BundesratStenographisches Protokoll875. Sitzung, 875. Sitzung des Bundesrates am 8. Februar 2018 / Seite 56

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Justizwache, Polizeischutz und Menschenrechte auch für die Bediensteten: Es geht um Menschenrechte, um die Überprüfung der Situation von Menschen, die in ihrer Freiheit eingeschränkt sind. Das sind ganz subtile, ganz sensible, verletzliche Grup­pen, wie man so schön sagt, nämlich Leute in Pflegeheimen, in Jugendkrisenein­rich­tungen, auch Leute im Gefängnis, während einer Anhaltung durch die Polizei, das sind Leute in Psychiatrien. Auf diese schutzbedürftigen Gruppen richten wir unseren Fokus.

Betreffend die übrigen, die anderen – von der Pflege, vom Arzt bis zum Polizisten – nehmen wir an, dass sie professionell ausgebildet sind und wissen, wie auch vulnerable, verletzliche, in ihrer Freiheit eingeschränkte Gruppen reagieren, wenn sie unter besonderem Stress sind. Zum Beispiel in der Justiz – das ist mein Prüfbereich –, in Zellen mit Überbelegung, beim Zusammenprallen von bestimmten Vorstellungen, von Kulturen und kulturell spezifischen Konfliktaustragungen kommt es bei Einschluss­zeiten, die mittags beginnen und bis zum nächsten Morgen dauern, naturgemäß zu Stress, und da muss ich antizipieren: Was ist zu tun, damit das nicht eskaliert und es zu Verletzungen kommt?

Professionelle Teams machen das, professionell ausgestattete Teams machen das. Auch hier gilt: Unterausstattung von der Justizwache über den Arzt bis zum Thera­peuten ist ein Dilemma – und Platzmangel erst recht, denn jeder weiß, beengter Platz führt zu einer Aggressionssteigerung.

Da deeskalierend zu wirken, das funktioniert nicht mit Gewalt und mit martialischen Symbolen, sondern das gelingt mit Therapie und Deeskalationsprogrammen. Ich wundere mich, wie wenig – zum Beispiel von der Justizwache weiß ich es – Weiter­bildung von der Justizwache und den dortigen Bediensteten nachgefragt wird. Es darf nicht sein, dass mir engagierte Justizwachebedienstete sagen: Ich gelte als Weichei, wenn ich Weiterbildung und Supervision mache. – Das, was in der Pflege und im sozialpädagogischen Krisenbereich und so weiter selbstverständlich ist, nämlich die Supervision, muss auch dort zu einer Selbstverständlichkeit werden.

Um noch einmal zum Thema Pflege, Jugend und Prävention zurückzukommen: Wenn Sie heute sehen, dass in Jugendeinrichtungen, ob sie jetzt Wohngemeinschaften oder wie auch immer jeweils in den Bundesländern heißen – therapeutische, sozialpäda­gogische Zentren –, im Burgenland 16 junge Menschen in einer Gruppe und zum Beispiel in Salzburg acht sind, dann können Sie sich den Qualitätsunterschied vor­stellen, und dann wirkt bitte, geschätzte Bundesrätinnen und Bundesräte, der Föde­ralis­mus, wobei man natürlich vielleicht schon davon ausgehen kann, dass Sie dem zustimmen würden, dass jedes Kind in Österreich gleich viel wert ist und gleich viel Aufmerksamkeit und gleich viel Zuwendung braucht.

Also da auch zu schauen – das ist unser Bestreben; Volksanwalt Kräuter ist in Kontakt mit den Soziallandesrätinnen und -räten, ist in Kontakt mit den Kinder- und Jugend­anwaltschaften, ist immer wieder in Arbeitsgruppen, und zwar aus allen neun Bundesländern – und zu drängen, dass wir diesbezüglich einheitliche Standards be­kom­men, das ist eine ganz wichtige Schlussfolgerung.

Ich bedanke mich auch, dass Sie im Zuge der parlamentarischen Verhandlung und des Verfahrens zum Budget hoffentlich Ihr Augenmerk auch auf die Ausstattung der Sachwaltervereine, wie sie früher geheißen haben, also der Erwachsenenschutz­ver­eine richten, denn so lange wie möglich sachwalterschaftsfrei zu leben, haben Sie zu Recht als Menschenrecht angesprochen – etwas, was wir auch nur als Wahrnehmung kontrollieren können.

Wir haben in Studien des Instituts für Rechts- und Kriminalsoziologie gesehen, dass man, wenn man so etwas wie eine Sozialnetzkonferenz macht, wenn man also schaut, wer im Umfeld für ganz bestimmte Unterstützungsaufgaben helfend einspringen könnte –


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