BundesratStenographisches Protokoll875. Sitzung, 875. Sitzung des Bundesrates am 8. Februar 2018 / Seite 66

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Und, das steht auch im Bericht der Volksanwaltschaft: Die leiblichen Eltern bleiben ein roter Faden, egal ob das Kind stationär untergebracht ist oder in einer Pflegefamilie. Es gibt Informationspflichten, es gibt Besuchsrechte, und denen muss natürlich nachge­kommen werden.

Diese Menschen brauchen gut ausgebildete, verständnisvolle Personen, die dort agieren, weil sie zum Großteil schon sehr viel mitgemacht haben, oft traumatisiert sind, die Welt oft nicht mehr verstehen, zum Teil sehr kontraproduktiv provozieren, aber auch teilnahmslos agieren.

Im Großen und Ganzen ist die Kinder- und Jugendhilfe bundesweit geregelt, und die Ausführung obliegt den Bundesländern. Ich bin sehr erfreut, was den Bericht über Oberösterreich betrifft. An sich weiß ich das, aber es ist auch schön, wenn es einmal wo drinnen steht: Oberösterreich hat ein sehr gutes Netz an Angebot und Unter­stützung für Familien. Wir stellen aber in Oberösterreich auch sehr hohe Budgetmittel zur Verfügung, im Schnitt 30 Prozent mehr pro Kopf als in den anderen Bundes­ländern. Dadurch haben wir gute Strukturen, was sowohl die ambulante als auch die mobile Versorgung betrifft, und haben in diesem Bereich eine gute Qualität.

Ein Projekt ist auch hervorgehoben worden, nämlich die WhatsApp-Gruppe, die es seit 2015 gibt.

Zum Thema der kleineren Wohnformen und kleineren Gruppen, denke ich mir, kann man sich aus Oberösterreich mitnehmen: Oberösterreich sucht immer wieder verstärkt Pflegeeltern – denn diese Form entspricht sehr gut den kleinen Gruppen –, sofern es den Kindern und Jugendlichen möglich ist, sich dort gut einzufügen. Die Prämisse ist immer die Frage: Was ist für das Kind das Beste? – Ich meine, es wäre eine familiäre Form, denn jedes Kind hat das Recht auf eine Familie, und das würde dem sehr entge­genkommen.

Oberösterreich hat im Bundesländervergleich mit 7 Prozent überhaupt den geringsten Anteil an Kindern, die in voller Erziehung in einer Institution oder bei Pflegeeltern aufwachsen. Gleich danach kommt Tirol, wo wir mit dem Kinderrechteausschuss waren, und da haben wir eben auch gehört, dass es besonders diese Kinder mit 18 noch nicht schaffen, auf eigenen Beinen zu stehen, und noch mehr Unterstützung brauchen. In Oberösterreich waren es 2015  935 Kinder und Jugendliche, 2016 waren es bereits über 1 100. Daher freue ich mich, dass die neue Regierung das in ihr Pro­gramm aufgenommen hat und die Altersgrenze für die Hilfen, für die Unterstützung dieser jungen Erwachsenen anpassen wird. Diese Maßnahme wird greifen, und die Jugendlichen können in einem geschützten Rahmen nachreifen. Ich hoffe hier sehr auf das Entgegenkommen und auf die Einigung der Landeshauptleute, sodass das mit einer 15a-Vereinbarung möglich wird.

Erfreulich ist auch, dass die Lebens- und Aufenthaltsbedingungen sich im Gegensatz zu früher sehr verbessert haben, und trotzdem – es ist schmerzlich, das zu lesen – gibt es noch immer Missbrauch, Machtmissbrauch, unangepasste Sanktionen, überfor­dertes Personal in weiten Teilen. Wenn man sich anschaut, welche Herausforderungen die Betreuung dieser Kinder und Jugendlichen mit sich bringt, dann wird einem klar, dass das Personal dort oft sehr gefordert ist. Es braucht daher eine gute qualitative Ausbildung, es braucht psychologische Unterstützung auf beiden Seiten, nicht nur bei den Kindern, sondern auch beim Personal. Es kommt auch zwischen den Kindern in den Einrichtungen oft zu Übergriffen. Hier, denke ich, braucht es wirklich eine externe, unabhängige Vertrauensperson – in Salzburg ist das gesetzlich installiert, ich habe es im Ausschuss gesagt; in Wien, habe ich gehört, ist diese Einrichtung auch vorhanden, aber sonst gibt es in keinem Bundesland eine solche Anlaufstelle.

 


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