BundesratStenographisches Protokoll875. Sitzung, 875. Sitzung des Bundesrates am 8. Februar 2018 / Seite 63

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ist natürlich für uns Politiker und Politikerinnen nicht tragbar. Da sind wir alle, inklusive der Regierung, gefordert zu handeln.

An dieser Stelle möchte auch ich mich für diesen sehr umfangreichen, sehr einfühl­samen Bericht bedanken. Ich finde es auch sehr begrüßenswert, dass es hier einen Extrateil, verfasst von den Kinder- und Jugendanwaltschaften, gibt – sie haben einen Bericht beigesteuert –, weil ich überzeugt davon bin, so wie ich die Arbeit der Kinder- und Jugendanwaltschaften erlebe, dass sie das Ohr sehr nahe bei den Anliegen von Kindern und Jugendlichen haben und die Anliegen und das Leid dieser Altersgruppe auch sehr genau kennen.

Generell – das passt jetzt hier dazu – möchte ich sagen, dass ich überzeugt davon bin, wenn wir diese verschiedensten Problemfelder angehen wollen und die Behebung dieser Missstände vorantreiben wollen, dann kann das nur in einem Zusammenspiel der vielen beteiligten Institutionen, Berufsgruppen, aber eben auch durch uns als Gesetzgeber und Gesetzgeberinnen gelingen. Diese Kooperationen in diesem Bereich sind weiter auf allen Ebenen auszubauen und zu fördern.

Was sich durch alle angeführten Themenbereiche dieses Sonderberichts zieht, ist die Tatsache, dass Kinder und Jugendliche in Österreich offensichtlich nicht gleich behan­delt werden. Je nach Bundesland, in dem sie wohnen, gelten unterschiedliche Bestim­mungen. Selbst dort, wo es gleiche Bestimmungen gibt, gibt es unterschiedliche Um­setzungen. Das ist nach meinem Empfinden rechtswidrig. Auch die UNO sagt, dass dieses Nichtdiskriminierungsgebot einfach eine Tatsache ist, die befolgt werden muss. Dessen Nichtbefolgung wird schon seit vielen, vielen Jahren von der UNO bemängelt. Meine Kollegin Reiter hat das vorhin schon erwähnt. Wir brauchen ganz dringend diese gleichen Qualitätsstandards in der Kinder- und Jugendhilfe. Das muss über alle Bundesländergrenzen hinweg ein für alle Mal auf ein gleiches Niveau gebracht werden. (Beifall bei der SPÖ.)

Es gibt einzelne Bereiche – ich weiß es aus den sozialpädagogischen WGs –, wo schon der Anlauf unternommen wurde, solche Standards zu erarbeiten. Auf dem kann aufgebaut werden, das muss österreichweit ausgerollt werden. Dass beispielsweise – Kollegin Hackl hat es erwähnt – Konzepte zur Gewaltprävention, zur Sexualpädagogik in jeder Einrichtung Standard sein müssen, erscheint sonnenklar, das muss schleu­nigst umgesetzt werden.

Die Kinder- und Jugendanwaltschaften bieten in ihrem Bericht nicht nur eine Analyse der Situation, sondern sie bieten auch Best Practice und Empfehlungen aus den Bundesländern an. Ich denke, es ist für uns in den Bundesländern sehr einfach, diese Empfehlungen aufzugreifen, sie ernsthaft mit der Volksanwaltschaft zu diskutieren und tatsächlich in die Umsetzung zu gehen.

Ein zweites Thema, das sich durch den ganzen Bericht durchzieht, ist die Frage der Ressourcen. Wir brauchen ausreichend Personalressourcen. Frau Brinek, Sie haben das vorhin schon erwähnt. Wir brauchen gut ausgebildetes Personal. Wir brauchen kleinere Gruppengrößen. Wir brauchen bessere Betreuungsverhältnisse. Nur so kann Qualität gesteigert werden. Wir brauchen adäquate räumliche Situationen; auch das haben Sie bereits geschildert. Adäquate Raumsituationen können Stress vermindern, können für alle Beteiligten eine entspanntere Atmosphäre bringen. Auch das ist eine Ressourcenfrage.

Eine ganz konkrete Forderung der Kinder- und Jugendanwaltschaften betrifft externe Kindervertrauenspersonen, die für jedes Bundesland gewünscht werden. Es muss die Möglichkeit für Kinder geben, sich sehr einfach und kontinuierlich an Menschen wen­den zu können, die Lobbyisten für ihre Anliegen sind. Ein solches Pilotprojekt gibt es


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