rung der sozialen Lage der Studierenden – denn: weniger Erwerbstätigkeit ermöglicht höhere Studienaktivität – und die Abschaffung von Zulassungsbeschränkungen.
Leider wird mit dieser Gesetzesvorlage wieder einmal eine Chance vertan und vergeben, eine wirkliche Verbesserung für die Studierenden, für die Lehrenden und für die Forschenden an den österreichischen Hochschulen zu ermöglichen. Herr Minister, wir Grüne werden, wie schon gesagt, diesem Gesetz nicht die Zustimmung im Bundesrat erteilen. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und bei BundesrätInnen der SPÖ.)
12.54
Vizepräsident Ewald Lindinger: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Rosa Ecker. Ich erteile es ihr.
12.55
Bundesrätin Rosa Ecker (FPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrtes Präsidium! Sehr geehrter Herr Minister Faßmann! Sehr geschätzte Damen und Herren hier im Saal und sehr geehrte Zuseher! Zum Universitätsgesetz 2002 gab es schon im letzten Jahr die Begutachtungsverfahren, und mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden die Erkenntnisse daraus einfach noch genauer eingearbeitet.
Bisher konnten österreichische Studenten sowie Studenten aus der EU in Österreich gratis studieren, auch wenn sie länger als die normale vorgesehene Mindeststudiendauer brauchten. (Bundesrat Stögmüller: Gratis ist gar nichts – gratis ist das Plastiksackerl beim Billa!) Da wurden auch noch zwei Toleranzsemester eingerechnet, und berufstätige Studenten konnten bis dato auch darüber hinaus ohne Studiengebühr studieren, also so lange, bis sie das Studium abgeschlossen hatten. Wir haben schon von der Kollegin gehört, dass es 100 000 prüfungsinaktive Studenten gibt, die in den Unis ja trotzdem in der Verwaltung und beim Aufwand berücksichtigt werden müssen.
Der Verfassungsgerichtshof hat diese Regelung als gleichheitswidrig aufgehoben, darum werden eben ab dem Wintersemester Studiengebühren vorgeschrieben. Wir reden hier, das möchte ich schon einmal ausdrücklich betonen, ausschließlich von Langzeitstudenten!
Wenn jetzt von anderen Parteien von sozialer Ungerechtigkeit gesprochen wird, dann wiederhole ich das, was wir schon von den Bildungsministerinnen in den letzten Jahren – auch ich hier im Bundesrat – gehört haben, nämlich das große Schlagwort sei doch die Autonomie. Die Autonomie ist bei diesem Thema bei den Unis und bei den Fachhochschulen gegeben, diese können Ausnahmen beschließen. Es wird zum Beispiel gerade an der JKU Linz an einer Regelung gearbeitet, mit der, so wie es jetzt aussieht, erst ab einem Jahreseinkommen von 30 000 Euro Studiengebühren vorgeschrieben werden. Bei 30 000 Euro kann man, glaube ich, nicht mehr von sozialer Ungerechtigkeit sprechen, wenn man davon zweimal jährlich 363 Euro Studiengebühren bezahlt.
Es gibt auch noch andere Möglichkeiten, zum Beispiel veranstaltet die Anton Bruckner Privatuniversität in Linz mit den Studenten große Orchesterkonzerte, wo wirklich öffentlichkeitswirksam präsentiert wird, was diese Unis leisten und was die Studenten dort lernen. Gleichzeitig werden dort gemeinsam mit Kooperationspartnern auch Mittel lukriert. Es liegt an den Unis und an den Fachhochschulen, sich Derartiges einfallen zu lassen und Regelungen zu finden.
Wir haben auch im Ausschuss gehört, Herr Kollege Stögmüller (Bundesrat Stögmüller: Ich habe zum Minister ...! Nicht wegen dir!), dass es bei diesen Beschränkungen nicht darum geht, Studienplätze zu reduzieren, sondern wirklich prüfungsaktive Studenten zu gewinnen. (Bundesrat Stögmüller: Das ist ein Blödsinn, es müssen Reduktionen ...!)
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