiten. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)

14.24


Präsident Reinhard Todt: Danke, Herr Bundesrat.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat René Pfister. Ich erteile es ihm.

 


14.24.44

Bundesrat René Pfister (SPÖ, Niederösterreich): Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Frau Minister! Ich bin schon sehr erstaunt, wenn ich mir das heute so anhöre. Edgar Mayer, der große Sozialpartner aus Vorarlberg, seines Zeichen auch Arbeiter­kammervizepräsident, Arbeitnehmervertreter, ist jetzt vielleicht schon etwas zu lange in der türkis gefärbten Partie unterwegs und hat vielleicht das Problem, dass er viele Dinge, die er jahrelang auch als Arbeitnehmervertreter gefordert hat, jetzt einfach über Bord wirft (Bundesrat Mayer: Aber die Aktion 20.000 habe ich nicht gefordert!) und einfach nicht mehr weiß, worum es geht.


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Denn: Schau dir die Zahlen wirklich an! Auch dein Kollege aus Vorarlberg (Bundesrat Mayer: Welcher?), der AK-Präsident, hat ebenfalls die Einstellung hier kritisiert. Da bin ich wirklich sehr verwundert, dass du letztes Jahr im Juni, als wir das auch hier diskutiert haben, es noch begrüßt hast und jetzt auf einmal der Sinneswandel ein­getreten ist. Aber wie gesagt, ich gehe davon aus (Zwischenruf des Bundesrates Mayer), dass es da durch die Farbenlehre in der ÖVP, durch die Veränderung bei dir auch einen Sinneswandel gegeben hat.

Liebe Frau Ministerin! Wenn Sie uns in Ihrer Anfragebeantwortung sagen, Sie haben mit Herrn Riedl gesprochen, dann gebe ich Ihnen die Presseaussendung auch gerne mit, in der Herr Riedl im September die Aktion noch begrüßt hat. Ich gehe aber davon aus – das hat man im ÖVP-Bereich schon gesehen –, dass man über Dinge, die man im September noch gutgeheißen hat, dann ein oder zwei Monate später auf einmal nicht mehr Bescheid weiß, man weiß nicht mehr, was man dazu gesagt hat. Das passiert in der Sozialdemokratie nicht! Wir stehen dazu. (Beifall bei der SPÖ. – Heiterkeit bei der FPÖ. – Bundesrat Krusche: Der war gut!)

Ich habe auch Bernhard Rösch zugehört, seines Zeichens auch Arbeitnehmer­inter­essenvertretungsexperte, weil er sich ja überall auskennt; er weiß auch genau, dass er auf der einen Seite sehr wohl in der Bundesarbeitskammer Funktionen hat und in der Arbeiterkammer immer salbungsvolle Worte für die Arbeitnehmer spricht, sich aber hier dann hinstellt und die Peitsche auspackt. Also, Bernhard, auch bei dir: Das zweite Gesicht ist eher nicht das, was die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sehen und sehen wollen, wenn es um ihre Interessen geht. (Bundesrätin Mühlwerth: Das übe­rlas­sen wir den Arbeitnehmern, das Beurteilen!) Da wird dann nämlich beinharte Parteipolitik in den Vordergrund gestellt, und da geht es dann aufs Hintreten. (Beifall bei der SPÖ.)

Du stellst dich dann hier hin und sprichst von Evaluierungen und, und, und. Das habe ich schon im Dezember einmal gesagt: Gut gedacht ist nicht gut gemacht. Am Ende des Tages der Evaluierung wird dann gesagt: Na ja, wir haben uns halt gedacht, es war schlecht gemacht, sodass wir es abgesetzt haben, denn wir haben Öster­reiche­rinnen und Österreichern, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die über längere Zeit keine Chance am Arbeitsmarkt gehabt haben, eine weitere Perspektive geraubt, wir haben ihnen die Chance gar nicht gegeben, in Beschäftigung zu kommen.

Um wieder auf Ihren Gemeindebundpräsidenten zurückzukommen: Wenn man sich die Listen anschaut, dann sind da durchwegs auch Gemeinden dabei – oder der über­wiegende Teil, vor allem auch in Niederösterreich –, von denen ich weiß, dass sie nicht sozialdemokratisch geführt sind, die diesem Beschluss heute auch noch nachtrauern. (Bundesrat Krusche: ... Arbeitsplätze nimmt jeder gern!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, vor allem meine Kollegen aus Niederösterreich, alle, die da im Jänner auch unterwegs waren im Zuge der Landtagswahl! Es tut euch allen sehr, sehr gut, auch beim Arbeitsmarktservice vorbeizuschauen. Ich kann euch garan­tieren, ich war quer durch Niederösterreich in ziemlich allen AMS-Bezirksstellen. Wenn man dort mit den Kolleginnen und Kollegen spricht, dann sind die nicht Feuer und Flamme, dass das eingestellt wurde.

