BundesratStenographisches Protokoll878. Sitzung, 878. Sitzung des Bundesrates am 5. April 2018 / Seite 49

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

Mindestharmonisierung vorgenommen wird und bei der nationalen Umsetzung kein Gold Plating erfolgt. Die Richtlinie soll die Informations- und Beratungspflichten im Versicherungsvertrieb verbessern. Wesentliche Kritikpunkte für uns sind, dass die Bundesregierung absichtlich nur den Mindeststandard umsetzen will und damit die Senkung des Verbraucherschutzniveaus in Kauf nimmt.

Ich gebe hier auch zwei Beispiele bekannt: Erstens müssen die Versicherungsunter­nehmen zum Beispiel zusätzlich eine Beschwerdestelle einrichten, was wir an und für sich gut finden. Allerdings enthält das Gesetz keine Frist, bis zu welchem Zeitpunkt eine Beschwerde zu beantworten wäre, sondern nur eine Beantwortungspflicht. Zweitens gibt es Wohlverhaltensregeln, die besagen, dass die Auskunftserteilung auch über eine Webseite erfolgen kann, wenn der Versicherungsnehmer zugestimmt hat. Nach der Meinung der AK ist diese allgemeine Formulierung zu wenig.

Ich gehe gleich auf Tagesordnungspunkt 5 ein: Das ist die Regierungsvorlage, mit der die Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger geändert werden sollen. Mit dieser Vorlage werden Bestimmungen der Verordnung über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte ergänzt. Wie in der Verordnung vorgesehen, sind die Verträge für prämienbegünstigte Zukunftsvorsorgen und Pen­sionszusatzversicherungen aus dem Anwendungsbereich ausgenommen worden, was, weil es sich dabei um langfristige Verträge handelt, schon im Ausschuss von uns kritisiert wurde.

Zusammenfassend zu TOP 3 und 5 ist zu sagen, dass sich die Sozialdemokratie generell für den Konsumentenschutz ausspricht, diesen als ihre ureigenste Aufgabe sieht. Wir kritisieren hier, dass von der Bundesregierung mit der Umsetzung dieser Richtlinie nur der europäische Mindeststandard erfüllt wurde. Österreich sollte auch in Zukunft die hohen Konsumentenschutzstandards beibehalten, deshalb werden wir bei den Punkten 3 und 5 nicht unsere Zustimmung erteilen.

Damit komme ich jetzt zu Tagesordnungspunkt 6: Das ist die Regierungsvorlage betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und Japan zur Vermei­dung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung. Ich kann dazu kurz sagen: Wenn Doppelbesteuerungen abgeschafft werden und hier ein dementsprechendes Abkom­men vorliegt, dann werden wir diesem auch zustimmen.

Ich hoffe, Sie haben meinen Ausführungen folgen können (Bundesrätin Mühlwerth: Schwer!), und ich erwarte Ihre Beiträge. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

11.36


Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Peter Oberlehner. – Ich erteile es ihm.


11.36.44

Bundesrat Peter Oberlehner (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Präsidium! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Es wurde schon gesagt: Gleich vier Tagesordnungspunkte und viele Gesetzesvorlagen verhandeln wir jetzt unter einem. Mein Vorredner hat schon einige Details ausgeführt. Weitestgehend geht es aus meiner Sicht um die Übernahme von EU-Vorgaben, also von Unionsrecht, die wir quasi als Mindeststandards im Sinne einer Anpassung und Vereinheitlichung im gesamten EU-Raum auch in Österreich über­nehmen wollen, müssen und dürfen.

Großteils ergeben sich daraus für Österreich eigentlich nur geringe Veränderungen, weil wir in vielen der angesprochenen Bereiche bereits jetzt höhere Standards haben, als in diesen Vorgaben enthalten sind. Es geht also um die Herstellung einheitlicher


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite