eine 16-prozentige Erfolgsquote haben, dann bedeutet das, dass nur jedes sechste Projekt, grob gesagt, genehmigt wird. Sie schreiben sechs Proposals und nur das sechste wird genehmigt. Das produziert ordentlich Frustration in der Scientific Community. Ich achte daher darauf, auch in den Gesprächen mit der Kommission, dass diese Erfolgsquote eher steigt und die Frustration der Forscher und Forscherinnen, die sich daran beteiligen, eher sinkt.
Meine Damen und Herren, so weit meine rudimentären Ergänzungen; Sie merken aus meiner Empathie: Ich freue mich auf die österreichische Präsidentschaft, auf einen erfolgreichen möglichen Abschluss des neunten Rahmenprogrammes unter dem Namen Horizon Europe – denn ich glaube, das ist wirklich wichtig – und ebenso auf eine erfolgreiche Weiterverhandlung von Erasmus, wobei ich schon unterstrichen habe, wie wichtig das ist.
Ich freue mich auch, bei einer nächsten Gelegenheit wieder im Bundesrat zu erscheinen und Ihnen Rede und Antwort zu stehen. – Herzlichen Dank. (Allgemeiner Beifall.)
14.06
Präsident Reinhard Todt: Danke, Herr Bundesminister.
Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wir gelangen zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den gegenständlichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Ich stelle die Stimmenmehrheit fest.
Erstattung eines Vorschlages des Bundesrates für die Ernennung eines Mitgliedes des Verfassungsgerichtshofes
Präsident Reinhard Todt: Wir gelangen nun zu Punkt 6 der Tagesordnung.
Die Erstattung dieses Vorschlages ist notwendig geworden, da das Mitglied des Verfassungsgerichtshofes, Frau Rechtsanwältin Mag. Dr. Eleonore Berchtold-Ostermann, die im Art. 147 Abs. 6 Bundes-Verfassungsgesetz vorgesehene Altersgrenze erreicht hat und mit 31. Dezember 2017 aus dem Verfassungsgerichtshof ausgeschieden ist.
Gemäß § 1 Abs. 2 Verfassungsgerichtshofgesetz 1953 wurde die vakante Stelle im Amtsblatt der „Wiener Zeitung“ und in den für amtliche Kundmachungen bestimmten Landeszeitungen mit einer Bewerbungsfrist bis 2. Februar 2018 ausgeschrieben.
Den Mitgliedern des Bundesrates wurde die Möglichkeit der Einsichtnahme in die eingelangten Bewerbungen gegeben.
Der Bundesrat hat in seiner 875. Sitzung vom 8. Februar 2018 die Abhaltung einer parlamentarischen Enquete beschlossen, die ein Hearing der Bewerberinnen und Bewerber um die Stelle eines Mitglieds des Verfassungsgerichtshofes, für welche dem Bundesrat das Vorschlagsrecht zukommt, zum Gegenstand hat.
Die am 23. und am 27. Februar 2018 abgehaltene parlamentarische Enquete zielte darauf ab, den Kandidatinnen und Kandidaten, die sich um die Stelle eines Mitglieds des Verfassungsgerichtshofes beworben haben, die Gelegenheit zu geben, die Gründe für deren Bewerbung persönlich den Mitgliedern des Bundesrates darlegen zu können.
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