Es wurden sehr, sehr viele Vorbereitungsmaßnahmen durchgeführt. Es wurde sehr, sehr viel Arbeit investiert. Es wurden dort verschiedenste Inforunden mit den Gemein­den, mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern durchgeführt. Es wurde sehr, sehr viel Arbeit investiert. Es wurden auch Plätze geschaffen, die es heute nicht gibt,


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womit man eine Chance, genau diese angespannte Situation bei über 50-Jährigen zu entlasten, wieder vertan hat.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Schaut euch auch die Pressemeldungen an – ich zitiere wieder keinen Sozialdemokraten –, schaut euch an, was Herr Apfalter sagt, der das ebenfalls kritisiert! Da wundert mich der Aufschrei, ich wundere mich wirklich, dass ihr sagt, die Wirtschaft schafft Arbeitsplätze, wenn große Unternehmerinnen und Unter­nehmer (Bundesrat Rösch: Nur die Wirtschaft!) kritisieren, dass genau das passiert ist. (Bundesrat Rösch: Nur die Wirtschaft, das sind wir alle! Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind die Wirtschaft, die machen die Arbeit!)

Wir sprechen tagtäglich mit einer Kollegin oder mit einem Kollegen; ich kann das mit Fug und Recht behaupten, und ich weiß, was ich tue, wenn ich jeden Tag mit meinen KollegInnen spreche. Ich bin in einem kleinen Unternehmen beschäftigt, in dem es auch sehr viele KollegInnen gibt, die über 50 Jahre alt sind, die teilweise nach einem sehr, sehr intensiven Erwerbsleben mit vielleicht 52 oder 53 aufgrund der Tätigkeit, aufgrund der Belastung körperliche Probleme bekommen.

Da spreche ich vielleicht nur das Beispiel Herzinfarkt an, Schlaganfälle, alles, was da dazugehört. Schauen Sie sich das bitte wirklich genau an und zeigen Sie mir dann bitte ein Unternehmen, das hergeht und sagt: Ja, diesen Arbeitnehmer nehme ich dann so­fort wieder zurück oder den beschäftige ich wieder!

Was passiert heute in der Realität? – Die Unternehmerinnen und Unternehmer schau­en, dass man sich der älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ganz dezent entledigt, damit man genau diese Problemstellungen nicht hat. (Zwischenruf der Bun­desrätin Mühlwerth.) Wir haben das Problem, dass massiver Druck genau auf diese Personengruppe ausgeübt wird. (Bundesrätin Mühlwerth: Aber es wird so nicht gelöst!)

Wenn hier eine Aktion kritisiert wird, genau von Edgar Mayer und Bernhard Rösch, die es meiner Meinung nach erfahrungstechnisch viel, viel besser wissen müssten als ich (Bundesrat Rösch: Wir reden nicht ...!), als ich überhaupt darf (Zwischenrufe bei der FPÖ), wenn die sich hierher stellen und genau solche Dinge kritisieren, dann, liebe Kolleginnen und Kollegen, verstehe ich nicht ganz, warum ihr euch in einer Arbeitnehmerinteressenvertretung für Beschäftigte einsetzt, wenn ihr am Ende des Tages oder am Ende eurer Stellungnahmen den einen oder anderen Kollegen, die eine oder andere Kollegin hier vor den Kopf stoßt, der oder die diese Chance am Arbeitsmarkt nicht bekommt. (Beifall bei der SPÖ.)

David Stögmüller hat die Kosten bereits angesprochen. Ich gebe euch auch einen Tipp: Lest auf der Homepage dieser Institution, die ihr immer kritisiert und wo ihr selber Funktionen habt, nach! Die Arbeiterkammer Niederösterreich hat da ein wunder­schönes Berechnungsbeispiel mit verschiedenen Einkommenskategorien, worin genau aufgelistet ist, was sich der Staat an Zuschüssen erspart, welche Möglichkeiten es gibt, auch Kaufkraft zu schaffen, wenn man den Kolleginnen und Kollegen Würde gibt, wenn man den Kolleginnen und Kollegen eine Chance gibt, am Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. (Bundesrat Krusche: ... Methode, mit Steuergeld Kaufkraft zu kaufen!)

