BundesratStenographisches Protokoll876. Sitzung, 876. Sitzung des Bundesrates am 15. März 2018 / Seite 127

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

Vizepräsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bun­desrat Magnus Brunner. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


15.25.00

Bundesrat Dr. Magnus Brunner, LL.M (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Bun­desminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Republik hält den Atem an, hat Kol­legin Dziedzic gemeint. – Wieder tief durchatmen, liebe Ewa, zur Ruhe kommen! Ich glaube, die Aufregung ist jetzt nicht wirklich angebracht. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Die Kollegin hat gesagt, dass die Republik seit zwei Wochen den Atem anhält. Das passt ja überhaupt nicht dazu, also lassen wir die Kirche lieber im Dorf. Ein relativ be­kannter englischer Philosoph hat einmal gemeint: „Je weniger wirkliches Wissen, desto mehr Hitze und Aufregung im Streit.“ Hier wären vielleicht auch mehr Wissen und weni­ger Hitze und Aufregung angebracht, mehr Unaufgeregtheit. (Zwischenrufe der Bun­desrätinnen Schreyer und Posch-Gruska.) Lassen wir doch einfach die Staatsanwalt­schaft ermitteln! Das ist doch der Sinn einer Staatsanwaltschaft. Ich weiß jetzt nicht, warum man sich da so aufregen muss. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Überrascht war ich eigentlich auch über die Fragen, denn diese wurden gestern sowohl in der Pressekonferenz als auch im „ZIB 2“-Auftritt des Ministers ohnehin bereits be­antwortet. Die Fragen sind heute also leider nicht ganz aktuell, aber das Transkript können wir dann gerne zur Verfügung stellen, liebe Ewa, damit du das auch nachhören und nachlesen kannst.

Worum geht es jetzt? – Es geht vor allem um den Vorwurf der unterlassenen Daten­löschung. Es geht also eigentlich um den Verdacht des Amtsmissbrauchs. Daher wa­ren die Hausdurchsuchungen eben wegen einer befürchteten Fernlöschung auch durch­aus notwendig und angebracht, wie wir vorher schon gehört haben.

Liebe KollegInnen von den Grünen: Ihr schreibt ja selber in eurer Anfrage – ich darf euch zitieren –, dass natürlich „die (strafrechtlichen) Vorwürfe gegen Mitarbeiter des BVT zu untersuchen und aufzuklären“ sind. Genau darum geht es! Ihr schreibt es selber, das ist auch gut so. Wenn sich dann der Verdacht bestätigt, dass amtsmissbräuchlich Da­ten auch widerrechtlich aufbewahrt wurden, wäre das – der Minister hat es erwähnt – doch ein grober Verstoß.

Die Vorgänge waren also ganz normal. Schon im Juli 2017 ist ein Konvolut mit Vor­würfen bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft eingelangt. Dann haben die Ermittlungen begonnen. Das ist ein ganz normaler und auch zulässiger Weg, der auch in der Strafprozessordnung so vorgesehen ist. Ich habe mich aus dem Studium nicht mehr erinnert, aber ich habe es nachgelesen: Es ist ein ganz normaler Vorgang in der StPO.

Auch die Tatsache, dass die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft das Ange­bot angenommen hat, diese Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Straßenkriminalität zu­zuziehen, ist nachvollziehbar, auch das ist ein ganz normaler Vorgang.

Die Erklärungen von Herrn Bundesminister Moser lassen also ganz klar von einem rechts­konformen Vorgehen ausgehen. Wenn es Vorwürfe gegen Personen im BVT gibt, dann muss man dem nachgehen, das ist auch keine Frage, und das ist auch keine große Affäre. (Bundesrat Stögmüller: Spiel das doch nicht gar so runter!) Es hat auch zwi­schen den ersten Medienberichten, die es gegeben hat, und den Fakten, die jetzt zu­mindest teilweise auf dem Tisch liegen, gewisse Unterschiede gegeben. Das muss man auch zur Kenntnis nehmen, wie wir jetzt eben wissen.

Ganz egal, liebe Kolleginnen und Kollegen, wie und von wem der Staatsanwaltschaft ein Verdacht überhaupt zur Kenntnis gebracht wird, ist es die rechtsstaatliche Pflicht vor allem der Strafverfolgung, dieser Verdachtslage auch von Amts wegen nachzuge­hen und sie aufzuklären. Das ist einfach die Verpflichtung.

 


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite