Oberste Priorität bleibt weiterhin das Wachstum, und zwar das Wachstum in einer beschränkten Welt; oberste Priorität bleibt die Wettbewerbsfähigkeit, auch innerhalb der EU. Um darauf einzugehen, was das im Hinblick auf Steuern und die finanzielle Basis der EU heißt, wird heute noch Gelegenheit sein.
Lassen Sie mich hier noch kurz eine ganz persönliche Geschichte anschließen: Ich war im letzten Herbst in Marokko. Auffällig dort ist die große Zahl junger Menschen, die man auf den Straßen immer wieder trifft, also die Demographie dieses Landes. Auffällig war aber auch, dass dieses Land unter einer extremen Dürre leidet. Es hat im vorletzten Winter keinen Schnee im Atlas gegeben. Das hatte zur Folge, dass die Tomaten viermal teurer waren und dass sich der Kartoffelpreis verzehnfacht hat. Was das für all die Menschen heißt, die dort leben, kann man sich gut vorstellen, wenn man das auch tatsächlich erlebt!
Bei der Rückkehr im Flieger bin ich draufgekommen, dass die meisten Touristen, die dort unten waren, zum Golfspielen dort waren. Es gelingt also offensichtlich, trotz des Wassermangels die Golfplätze entsprechend zu bewässern, aber keine Versorgung mit regionalen Lebensmitteln.
Welche Problematik dahintersteht, wenn die Klimaexperten uns erzählen, dass ganz Nordafrika nicht mehr bewohnbar sein wird, und zwar nicht erst im Jahr 2100, sondern wahrscheinlich schon in unserer allernächsten Zukunft – wir werden das noch erleben –, und was das für uns in Europa bedeutet und wovor wir hier die Augen verschließen, das kann, denke ich, nicht dramatisch genug vor Augen geführt werden. Deshalb glaube ich, dass wir in vielen Bereichen schlicht und einfach die falschen Fragen stellen und die falschen Schwerpunkte setzen. – Danke. (Beifall bei Grünen und SPÖ.)
10.22
Präsident Reinhard Todt: Hinsichtlich der eingelangten, vervielfältigten und verteilten Anfragebeantwortungen 3043/AB-BR bis 3150/AB-BR beziehungsweise 3145/ABPR-BR/2018,
jenes Verhandlungsgegenstandes, der gemäß Art. 42 Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz nicht dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates unterliegt,
eines Schreibens des Präsidenten des Salzburger Landtages betreffend Mandatsverzicht eines Mitglieds beziehungsweise eines Ersatzmitglieds des Bundesrates,
einer Unterrichtung des Bundeskanzlers gemäß Art. 23c Abs. 5 B-VG betreffend die Nominierung von Mitgliedern des Ausschusses der Regionen,
eines Schreibens des Bundeskanzlers betreffend die Vertretung des Herrn Bundespräsidenten vom 13. bis 15. März 2018,
der Schreiben des Verbindungsdienstes des Bundeskanzleramtes betreffend den Aufenthalt eines Mitglieds der Bundesregierung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union und dessen Vertretung sowie
der Unterrichtungen gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG
verweise ich auf die im Sitzungssaal verteilten Mitteilungen gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen werden.
Ebenso verweise ich hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen im Sinne des § 19 Abs. 1 der Geschäftsordnung auf die gemäß § 41
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