Dann schaut euch das bitte im Detail an! Schaut euch das bitte im Detail an und diskutiert nicht über irgendwelche Politideen, die man am 31. Dezember oder am 30. Dezem­ber in einem Telefonrundlauf beschlossen hat, ohne im Detail zu wissen, wie es beim Arbeitsmarktservice hier in Österreich zugeht und welche Möglichkeiten die KollegInnen in ihrer Tätigkeit davor schon hatten und was sie auf den Weg gebracht haben! Am Ende des Tages, nach den Feiertagen, dreht man ihnen dieses


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Projekt einfach ab, und sie haben keine Chance, weiterzutun. (Bundesrat Schennach: Sehr seriös ...!)

Edgar Mayer verändert sich da vom AK-Experten und Arbeitnehmerinteressenvertreter zum Steigbügelhalter der türkis-blauen Bundesregierung. (Bundesrat Mayer: Lasst euch einmal etwas Gescheiteres einfallen, bitte! Unglaublich, was für einen Topfen du daherredest ...!) Bernhard Rösch als Arbeitnehmervertreter, Bernhard Rösch als Arbeiterkammerexperte stellt sich hier auch hin und versucht ebenfalls nur, der Bundesregierung nach dem Mund zu reden. Dann, lieber Edgar, werden diese Ideen, die wir gemeinsam letztes Jahr noch vor dem Sommer umgesetzt haben, fünf Monate später als Humbug, Unfug und schlechte Maßnahme abgetan. Bitte nachdenken! (Beifall bei der SPÖ. – Bundesrat Mayer: Das hat kein Mayer und kein Rösch gesagt!)

14.33


Präsident Reinhard Todt: Danke, Herr Bundesrat.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Sandra Kern. Ich erteile es ihr.

 


14.34.03

Bundesrätin Sandra Kern (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich stehe auch als Arbeit­nehmervertreterin da – das ist kein Geheimnis –, und ich darf schon daran erinnern, dass es AMS-Experten waren, die im Vorfeld der Aktion 20.000 ihre Be­denken zum Ausdruck gebracht haben – Bedenken, die ich jetzt nicht wieder aufzählen will: das Thema Nachhaltigkeit, das Thema nur öffentlicher Dienst, das Thema, wenn die För­derung aus ist, dann ist der Job aus.

Wir, die wir aus der Kommunalpolitik kommen, wissen schon auch, wie das ist: Förderung da, Job da; dann ist die Förderung weg, und dann ist der Job nicht mehr da. Ob das jetzt die große, bessere Arbeitnehmervertretung ist, als wir sie wollen, das möchte ich einmal in den Raum stellen. Ich wünsche mir nachhaltige Jobs für die Arbeitnehmerinnen und -nehmer (Zwischenruf der Bundesrätin Anderl), aber keine kurzfristigen, die dann wieder weg sind. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Ich darf aber auch etwas Gutes anmerken. Wir sind ja hier im Bundesrat, und ich darf Beispiele aus den Bundesländern bringen. Ich bringe Beispiele aus Niederösterreich, denn das kenne ich am besten. (Heiterkeit bei der SPÖ. – Bundesrat Stögmüller: Na ja!)

Wir haben seit vier Jahren ein Projekt, das heißt gemA 50+. Auch da geht es darum, Menschen mit über 50 Jahren in den Arbeitsprozess einzugliedern. Da geht es uns aber nicht darum, dass wir sagen, wir vermitteln den Job und lassen die Menschen dann allein, sondern es geht uns darum, dass wir diese Menschen beraten, dass wir diesen Menschen Schulungen zukommen lassen, dass wir diese Menschen mit einem Sozialbetreuer oder einer Sozialbetreuerin begleiten, mit dem Ziel, dass sie am Ende des Tages am Ersten Arbeitsmarkt einen guten Job finden. Wir machen dieses Projekt seit vier Jahren, es funktioniert wirklich gut. Ich würde mir ähnliche Projekte auch in anderen Bereichen wünschen.

Ich glaube, wir sind uns in einem einig: Für die Zukunft Jobs behalten und neue Jobs schaffen bedeutet Ausbildung und Qualifizierung. (Bundesrat Schennach: Wie viele nachhaltige Jobs sind es?) Wir brauchen also noch mehr Angebote, um die Qualifikationen zu vermitteln, die heutzutage im Arbeitsleben notwendig sind.

