Es stellt sich wirklich die Frage, ob es dabei um ganz persönliche Vorlieben einzelner rauchender Politiker geht. Zumindest können wir die Beweggründe der ÖVP, die vor nicht allzu langer Zeit für das Nichtraucherschutzgesetz noch mitverantwortlich war, nicht verstehen. Dort ist es schlichtweg Parteipolitik und willfähriges Verhalten gegenüber dem Koalitionspartner, denn ich möchte nicht annehmen, dass man so schnell und vor allem so konsequent die Überzeugung geändert hat. Das ist Parteipolitik auf Kosten der Gesundheit.
Etwas Positives hat diese unsägliche Debatte aber doch: Es hat sich gezeigt, dass sich das Volk mit diesen Dingen nicht abfinden kann. So ist das Einleitungsverfahren jetzt mit 591 000 Stimmen, glaube ich, zu Ende gegangen. Ich glaube, dass Sie da komplett auf dem falschen Weg sind. Dieses Don’t-smoke-Volksbegehren, glaube ich, werden wir noch irgendwo im Hinterkopf haben, auch wenn der Vizekanzler für sich selbst festlegt, dass es 900 000 Stimmen sein müssen, damit es eine Volksabstimmung gibt. Ich glaube, wenn wir 900 000 haben, werden es eine Million oder 1,2 Millionen sein. Schauen wir uns das einmal an!
Frau Bundesministerin Hartinger-Klein! Ich muss Ihnen ehrlich sagen, Sie sind für mich keine Gesundheitsministerin. (Ruf bei der FPÖ: Na geh, ... !) – Nein, Sie sind für mich keine Gesundheitsministerin (Bundesrätin Mühlwerth: Das ist unglaublich!), senn in diesem Fall sind Sie eher eine Unterstützung für die Tabakindustrie. Ich muss ehrlich sagen: Schämen Sie sich als Gesundheitsministerin! (Beifall bei der SPÖ. – Bundesrat Samt: Na geh, jetzt brems dich ein! Schön langsam wird’s kritisch!)
Ich möchte gerne folgenden Antrag einbringen:
Antrag
der BundesrätInnen Günther Novak, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 43 Abs. 1 GO-BR auf Einspruch gegen den Beschluss des Nationalrates vom 22. März 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz – TNRSG geändert wird
„Die unterzeichneten Bundesräte stellen im Sinn der zitierten Gesetzesbestimmungen den Antrag, gegen den Beschluss des Nationalrates vom 22. März 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz – TNRSG geändert wird (107/A und 33 d.B. sowie 9943/BR d.B.),
einen Einspruch zu erheben.“
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Ich darf hinsichtlich der Begründung den gegenständlichen Antrag in seinen Kernpunkten wie folgt kurz erläutern. Zum einen geht es um gesundheitliche Aspekte, die ich schon angeführt habe, um Passivrauchen und jene Menschen, die leider Gottes dadurch zu Tode kommen. Zum Zweiten gibt es sehr viele Aussagen von Ärzten und vor allem von Landeshauptleuten (Zwischenruf der Bundesrätin Mühlwerth), die ich gar nicht vorlesen möchte. Ich nehme nur einige heraus: Frau Landeshauptfrau Mikl-Leitner, Herr Landeshauptmann Thomas Stelzer, Herr Landeshauptmann Wilfried Haslauer, unser Landeshauptmann in Kärnten, Peter Kaiser, Herr Landeshauptmann Günther Platter, alle diese Menschen sind dafür, dass das nicht so zustande kommt, wie es jetzt abläuft. (Bundesrat Stögmüller: Haberlander in Oberösterreich!)
Last but not least, einen letzten Absatz noch, denn wenn ich das jetzt alles vorlese, sind wir in einer halben Stunde noch da:
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