BundesratStenographisches Protokoll876. Sitzung, 876. Sitzung des Bundesrates am 15. März 2018 / Seite 89

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Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor. Ich komme daher sogleich zum Antrag.

Der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung stellt nach Beratung der Vorlage am 13. März 2018 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Ewald Lindinger: Danke für den Bericht.

Ich begrüße den Herrn Bundesminister zu dieser Debatte. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und FPÖ.)

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Elisabeth Grimling. Ich erteile es ihr.

 


12.33.50

Bundesrätin Elisabeth Grimling (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen des Bundesrates! Die vorliegende, im Nationalrat mit den Stimmen von ÖVP, FPÖ und NEOS beschlossene Novelle des Universitätsgesetzes wird von diesen Parteien als wichtige Verbesserung der Universitätsfinanzierung durch den Bund gesehen und soll zu einer kapazitäts­orientierten Studienplatzfinanzierung an den öffentlichen Universitäten führen.

Leider ergibt sich bei genauer Betrachtung der in dieser Novelle ausgedrückten Vorha­ben das genaue Gegenteil. Durch erweiterte Zulassungsbeschränkungen entstehen neue Bildungshürden und mehr soziale Selektion an den Universitäten. Der Studienzu­gang wird noch mehr als bisher vom sozialen Hintergrund abhängig. Für Studienan­wärterInnen ohne finanzielle Absicherung durch die Familie wird der Zugang zur aka­demischen Bildung weiter verbaut. Ab dem Herbstsemester werden junge Menschen, die neben dem Studium arbeiten, um sich das Studium finanzieren zu können, jetzt auch noch durch Studiengebühren belastet werden, da die Sanierung der bisherigen verfassungswidrigen Bestimmung über die Gebührenbefreiung unterlassen wurde. Durch weniger Studienplätze, Studiengebühren, den Besuch teurer Vorbereitungskurse wird es viel schwieriger für jene jungen Menschen werden, deren Eltern nicht die Mög­lichkeit haben, finanziell zu helfen und zu unterstützen. Für diese jungen Menschen mit dünnen Brieftaschen wird der Zugang zu einer guten Ausbildung schwieriger werden.

Gesetzliche Zugangsbeschränkungen in wichtigen Studienfächern sollen in Hinkunft auch im Verordnungswege möglich sein. – Eine klare Absage an die rechtsstaatliche, parlamentarische Normengebung. Hierzu gehört auch die Absicht, Maßnahmen zur Unterstützung sozial schwacher Studierender nur in Leistungsvereinbarungen zu ent­wickeln.

Das vorliegende Gesetz lässt jedes Vorhaben zum Ausbau von Studienplätzen mit der Absicherung einer ausreichenden Hochschulfinanzierung vermissen und enthält kei­nerlei Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen Durchmischung und besseren Ver­einbarkeit von Beruf und Studium. Das kann nicht das Ziel einer großen Universitätsre­form sein.

Meine Fraktion hat immer eine klare Position zu einer abgesicherten Hochschulfinan­zierung, zu einem Ausbau und nicht zu einer Reduktion von Studienplätzen und zu ei­nem gebührenfreien Hochschulzugang vertreten. Sie wird daher dem vorliegenden Ge­setzentwurf ihre Zustimmung verweigern. – Danke. (Beifall bei SPÖ und Grünen.)

12.37


Vizepräsident Ewald Lindinger: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Anneliese Jun­ker. Ich erteile ihr dieses.

 


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