diesem geschätzten Ertragswert vermindert man Bürokratie und sehr viele Buchführungsaufzeichnungen, die in der Landwirtschaft mit einem pauschalen System der Ertragsfeststellung abgegolten werden.
Der Verfassungsgerichtshof – das hat Kollege Novak schon ausgeführt – hat festgestellt, dass hier eine Neuanpassung notwendig ist, weil der Einheitswert seit 1970 nicht wesentlich verändert wurde, sich aber die Zeiten, die Rahmenbedingungen und die Voraussetzungen für die Landwirtschaft in den letzten Jahrzehnten wesentlich verändert haben; man bedenke den Beitritt zur Europäischen Union und damit eine wesentliche Änderung des Agrarsystems, eine Reduzierung der Preise im agrarischen Bereich auf Weltmarktniveau und auf der anderen Seite den Ausgleich dieser Preisreduktion durch öffentliche Leistungen der Europäischen Union und unserer Republik für Umweltmaßnahmen, aber auch für Landschaftsmaßnahmen.
Jetzt war festgesetzt, dass mit 2014 diese Neufeststellung kommen sollte. Es war der Finanzbehörde nicht möglich, diese 260 000 Betriebe in diesem System neu zu bewerten, weil hier jeder Betrieb einzeln bewertet werden muss, um eine möglichst hohe Genauigkeit zu erreichen. Wenn jetzt aber nach diesem Einheitswert, der noch nicht für alle Betriebe berechnet ist, mit 1.1.2017 die Beiträge hätten bemessen werden sollen, dann wäre das eine Aufgabe gewesen, die für die Sozialversicherungsanstalt der Bauern unmöglich gewesen wäre – ohne Grundlage keine Bemessung –, und damit hätte man viele Ungerechtigkeiten für die betroffenen Betriebe herbeigeführt, weil nachträglich vorgeschriebene Nachzahlungen, Veränderungen der Betriebsgrößen, Veränderungen der Bewertungen nicht eingearbeitet werden könnten.
Es war und ist daher notwendig, den Termin des Inkrafttretens für die Sozialversicherungsanstalt der Bauern auf 1. April 2018 zu verlegen, um hier entsprechende Rechtssicherheit zu schaffen, um hier auch entsprechend Gerechtigkeit walten zu lassen, weil sonst die Bewertung nicht genau möglich ist.
Es tut mir leid, dass die sozialistische Fraktion glaubt, das sei Klientelpolitik für Großbetriebe. Die Höchstbemessungsgrundlage kann bei guter Bonität bei einem Betrieb bei 25 Hektar eintreten, da sind wir also von Großbetrieben weit entfernt. Über der Höchstbemessungsgrundlage werden keine Beiträge entrichtet, weil die Person, der Betriebsführer, die Familie versichert ist und nicht die Fläche oder die Größe.
Das Problem ist schon lange bekannt, das Problem war auch der letzten Bundesregierung bekannt, aber es war, glaube ich, eher aus klientelpolitischen Überlegungen nicht möglich, hier eine Einigung herbeizuführen. Darum bin ich dankbar, dass diese Bundesregierung sachlich, fachlich richtig das tut, was notwendig ist. Ich bedanke mich sehr herzlich, und es freut mich, dass auf die Probleme der Landwirtschaft eingegangen wird. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
11.18
Vizepräsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Bernhard Rösch. – Bitte, Herr Bundesrat.
11.18
Bundesrat Ing. Bernhard Rösch (FPÖ, Wien): Hohes Präsidium! Werte Kolleginnen und Kollegen vom Bundesrat! Sehr geehrte Zuseher! An und für sich gibt es auf die Rede meines Vorredners kaum mehr etwas zu sagen, er hat ja alles erklärt. Zur Rede von Kollegem Novak, bei der es wieder um Klassenkampf und Klientelpolitik gegangen ist, muss ich aber sagen: Wovor habt ihr Angst? Vor 3 Prozent der Erwerbstätigen, die in der Landwirtschaft sind, die vom Wetter, von der Natur vorgegebene Arbeitsrichtlinien haben, die bei jedem Wetter rausmüssen, die schwere Arbeit verrichten, die immerhin auch unsere Nahrungsmittel erzeugen? Vor denen habt ihr Angst? (Zwischenruf bei der SPÖ.) Es hat in der Geschichte auch Zeiten gegeben, da war die Klientel
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