Ich darf darauf hinweisen: Das Stichwort Digitalisierung haben wir auch in diesem Kreis schon oft besprochen. Wir wissen, dass es Branchen und Regionen gibt – das hat


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einer meiner Vorredner schon angesprochen –, in denen die Unternehmen hände­ringend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter suchen. (Bundesrätin Mühlwerth: Ja, Tausende Fachkräfte werden gesucht!) Das heißt, neben der Qualifikation brauchen wir auch mehr regionale Mobilität, und wir brauchen mehr Anreize, um diese Jobs anzunehmen. (Zwischenruf des Bundesrates Pfister.)

Schließlich muss eines klar sein: Der Anreiz, arbeiten zu gehen, muss höher sein als der, zu Hause zu bleiben. In diesen Bereichen noch aktiver zu werden, mit Maß­nah­men, die wirklich wirken, die wirklich helfen, das muss unser Ziel für die nächsten Monate und Jahre sein. (Bundesrat Schennach: ... ganz andere Entscheidungen treffen!) – Danke. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

14.36


Präsident Reinhard Todt: Danke, Frau Bundesrätin.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Peter Samt. Ich erteile es ihm.

 


14.37.04

Bundesrat Peter Samt (FPÖ, Steiermark): Herr Präsident! Geschätzte Frau Bun­desminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, ich habe aus der bisherigen Debatte etwas ganz Wesentliches mitgenommen: Die Sozialdemokratie vertritt ein Modell, das mit Steuergeldern Kaufkraft kauft. – Also wirtschaftspolitisch ist das eine Sensation! Damit würde ich das einmal einleiten.

Die Aktion 20.000: Wir reden da - - (Zwischenruf des Bundesrates Pfister.) Kollege Pfister, René, du hast ja schon geredet! – Wir reden von einem Hunderte Millionen Euro teuren Projekt, mit dem man über die - - (Bundesrätin Posch-Gruska: Im Jahr, hat der Kollege ...!) – Ja, er hat halt die Zahlen noch nicht genau. Aber wir evaluieren ja gerade, also werden wir bald die genauen Zahlen haben. (Heiterkeit bei der SPÖ. – Bundesrätin Posch-Gruska: Tuts nur weiter evaluieren!)

Wir sollten uns aber nicht darüber lustig machen. Wir reden von Hunderten Millionen Euro an Steuergeldern, die wir in die Hand nehmen (Bundesrat Novak: Sagts, dass zu viele Leute draußen ...!), um in Gemeinden und bei NGOs Arbeitsplätze zu schaffen – aber nicht in der Wirtschaft!

Jetzt kommt der zweite Punkt, der für mich ganz wesentlich ist: Wir haben – ihr habt, denn wir haben ja damals schon unsere Bedenken geäußert – gleichzeitig mit dieser Aktion – und das, bitte schön, liebe Kollegen von der Sozialdemokratie, hat bis jetzt noch keiner von euch erwähnt – ein Gesetz mit beschlossen, das genau die Kün­digungsschutzrechte dieser Altersgruppe, dieser Arbeitnehmergruppe aufgeweicht hat!

Also ich muss ehrlich sagen: Wenn ich das miteinander verknüpfe, dann ist das meiner Meinung nach ein durchgehender Pfusch! Diese Aktion hat nur eine beschränkte Laufzeit, und da kommen wir ja auch schon wieder zu dem Thema, dass wir fragen: Was ist, wenn das Geld weg ist? – Dann ist der Job weg!

Jetzt sind wir gleich beim Punkt: In der Gemeinde, in der ich als Gemeinderat tätig bin, haben wir über dieses Thema auch nachgedacht. Es ist eine sozialdemokratisch geführte Gemeinde. (Zwischenruf der Bundesrätin Anderl.) Wir haben Planstellen in unserer Gemeinde, und wir wüssten jetzt vordergründig einmal nicht, wo wir so einen Mitarbeiter unterbringen könnten. Der Hintergrund ist - - (Ruf bei der SPÖ: Was ist denn so arg?) Auf der einen Seite wird uns in den Gemeinden, in den öffentlichen Institutionen vorgeworfen, dass wir den Verwaltungsapparat aufblähen, weil das alles wir zahlen, und auf der anderen Seite nehmen wir Leute auf, die dort Tätigkeiten durchführen müssen, für die sie mit hoher Wahrscheinlichkeit überqualifiziert sind. Ich


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frage mich, zu welchem Zweck. Ich weiß nicht, ob es für einen ausgebildeten Men­schen, der 30 Jahre im Arbeitsprozess war, die große Erfüllung ist, wenn er dann in einem Bauhof Splitt kehrt (Bundesrat Pfister: Alles besser, als er sitzt zu Hause!), nur damit er das Geld bekommt. Ich finde, das ist der falsche Weg. (Bundesrätin Grimling: Daheim sitzen ist besser, oder?)

