BundesratStenographisches Protokoll875. Sitzung, 875. Sitzung des Bundesrates am 8. Februar 2018 / Seite 62

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kleine familienähnliche Wohngruppen anstelle von Großeinrichtungen sowie diverse Unterstützungen nach Volljährigkeit und Maßnahmen für junge Erwachsene für die gesamte Ausbildungsdauer geschaffen werden müssen.

Auch das Thema Kindergesundheit muss angesprochen werden. Das Versorgungs­angebot an Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie Palliativ- und Hospizbetreuung ist eindeutig unzureichend. Da gehört noch einiges an Arbeit geleistet. Es braucht eine Aufstockung der Bettenkapazität, die Regionalisierung der ambulanten sowie tages­klinischen Strukturen, und auch die Zahl der Ausbildungsplätze muss höher werden.

Zum Schluss möchte ich noch ganz kurz auf die Kinder und Jugendlichen mit Behin­derung eingehen. Defizite gibt es noch, definitiv auch bei uns im Burgenland, bei Eingliederungshilfen. Kinder mit Lernbeeinträchtigung, Entwicklungs- und Verhaltens­störungen sowie emotionalen Störungen sind leider von jeglichen Fördermaßnahmen ausgeschlossen. Dies gehört dringendst geändert, um auch den betroffenen Kindern und Jugendlichen die größtmögliche Chance auf eine gute Zukunft zu sichern.

Deshalb dürfen wir hier nicht wegschauen. Ich freue mich, dass ich dazu meinen Bei­trag leisten darf. Ich möchte Ihnen, der Volksanwaltschaft, gratulieren und für die geleistete Arbeit sowie auch für die zukünftige Arbeit danken. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und FPÖ, bei BundesrätInnen der SPÖ sowie des Bundesrates Zelina.)

12.15


Vizepräsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Daniela Gruber-Pruner. – Bitte, Frau Bundesrätin.

 


12.15.17

Bundesrätin Mag. Daniela Gruber-Pruner (SPÖ, Wien): Hohes Präsidium! Sehr ge­schätzte Frau Volksanwältin! Sehr geehrter Herr Volksanwalt! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Dieser Sonderbericht der Volksanwaltschaft zu den Rechten von Kin­dern in öffentlichen Einrichtungen behandelt – meine Kollegin hat es erwähnt – einen sehr empfindlichen und sensiblen Bereich in unserer Gesellschaft – es geht hier um eine besonders vulnerable Bevölkerungsgruppe –, nämlich den Umgang unserer Gesellschaft mit jungen Menschen, die von Institutionen abhängig sind. Das sind im­merhin 20.000 Kinder und Jugendliche in Österreich.

Im gesamten Bericht geht es um jene Kinder und Jugendliche, die es im Leben nicht besonders leicht haben, weil beispielsweise ihre Ursprungsfamilie nicht die notwen­digen Ressourcen hat, um dem jeweiligen Kind eine förderliche Umgebung zu bieten, weil das Kind mit oder ohne Familie flüchten musste, weil das Kind eine Behinderung oder eine psychische Erkrankung hat, weil der junge Mensch straffällig geworden ist. All das sind Lebensumstände, die das Kind und seine Umwelt enorm fordern. Es ist die Aufgabe einer Gesellschaft, sich speziell um diese jungen Menschen im besonderen Maße zu kümmern.

Dass aber solche Einrichtungen beziehungsweise solche Systeme ein besonders hohes Risiko bergen, dass Macht in irgendeiner Form auch ausgenutzt wird und möglicherweise in Gewalt, in welcher Form auch immer, umschlägt, ist ja mittlerweile hinlänglich bekannt. Ich denke, dass uns allen noch die Veranstaltung Geste der Verant­wortung in Erinnerung ist, wo wir stellvertretend für die vielen Hunderten Fälle mit ein paar wenigen grauenhaften Schilderungen konfrontiert worden sind, was institutionelle Gewalt anrichten kann. Ich denke, wir haben uns damals alle miteinander geschworen, dass so etwas nicht mehr vorkommen darf.

Trotzdem zeigt dieser Sonderbericht der Volksanwaltschaft leider an so vielen Stellen auf, dass wir noch immer keine optimalen, geschweige denn gewaltfreien Lebens­umstände für Kinder und Jugendliche in unseren Einrichtungen anbieten können. Das


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