BundesratStenographisches Protokoll877. Sitzung, 877. Sitzung des Bundesrates am 3. April 2018 / Seite 15

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13.08.351. Punkt

Wahl eines/einer Vizepräsidenten/-in für den Rest des 1. Halbjahres 2018


Präsident Reinhard Todt: Wir gehen in die Tagesordnung ein und gelangen zum 1. Punkt. Diese Wahl eines Vizepräsidenten oder einer Vizepräsidentin für den Rest des 1. Halbjahres 2018 ist durch das Ausscheiden der bisherigen Vizepräsidentin des Bundesrates Sonja Ledl-Rossmann aus dem Bundesrat erforderlich geworden.

Es liegt mir der Vorschlag vor, das Mitglied des Bundesrates Dr. Magnus Brunner, LL.M zum Vizepräsidenten des Bundesrates zu wählen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Wahlvorschlag ihre Zustim­mung geben, um ein Handzeichen. – Ich stelle die Einstimmigkeit fest. Der Wahlvor­schlag ist somit angenommen.

Ich frage Herrn Dr. Magnus Brunner: Nehmen Sie die Wahl an?

13.09.24


Bundesrat Dr. Magnus Brunner, LL.M (ÖVP, Vorarlberg): Ich nehme die Wahl sehr ger­ne an, vielen Dank.


Präsident Reinhard Todt: Ich gratuliere und wünsche viel Erfolg. (Allgemeiner Beifall.)

13.09.472. Punkt

Wahl von Ausschüssen


Präsident Reinhard Todt: Wir gelangen nun zum 2. Punkt der Tagesordnung. Auf­grund des Ergebnisses der Tiroler Landtagswahl ist die Wahl von Ausschüssen erfor­derlich geworden.

Es liegt mir ein Antrag der Bundesräte Mayer, Mühlwerth, Posch-Gruska, Kolleginnen und Kollegen vor, gemäß § 13 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, den Ausschuss für auswärti­ge Angelegenheiten, den Ausschuss für BürgerInnenrechte und Petitionen, den EU-Ausschuss, den Ausschuss für Familie und Jugend, den Finanzausschuss, den Ge­schäftsordnungsausschuss, den Gesundheitsausschuss, den Gleichbehandlungsaus­schuss, den Ausschuss für innere Angelegenheiten, den Ausschuss für Innovation, Technologie und Zukunft, den Justizausschuss, den Kinderrechteausschuss, den Lan­desverteidigungsausschuss, den Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft, den Ausschuss für Sportangelegenheiten, den Umweltausschuss, den Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur, den Unvereinbarkeitsausschuss, den Ausschuss für Ver­fassung und Föderalismus, den Ausschuss für Verkehr, den Wirtschaftsausschuss so­wie den Ausschuss für Wissenschaft und Forschung mit jeweils 13 Mitgliedern und Er­satzmitgliedern, wobei je 5 Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die ÖVP, je 5 Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die SPÖ und je 3 Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die FPÖ entfallen, neu zu wählen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem vorliegenden Antrag ihre Zu­stimmung geben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Die vorher genannten Ausschüsse sind somit gemäß § 13 Abs. 1 der Geschäftsordnung neu ge­wählt.

Im Sinne des § 13 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates sind von den Frak­tionen die auf sie entfallenden Ausschussmitglieder und Ersatzmitglieder schriftlich nam­haft zu machen und diese gelten damit als gewählt.

Die Tagesordnung ist erschöpft.

 


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