BundesratStenographisches Protokoll875. Sitzung, 875. Sitzung des Bundesrates am 8. Februar 2018 / Seite 57

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ich hoffe, auch der Soziale Alltagsbegleiter, dieser neue Berufstyp in Niederösterreich; ich kenne es von da, vielleicht gibt es so etwas anderswo auch –, wenn man also da Hilfe sucht und nicht gleich mit der vollen Entmündigung einsetzt, die Hälfte der Erwachsenenschutz- und Sachwalterschaftsfälle einsparen beziehungsweise davon absehen könnte.

Ich meine, dass die Volksanwaltschaft in vielen Dingen auch noch über die Individual­beschwerden hinaus tätig ist – amtswegige Prüfverfahren sind angesprochen worden, aber auch Wahrnehmungen wie gesellschaftliche Defekte, Mängel und so weiter, die über die Sprechtage an uns herangetragen werden. Diese verfolgen wir weiter über Enqueten, über Tagungen.

Wir machen regemäßig ein Forum mit den NGOs, um auch von da mit der Zivil­gesellschaft zusammenzuarbeiten, was wir unter dem Opcat-Mandat auch müssen. Wir laden in allen Bereichen auch der Gemeindeverwaltung die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister ein, mit uns zu kooperieren, wenn es Beschwerden und wenn es Anregungen gibt. Wer Lust hat, kann am Samstag die Sendung „Bürgeranwalt“ anschauen: Da wird ein baurechtlicher Fall behandelt, der auch gleich in einen gesetzlichen, legistischen Anstoß mündet und in der Folge hoffentlich auch umgesetzt werden kann.

Als Behördenvertreter lohnt es sich immer, zu kommen, denn meistens lässt sich dann schnell eine Lösung finden; ansonsten, wenn niemand kommt, ist das auf alle Fälle unsympathisch. Bei uns wird keiner geschlachtet, gemordet, gevierteilt oder sonst etwas (Heiterkeit der Bundesrätin Mühlwerth), und alle Bürgermeisterinnen und Bür­germeister, die dort waren, sagen dann, es war ein Erfolg, denn man konnte ein Prob­lem, das anstand, schneller lösen.

Ich bedanke mich. – Ich habe sicher etwas ausgelassen (Heiterkeit der Bundes­rätIn­nen Mayer und Zwazl), aber vielleicht können wir das beim Sonderbericht betreffend Kinderrechte, der dann als Nächstes kommt, behandeln. (Allgemeiner Beifall.)

11.55


Vizepräsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Vielen Dank, Frau Volksanwältin, für die Ausführungen, Antworten und auch Anregungen.

Jetzt darf ich Herrn Volksanwalt Peter Fichtenbauer das Wort erteilen. – Bitte schön.

 


11.55.50

Volksanwalt Dr. Peter Fichtenbauer: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hoher Bun­desrat! Ich möchte eine Lanze für unser Heimatland Österreich brechen. Da vorhin über lange Verfahrensdauern gesprochen worden ist, darf ich Ihnen nur in aller Kürze von einem Fall, den ich kenne, berichten, der gemäß dem Codice Civile vor dem Tribunale di Venezia verhandelt wird. Dabei ist um vier Jahre vertagt worden. (Heiter­keit der BundesrätInnen Mayer und Mühlwerth.)

Zweiter Punkt: Wir haben allen Grund, was das Verfassungsrecht anlangt, auf Öster­reich stolz zu sein. Ich behaupte, dass die Solennität dieser Einrichtung Volksanwalt­schaft, die ein Dienstleister für das Parlament ist – das ist nicht Selbstzweck, sondern für das Parlament –, ein Alleinstellungsmerkmal in Europa ist, weil diese umfangreiche verfassungsrechtliche Kompetenz meinem gesicherten Wissen nach sonst in Europa nicht existiert. Jetzt spreche ich nicht von Korea. In Korea zum Beispiel gibt es 32 Volks­anwälte, hat mir letztens ein Kollege erzählt. (Bundesrat Mayer: Nord? – Zwi­schenbemerkung von Volksanwältin Brinek.) – Süd! Auf Nordkorea komme ich gleich zu sprechen.

 


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