Wir können das schwarz-weiß malen, wie wir wollen, Faktum ist – und das müsst ihr endlich zugeben, es ist schon von allen möglichen Seiten gesagt worden –, es war ein Wahlkampfzuckerl; ich will nicht Gag sagen (Bundesrätin Grimling: Sagst du das morgen auch deiner Gemeinde?), das passt nicht zu dem Thema, es war ein Wahl­kampfzuckerl. Ihr habt geglaubt, damit Stimmen kaufen zu können, die ihr schluss­endlich nicht bekommen habt und nicht lukrieren konntet. (Bundesrätin Mühlwerth: Gott sei Dank!)

Bleiben wir noch einmal bei den Gemeinden: Wenn ich mich jetzt nicht auf den Bauhof, sondern auf die Verwaltung in der Gemeinde beziehe, dann wissen wir, dass wir dort Einarbeitungszeiten haben – bis man das in dem Bereich, wo ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin tätig ist, wirklich kann –, die bis zu zwei Jahre dauern. Die Tendenz, liebe Kollegen, das wissen auch die Bürgermeister und die Leute, die in Vorstandspositionen der Gemeinden sitzen, geht bei den Gemeinden in Richtung Lehrlinge. Da hat man die Möglichkeit, diese Menschen richtig auszubilden, und schlussendlich werden sie wert­volle und positive Mitarbeiter für die Gemeinde.

Bei dieser Konjunkturlage – das ist eigentlich schon mein Fazit und das sollte der Schluss werden – brauchen wir in unserem Staat eine Steuerreform, die den Arbeit­geber und den Arbeitnehmer mit Lohnnebenkostensenkungen entlastet: Dann haben wir die Jobs, dann haben auch die Unternehmer die Möglichkeit, Leute zu behalten, sie nicht zu kündigen – denn es liegt oftmals am Geld, nicht an der Fähigkeit – und auch Menschen aufzunehmen. (Beifall bei der FPÖ und bei BundesrätInnen der ÖVP.)

Deswegen sage ich euch ganz ehrlich, wir brauchen keine Experimente zur Schönung der Arbeitslosenstatistiken – nichts anderes ist es schlussendlich geworden –, sondern wir brauchen wirtschaftspolitische Maßnahmen, die diesen Namen auch verdienen. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

14.42


Präsident Reinhard Todt: Danke, Herr Bundesrat.

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Herr Bundesrat Schennach. Ich erteile es ihm. – Bitte. (Bundesrätin Mühlwerth: Der Experte für alles! – Bundesrat Schennach – auf dem Weg zum Rednerpult –: Nein, nein, ich habe nur der Debatte gelauscht!)

 


14.42.47

Bundesrat Stefan Schennach (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Ich nehme nach der Dringlichen Anfrage zur Kenntnis, dass die Frau Bundesministerin für Soziales, außer Tabellen an uns zu verteilen, im Wesentlichen keine inhaltliche Position dazu bezogen hat. Sie hat im Wesentlichen keine Aussage dazu gemacht (Bundesrat Pisec: Muss sie ja auch nicht!), außer dass ein paar Fragen beantwortet wurden. (Bundesrat Krusche: Ihr habt ja die Fragen gestellt! – Bundesrat Mayer: Das sind eure Fragen!)

Zweitens: Mein Vorredner hat gesagt, diese Aktion ist nie in der Wirtschaft ange­kommen. Das hinterfrage ich schon, wenn ich die Unterlagen eurer Frau Sozial­minis-


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terin hernehme: „IT-Manager/in“, „EDV-Administrator/in“, „Immobilienfachberater/in“, „Geschäftsführer/in (Hotel- und Gastgewerbe)“, und so weiter und so fort. (Bundesrätin Mühlwerth: Das ist aber jeweils nur einer!) Wir haben „Landwirtschaftliche/r Hilfs­arbeiter/in“, wir haben „Hilfsmaurer/in“, „Tiefbaupolier/in“, „Tiefbaufacharbeiter/in“, „Boden­legerhelfer/in“, „Monteur/in“. (Bundesrätin Mühlwerth: Einer!)  – Das ist alles nicht in der Wirtschaft angekommen? – „Sachbearbeiter/in in der Hausverwaltung“, „Koch/Köchin“, „Projektleiter/in für Bauprojekte“. – Überhaupt nicht in der Wirtschaft angekommen? (Bundesrat Pisec: Nur einer! – Bundesrat Krusche: Am meisten Hilfsarbeiter!) „Kfz-Mechanikerhelfer/in“, „Elektronik-Fertigungstechniker/in“. – Alle nicht angekommen? (Bundesrat Samt: Die Liste können wir selber auch lesen, Herr Kollege! – Bundesrat Krusche: Hilfsarbeiter! 174!)

