ren, je mehr Absolventinnen und Absolventen das Studium abschließen beziehungsweise je zügiger die Studierenden vorankommen.
Auch die Zugangsregelungen werden neu bewertet. Ein allzu beliebiger Zugang nützt weder den Studierenden noch den Universitäten – nur ein geregelter Hochschulzugang sichert eine hochqualifizierte Lehre und Betreuung. Die Regelungen über das neue Finanzierungsmodell der Universitäten werden daher Zugangsregelungen enthalten, wobei die bisherige Systematik der Zugangsregelungen moderat weiterentwickelt beziehungsweise adaptiert wird.
Die Änderungen des Universitätsgesetzes bringen viele Vorteile für die Studierenden und werden unsere Universitäten noch besser, leistungs- und zugleich wettbewerbsfähiger machen. Stimmen wir gemeinsam diesen neuen Regelungen zu! – Danke. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
12.44
Vizepräsident Ewald Lindinger: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat David Stögmüller. Ich erteile ihm dieses.
12.44
Bundesrat David Stögmüller (Grüne, Oberösterreich): Werter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister Faßmann! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Willkommen im Bundesrat, Herr Minister! Ich habe Ihnen ja schon ein paar Mal im Bildungsausschuss und im Wissenschaftsausschuss zuhören dürfen; ich bin immer als Gast dabei gewesen, das war ganz interessant.
Zum Thema Wissenschaft: Seit Jahren wird im Bereich der Hochschulen versucht, die mittlerweile doch eher chronische Unterfinanzierung der Universitäten mittels Zugangsbeschränkungen zu lösen. Ein weiterer elementarer Schritt in Richtung Zugangsbeschränkungen wurde im Nationalrat von FPÖ und ÖVP mithilfe der NEOS und wird heute auch hier im Bundesrat beschlossen.
Mittels Studienplatzfinanzierung soll es verbesserte Studienbedingungen durch günstigere Betreuungsverhältnisse sowie eine Entlastung der universitären Infrastruktur geben – es wird aber eines geben: Zugangsbeschränkungen, und damit ist auch wieder ein Stückchen offener Hochschulzugang in Österreich Geschichte. Dieses Gesetz ist keine echte Studienfinanzierung, nein, das ist es nicht, sondern vor allem eine Studienplatzreduktion. Das ist es leider: eine Studienplatzreduktion!
Ich möchte jetzt aber auch etwas Positives herausstreichen: zum einen, dass nun mit dieser Vorlage umgesetzt wird, was meine Kollegin im Nationalrat Sigi Maurer in der vergangenen Legislaturperiode mit ihrem Entschließungsantrag betreffend Absicherung des Uni-Budgets für die LV-Periode 2019–2021 gefordert hat. Das ist jetzt kein Verdienst Ihrer Partei, Herr Minister Faßmann – Sie wissen ja, Ihre ÖVP hat damals im Nationalrat dagegen gestimmt, es waren die Grünen, die Roten, die FPÖ und, wie ich glaube, auch die NEOS, wenn ich mich richtig erinnere –, aber es ist gut, dass es heute dazu kommt, dass damit eine Absicherung für die Leistungsvereinbarungsperiode 2019 bis 2021 erfolgt. Das ist schon einmal sehr positiv.
Mir fehlt jedoch nach wie vor, auch das ist ein Kritikpunkt, die längerfristige Absicherung des tertiären Bildungsbereichs. 2 Prozent werden immer wieder versprochen, ich höre immer wieder diese 2 Prozent – der Status quo liegt bei circa 1,7 Prozent des BIPs, da stehen wir. Ich bitte also Sie, Herr Minister Faßmann, auch da tätig zu werden – wir haben gerade den Finanzminister hier im Bundesrat gehabt –: Setzen Sie sich dafür ein und verhandeln Sie!
Damit komme ich zurück zum Universitätsgesetz, denn das Ergebnis einer chronischen Unterfinanzierung des Hochschulsektors sind schlechte Studienbedingungen, schlech-
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