BundesratStenographisches Protokoll875. Sitzung, 875. Sitzung des Bundesrates am 8. Februar 2018 / Seite 58

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In Südkorea hat jeder Minister ein Pendant als Volksanwalt. Da ist das ein bisschen parlamentarisch ausgelagert. Da ist jeder Minister verpflichtet, dem für ihn zuständigen Volksanwalt Rede und Antwort zu stehen.

Nordkorea? – Von dem wollen wir außer der Kenntnisnahme in der Geografie nichts wissen. Es ist natürlich charmant, Niederösterreich mit Nordkorea zu vergleichen, aber immerhin hat Niederösterreich keine Atomwaffen, bitte sehr. (Bundesrat Stögmüller: Ja, ja, das kommt schon hin! – Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Immerhin!

Die Ernsthaftigkeit des Themas ist äußerst respektabel, weil wir selbstverständlich – noch einmal – die unterstreichenswerte Funktion haben, der linke Ärmel zu sein: Der rechte Ärmel ist der Rechnungshof, der linke Ärmel des Parlaments ist die Volks­anwaltschaft, also die Kontrolle der Vollziehung.

Natürlich ist es so, dass die Volksanwaltschaft in ihrem Bericht, durch die Bekanntgabe der bei der Volksanwaltschaft sozusagen aufschlagenden Phänomene, ein Spiegelbild der Gesellschaft darstellt – na selbstverständlich! Es fängt dort an, wo es den Men­schen am meisten bedrückt, bis zu minoren Verhältnissen, und es ist kein Wunder, dass dort, wo die Verwaltung die maximale Ausübung des Imperiums darstellt, - -  Wenn Sie mir verzeihen, möchte ich kurz einen Ausflug ins Verfassungsrecht machen: Das Wesen der Verwaltung ist unter anderem die Ausübung des Imperiums, das heißt Befehls- und Zwangsgewalt. Das fängt beim Steuerbescheid an, geht bei der Ge­meinde über den Bescheid im Zusammenhang mit der Abgabe von Wasser – ihr wisst das viel besser als ich –, plus, plus, plus. (Bundesrat Mayer: Hundesteuer!)

Jetzt kommt das Phänomen dazu, dass die Volksanwaltschaft dazu berufen ist, die Kontrolle über die Ausübung des Imperiums durchzuführen. Der Begriff Imperium steht nirgendwo, aber „der Vollziehung“. Wir würden, wenn wir doppelt so viele Beamte kriegen, eine Abteilung für Lob der Vollziehung einrichten. Da ist gar nichts dabei, das geht selbstverständlich (Bundesrätin Mühlwerth: Da braucht man gleich eine ganze Abteilung? – Bundesrat Stögmüller – erheitert –: Auch so - -?), aber wir sind für die Kontrolle da.

Kontrolle ist zwangsläufig, unausweichlich mit kritischen Aspekten verbunden. Kon­trolle heißt Kritik. Das ist semantisch und verfassungsrechtlich gegeben. Dagegen gibt es überhaupt nichts zu sagen. (Beifall bei BundesrätInnen der FPÖ sowie der Bun­desräte Mayer und Stögmüller.)

Die Tätigkeit des Parlaments – wenn ich diesen Bogen noch einmal schließen darf – funktioniert aufgrund der Gewaltentrennung des Staates, Gesetzgebung, Vollziehung und Rechtsprechung, als Unterteil der Vollziehung, sehr gut. Aber auf diesen drei Elementen fundiert unser Verfassungsstaat unausweichlich und eigentlich ohne substanzielle Kritik; Kritik kann man natürlich auch üben.

Ein wichtiger Punkt ist, den kleinen Bogen in die Jetztzeit zu schließen. Sie haben die Berichte vor sich liegen; es ist schon dankenswerterweise darauf verwiesen worden, dass wir die magische Marke von 20.000 Individualbeschwerden im Jahr 2017 über­schritten haben. Das ist in der Natur der Sache liegend: Der größte Teil bezieht sich auf die Tätigkeit, die im Rahmen des Innenministeriums zu vollziehen ist, aber dass es eine Beschwerde gibt, heißt ja noch nicht, dass die Beschwerde gerechtfertigt ist. – Das ist der zweite Punkt der Sache.

Die Volksanwaltschaft – noch einmal – beschäftigt sich mit der Kontrolle aller hoheit­lichen Akte, die dem Bund zuzurechnen sind, ebenso den Ländern mit einer gewissen Abstufung, und auch insofern dem Bund als Träger privatrechtlicher Rechte ein Kon­trollmaß zuzuschreiben ist. 7 155 Prüfungen sind im Jahr 2017 bezüglich dem Bund zuzurechnender Vorgänge eröffnet worden.

 


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