BundesratStenographisches Protokoll875. Sitzung, 875. Sitzung des Bundesrates am 8. Februar 2018 / Seite 61

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Vizepräsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Vielen Dank für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Marianne Hackl. – Bitte, Frau Bundes­rätin.

 


12.08.52

Bundesrätin Marianne Hackl (ÖVP, Burgenland): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Volksanwältin! Geschätzter Herr Volksanwalt! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Rechte von Kindern und Jugendlichen in öffentlichen Einrichtungen sind ein sehr sensibles Thema. Ich glaube, das liegt uns allen sehr am Herzen; besonders auch mir als Mutter und Großmutter. Ich möchte auf dieses Thema und ganz allgemein auf die Fremdunterbringung von Kindern und Jugendlichen, vor allem bei uns im Burgenland, eingehen.

Es sei gesagt – das ist auch sehr traurig –, dass es die Erarbeitung und Umsetzung eines sexualpädagogischen Konzepts weder in der Verordnung noch in den Richtlinien als verbindliche Voraussetzung für Bewilligungen von Einrichtungen gibt.

Bei uns im Burgenland gibt es 54 sozialtherapeutische Betreuungsplätze, das heißt, volle Erziehung und ein stationärer Bereich. Dem gegenüber stehen aber rund 284 fremduntergebrachte Kinder und Jugendliche. Es gibt kein einziges Krisenzentrum. Kinder und Jugendliche werden bei Bedarf im Krankenhaus oder in Wohngemein­schaften untergebracht.

Das Burgenland hat mit rund 30 Prozent den höchsten prozentuellen Anteil der außer­halb des Bundeslandes untergebrachten Minderjährigen. Obwohl es im Burgenland überdurchschnittlich viele sozialpädagogische und sozialtherapeutische Wohngruppen gibt, ist leider nur ein Drittel der vorhandenen Plätze mit burgenländischen Kindern und Jugendlichen besetzt. Ein möglicher Grund dafür könnte sein, dass für Minderjährige aus anderen Bundesländern ein Zuschlag verlangt werden kann. In Oberösterreich beispielsweise dürfen nur maximal 15 Prozent der Gesamtzahl der Minderjährigen aus einem anderen Bundesland stammen.

Selbst die Gruppengrößen variieren von Bundesland zu Bundesland sehr stark. Wäh­rend in der Bundeshauptstadt Wien und in Salzburg nur höchstens acht Minderjährige erlaubt sind, wie wir heute schon gehört haben, sind es bei uns im Burgenland bis zu 16 Kinder und Jugendliche. Außerdem können sowohl im Burgenland als auch in Wien Berufsanfänger bereits mit Beginn einer pädagogischen Ausbildung in sozialpädago­gischen Wohngruppen arbeiten.

Ich spreche mich ganz klar für einheitliche Ausbildungsstandards für Österreich und eine verpflichtende Fortbildung des Personals in Sexualpädagogik aus. Die berufs­begleitende Ausbildungsmöglichkeit sollte zumindest auf Fachkräfte, die etwa aus der Kindergartenpädagogik, Horterziehung oder Behindertenbetreuung kommen, beschränkt sein. Zumindest sollten zwei Drittel der Ausbildung abgeschlossen sein, wie es zum Beispiel in der Steiermark der Fall ist. Als Bewilligungsvoraussetzung für sozialpäda­gogische Einrichtungen sollte es sowohl ein gewaltpräventives als auch ein sexual­pädagogisches Konzept geben. Außerdem wären die Schaffung von Krisenzentren und der Ausbau von Krisenabklärungsplätzen gut.

Auch die Erhöhung der Anzahl sozialtherapeutischer Betreuungsplätze muss gewähr­leistet werden. Der Anteil fremduntergebrachter Minderjähriger aus anderen Bundes­ländern sollte möglichst gering gehalten werden. Wohnortnahe Unterbringungen sind alleine schon für die Besuchsmöglichkeiten klar von Vorteil. Nur so kann eine bestmögliche mentale Unterstützung von Angehörigen und Freunden geleistet werden. Ich bin überzeugt davon, dass einheitliche sozialpädagogische Betreuungsstandards,


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