BundesratStenographisches Protokoll878. Sitzung, 878. Sitzung des Bundesrates am 5. April 2018 / Seite 159

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dern Südosteuropas angehoben werden, damit eben gerade die besondere geo­grafische Situation Österreichs entsprechend berücksichtigt wird.

Es kann nicht in unserem Interesse sein, dass wir unsere Standards senken, aber manchmal hat man bei der derzeitigen Bundesregierung ein bisschen das Gefühl, dass sie Harmonisierung in dem Sinne versteht, dass sie unsere Standards auf das nied­rigere Niveau der anderen, der angrenzenden Staaten senken will. Das wollen wir von der Sozialdemokratie auf gar keinen Fall! (Beifall bei der SPÖ.)

Wir haben in diesem Zusammenhang auch das Thema Konsumentinnen- und Konsu­men­tenschutz im Ausschuss diskutiert. Da wurde auch eine sehr kompetente Beamtin entsandt, die uns Auskunft darüber gegeben hat, was auf europäischer Ebene ansteht. Das ist durchaus hoffnungsverheißend, wenn es nämlich darum geht, die Verbraucher- und Verbraucherinnenrechte zu stärken, wenn es um die individuelle und kollektive Rechtsdurchsetzung geht, vor allem die Verbands- und Sammelklage betreffend. Dagegen hat es gerade in Österreich massive Widerstände gegeben – nämlich von­seiten unseres vorherigen Koalitionspartners. Ich hoffe, dass wir mit dem Schub auf europäischer Ebene auch in dieser Frage weiterkommen werden. (Beifall bei der SPÖ.)

18.57

 


Präsident Reinhard Todt: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Thomas Schererbauer. Ich erteile es ihm.


18.57.39

Bundesrat Thomas Schererbauer (FPÖ, Oberösterreich): Herr Präsident! Frau Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Der Bericht der Bun­desministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend Jahresvorschau 2018 liegt uns vor. Diese 48-seitige Jahresvorschau beinhaltet sehr viele und wichtige Themen, die uns mit Sicherheit noch intensiv beschäftigen werden. Einige Punkte dieses Berichts wurden in der jüngsten Vergangenheit schon sehr intensiv diskutiert, wie zum Beispiel die Überarbeitung der Trinkwasserrichtlinie, ein Aktionsplan für nationale Impfstrategien und eine neue Richtlinie über das Klonen von landwirtschaftlichen Nutztieren.

Bezug nehmend auf das Thema Trinkwasserrichtlinie, mit dem sich auch der EU-Aus­schuss des Bundesrates intensiv beschäftigt und dazu eine Subsidiaritätsrüge be­schlos­sen hat, ist anzumerken, dass eine Sicherung der Trinkwasserqualität natürlich anzustreben ist, diese Verordnung jedoch in vielen Fällen, in einigen Ländern auch zu finanziellem Mehraufwand führen wird.

Die EU-Kommission möchte mit dieser Richtlinie den Zugang zu qualitativ hochwer­tigem Trinkwasser in Europa verbessern und das Vertrauen der Bürger stärken. Die genannten Ziele gehen unter anderem auf die erste, sehr erfolgreiche Europäische Bürgerinitiative Right2Water zurück. Dabei hatten circa 1,8 Millionen Europäer mit ihrer Unterschrift einen besseren Zugang zu unserem Lebensmittel Nummer eins gefordert. Es ist erschütternd, dass laut Statistik circa die Hälfte der Menschheit keinen direkten Zugang zu trinkbarem Wasser hat.

In der Praxis bedeutet die neue Vorschrift, dass Mitgliedsländer künftig im Rahmen einer erweiterten Informationspflicht Kampagnen durchführen müssen, um die Bürger über die Qualität des Wassers zu informieren. Weiters bedeutet die Vorschrift die Ein­führung eines Risikomanagements für die komplette Versorgungskette, vom Einzugs­gebiet bis zur Versorgungsstelle. Genau diese Ausweitung der Informationspflicht wird von vielen mehr als kritisch gesehen, denn die Angaben zur Geschäftsführung und Verwaltung der Wasserversorgungsunternehmen sowie über die geplanten Investitio-


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