BundesratStenographisches Protokoll876. Sitzung, 876. Sitzung des Bundesrates am 15. März 2018 / Seite 90

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12.37.52

Bundesrätin Anneliese Junker (ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätz­ter Herr Minister! Meine Damen und Herren! Ich darf jetzt zunächst zur Klarstellung ein paar Sachen definieren.

Die neue Universitätsfinanzierung ist ein durchdachtes Verbesserungspaket. Einerseits orientiert sie sich klar an den Bedürfnissen der Studierenden und verbessert die Bedin­gungen für erfolgreiches Lernen, andererseits stellt sie die Finanzierung auf nachvoll­ziehbare und wettbewerbsfördernde Beine. Für die wichtige Basis sorgt dabei die Er­höhung des Unibudgets um 1,34 Milliarden Euro auf insgesamt 11,07 Milliarden Euro. Es schafft einen neuen Gestaltungsspielraum und dient auch dazu, die Qualität zu ver­bessern. Es wird bessere Betreuungsverhältnisse und zielgerichtete Investitionen in die Infrastruktur wie etwa die Ausstattung bei technikorientierten Mint-Fächern oder be­stimmten Kunststudien geben.

Meine Damen und Herren, aber jetzt zum eigentlichen Thema: Wie stellt sich die Ausgangslage im Budget dar? – Das Gesamtbudget der Universitäten wurde seit 2008 um 16,5 Prozent erhöht und ist mit derzeit 9,7 Milliarden auf einem Höchststand. Die Herausforderungen sind: 56,6 Prozent aller Studienanfängerinnen und Studienanfän­ger belegen nur 20 der 160 möglichen Studienrichtungen. Von den etwa 280 000 in­skribierten Studierenden waren zuletzt nur 182 000 prüfungsaktiv. Die Abbruchraten liegen in einigen Studienrichtungen, wie etwa bei den Rechtswissenschaften oder bei Fremdsprachen, bei 70 Prozent.

Auch die Stellungnahme des Rates für Forschung und Technologieentwicklung vom 14.9.2017, die ja an alle Fraktionen ergangen ist, schwankt zwischen Lob und Tadel: Gelobt wird die Erhöhung des Unibudgets um 1,35 Milliarden € für die kommende Pe­riode 2019 bis 2021, negativ bewertet wird in diesem Zusammenhang, dass diese Bud­geterhöhung an keinerlei strukturelle Reformen geknüpft worden ist. Die neue Regie­rung musste daher aktiv werden.

Die zentralen Ziele der Universitätsfinanzierung Neu sind daher: erstens die Umstel­lung des Finanzierungsmodells für die Universitäten für mehr Studienbezogenheit, Ka­pazitätsorientierung sowie höhere Transparenz.

Zweitens: Die Qualitätsverbesserung in Forschung und Lehre will man durch bessere Betreuungsaktivitäten beziehungsweise den Abbau von Massenfächern durch Investiti­onen in einen Personalaufbau in Kombination mit Zugangsregelungen erreichen.

Drittens: die Steigerung der Zahl der prüfungsaktiven Studierenden und der abge­schlossenen Studien. Ziel ist es, die Zahl der prüfungsaktiven Studierenden von der­zeit 182 000 bis zum Jahr 2021 auf 190 000 zu erhöhen.

Um diese Ziele zu erreichen, ist die Universitätsfinanzierung Neu erforderlich. Es darf nämlich nicht sein, dass das Gesamtbudget als Pauschalbetrag festgelegt und damit eine beliebige Zahl von Studierenden finanziert wird. In Zukunft wird es das Dreisäu­lenmodell für mehr Klarheit und Transparenz geben.

Die Universitäten erfüllen vielfältige Aufgaben, daher werden bei der Berechnung des Globalbudgets die Bereiche Lehre, Forschung beziehungsweise Entwicklung und Er­schließung der Künste sowie Infrastruktur und strategische Entwicklung getrennt. Durch dieses Dreisäulenmodell werden Leistungen transparenter und sichtbarer gemacht.

Zusätzlich werden die Studieneinrichtungen in Fächergruppen eingeteilt, welche sich durch Bedarf an Ausstattung und Betreuung unterscheiden. Für die Universitäten wird es stärkere Anreize geben, zusätzliche Mittel zu erhalten. In der Forschung sind die ein­gewobenen Drittmittel sowie die Anzahl der angebotenen strukturierten Doktoratspro­gramme entscheidend. Für die Lehre können Universitäten umso mehr Mittel akquirie-


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