BundesratStenographisches Protokoll875. Sitzung, 875. Sitzung des Bundesrates am 8. Februar 2018 / Seite 59

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Wir sind das kleinste oberste Organ; dankenswerterweise ist auch das erwähnt worden. Es gibt in Summe 95 Beamte, wir haben drei Geschäftsbereiche, in denen die Beschwerden abgearbeitet werden. In diesen Geschäftsbereichen arbeiten rund zwölf Beamte, dort sind immer auch Ausbildungspraktikanten beschäftigt. Wir erledigen in ungefähr 45 bis 50 Tagen jede Individualbeschwerde. Manche Akten kommen natürlich immer wieder. Ich bin auch für Forst-, Wasser- und Umweltbelange zuständig, da sind die Akten einen halben Meter hoch, weil das nie aufhört. Das ist eben so. Manche Akten bestehen nur aus drei bis vier Blättern. Das ist individuell unterschiedlich.

Es ist mir wichtig – dankenswerterweise ist darauf verwiesen worden –, Sie noch ein­mal und immer wieder darauf aufmerksam zu machen, dass wir eine Prüflücke haben. Der Rechnungshof ist für ausgegliederte Rechtsträger zuständig. Es gibt circa 150 aus­gegliederte Rechtsträger – das war halt die Modeerscheinung in den Achtziger- und Neunzigerjahren –, an denen die öffentliche Hand zu 50 Prozent beteiligt ist. Die Volks­anwaltschaft kann da nicht prüfen, das gehört baldigst repariert.

Ich spreche stichwortmäßig immer wieder von den ÖBB, der Asfinag und so weiter und so fort, wobei hinzuzufügen ist: Da gibt es Beschwerden und wir schreiben ihnen trotz­dem den Vorhalt. Wir bekommen auch eine Antwort. Der Klassiker in meinem Ge­schäfts­bereich ist zum Beispiel die mangelnde Errichtung von Lärmschutzwänden entlang von Autobahnen. Das gibt es eben, dass die Autobahn einfach durch ein Wohngebiet führt. Da gibt es dann schon Stellungnahmen, die bemüht sind, aber es macht halt doch den hauchfeinen Unterschied, ob sie mir schreiben müssen, so wie jeder andere, oder ob sie es aus Courtoisie tun.

Das hauptsächlich wichtige Thema, das Sie, mich, uns alle noch generationenlang verfolgen wird, ist das, was ich Ihnen hier mit der Einladung biete, jeder möge sich eine Broschüre – die Hälfte von euch hat es ohnehin schon getan – mit dem Titel „Das chronisch kranke Kind im Schulsystem“ nehmen.

Ich wiederhole die Perspektiven, die aus der Sicht des Forderungserhebens ent­stehen – ich fühle mich da im Einklang mit allen Bundesräten –, dass chronisch kranken Kindern in der Schule geholfen werden muss. Es wurde schon erwähnt, es gibt in Summe circa 190 000 solcher Kinder mit allen Krankheitsbildern. Wenn Sie sich das durchlesen (die genannte Broschüre in die Höhe haltend), wird Ihnen ohnehin schlecht, was es alles gibt. Gott sei Dank sind manche Krankheitsbilder sehr selten. Der häufigste Krankheitstypus ist Epilepsie, leider gar nicht so selten, aber auch Diabetes. Von Diabetes bin ich auch familiär betroffen, ich weiß, wovon ich rede. Das ist ein anstrengendes Phänomen – kein Mensch weiß, warum und weshalb –, aber es ist ein Phänomen.

Ich fordere, dass jedes Kind uneingeschränkt Teilhabe an der Ausbildung in der Schule haben muss. Da darf es folgende Aussagen nicht geben: Du bist krank, geh raus und warte, bis der Unterricht aus ist! – Das ist unmöglich.

Zweiter Punkt: Es muss im Rahmen der sowieso schon sehr lang gewordenen Lehrerausbildung Zeit und Muße geben, medizinische Grundkenntnisse zu vermitteln. Es ist einfach inakzeptabel, dass ein Lehrer sagen kann, das geht mich nichts an. Warum und weshalb, wie das Phänomen auftaucht, wenn einer einen Hypo kriegt, das geht mich nichts an. – Das geht nicht!

Im Rahmen des gesamten budgetären Aufwandes für Schulen, der in Österreich hoch ist, wenn wir das mit anderen Ländern in der Welt vergleichen, dann stehen wir, was Budgetmittel für Schulen betrifft, sehr, sehr gut da. Da muss es für medizinische Vorkehrungen Geld geben: muss sage ich, muss! Man sollte nicht glauben, dass Groß­britannien in medizinischen Dingen ein Vorbild sein kann, aber bitte, alles gibt es


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