Ja, es sind ein paar NGOs dabei, natürlich sind auch NGOs dabei (Bundesrätin Mühlwerth: Vor allem die NGOs sind dankbar, die verdienen daran!), es sind dankbare Gemeinden und Städte dabei, und ich betone hier noch einmal, dass die Gemeinden und Städte in Österreich erstens Nachfrage schaffen und Arbeitsplätze schaffen. (Bundesrat Samt: Die stehen finanziell unter Druck, Herr Kollege!) Die waren, egal ob schwarz, rot, blau oder bürgerlistenmäßig geführt, enorm dankbar für diese Maßnahme (Bundesrat Krusche: Jeder nimmt gern geschenkte Arbeitsplätze!), weil sie endlich Menschen, die langzeitarbeitslos waren, Hoffnung in ihrem Bereich geben konnten. Diese haben so auch wieder ein Stück ihrer Ehre zurückbekommen, das überseht ihr vielleicht. (Beifall bei der SPÖ.) Ehre heißt, von meiner eigenen Arbeit leben zu können, das bedeutet Würde.

Es gab eine TV-Dokumentation, in der diese Leute zu Wort gekommen sind, und es war beeindruckend, mit welchem Selbstbewusstsein sie aufgetreten sind und wie der Stolz auch wieder zurückgekommen ist. Das wischt man mit einem dubiosen Rundlaufbeschluss wieder weg. (Bundesrat Samt: Dubios?) – Ist das seriös, so ein Rundlaufbeschluss in dieser Form? Man wischt das vom Tisch, anstatt dass man weiß, dass arbeitspolitische Maßnahmen eine Stütze sind für Menschen mit Behinderungen, mit anderen Nachteilen, oder für Menschen, die in einer sehr, sehr schnelllebigen Zeit mit schnellen Entwicklungen nicht zurechtkommen oder die mehr kosten, weil sie älter werden, und deshalb aus der Kurve fliegen oder von Unternehmungen freigesetzt werden, die dann Jüngere nehmen. Genau dort wirkt diese Maßnahme.

Das ist an alle gerichtet, die hier Arbeitnehmer- und Arbeitnehmerinneninteressen vertreten und heute nicht dafür gesprochen haben: Diese Schande gehört euch und nicht uns. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

14.47


Präsident Reinhard Todt: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

14.48.14Einlauf und Zuweisungen

 


Präsident Reinhard Todt: Ich gebe noch bekannt, dass seit der letzten beziehungs­weise in der heutigen Sitzung insgesamt 43 Anfragen, 3409/J-BR/2018 bis 3451/J-BR/2018, sowie eine an den Präsidenten des Bundesrates gerichtete Anfrage 3421/JPR-BR/2018 eingebracht wurden.

Eingebracht wurden die Selbständigen Entschließungsanträge 248/A(E)-BR/2018 der Bundesräte Todt, Posch-Gruska, Lindinger, Kolleginnen und Kollegen, der dem Aus­schuss für Verfassung und Föderalismus zugewiesen wird,


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beziehungsweise 249/A(E)-BR/2018 der Bundesräte Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen, der dem Kinderrechteausschuss zugewiesen wird.

*****

Die Einberufung der nächsten Sitzung des Bundesrates wird auf schriftlichem Wege erfolgen. Als Sitzungstermin wird Donnerstag, der 15. März 2018, 9 Uhr, in Aussicht genommen.

Für die Tagesordnung dieser Sitzung kommen insbesondere jene Beschlüsse in Be­tracht, die der Nationalrat bis dahin verabschiedet haben wird, soweit diese dem Ein­spruchsrecht beziehungsweise dem Zustimmungsrecht des Bundesrates unterliegen.

Die Ausschussvorberatungen sind für Dienstag, den 13. März 2018, 14 Uhr, vorge­sehen.

Diese Sitzung ist geschlossen.


 

 14.48.49Schluss der Sitzung: 14.48 Uhr

 

 

 

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