BundesratStenographisches Protokoll878. Sitzung, 878. Sitzung des Bundesrates am 5. April 2018 / Seite 162

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Auch dieser Bericht ist Ihnen schriftlich zugegangen; daher darf ich gleich zur Antrag­stellung kommen.

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 3. April 2018 den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.


Präsident Reinhard Todt: Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Georg Schuster. Ich erteile es ihm.


19.06.40

Bundesrat Georg Schuster (FPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Damen und Herren des Bundesrates! Wer kennt es nicht, man fährt auf der Süd Autobahn oder auf der Ost Autobahn und wird plötzlich von ausländischen Rasern oder Verkehrsrowdys im besten Fall überholt oder bedrängt und im schlimmsten Fall genötigt? Jährlich werden in Österreich über fünf Millionen Ge­schwindigkeitsübertretungen registriert. Davon wurde über eine Million mit Fahr­zeugen mit ausländischer Zulassung begangen. Das ist immerhin ein Fünftel aller Geschwindigkeitsübertretungen in ganz Österreich. Diese gefährden die Verkehrs­sicherheit durch sanktionsfreies Rasen, da es keine wirksamen Übereinkommen mit einigen Ländern in der EU gibt.

Leider ist die grenzüberschreitende Verfolgung aufgrund fehlender rechtlicher Grund­lagen und unzureichender Zusammenarbeit bisher schwierig. Daher braucht es Maß­nahmen auf zwischenstaatlicher Ebene und auf EU-Ebene.

Österreich hat deshalb im Jahr 2015 die EU-Richtlinie 413 zur Umsetzung gebracht, was bedeutet, dass mit den EU-Staaten ein Austausch von Informationen bei verkehrs­gefährdenden Delikten möglich ist. Mit diesen zusätzlichen Übereinkommen, die jetzt beschlossen werden, wird die Lenkerausforschung von ausländischen Verkehrsteilneh­mern noch effizienter.

Erstens: Sie beinhaltet nun auch die Rechtshilfe zur Ausforschung ausländischer Len­ker. Zweitens: Die behördliche Zustellung im Ausland wird ermöglicht. Drittens: Die Verbesserung der Zusammenarbeit zur Strafvollstreckung ist gewährleistet.

Die beiden zur Debatte stehenden Übereinkommen optimieren die Amtshilfe im Ver­wal­tungsstrafverfahren gegen ausländische Verkehrsübertreter. Die Zusammenarbeit zwischen den Vertragsländern Ungarn, Kroatien, Bulgarien und Österreich wird dadurch noch effektiver. Dadurch wird gewährleistet, dass die Strafe beim ausländi­schen Lenker ankommt und vollstreckt wird. Der angenehme Nebeneffekt dieses Übereinkommens ist natürlich auch ein finanzieller, das kann man auch nicht verhehlen, denn es werden mehr als 2 Millionen Euro an Einnahmen in die Kasse gespült.

Ich bin fest davon überzeugt, dass die Umsetzung ein wichtiger Beitrag zur Gleichbe­handlung aller Verkehrsteilnehmer ist und zur Verbesserung der Verkehrssicherheit in Österreich beitragen wird.

Abschließend noch ein kurzes Wort zu den Kollegen der SPÖ, denn wir haben das im Innenausschuss diskutiert und es wurde gleich der Vorwurf laut: Na ja, dabei handelt es sich aber schon um eine Abzocke, nämlich vielleicht für die Österreicher, die nach Kroatien auf Urlaub fahren. – Meine Damen und Herren, ich erwarte mir von einem ausländischen Kraftfahrzeughalter, dass er in Österreich brav fährt und sich an die


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