BundesratStenographisches Protokoll876. Sitzung, 876. Sitzung des Bundesrates am 15. März 2018 / Seite 126

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Abs. 2 der Strafprozessordnung angefertigten Sicherungskopien wieder gelöscht wer­den, sobald nach der Sicherung und Prüfung der Daten die Sichtung der einzelnen Da­tenträger und Datensätze ergibt, dass sie für die Ermittlungen nicht relevantes Material enthalten.

Zur Frage 13:

Nach meinem Wissensstand kann ich diese Frage mit Ja beantworten.

Zur Frage 14:

Die fallführende Oberstaatsanwältin der Korruptionsstaatsanwaltschaft mithilfe des IT-Experten der Korruptionsstaatsanwaltschaft.

Zur Frage 15:

Ebenfalls die fallführende Oberstaatsanwältin der Korruptionsstaatsanwaltschaft und ihr Gruppenleiter.

Zur Frage 16:

Nach meiner Kenntnis haben außer den zur Frage 15 genannten Personen keine an­deren Personen oder Dienststellen Zugriff auf diese Daten.

Zur Frage 17:

Mangels Kenntnis der technischen und elektronischen Schutzmechanismen des BVT kann ich diese Frage nicht beantworten.

Die nachgestellten Detailfragen werden im Zuge der Erstellung eines gesonderten Si­cherheitskonzepts noch vor dem Beginn der Sichtung und Auswertung der sicherge­stellten und bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft besonders ge­schützt aufbewahrten Daten geklärt werden.

Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

15.22


Vizepräsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Vielen Dank, Herr Bundesminister, für die Be­antwortung der Fragen.

Wir gehen nunmehr in die Debatte ein. Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 61 Abs. 7 der Geschäftsordnung die Redezeit eines jeden Bundesrates mit insge­samt 20 Minuten begrenzt ist.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Ewa Dziedzic. – Bitte, Frau Bundesrätin.

 


15.23.25

Bundesrätin Mag. Dr. Ewa Dziedzic (Grüne, Wien): Herr Minister! Ich bin auf die Wortmeldungen der anderen Fraktionen gespannt. Vielleicht eines vorweg, bevor wir Ihre Antworten eingehend analysieren können: Sie reden zum einen von struktureller Unabhängigkeit und haben auf der anderen Seite die Maßnahmen rund um ebendiese Hausdurchsuchung für recht- und verhältnismäßig erklärt, obwohl das als Rechtsfrage Gegenstand anhängiger Beschwerden der Beschuldigten beim Oberlandesgericht Wien ist. Sie sagen, dass Sie nicht präjudizieren wollen, und tun das meiner Meinung nach trotzdem.

Zweitens: Die Offenlegung, wie die Hausdurchsuchung stattfand, wer was und zu wel­chem Zweck mitgenommen hat, hat nichts mit diesen Erhebungen zu tun.

Drittens: Sie reden davon, dass Sie das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger sicher­stellen möchten. Ich kann Ihnen nur sagen, dass dieses gerade zerbröselt.

Sie haben vorher den Leiter der Einsatzgruppe gegen Straßenkriminalität erwähnt. Ich werde dann später noch Minister Kickl fragen, ob dieser inhaltlich neutral ist. – Danke fürs Erste. (Beifall bei Grünen und SPÖ.)

15.24

 


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